Sitzungswoche
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.
5. März 2026 (62. Sitzung)
TOP 19 Vertrag mit dem Britischen Königreich
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, den sogenannten Kensington-Vertrag ratifiziert. Der Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer im Londoner Stadtteil Kensington unterzeichnet.
Nach gut einstündiger Debatte verabschiedete das Parlament den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3945) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Zur zweiten Beratung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor.
Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung an, die die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen. Auch soll etwa die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks sowie eine „praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen“ ins Auge gefasst werden.
Klöckner: Deutsch-britische Beziehungen auf neuer Grundlage
Vor dem Beginn der Debatte erläuterte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Anwesenheit des britischen Botschafters in Deutschland, Andrew Mitchell, das von der Bundesregierung ausgehandelte Verträge durch den Bundestag beschlossen werden müssten, ehe der Bundespräsident einen völkerrechtlichen Vertrag im Namen des Bundes mit einem anderen Staat schließen könne.
Der „Kensington-Vertrag“, so Klöckner weiter, stelle die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Zugleich setze er ein deutliches Zeichen, das Europa angesichts neuer Bedrohungen zusammensteht: „Auch nach dem Brexit.“ Der Vertrag vervollständige zudem ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sagte die Bundestagspräsidentin in ihren einleitenden Worten.
CDU/CSU: Ein Grundpfeiler für eine neue Architektur
Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) erinnerte daran, dass nach dem Brexit ein langer und teilweise qualvoller Prozess der Rückabwicklung gemeinsamer Vereinbarungen und Institutionen stattgefunden habe. Dieser Prozess habe allen Beteiligten vor Augen geführt, „wie eng verflochten wir doch waren“. Die nun geschlossene Vereinbarung sei mehr als nur ein bilaterales Abkommen, befand Krings. „Sie ist ein Grundpfeiler für eine neue Architektur im Verhältnis des Vereinigten Königsreiches zur gesamten Europäischen Union.“
Auch wenn er die Austrittsentscheidung der Briten für einen Fehler halte, müssten sich doch die verbliebenen 27 EU-Mitglieder die Frage stellen, „was wir dazu beigetragen haben, dass die einst zweitgrößte Volkswirtschaft der Union den Rücken gekehrt hat“. Es sei daher folgerichtig, dass sich die EU inzwischen auf manchen Gebieten bewegt habe, gerade auch auf denen, die eine entscheidende Rolle für den Brexit gespielt hätten. Der Unionsabgeordnete nannte die stärke Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie den Abbau von Bürokratie und Überregulierung in Europa.
AfD: Tricks von der politischen Klasse
Beatrix von Storch (AfD) sprach von „Tricks der politischen Klasse“, zu denen es auch gehöre, „ihre links-grüne Agenda in möglichst vielen internationalen Verträgen zu verankern“. Dies geschehe so versteckt, dass eine wirklich kritische Debatte darüber nicht stattfinde, sagte sie. Im vorliegenden Vertrag würden viele politische Projekte festgeschrieben, „die unsere Freiheit angreifen, die unsere wirtschaftliche Zukunft gefährden und für die es in beiden Ländern keine Mehrheiten mehr gibt“. Weder die Labour-Regierung in Großbritannien noch die schwarz-rote Bundesregierung repräsentierten die Mehrheit der Bürger in ihren Ländern, sagte die AfD-Abgeordnete.
Die im Vertrag vereinbarte Klimapolitik ziele auf „noch mehr Geld für noch mehr Windräder“ ab. Dabei sei nicht der Brexit an den wirtschaftliche Problemen Großbritanniens Schuld, sondern die grüne Transformation, sagte von Storch. Sie erkennt im Vertrag auch eine Wiederauflage der Corona-Politik. Er eröffne die Möglichkeit, künftig mRNA-Impfstoffe auch gegen bakterielle Infektionen einzusetzen. Das sei harter Pharmalobbyismus, „versteckt in diesem Freundschaftsvertrag“.
