Correctiv-Kampagne gegen die AfD: bei den zentralen Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen und nicht um „Meinungsäußerungen“ durch Correctiv

Quelle: Von H-stt - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=144365885

BERLIN – Gerichte stoppen weitere linke Kampagne gegen die AfD: Im Februar gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD statt, die sich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzte und nun untersagt das Landgericht Berlin II dem linken, mit Steuergeld geförderten Medienhaus Correctiv, die zentralen Sätze seiner Geheimplan-Recherche weiter zu verbreiten.

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In der so bezeichneten „Correctiv“-Recherche wurde die Behauptung formuliert und verbreitet, dass es einen „Masterplan zur Deportation deutscher Staatsbürger“ gegeben habe, an dem die AfD mit dem angeblichen Rechtsextremisten Martin Sellner gearbeitet habe. Die Rezeptionswelle dieser angeblichen Correctiv-Recherche prägte eine ganze politische und mediale Epoche und wurde sogar als Begründung herangezogen, die AfD als Partei verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin hat nun den Urhebern dieser angeblichen Recherche untersagt zentrale Aussagen zu diesem „Potsdam-Treffen“ weiter zu verbreiten.

Das Berliner Urteil markiert einen Wendepunkt im Umgang mit politisch und moralisch aufgeladenem Journalismus: Gerichte greifen nun in die Deutungshoheit regierungsnaher Narrative ein und entlarven konstruierte Skandale als Falschbehauptungen. Die Correctiv-Affäre ist damit weniger Enthüllung als Lehrstück über Macht, Medien, politische Instrumentalisierung und die Gefahren eines sich selbst bestätigenden, steuerfinanzierten Meinungskartells.

Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt nun, was Kritiker von Beginn an monierten: Der vermeintliche „Geheimplan“ ist ein linkes Hirngespinst, das wenig mit der Realität zu tun hat und sich nun als ein psychiatrischer Befund über große Teile es des linken Lagers entpuppt.

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Geheimplan gegen Deutschland?

Innerhalb der so bezeichneten Rechercheplattform „Cortrectiv“ hatten sich im Jahr 2023 dessen Chef Daniels, ein studierter Jurist und ein Theaterszenengestalter, Jean Peters der als Tortenwerfer gegen Beatrix von Storch bekannt wurde,  zusammengetan. Peters dürfte es gewesen sein, der bei dem so bezeichneten „Geheimtreffen von Potsdam“ im Gebäude herumgelaufen ist und sich dort wichtig machte. Unmittelbar danach wurde durch „Correctiv“ eine bizarre Geschichte über einen „Masterplan Deutschland“ veröffentlicht, in dem äußerst bizarre Thesen vertreten wurden, die angeblich die Geschehnisse auf diesem Treffen wiedergeben sollen.

Wer den von Correctiv veröffentlichten Text zu diesem Treffen liest, dem fällt auf, dass dieser Text ein wilder Mix aus Behauptungen ist, die wie Tatsachen forumliert sind. Eben weil die von Correctiv getätigten Äußerungen auf viele Bürger wie Tatsachenäußerungen wirkten, gingen diese in Massen auf die Straße um dort gegen eine angebliche Bedrohung von „rechts“ zu demonstrieren. Und genau das war von Correctiv ja auch gewollt.

Am Wochenende des 20. und 21. Januar 2024 fanden bereits erste Großdemonstrationen mit mehr als 100.000 Teilnehmern statt. Auch in vielen mittleren und kleineren Städten gab es deutschlandweit Demonstrationen. In einigen kleinen Orten fanden zum ersten Mal Demonstrationen statt, in anderen Orten die größten seit dem Zweiten Weltkrieg. In Folge dessen  demonstrierten an jenem Wochenende über 900.000 Menschen – aus ihrer Sicht – gegen Rechtsextremismus in Deutschland. Mit über drei Millionen Teilnehmern auf mehr als 1200 Kundgebungen dürfte es sich bei diesen Protesten, neben den Corona-Protesten, um eine der größten Demonstrationsserien in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland handeln.

