61. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 4. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

4. März 2025 (61. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung (BMBFSFJ und BMUKN)

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien (CDU) hat bessere Bildung, starke Familien und resiliente Demokratie als Schwerpunkte ihrer Arbeit bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 4. März 2026, sagte Prien, mit besserer Bildung erfülle man das individuelle Aufstiegsversprechen und stärke „die Innovationskraft unseres Landes“. Nach einer neuen Umfrage seien gerechte Bildungschancen für rund 71 Prozent der Bürger das „absolute Top-Thema“. Als Beispiel nannte sie das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf entwickelt werde. Im Digitalpakt 2.0 stünden fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Das Startchancenprogramm werde fortgesetzt. Darüber hinaus sei die Qualifizierungsoffensive „Berufliche Bildung“ ein zentraler Baustein.

Prien nannte zur Stärkung der Familien die gute und verlässliche Kinderbetreuung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerpunkt sei derzeit die Reform des Elterngeldes. Gut sei, dass der Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt mittlerweile breit diskutiert werde. Die von ihr dazu eingesetzte Expertenkommission erarbeite konkrete Handlungsempfehlungen. Erste Ergebnisse würden noch vor dem Sommer vorliegen. Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, einen Gesetzentwurf für einen „neuen Gesellschaftsdienst“ auf den Weg zu bringen. „Fall die Wehrpflicht kommen sollte, wollen wir damit auch die Basis für einen modernen Zivildienst schon geschaffen haben“, sagte sie.

Schneider: Erneuerbare Energien machen unabhängiger

Neben der Bundesbildungsministerin stellte sich auch der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider (SPD) den Fragen der Abgeordneten. Eine Klimapolitik, die auf erneuerbare Energien setze, sei zugleich Sicherheitspolitik, sagte Schneider. „Sie macht uns unabhängiger von Importen und unsere Wirtschaft resilienter.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe kürzlich bestätigt, dass hier noch mehr getan werden müsse. Das Klimaschutzprogramm der vorigen Regierung müsse nachgebessert werden, um die Klimaziele zu erreichen und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern.

Nächster großer Schritt Ende März sei das Klimaschutzprogramm, das derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde. „Es wird alle relevanten Sektoren umfassen, und es wird sozial gerecht ausgestaltet sein“, versprach Schneider. Man werde darauf achten, dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt wird.

Fördermittelvergabe bei „Demokratie leben!“

Viele Fragen an die Bundesbildungsministerin befassten sich mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ Der AfD-Abgeordnete Sebastian Maack wollte von Prien wissen, wie sich die Mittelvergabe für die „Partnerschaften für Demokratie“ demokratisch legitimieren lässt. Die Ministerin wies zunächst die Einschätzung des Abgeordneten zurück, aus dem Programm würden nur „linke Nichtregierungsorganisationen“ gefördert. „Demokratie leben!“ richte sich gegen alle Extremismen, vor allem den Rechtsextremismus, aber auch gegen Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus. Nunmehr sei für die Verwendung der Fördermittel auch die Zustimmung der kommunalen Parlamente erforderlich. Eine pluralistische Aufstellung der „Partnerschaften für Demokratie“ sei gewährleistet.

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TOP 2 Fragestunde

m Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4373), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

Knapp die Hälfte der 68 Fragen, nämlich 33, wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das 15 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit zehn Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Bei jeweils zwei Fragen waren das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Zu je einer Frage sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

1. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD)
Welche Strategie verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zur digitalen Identität und zum bürgerfreundlichen Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen, und welche Erkenntnisse liegen zur Akzeptanz (Nutzung, Abbrüche, Barrieren) vor (bitte die wichtigsten Abbruchgründe angeben)?
2. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die in der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Data-Act Durchführungsgesetz von Sachverständigen vorausgesagten erheblichen Schäden für die deutsche Wirtschaft infolge von Investitions- und Innovationshemmnissen zu verhindern?
3. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD)
Wie möchte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Verwaltung in Deutschland transformieren?
4. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD)
Welche konkreten Meilensteine hat die Bundesregierung für die Staatsmodernisierung beschlossen – insbesondere zur flächendeckenden Umsetzung des Once-Only-Prinzips und zu vollständig digitalen Verwaltungsverfahren –, und welche verbindlichen Konsequenzen (z. B. Berichtspflichten, Mittelumschichtungen, Weisungen oder Zuständigkeitsänderungen) zieht sie, wenn einzelne Ressorts diese Meilensteine verfehlen?

10. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Was sind aktuell die fünf größten Herausforderungen für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und was ist der Grund hierfür?
11. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD)
Wie möchte die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland voranbringen?

13. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die EUDI-Wallet, die amtliche Dokumente wie den Personalausweis oder den Führerschein digital vorhalten und die zum Januar 2027 in Deutschland zum Einsatz kommen soll (vgl. https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet), zur verbindlichen Altersverifikation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Internet herangezogen und ihr Einsatz praktisch verpflichtend werden wird, wenn man Social-Media-Angebote nutzen möchte?
14. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD)
Macht sich die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die kürzlich erhobene Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach einer „Klarnamenpflicht“ im Internet, die das Ende einer schützenden Anonymität im digitalen Raum bedeutete (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-klarnamen-internet-100.html), zu eigen, und wenn ja, wie soll nach ihren Vorstellungen eine solche Pflicht beim täglichen Nutzen des Internets administrativ und technologisch verlässlich durchgesetzt werden?

16. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD)
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Rahmen der geplanten Reform der Führerscheinausbildung, die durch eine sogenannte „Laienphase“ gekennzeichnet sein soll, eine Benachteiligung von Personen erfolgt, die nicht auf LaienFahrlehrer „im besonderen Näheverhältnis“ zugreifen können, und wenn ja, wird hierauf reagiert (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus698c5f083c09ee32bcddcd77/die-grosse-fuehrerschein-revolution-weniger-pruefungsfragen-eltern-als-fahrlehrer.html, abgerufen am 20. Februar 2026)?

20. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Wie schätzt der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit des deutschen Bahnschienennetzes ein, und welche Erwägungen legt er seiner Einschätzung zugrunde?

32. Abgeordneter Knuth MeyerSoltau (AfD)
Warum ermöglicht die Haushaltssystematik keine zentrale Erfassung von NGO-Förderungen?

35. Abgeordneter Knuth MeyerSoltau (AfD)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Förderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Wahlkampf gegen Oppositionsparteien (Artikel 21 des Grundgesetzes) führen, vor dem Neutralitätsgebot?

36. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD)
Wie lässt sich der seitens der Bundesregierung vorgestellte „Sofort-in-Arbeit-Plan“, wonach Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen sollen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. www.bild.de/politik/inland/bild-exklusivdobrindt-plan-asylbewerber-sollen-schneller-arbeiten-6999647dd2efdf1bd0d2d573), mit der erst kürzlich beschlossenen Verlängerung der Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenzen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/grenzkontrollen.html), verbunden mit dem ursprünglich formulierten Anspruch des Bundeskanzlers Friedrich Merz von Zurückweisungen auch im Falle eines Asylgesuchs (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/unionmigration-grenzen-zurueckweisung-alleingang) in Einklang bringen, und inwiefern stimmt die Bundesregierung meiner Ansicht zu, dass man den angekündigten „Sofort-in-Arbeit-Plan“ dergestalt verstehen muss, dass der Anspruch umfangreicher Zurückweisungen an der Grenze, auch im Falle eines Asylgesuchs, endgültig als gescheitert angesehen werden muss (vgl. https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, S. 3; lediglich 1.193 Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes und 58 Zurückschiebungen gemäß § 18 Absatz 3 des Asylgesetzes im Falle eines Asylgesuchs zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. Dezember 2025)?
37. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD)
Welche Sozialleistungen sollen beim „Sofort-inArbeit-Plan“ konkret auf das erzielte Einkommen angerechnet werden (z. B. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Unterbringung und Versorgung, Kosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Betreuung, Kosten für Integrations- oder Sprachkurse etc.; bitte angeben, bis zu welcher Höhe jeweils angerechnet wird), und wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung die potenzielle Zielgruppe, die nach einem derart kurzen Voraufenthalt von lediglich drei Monaten in der Lage wäre, ein Einkommen durch eigene Arbeit zu erwirtschaften, welches nach erfolgter Verrechnung mit den erhaltenen Sozialleistungen zu einem zusätzlich verfügbarem Einkommen führt (vgl. www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-dobrindt-plan-asylbewerber-sollen-schneller-arbeiten-6999647dd2efdf1bd0d2d573)?

41. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist und in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2013 ausländischen Personen das Recht auf Wiederkehr nach § 37 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes gewährt worden ist, in denen Zwangsverheiratung den Hintergrund abbildete (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzendata.pdf, S. 13), und wenn ja, welche sind dies?

46. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD)
Wie viele Mitarbeiter sind für welche Aufgabenbereiche aktuell am „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) beschäftigt (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierun
g/alt-inhalte/koordinierungszentrum-nimmt-arbeit-auf-320910)?

57. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD)
Wie ist die am 25. Februar 2026 im Plenum des Deutschen Bundestages getätigte Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius, laut der es im Januar 2026 bei der Bundeswehr einen Personalaufwuchs von 17 Prozent gegeben haben soll (Plenarprotokoll 21/58, S. 6927), nach Kenntnis der Bundesregierung genau zu verstehen?

58. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD)
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich bislang nach internen Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung nur etwa 10 Prozent der benötigten Freiwilligen in Mannschaftsdienstgraden für den Dienst in der Brigade Litauen gemeldet haben (www.welt.de/politik/deutschland/plus699427726e842744e5c57eeb/warum-das-bundeswehr-dilemma-in-litauen-ein-warnsi
gnal-fuer-die-gesamte-truppe-ist.html), und wenn nicht, wie viele Freiwillige in Mannschaftsdienstgraden haben sich bislang für den Dienst in der Brigade Litauen etwa gemeldet?
59. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD)
Kennt die Bundesregierung den Beitrag von Prof. Dr. Carlo Masala, Professor an der Universität der Bundeswehr München (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung), auf X, damals Twitter, in dem dieser laut einem Medienbericht ein Foto von Eva Braun sowie eines von Alice Weidel postete und im Text dazu Alice Weidel als „Mutante“ eines „Virus“ bezeichnete („Links der Virus,
rechts die Mutante #Weidel“, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/weidel-nazi-vergleich/), und wenn ja, hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet vor dem Hintergrund der Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar 2026 („Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet.“, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-2407218), und wenn ja, wie lautet diese, auch mit Blick darauf, ob Personen, die andere als Virusmutante bezeichnen, die Gewähr für den jederzeitigen Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung bieten?

65. Abgeordneter
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Verfolgt die Bundesregierung konkrete Pläne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken, und wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und inwieweit sind
sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet (vgl. www.wa.de/verbraucher/merz-regierung-will-social-media-verbot-fuerkinder-und-jugendliche-diese-folgen-bluehen-inst
agram-tiktok-und-anderen-94178442.html, abgerufen am 20. Februar 2026)?
66. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD)
Auf welche Passage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 62 des Abgeordneten Martin Reichardt, laut der das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ gemäß dem Koalitionsvertrag ,,weiterentwickelt“ werden solle (Plenarprotokoll 21/58, S. 7017 B), genau?

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/04.03.2026)

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ZP1 Aktuelle Stunde: Die Lage im Iran und in der Region

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat eine deutsche Beteiligung am Krieg der USA und Israels gegen den Iran ausgeschlossen. „Deutschland ist nicht Kriegspartei“, sagte Pistorius am Mittwoch, 4. März 2026, im Deutschen Bundestag in einer Aktuellen Stunde, die die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt hatten. „Die deutsche Bundeswehr wird sich an diesem Krieg nicht beteiligen.“ Oberste Priorität für die Bundesregierung habe nun der Schutz der deutschen Bürger sowie der Soldatinnen und Soldaten in der Region, in der die Lage hochdynamisch und gefährlich sei.