SPD: Europäische Demokratien müssen enger zusammenarbeiten
Hubertus Heil (SPD) nannte den Brexit „einen Fehler mit erheblichen Folgen“. Politik bestehe aber nicht darin, der Vergangenheit hinterher zu trauern. „Politik bedeutet, aus Fehlern zu lernen und neue Wege zu finden“, sage Heil: „Genau das tun wir heute.“ Die Welt habe sich seit dem Brexit dramatisch verändert, so der SPD-Abgeordnete. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine sicherheitspolitische Zeitenwende zur Folge gehabt. Frieden und Stabilität seien in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Gleichzeitig sei auf globaler Ebene zu erleben, dass sich Europa auf seinen wichtigsten internationalen Verbündeten, die USA, nicht mehr verlassen könne. Gerade deshalb müssten europäische Demokratien enger zusammenarbeiten.
Deutschland und Großbritannien gehörten zu den grüßten, stärksten und einflussreichsten Demokratien des Kontinents und hätten daher eine besondere Verantwortung für Europa, sagte Heil. „Wir haben aber etwas, das noch wichtiger ist: gemeinsame Werte.“ So wüssten Großbritannien wie auch Deutschland, dass Sicherheit, Wohlstand und Frieden durch Zusammenarbeit entstünden „und nicht durch aggressiven Nationalismus“.
Grüne: Brexit war ein Fehler
Auch Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete den Brexit als Fehler. Sie sei 2016 fassungslos gewesen, „dass gezielte Desinformation so erfolgreich sein konnte“ und das ein Land, „das für die meisten wie selbstverständlich zu Europa gehört hat“, diesen Schritt ging. Umso mehr freue es sie, dass sich das Vereinigte Königreich unter Premierminister Keir Starmer wieder ganz klar als aktives Mitglied der europäischen Familie positioniere.
Kopf erinnerte auch daran, dass Großbritannien gleich nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine europäische Verantwortung übernommen habe. Entschlossen und frühzeitig seien Waffen geliefert worden. Die britischen Aussagen zu Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien zudem deutlich als jene aus dem Kanzleramt gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete.
Linke: „Mehr Waffen, mehr Sicherheit“ ist grundlegend falsch
Gökay Akbulut (Die Linke) sieht in dem Vertrag Licht und Schatten. Zu begrüßen seien die Passagen zum Jugendaustausch, bei der Klimakooperation und in anderen Bereichen. Vor allem gehe es in dem Vertrag aber darum, die Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Verteidigungspolitik „und auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie“ zu intensivieren. „Das sollte aber nicht der Kern eines Freundschaftsvertrages sein“, befand sie.
Eines der Leuchtturmprojekte des Vertrages sei die Entwicklung einer Langstreckenrakete mit über 2.000 Kilometer Reichweite. Daneben gehe es um die Zusammenarbeit bei Drohnensysteme, neuen Torpedos, Panzern und der U-Boot-Abwehr. Rüstungsexporte würden als Instrument wirtschaftlichen Wachstums begriffen. Der Vertrag setze auf die Formel: Mehr Waffen, mehr Sicherheit. „Das ist grundlegend falsch“, sagte Akbulut. Jeder Euro, der in Langstreckenraketen steckt, fehle in Krankenhäusern, in Schulen und in der sozialen Infrastruktur.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft.
Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedurfte der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“. (hau/ste/05.03.2026)
.
Antrag AfD TOP 16 Untersuchung deutscher Bezüge zu den Epstein-Akten
„Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4462), der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss.