Nun weiß man: angestoßen wurden diese, gemessen am aktuellen Urteil des Landgericht Berlin, durch Fake-News.

Doch das half den Urhebern nicht. Am 17. März 2026 hatte das Landgericht Berlin zentrale Aussagen der Correctiv-Berichterstattung als Tatsachenbehauptungen und nicht als Meinungsäußerungen eingestuft. Durch diese Einstufung sind sie der gerichtlichen Überprüfung zugänglich, ob diese Tatsachenbehauptungen wahr sind oder nicht wahr sind und nur im Falle, dass sie wahr sind, dürfen sie verbreitet werden.

Die Correctiv-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ vom Januar 2024 stützte eine nahtlos daran anknüpfende mediale und politische Großkampagne „gegen Rechts“ und wurde Ausgangspunkt landesweiter Demonstrationen sowie erheblich verschärfter politischer Debatten über Migration, Staatsbürgerschaft und demokratische Prinzipien. Das Urteil des Landgerichts Berlin fällt zusammen mit Entscheidungen anderer Gerichte, wie das Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Köln gegen die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, die der Regierung, den Leitmedien und zivilgesellschaftlichen Akteuren zentrale Narrative und Legitimationsmuster entziehen.

Worum geht es?

Den strittigen Sachverhalt beschreibt das Landgericht Berlin wie folgt:

Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die Correctiv gGmbH am 10. Januar 2024 einen Bericht zu dem Treffen unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Dieser Artikel enthielt zwei Äußerungen, die mit der heutigen Entscheidung untersagt wurden. Diese Veröffentlichung vom 10. Januar 2024, in der Frau Huy namentlich erwähnt wurde, löste ein großes mediales Echo aus.

Ein weiterer Artikel der Correctiv gGmbH vom 10. September 2025 mit dem Titel „Teilnehmer des Potsdam-Treffens versichert: „Remigration“ von Staatsbürgern geplant“ bezog sich unter anderem auf eine schriftliche Aussage des Beklagten zu 7), der bei dem Treffen anwesend war. Teil dieser Veröffentlichung ist die dritte mit der heutigen Entscheidung untersagte Äußerung.

Schon länger strittig

Am 15. Februar 2024 hatte die Stellv. Chefredakteurin von Correctiv noch behauptet:

Es gibt auch kritische Stimmen zur Recherche: Zum einen der Einwurf, dass es nicht neu ist, dass sich AfD-Mitglieder mit rechtsextremen Menschen treffen. Was sagen Sie dazu?

Dass Treffen des sogenannten Düsseldorfer Forums stattfinden, war tatsächlich bekannt. Man wusste aber nie genau, was dort besprochen wurde. Bis zu unserer Veröffentlichung wurden in dieser Klarheit die Inhalte dieser Treffen also noch nie in Verbindung mit den dort anwesenden hochrangigen AfD-Politikern gebracht. Und in Potsdam waren AfD-Politiker bis hinein in die Bundesspitze, und diese Politiker haben gesagt: Wir unterstützen Pläne aus der rechtsradikalen Bewegung zur Vertreibung von Menschen. Das war neu. Die AfD-Bundesspitze hatte sich bislang immer abgegrenzt zur Identitären Bewegung, und die „Remigration“ bezieht die AfD offiziell immer nur auf ausreisepflichtige Menschen.

Ein zweiter Kritikpunkt lautet: Kein Correctiv-Reporter war beim Treffen anwesend. Sie beziehen sich in Ihrer Recherche nur auf das, was Ihnen zugetragen wurde. Ist das ausreichend?

