66. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 20. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

20. März 2026 (66. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 22 Durchführung der EU-Verordnung über KI

Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten hat. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Umsetzungsgesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.

Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.

Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.

Maßnahmen zur Innovationsförderung

Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.

Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.

Minister: Deutschland und Europa als Taktgeber

Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) eröffnete die Debatte und betonte, dass Deutschland und Europa beim Thema KI Taktgeber sein müssten. „Wie wir uns dazu aufstellen, betrifft jeden Einzelnen in diesem Land“, sagte er. KI sei eine Chance für unser Land, die neben Offenheit und Begeisterung für Technologie auch Verantwortung verlange. „Wir müssen selbst bauen, selbst gestalten“ und nicht von der Seitenlinie zuschauen, betonte Wildberger. „Wir haben alles, was es dazu braucht.“ Nötig dafür sei „schlaue Regulierung“, denn gut gemachte EU-Regeln könnten ein Standortfaktor sein.

Das Motto des Gesetzentwurfs der Bundesregierung laute Rechtsklarheit für Unternehmen, klare Strukturen und klare Kompetenzen. Doppelstrukturen würden vermieden und man baue auf bewährte Fachkompetenz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Unternehmen behielten zudem ihre bekannten Ansprechpartner, weil die bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden auch zuständig seien, betonte der Minister. Zudem erhalte die BnetzA nicht nur einen koordinierenden, sondern auch einen innovationspolitischen Auftrag, sagte er etwa mit Blick auf das geplante Reallabor.

Union wirbt für „konsequente Innovation“

Unterstützung für diesen Ansatz kam von Marvin Schulz (CDU(CSU), der sagte, KI berge nur eine große Gefahr: nämlich sie anderen zu überlassen. KI dürfe nicht für ‚Kein Interesse‘, sondern müsse für ‚konsequente Innovation‘ stehen.

Die BNetzA müsse sich daher als Möglichmacher verstehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde man zudem darauf achten, wo bestehende Hürden abgebaut werden können, kündigte Schulz an.

AfD kritisiert „Planlosigkeit“

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von Robin Jünger (AfD), der der Bundesregierung „verpasste Chancen“ und „leere Versprechen“ vorwarf und von „Planlosigkeit in Gesetzesform“ sprach. Er plädierte, den Entwurf an die EU-Kommission zurückzuüberweisen. Unter anderem habe es die Bundesregierung verpasst, schlanke und unternehmensfreundliche Strukturen zu schaffen, sagte Jünger und verwies auf das Tempo bei KI-Innovationen in den USA und China.

So sei nicht die KI das Risiko für Deutschland, sondern die Art und Weise der Bundesregierung, Politik zu machen, warf Jünger Schwarz-Rot vor. Skandalös seien auch die neu entstehenden Behördenstrukturen mit neuen Planstellen und entstehenden Kosten, kritisierte Jünger weiter.

SPD: Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken

Dr. Carolin Wagner (SPD) betonte hingegen, dass es verlässliche Regeln für den Einsatz und die Nutzung von KI brauche. Der AI Act schaffe einen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken, sagte die Digitalpolitikerin. Nötig sei ein KI-Einsatz, der Werte, Datenschutz, Transparenz und Ethik respektiere und das sei eben „keine Entscheidung zwischen Innovation und Regulierung“, betonte Wagner.

Die Bürgerinnen und Bürger befürworteten zudem die Prüfung von KI-Systemen über unabhängige Stellen, sagte sie weiter. Mit Blick auf den digitalen Omnibus auf EU-Ebene sagte Wagner, dieser gehe in einigen Bereichen, etwa in Bezug auf die Regulierung pornografischer KI-Tools, in die richtige Richtung. Hier seien klare Regeln, Verbote und harte Strafen für das Ausüben digitaler Gewalt notwendig.