AfD fordert Sonderkommission
Dr. Götz Frömming (AfD) betonte in der Debatte, der Epstein-Komplex gehöre zu den Dingen, die „so monströs“ seien, dass sie schwer vorstellbar und in Worte zu fassen seien. Es sei an der Zeit, Licht in das Dunkel der Ende Januar 2026 durch das United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten Akten zu bringen. Frömming verwies unter anderem auf die Verwicklungen der Königshäuser in Norwegen und im Vereinigten Königreich in den Komplex. „Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, dass das Epstein-Netzwerk mit Geheimdiensten in Verbindung stand“, sagte er weiter und betonte, dass man den über 1.000 Opfern Aufklärung schulde.
In Bezug auf mögliche in den Skandal verwickelte deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Institutionen bedürfe es einer strafrechtlichen Prüfung. Frömming führte eine Reihe von Namen deutscher Prominenter auf sowie die Deutsche Bank, die „nicht weniger als 40 Konten“ für Epstein geführt habe und die Geschäftsbeziehungen auch nach dessen Verurteilung aufrechterhalten habe. Diese Fragen zu stellen, sei keine Vorverurteilung. Es gelte, Gerüchte durch Fakten zu ersetzen.
Daher fordere seine Fraktion die Bundesregierung auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung der deutschen Bezüge einzurichten. Diese solle auch ermitteln, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerks „Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik“ oder „die Entwicklung von Wirecard“, genommen wurde, führte Frömming aus und kündigte an, bei dem Thema nicht lockerzulassen.
CDU/CSU: Vertauen auf deutsche Justiz
Jürgen Hardt (CDU/CSU) betonte, die in den Epstein-Files offenbarten Verbrechen seien abscheulich. Gleichzeitig warf er der AfD mit Blick auf den im Süden Deutschlands laufenden Wahlkampf vor, Kapital aus dem Schicksal der betroffenen Frauen schlagen zu wollen. „Gemäß Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig und für entsprechende Gerichtsverhandlungen die Judikative, die Gerichte“, betonte Hardt.
Er sei sicher, dass die deutsche Justiz aktiv werde bei Hinweisen in den Akten, dass deutsche Staatsbürger Opfer oder Täter gewesen seien. Daher brauche es keine Sonderkommission oder einen Untersuchungsausschuss, sagte er weiter. Weiter verwies Hardt auf die „Anbiederung der AfD“ an Russland und die MAGA-Bewegung („Make America great again“) in den USA: Es sei an der AfD, klarzumachen, „wie es dazu kommt, dass der Berührungspunkt zwischen dem pädophilen Netzwerk Epsteins und den Rechtspopulisten in Europa ausgerechnet die AfD ist“, sagte Hardt.
Grüne werfen AfD „parteipolitisches Ausschlachten“ vor
Auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „parteipolitischen Ausschlachten“ des Themas durch die AfD. Mit Blick auf die Vorwürfe einer Einflussnahme des Epstein-Netzwerks auf die deutsche Haushaltspolitik warf sie der Fraktion vor, „antisemitische Verschwörungstheorien, die durch das Netz geistern“, vorzubringen. Auch sie sprach die Kontakte der AfD zur MAGA-Bewegung an und fragte: „Welche Berührungspunkte gibt es zur AfD?“
In Richtung der schwarz-roten Koalition forderte Mihalic rechtsstaatliche Aufklärung: „Statt abzuwarten, sollten mögliche Deutschland-Bezüge proaktiv juristisch und politisch aufgeklärt werden“, betonte sie und verwies auf den Heidelberger Mäzen und Bundesverdienstkreuzträger Henry Jarecki, der zum Umfeld von Epstein gehört haben soll. „Aufklärung heißt Transparenz ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen“, betonte sie.
SPD: Antrag übertönt, worum es wirklich geht
Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Vorgehensweise der AfD als „parlamentarische Inszenierung“ und „parteipolitische Stimmungsmache“. Er betonte ebenfalls, dass wenn sich aus den Dokumenten Hinweise auf Straftaten ergeben, die Strafverfolgungsbehörden diese bearbeiteten. Auch prüfe das parlamentarische Kontrollgremium die nachrichtendienstliche Dimension, sagte Stegner. Dies sei der richtige Weg, dazu brauche es keinen Antrag der AfD.