Es ist richtig, dass unser Reporter nicht selbst im Raum war. Wir haben die Teilnehmer des Treffens, die wir im Text zitieren, vor der Veröffentlichung aber mit den Inhalten konfrontiert – niemand hat sie grundsätzlich dementiert. Das spricht doch stark dafür, dass die Informationen richtig sind. Darüber hinaus können wir über unsere Quellen nichts sagen. Quellenschutz ist für uns als Investigativjournalisten das Allerwichtigste. Zudem bekommen wir im Moment viele Shitstorms, Anfeindungen und Bedrohungen.

Doch bereits damals wies der Anwalt der Klägerseite darauf hin:

Nach sieben eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer: Jetzt rudert Correctiv offiziell zurück:

Nachdem gleich 7 Teilnehmer des Potsdam – Treffens vor Gericht eidesstattlich versichert haben, dass die von #Correctiv in die Welt gesetzte Legende, auf dem Treffen sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger oder gar über die Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden, falsch sei, weil diese Aussagen dort gar nicht getroffen worden seien, fängt nun das koordinierte Zurückrudern in der Litigation – PR von Correktiv an:

Obwohl Correctiv die eidesstattlichen Versicherungen durch das Gericht bereits am Montag vorgelegt wurden und damit die Inhalte der Versicherungen bei Correctiv lange bekannt sind, tritt Correctiv-Vize Anette #Dowideit der Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherungen mit keinem Wort entgegen. Konfrontiert mit den eidesstattlichen Versicherungen vermeidet sie ganz bewusst die Aussage, dass die Versicherungen falsch seien oder dass entgegen der Versicherungen diese Themen auf dem Treffen besprochen wurden. Denn sie weiß genau, dass diese Behauptung ansonsten sofort durch Teilnehmer abgemahnt und gerichtlich angegriffen würde. In ihrem Rückzugsgefecht äußert sie viel mehr nur ganz bewusst schwammig: „Niemand hat unsere Informationen grundsätzlich dementiert

Denn unserem Verständnis nach wird darin weder das Treffen noch das besprochene Thema infrage gestellt.“ Damit zündet die Vize-Chefin von Correctiv im Rückzugsgefecht ganz gezielt eine Nebelkerze. Wenn sie sagt, „das besprochene Thema“ werde nach deren Verständnis nicht in Frage gestellt, vermeidet sie es, dem Leser mitzuteilen, was sie denn mit „das besprochene Thema“ meint. Dowideit traut sich nicht, in Kenntnis der eidesstattlichen Versicherungen die Behauptung zu verbreiten, dass entsprechend der Correctivlegende in Potsdam tatsächlich über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen wurde. Dieses Interview von Dovideit bestätigt das Ende der Correctivlegende.

Wie lautet das Urteil?

In einem früheren Urteil hatte das Landgericht Hamburg erkannt, dass fast identische Äußerungen „Meinungsäußerungen“ seien. Das Landgericht Berlin urteilt nun genau gegenteilig:

Im Unterschied zu vorherigen Verfahren, so Brennecke, habe das Gericht nun die „Kernaussagen“ von Correctiv verboten. „Das markiert eigentlich den Sargnagel der Correctiv-Berichterstattung.“

Diese Aussagen seien deshalb verboten worden, weil man dem Gericht klargemacht habe: „Das sind nicht, wie Correctiv das dann im Rückzugsgefecht gesagt hat, nur wolkige Wertungen. Sondern der Leser versteht das als harte Fakten.“ Es gehe um die Behauptung, es habe einen „Masterplan“ zur Deportation von Millionen deutschen Staatsbürgern gegeben, die dann beim ZDF im heute journal zu Fake News geführt hätten. „All das kam jetzt zum Schwur und das Landgericht Berlin sagt: so nicht.“

Im Urteil vom 17. März 2026, Aktenzeichen 27 O 379/25 hat das Landgericht Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten:

„Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“

„Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“

Den weiteren Beklagten wurde – je nach getätigter Äußerung im Einzelfall – ebenfalls antragsgemäß untersagt, die oben zitierten Äußerungen zu behaupten und/oder zu verbreiten.