Grüne warnen vor „Flickenteppich“

Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in Bezug auf die nationale Umsetzung von „einem Flickenteppich“ und warnte vor einer Architektur, die zu Verlangsamung und Komplizierung führe. Es gebe „tausend Stoßrichtungen in der Bundesregierung, aber keine gemeinsame Mission“, kritisierte Brantner. Die Unternehmen bräuchten jedoch eine pragmatische Regulierung und es brauche den Staat als klugen Ankerkunden.

Die KI-Verordnung sei „kein Bürokratiemonster“, sondern die „erste Verteidigungslinie“, die es zu erhalten gelte. Am Ende gehe es um Macht und darum, nach welchen Werten KI programmiert werde. Dieser Machtkampf gegen Akteure wie Peter Thiel, Elon Musk oder Sam Altman müsse gewonnen werden. Es brauche eine KI, die auf Menschenwürde basiere. Diese sei die Zukunft und nicht etwa die zweitbeste Lösung.

Linke fordert Transparenz über Trainingsdaten

Scharfe Kritik und weitergehende Forderungen kamen von Sonja Lemke (Die Linke). Ihre Fraktion hatte eigene Anträge zum Thema vorgelegt (21/475821/4759), die ebenfalls zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss überwiesen wurden. Die KI-Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die enormen gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Systemen abzumildern, aber erst der Anfang, betonte Lemke. Die Verschiebung bestimmter Teile der Verordnung, etwa Hochrisiko-KI-Systeme betreffend, nannte sie falsch. Sie kritisierte, dass die Verordnung nicht hinreichend vor Überwachung schütze. Nötig sei etwa ein Nachschärfen in puncto biometrische Fernidentifizierung.

Zudem bleibe die Verordnung „zahnlos“, wenn sie nicht durchgesetzt werden könne, sagte Lemke. Dafür brauche es Transparenz über die Algorithmen und Trainingsdaten, damit gesellschaftliche Ungleichheiten nicht weiter verstärkt würden. Weiter verwies sie auf die für Urheber entstehenden Probleme sowie auf „enorme ökologische Folgekosten“ hin, etwa durch den steigenden Stromverbrauch.

Erster Antrag der Linken

Mit ihrem ersten Antrag (21/4758) will Die Linke erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden.

Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird.

Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, so die Fraktion weiter.

Zweiter Antrag der Linken 

In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst.

Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/20.03.2026)

 

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ANTRAG AfD; TOP 23 Reform der Genfer Flüchtlingskonvention

Die AfD-Fraktion dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Über einen entsprechenden Antrag (21/4760) hat das Bundestagsplenum am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Federführung.

AfD: Flüchtlingskonvention anpassen

Die AfD-Fraktion dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Dr. Alexander Wolf (AfD) nannte während der Debatte eine Revision „dringend erforderlich“. Die Genfer Flüchtlingskonvention habe bei ihrer Schaffung 1951 die Hilfe für politisch Verfolgte im Blick gehabt. Anders als in früheren Zeiten kämen heute aber die von der Konvention angesprochenen politisch Verfolgten und Dissidenten nur zum kleinen Teil.

„Unsere heutige Situation entscheidet sich damit grundlegend von der historischen Situation“, sagte Wolf. Der AfD-Abgeordnete verwies zudem darauf, dass es der Genfer Flüchtlingskonvention widerspreche und auch kontraproduktiv sei, dass Deutschland „widerspruchslos“ einzelne Flüchtlinge aufnähme, die über sichere Drittstaaten eingereist seien.

CDU/CSU: Flüchtlinge suchen Schutz in Nachbarländern

Die Genfer Flüchtlingskonvention sei das Kernstück des internationalen Flüchtlingsschutzes, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU). Sie stehe für Mitmenschlichkeit und Solidarität „über die Grenzen hinweg“. Wenn die AfD nun kritisiere, dass Flüchtlinge nicht in ihrer Heimatregion bleiben und stattdessen in reiche Länder in Europa kommen, habe das nichts mit der Sorge um Flüchtlinge zu tun.