Angesichts von Millionen Seiten Akten ohne Kontext, dazwischen viele Namen, werde durch Andeutung und Erwähnung Misstrauen gesät, Institutionen beschädigt und die Öffentlichkeit verwirrt. Gleichzeitig werde so verschleiert, um wen es wirklich gehe, sagte Stegner weiter. „Donald Trump wird in den Dokumenten rund 38.000 Mal erwähnt – mit schwersten Vorwürfen“, sagte er. Epstein und Trump hätten sich jahrelang gut gekannt, und das solle übertönt werden, durch „das Rauschen, das Sie hier veranstalten“, sagte Stegner in Richtung der AfD.
Linke: Who-is-who der AfD-Posterboys
Maik Brückner (Die Linke) verwies darauf, dass die Epstein-Akten zeigten, dass Superreiche ein Risiko für die Demokratie und die Menschenrechte seien. Wer superreich sei, kaufe sich Schweigen, Schutz und bewege sich in Zirkeln jenseits demokratischer Kontrolle – ohne Konsequenzen, so Brückner. Er wies darauf hin, dass Epsteins Opfer überwiegend aus armen und migrantischen Verhältnissen stammten.
„Der Epstein-Sumpf liest sich wie das Who-is-who der AfD-Posterboys“, sagte er weiter. Donald Trump, Peter Thiel, Steve Bannon, Elon Musk – sie alle hätten „geradezu darum gebettelt, auf Epsteins Insel eingeladen zu werden“, sagte Brückner. Die AfD inszeniere sich als Gegner korrupter Eliten, aber stecke in Wirklichkeit mittendrin, so sein Fazit. Der Skandal sei Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, an denen die AfD rein gar nichts ändern wolle. Den Antrag nannte er „blanken Hohn und Zynismus für die Betroffenen“.
Antrag der AfD
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten eingerichtet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine solche Kommission nach dem Vorbild bereits existierender Untersuchungskommissionen anderer Länder einzusetzen, um die vom United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten über drei Millionen Seiten Dokumente, mehr als 2.000 Videos und etwa 180.000 Bilder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und weitere Personen nach Bezügen zu deutschen Staatsbürgern, Regierungsvertretern und Unternehmen zu prüfen.
Konzentrieren soll sich die Sonderkommission darauf, ob Opfer sexueller Ausbeutung in Deutschland über das Epstein-Netzwerk rekrutiert wurden, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerkes Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik oder die Entwicklung von Wirecard, genommen wurde. Zudem müsse geprüft werden, ob Einfluss auf deutsche Regierungsmitglieder ausgeübt wurde.
Falls deutsche Staatsangehörige in einflussreichen Positionen, beispielsweise in Politik oder Wirtschaft, in die Epstein-Akten verwickelt sein sollten, stelle dies ein mögliches Erpressungspotential dar und könnte die nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung ihres Antrages. (lbr/aw/hau/05.03.2026)
.
TOP 6 Umgestaltung der Grundsicherung (SGB II)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft.
Oppositionsinitiativen abgelehnt
In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/4525) zum Regierungsentwurf mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. Ziel des Änderungsantrags war es laut AfD, für den Steuerzahler erhebliche Einsparungen im SGB II zu ermöglichen. Es sollte eine aktivierende Grundsicherung etabliert werden, durch welche erwerbsfähige Leistungsempfänger wieder in Arbeit vermittelt werden.
Mit demselben Abstimmungsverhalten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605).
Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. Zu den vier Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (21/4522) vor.
SPD: Die Reform ist kein Systemwechsel
Jens Peick (SPD) kritisierte zum Abschluss noch einmal eine „mit viel Halbwahrheiten“ geführte Debatte, die zu einer starken Polarisierung geführt habe. Schließlich seien aber die koalitionsinternen abschließenden Verhandlungen von „hoher Fachlichkeit“ geprägt gewesen.