Pistorius bezeichnete die völkerrechtliche Debatte in Deutschland zu den Angriffen der USA und Israels als wichtig. „Es muss klar sein: Völkerrecht muss zentraler Maßstab unseres Handelns bleiben. Denn eine internationale Ordnung, davon bin ich fest überzeugt, kann langfristig nur stabil sein, wenn sie auf allgemein anerkannten Regeln basiert, an die sich wenigstens die meisten halten.“ Politik beginne aber auch mit dem Betrachten der Wirklichkeit. „Wir müssen ehrlich zu uns selbst sein: Ebendiese Regeln hat gerade der Iran jahrzehntelang ignoriert, hintertrieben, bekämpft“, sagte Pistorius.

CDU/CSU: Gewinn für Frieden und Sicherheit

Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) unterstrich, dass Instabilität und Terror im benachbarten Nahen Osten Europa unmittelbar berührten. Wenn das „kriegerische, terroristische Regime“ der Mullahs im Iran verschwinde oder maximal geschwächt sei, dann bedeute dies einen „Gewinn für Frieden und Sicherheit“ in der Region und über diese hinaus.

Röttgen verwies unter anderem auf das „illegale Atomprogramm“, das Raketenprogramm, den Terror gegen die eigene Bevölkerung, die Terror- und Kriegsfinanzierung in der Region durch den Iran. „Ohne dieses Regime hätte es den 7. Oktober nicht gegeben“, sagte Röttgen mit Blick auf die Hamas-Angriffe auf Israel.

AfD: Es gibt keinen schnellen Weg

Beatrix von Storch (AfD) bezeichnete den Iran der Ajatollahs als „totalitären, islamischen Staat“, der die Region mit Terror überziehe, Kritiker ermorde und sein Volk in Geiselhaft nehme. Von Storch zeigte sich aber skeptisch gegenüber militärischen Interventionen zur Überwindung von Regimen und erinnerte an den „Arabischen Frühling“, der eine „große Illusion gewesen“ und in einer Katastrophe geendet sei.

„Es gibt keinen schnellen Weg, keinen einfachen Weg zu Freiheit und Demokratie in der islamischen Welt.“ Den USA in den Rücken zu fallen sei nun ebenso wenig im deutschen Interesse, wie in an ihrer Seite in den Krieg einzutreten, sagte von Storch. „Germany first“ seien hingegen die Schließung der Balkanroute, das Abschieben oder die Inhaftierung von „Schläfern des Mullahregimes“ und mit Blick auf die Energieabhängigkeiten ein Zurück zu Kohle und Atom.

Grüne fordern Beistand für Libanon

Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die wahllosen Angriffe des Irans auf zwölf Länder in der Region. „Der Flächenbrand, den wir gerade erleben, hat eine Kernursache, und das ist das Unrechtsregime in Teheran.“ Es sei überfällig, dass die Menschen im Iran zu ihrer Freiheit kämen.

„Das Regime hat das Vertrauen längst verloren.“ Nouripour forderte die Bundesregierung zum Handeln auf, etwa durch den Beistand für den Libanon, der vom wichtigsten Verbündeten des Regimes, der Hisbollah, existenziell bedroht werde. „Wenn wir nichts tun, wird der Flächenbrand in der Region immer größer.“ Innenpolitich brauche es außerdem endlich ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland.

Linke: Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit

Ines Schwerdtner (Die Linke) erinnerte an die Wahl des Premierministers Mossadegh 1951 im Iran, der die Ölindustrie verstaatlichte habe und daraufhin durch einen Putsch der USA und Großbritanniens gestürzt worden sei. Die Folgen prägten den Iran bis heute.

„Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit, sie bringen einen Flächenbrand.“ Die Linke sage klar „Nein zu den Mullahs, Nein zur Diktatur“, aber ebenso klar „Nein zu imperialer Einmischung und Nein zu Trump und Netanjahu“. Schwerdtner forderte die Bundesregierung zudem auf, etwas gegen die steigenden Preise als Folge des Krieges zu tun: „Führen Sie jetzt sofort eine Übergewinnsteuer und einen Energiepreisdeckel ein!“ (aw/04.03.2026)

https://www.youtube.com/watch?v=v_9MyWft-zQ

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Top 3 Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Entwurf. Damit werde auch eine EU-Vorgabe umgesetzt, die das bisherige EU-Produkthaftungsrecht modernisieren solle und das Ziel habe, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen.

Im digitalen Zeitalter habe Software nicht nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erhebliche Bedeutung erlangt, schreibt die Bundesregierung. Sie werde daher zukünftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Damit gelte das Produkthaftungsrecht auch für die Haftung von Herstellern von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen).

Das neue Produkthaftungsrecht trage dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste, heißt es weiter. Damit seien sie auch noch zur Vermeidung von Fehlern in der Lage, „nach dem das Produkt den Herstellungsprozess verlassen hat, was zukünftig bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit zu berücksichtigen sein wird“. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibe von der Produkthaftung ausgenommen.

Regelungen zu „wesentlich veränderten Produkten“

Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft soll das neue Produkthaftungsrecht laut Entwurf Regelungen zu Produkten enthalten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Beispielsweise könnten durch „Upcycling“ Produkte so umgestaltet werden, „dass sie ein geändertes Risikoprofil erhalten und infolgedessen haftungsrechtlich als neue Produkte anzusehen sind“. In diesem Fall ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt. Er könne sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Fehler, der die Rechtsgutsverletzung verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist.

Weiter heißt es in der Vorlage, in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten seien zunehmend Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Daraus könnten sich für geschädigte Personen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben. Deshalb sollen sie künftig neben dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure in Anspruch nehmen können, nämlich Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Anbieter von Online-Plattformen.

Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll. „Dabei müssen eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und ein effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. (hau/04.03.2026)

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Antrag AfD ZP2 Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs

Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Entwurf. Damit werde auch eine EU-Vorgabe umgesetzt, die das bisherige EU-Produkthaftungsrecht modernisieren solle und das Ziel habe, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen.

Im digitalen Zeitalter habe Software nicht nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erhebliche Bedeutung erlangt, schreibt die Bundesregierung. Sie werde daher zukünftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Damit gelte das Produkthaftungsrecht auch für die Haftung von Herstellern von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen).

Das neue Produkthaftungsrecht trage dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste, heißt es weiter. Damit seien sie auch noch zur Vermeidung von Fehlern in der Lage, „nach dem das Produkt den Herstellungsprozess verlassen hat, was zukünftig bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit zu berücksichtigen sein wird“. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibe von der Produkthaftung ausgenommen.

Regelungen zu „wesentlich veränderten Produkten“

Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft soll das neue Produkthaftungsrecht laut Entwurf Regelungen zu Produkten enthalten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Beispielsweise könnten durch „Upcycling“ Produkte so umgestaltet werden, „dass sie ein geändertes Risikoprofil erhalten und infolgedessen haftungsrechtlich als neue Produkte anzusehen sind“. In diesem Fall ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt. Er könne sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Fehler, der die Rechtsgutsverletzung verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist.

Weiter heißt es in der Vorlage, in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten seien zunehmend Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Daraus könnten sich für geschädigte Personen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben. Deshalb sollen sie künftig neben dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure in Anspruch nehmen können, nämlich Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Anbieter von Online-Plattformen.

Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll. „Dabei müssen eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und ein effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. (hau/04.03.2026)

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TOP5 Demokratieförderung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, einen Antrag der Fraktion Die Fraktion mit dem Titel „Demokratie fördern statt behindern“ (21/4455) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. Sie stellt darin fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden.

Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreibt die Fraktion. (che/hau/04.03.2026)

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