Damit ist klar, dass diese Rechtsfrage am Ende die nächsten Instanzen entscheiden werden. Vermutlich sogar der Bundesgerichtshof, der dann die Kriterien zu überprüfen haben wird, wie weit man das Umfeld einer Äußerung heranzuziehen hat, um darüber zu urteilen, ob es sich um „Meinung“ oder um „Wahrheit“ handelt.

Was sagt der Anwalt?

Der Anwalt der Klägerseite weist auf den Widerspruch in der Argumentation von Correctiv hin, nämlich dass Correctiv ja die Bürger aufrütteln wollte und hierzu wirkt es widersprüchlich, wenn man mit einer Meinungsäußerung statt mit einer Tatsachenbehauptung argumentiert, wenn er geht schon wegen einer geäußerten Meinung auf die Straße und will dagegen demonstrieren:

Interessant auch in diesem Verfahren: @correctiv_org behauptet erst gar nicht, dass in Potsdam ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern vorgestellt wurde. Sondern Correctiv möchte die Aussage als reine Wertung verteidigen. Wir haben heute von dem Landgericht Berlin Argumente dafür vorgetragen, dass der Leser die Passage als Tatsachenbehauptung verstanden hat, eine Tatsachenbehauptung, die unstreitig falsch ist. Denn zur Erinnerung: Zahlreiche Medien waren auf das Correctiv-Narrativ hereingefallen, hatten die Aussagen als Tatsachenbehauptung verstanden, deshalb falsch berichtet und wurden zur Unterlassung verurteilt. Frau Huy wehrt sich zudem gegen die von Correctiv verbreitete Behauptung des Herrn Erik Ahrens, sie habe in Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen. Interessant ist dabei: Es ist unstreitig, dass Frau Huy gar keinen Vorschlag geäußert hat, Doppelstaatlern die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Sie hat lediglich auf einen juristischen Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft hingewiesen, den sie darin sieht, dass diese im Einzelfall unter bestimmten Umständen die theoretische Möglichkeiten bietet, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Correctiv und Ahrens verteidigen ihre falsche Darstellung daher damit, es handle sich nur um eine Meinungsäußerung. Frau Huy klagt schließlich gegen die Falschbehauptung, im Vortrag von Martin Söllner habe es eine Ausbürgerungsidee gegeben, was der Leser so verstehen kann, als ob Sellner vorgeschlagen hat, Deutsche auszubürgern. Dabei pikant: Auch im Berliner Verfahren bleibt unstreitig, dass Martin Sellner gar nicht den Vorschlag gemacht hat, Deutsche auszubürgern. Correctiv verteidigt sich damit, dass man auch hier lediglich eine wertende Meinungsäußerung geäußert habe. Das Landgericht Hamburg hatte die Aussage zum Masterplan und zur Ausbürgerungsidee mit wenig überzeugenden und von zahlreichen Fachleuten kritisierten Argumenten als Meinungsäußerung frei gezeichnet. Wir sind gespannt, welche Einordnung das Landgericht Berlin vornimmt. Für die Teilnehmer des Potsdam-Treffens und die interessierte Öffentlichkeit hat dieses Verfahren bereits jetzt weiteres Licht ins Dunkel gebracht: Correctiv hat abermals klargestellt, dass man gar nicht als Tatsache berichtet habe, dass dort Ausweisungspläne zu deutschen Staatsbürgern besprochen wurden. Die durch Correctiv in die Welt gesetzte Legende zu angeblichen Potsdamer Ausweisungsplänen hat sich somit einmal mehr in Luft aufgelöst…

Und Kanzlei-Inhaber Höcker ergänzt:

Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende! #Correctiv hat sich nach allen gerichtlichen Niederlagen bislang stets darauf zurückgezogen, immerhin die Kernaussagen des Berichts zum Potsdamtreffen seien nie verboten worden. Damit ist jetzt Schluss! Wir haben nun auch die Kernaussagen angegriffen und gewonnen! Das Konstrukt vom angeblichen „Deportations-Geheimtreffen“ ist damit endgültig in sich zusammengestürzt. Schluss sein muss damit jetzt endlich auch mit der öffentlichen Förderung dieser Fake-News-Bude. Unseriös arbeitende Aktivisten, die Hunderttausende in die Irre führen und sie mit einer konstruierten Quatsch-Geschichte „gegen Rechts“ auf die Straße treiben, dürfen nicht mit Steuergeldern alimentiert werden. #DefundCorrectiv

Zentrale Auswirkungen

Das Urteil ist wegweisend, weil zum ersten Mal ein Gericht die zentralen journalistischen Einordnungen des Correctiv-Artikels

„Geheimplan gegen Deutschland“ (vom 10. Januar 2024)

als falsche Tatsachenbehauptungen eingestuft hat – und nicht als bloße Meinungsäußerungen. Die Pressekammer folgte damit der Argumentation der Klägerin: Der unbefangene Leser verstehe die Passagen nicht als Wertung, sondern als faktenbasierte Darstellung eines „Masterplans“, der gezielt auch deutsche Staatsbürger treffen sollte.

Diese wenigen streitgegenständlichen Sätze bergen also deswegen enorme Sprengkraft, da sie belegen, dass die Argumente, mit denen die Urheber in Deutschland drei Millionen Bürger auf die Straße getrieben haben schlichtweg eines waren/sind: Lügen!

  • Gerichtliche Untersagung und Signalwirkung: Das Landgericht Berlin hat Correctiv untersagt, zentrale Behauptungen zur sogenannten „Geheimplan“-Recherche weiter zu verbreiten. Besonders betrifft dies die Aussagen, beim Potsdamer Treffen 2023 sei ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ besprochen worden, Martin Sellner habe eine „Ausbürgerungsidee“ für deutsche Staatsbürger geäußert, und die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Urteil folgt explizit der Argumentation, dass Correctiv mit diesen Aussagen keine Meinung, sondern falsche Tatsachen behauptete.
  • Medienhafte und politische Folgen einer Falschdarstellung: Die Correctiv-Recherche löste eine nie dagewesene Massenmobilisierung und einen politischen Diskurs aus, bei dem von Regierung und öffentlich-rechtlichen Sendern unkritisch Begriffe wie „Deportationen“ und „Vertreibungen“ für Deutsche mit Migrationshintergrund übernommen wurden. Millionen Menschen demonstrierten bundesweit gegen angeblich enthüllte AfD-Pläne, führende Politiker, NGOs und Medien griffen die Narrative von Correctiv auf, teils mit NS-Vergleichen und massiver Skandalisierung. Die Legende vom „Masterplan“ wurde zum festen Bestandteil der öffentlichen Debatte und Rechtfertigung für politische Kampagnen und sogar Forderungen nach Parteiverboten.
  • Aufarbeitung, Korrekturbedarf und Systemkritik: Erst durch kritische Gegenrecherchen und das Berliner Urteil wurde offenkundig, dass sowohl Correctiv als auch viele Medien mit ihrer ursprünglichen Darstellungsweise Tatsachen und Meinungen unsauber vermengt und einen Skandal konstruiert hatten, der juristisch nicht haltbar ist. Weder die Bundesregierung noch ARD und ZDF oder NGOs wie Campact revidierten öffentlich ihre Bezugnahmen auf die Gerichtsentscheidungen; Correctiv fiel nur durch stille Korrekturen auf. Zugleich zeigt sich eine Problematik der Nähe von regierungsnahen Medien, staatlich geförderten NGOs und einem polit-medialen Komplex, der eigene narrative Deutungshoheit herstellt und verteidigt.