Peick betonte: „Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach“, insbesondere bei der Integration in Arbeit. Angesichts der Veränderungen bei den Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn die meisten, nämlich 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht.
AfD: Viele Ansätze werden ins Leere laufen
Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei aber gleichzeitig zu komplexe und bürokratische Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel.
Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn dieser müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern besser schon im Vorfeld verhindert werden, so Huy.
CDU/CSU: Weiterbildung nur dort, wo es wirklich Sinn macht
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) betonte: „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang.“ Denn es müsse alles dafür getan werden, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
Weiterbildung und Qualifizierung blieben dennoch wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache, so Linnemann. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme“ gewesen: „Da müssen wir wieder hinkommen.“
Grüne: Versetzen Sie sich in die Perspektive armutsbetroffener Menschen!
Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) attackierte die Bundesregierung scharf für diesen Gesetzentwurf und schlug ihren Vertretern vor: „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“
Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne.
Linke: Sie bauen eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor auf!
Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. Bei dem Thema Grundsicherung gehe es um nicht weniger als „das Sicherheitsversprechen unseres Landes“. Aber: „Dieses Gesetz reißt dieses Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler.“
Pellmann warf der Regierung vor, auf Misstrauen statt auf Vertrauen zu setzen und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit zu bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II). Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“
Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.
Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt.
Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung
Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit.
Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt.
Kürzung der Geldleistung
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.
Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden.
Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können.
Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als „angemessen“ gilt) überschreiten.
Erster Antrag der AfD-Fraktion
Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden.
Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“.
In Abstimmung mit den Bundesländern sollte eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der ‚Bürgerarbeit‘ – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden.
Antrag der Grünen
Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“
Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen.
Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job– oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen.
Antrag der Linken
Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.
Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können.
Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/05.03.2026)
.
ZP3 Erneuerbare Energien, Wärmewende
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a).
Netzpaket der Bundesregierung
Mit ihrem Netzpaket will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erreichen, dass der Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser synchronisiert wird. In stark belasteten Netzgebieten soll es künftig für neue Wind- oder Photovoltaikparks keine Entschädigung mehr geben, falls die Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann.
Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt ein Vorrang für die Erneuerbaren. Die sollen sich außerdem stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als „Energiewende-Killerpaket“, als „Abwürgeprogramm“ und als einen „Frontalangriff auf die Energiewende“.
Grüne: Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen
Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, alte Fehler in der Energiepolitik zu wiederholen. „Die schwarz-rote Bundesregierung tut gerade alles dafür, dass Deutschland noch mehr Geld ausgeben wird für fossile Importe, dass Deutschland sich noch länger durch fatale Abhängigkeit von autokratischen Staaten erpressbar macht“, sagte Verlinden.
Nachdem eine schwarz-rote Bundesregierung die Nord-Stream-2-Gaspipelines beschlossen gehabt hätten, sei die aktuelle Bundesregierung gleicher Couleur wieder dabei, solche Fehler zu wiederholen: „Katharina Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen.“ Und die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD verlängerten damit „die fossile Abhängigkeit von fossilen Geschäftsmodellen“.
Noch kritischer ging Verlindens Fraktionskollege Felix Banaszak mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Vor allem in Richtung SPD forderte er, die Fraktionsführung der Sozialdemokraten solle Mietern, Hausbesitzern und Verbrauchern erklären, warum demnächst die Solaranlage auf dem Dach nicht mehr gefördert werde und die Preise für Öl und Gas weiter steigen würden.
CDU/CSU: Die Wärmepumpe passt nicht überall
Sepp Müller (CDU/CSU) wies die Kritik weit von sich. „Der grüne Weg des Alarmismus, der grüne Weg in den Heizungskeller zu regieren, der ist gescheitert“, sagte Müller. Die Koalition gehe einen „neuen Weg“ und setze auf „Akzeptanz“ der Bürger, damit Klimaziele erreichbar blieben. Verbraucher und Unternehmen hätten nun wieder die Wahl, welche Art von Heizung sie einbauen wollten.
Im Bereich Biogas entwickle Deutschland Anlagen, die nicht nur heimische Arbeitsplätze sicherten, sondern auch in den Export gingen. Die Wärmepumpe sei zwar eine effiziente Methode, um Gebäude zu heizen, doch: „Sie passt nicht überall.“
SPD: Umweltminister muss einen Klimaschutzplan vorlegen
Doch auch SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer konnte sich Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht verkneifen. Aktuell sei erneut sichtbar, wie verletzbar Deutschland sei, wenn international, wie derzeit der Iran-Krieg, eine Krise ausbreche und die Preise für fossile Brennstoffe sofort massiv anstiegen.
„Ich möchte an die Aufgaben des Umweltministers erinnern, die er gesetzlich zu erfüllen hat, auch verfassungsseitig zu erfüllen hat, einen Klimaschutzplan vorzulegen“, sagte Scheer. Außerdem sei das Parlament in der Verantwortung, die Pläne von Ministerin Reiche nachzubessern und „tatsächlich den beschleunigten Umstieg in allen Sektoren auf erneuerbare Energien hinzubekommen“.
AfD: Energiepolitik hat Deutschland ärmer gemacht
Die AfD-Fraktion mit ihrem Redner Steffen Kotré lehnte sowohl die Anträge der Grünen als auch den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Stattdessen forderte Kotré die Rückkehr zu Gaslieferungen aus Russland und die Nutzung von Kernkraft. „Hätten Sie Nord Stream 2 voll unterstützt und wieder aufgebaut, hätten wir nicht diese hohen Gaspreise“, sagte er in Richtung der Antragsteller.
Die Energiepolitik der vergangenen Jahre habe das Land „ärmer gemacht“. Anstatt preiswerte Energie bereitzustellen, forderten die Grünen in ihrem Antrag zur Wärmewende – „indem sie Energiearmut feststellen, die sie selbst geschaffen haben“ – Energie weiter zu subventionieren.
Linke warnen vor „gewaltiger Kostenfalle“
Jörg Cezanne (Die Linke) nannte die Energiepolitik von Ministerin Reiche „rückwärtsgewandt“. Bereits vor 14 Jahre habe sie, damals als Staatssekretärin unter dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) „die Solarbranche aus Deutschland verjagt“. 75.000 Arbeitsplätze seien dadurch in Deutschland verloren gegangen, und „heute sind chinesische Anbieter Weltmarktführer“, sagte Cezanne. Dabei würde der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis bis 2030 um mindestens ein Fünftel senken.
Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung drohten jedoch vor allem steigende Energiepreise, weil Biogas und Wasserstoff teurer als Erdgas seien und der Gaspreis durch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren weiter steigen werde. „Wer also jetzt von Ihnen fehlgeleitet auf fossile Heizungen setzt, läuft in eine gewaltige Kostenfalle“, sagte Cezanne.
Erster Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können.
Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr „unbürokratisch und kostenlos“ Strom erhalten.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“.
Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen.
Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/vom/05.03.2026)
.
ANTRAG AfD ZP 12 Aktuelle Stunde: Gefährdungen der digitalen Teilhabe
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern“ befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion.
AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser
Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren.
Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll.
Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden
Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD, die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten.
Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz„
CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz
Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie “vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz„, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion.
Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten
Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine “grelle Spielhölle„ oder eine “nervige Dauerwerbesendung„, die Ängste verstärke. “Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘„, sagte Lührmann.
Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden.
SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln
Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. “Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden„, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben.
Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung “aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung„. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden.
Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität
Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. “Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.„ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin “reine Symbolpolitik„. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer.
Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: “Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche„, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)
.
TOP 11 Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz
Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung.
Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab.
Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe.
„Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“.
Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf.
Änderungen im Ausschuss
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen.
In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen.
Entschließung verabschiedet
In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne.
Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung.
Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen.
Entschließungsanträge der Opposition
Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt.
Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen.
Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)
.
ANTRAG AfD; TOP 12 Kernenergie
Für die Nutzung der Kernkraft spricht sich die AfD-Fraktion aus. In der Bundestagssitzung am Donnerstag, 5. März 2026, standen zwei Anträge der Fraktion dazu mit den Titeln „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ (21/4460) und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“ (21/4461) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (21/4460), zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Sie begründet dies damit, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau.
Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben.
An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (21/4461) fordert die AfD, Atomkraft als „umweltfreundliche und saubere“ Energie anzuerkennen. Die Abgeordneten stellen fest, dass „die ideologisch getriebene Abkehr von der Kernenergie ein schwerwiegender Fehler, der Deutschlands Wohlstand, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“, gewesen sei. Während Nachbarstaaten wie Frankreich, Tschechien und Finnland weiter auf Kernkraft setzten, habe die Bundesregierung im April 2023 „ohne Not die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet – trotz bewährter Sicherheitsstandards und jahrzehntelanger Zuverlässigkeit.“
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kernenergie als „umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen“ und konkrete Schritte zur Förderung der Kernenergie im deutschen Energierecht einzuleiten. Die Forschung an neuen Reaktortechnologien sollten intensiviert und „innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle“ gefördert werden.
Um die Akzeptanz der Atomkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen, verlangt die AfD-Fraktion eine „umfassende Informationskampagne, die der Öffentlichkeit die hohen Sicherheitsstandards, Umweltvorteile und technologischen Fortschritte der modernen Kernenergie vermittelt“. Darüber hinaus sollten „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse transparent dargestellt“ und einer Verbreitung von „Desinformationskampagnen zum Thema Kernenergie“ entgegenwirkt werden. (nki/05.03.2026)
.
TOP 13 Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Der Bundestag hat finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) nahm er am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/4497) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes wurden diese Gesetze außerdem an die EU-Verordnung 2024 / 2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende EU-Richtlinie 2024 / 2994 umgesetzt.
Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es weiter. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. (hau/bal/05.03.2026)
.
Top 14 Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen
Die Fraktion Die Linke lehnt den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Über ihren darauf abzielenden Antrag mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597) hat das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antrag der Linken
Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es.
Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag.
Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich – begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus – die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leite sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/05.03.2026)
.
TOP 15 Baukulturbericht 2024/25
Den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur (20/11650) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, abschließend beraten. Nach halbstündiger Aussprache nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/4022) eine Entschließung zu dem Bericht an. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich.
Baukulturbericht 2024/25
Die Bundesregierung bezeichnet den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen.
Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden.
Entschließung verabschiedet
Mit der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen. Sie soll darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt.
Darüber hinaus soll die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann. Unterstützen soll die Regierung, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt. (hle/hau/05.03.2026)
.
ANTRAG AfD; TOP 7 Organisierte Kriminalität
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ (21/4459) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Antrag der AfD
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern“.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine „bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ fördern sowie die „bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen“ konsequent anwenden und ihre Effektivität evaluieren.
Ebenfalls fördern soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige, Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage dafür, die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken. Des Weiteren wird die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, „den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern“. (sto/hau/05.03.2026)
.
TOP 25 Infrastrukturvorhaben im Schienennetz
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen“. Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Antrag der Grünen
In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen.
Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden.
Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)
.
ANTRAG AfD TOP 24 Beendigung der Mitwirkung am Weltklimarat (IPCC)
„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit..
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der ‚Summary for Policymakers‘“ soll demnach beendet werden.
Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken.
„Wissenschaftliche Politikberatung einrichten“
Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“.
Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger ‚Stand der Wissenschaft‘ festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)
.
TOP 18 Beschränkung der Verbeamtung, Pensionslasten
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt.
Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen.
Einführung einer „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung
Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)