„Es hat vor allem eins zum Ziel“, so die Unionsabgeordnete: „Die Lasten abzudrücken, ohne eigene Verantwortung zu übernehmen.“ Dem werde die Union „definitiv nicht zustimmen.“ Im Übrigen, so Winkelmeier-Becker, suchten schon heute etwa zwei Drittel der Flüchtlinge Schutz in ihren Nachbarländern.

Grüne: Angriff auf ein Schutzversprechen

Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD einen politischen Angriff auf eines der zentralsten Schutzversprechen der internationalen Gemeinschaft vor. „Die Botschaft des Antrages ist klar. Menschen auf der Flucht sollen dort bleiben, wo es für uns bequem ist“, sagte sie. Das bedeute: Überall, nur nicht hier. Das aber sei kein Fortschritt, sondern ein moralischer Abgrund und relativiere die Lehren aus der deutschen Geschichte und die Verantwortung, „die aus dem Holocaust erwachsen ist“.

Wie ihre Vorrednerin wies auch Amtsberg daraufhin, „dass die allermeisten Geflüchteten im eigenen Land oder in Nachbarregionen fliehen“. Deutschland und Europa seien also nicht das Zentrum der Krise, wie von der AfD behauptet werde. Sie seien das Ende einer Kette von „Gewalt, Vertreibung und Überlastung in den Aufnahmestaaten“.

SPD: Migration zu ordnen

Gabriela Heinrich (SPD) sieht in der Genfer Flüchtlingskonvention kein Relikt aus der Vergangenheit, sondern ein „Schutzversprechen an die Zukunft“. Außerdem sei sie Teil des Völkerrechts. Die Konvention sehe nicht nur Rechte vor, sondern auch Pflichten. Wer aus wirtschaftlichen Gründen flieht, könne sich nicht auf sie beziehen.

„Wer also die Flüchtlingskonvention als Ursache für Probleme im Bereich der Migration darstellt, führt die Menschen in die Irre und hat keine Ahnung davon, worum es in der Konvention geht“, sagte die SPD-Abgeordnete. Die Genfer Flüchtlingskonvention hindere Staaten keineswegs daran, Migration zu ordnen. „Genau daran arbeiten wir derzeit mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts“, sagte Heinrich.

Linke warnt vor Abkommen mit Drittstaaten

Clara Bünger (Die Linke) ging auf jüngste Aussagen von Unionspolitikern zum Krieg im Iran ein. Der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn habe Abkommen mit Drittstaaten gefordert, um Geflüchtete dorthin abschieben zu können, sagte Bünger. Als Beispiel habe er die Türkei genannt. Aus Sicht der Linken-Abgeordneten ist die Türkei aber nicht sicher. „Nicht für Staatsangehörige und auch nicht für Geflüchtete.“

Die Türkei sei ein autokratischer Staat, der die Opposition gnadenlos unterdrücke und mit seinen völkerrechtswidrigen Kriegen im Irak und in Syrien selbst immer wieder dazu beitrage, dass Menschen massenhaft zur Flucht gezwungen würden. Dennoch wolle Spahn die Zusammenarbeit mit dem Land intensivieren, „um zu verhindern, dass sich Iranerinnen und Iraner in Europa in Sicherheit bringen können“. Das sei unmenschlich, befand Bünger.

Antrag der AfD

Wie die AfD-Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, erleichtere die regionale Aufnahme „insbesondere nachweislich die spätere freiwillige Rückkehr, wenn die Fluchtgründe wieder entfallen“. Die Antragsteller halten Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen für „effizienter, sicherer und kulturkompatibler […] als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg“.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf Ebene der Vereinten Nationen und bei deren Flüchtlingshilfswerk UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen, „mit dem Ziel, eine geografische Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind“. Dabei sollten „kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe“ als Kriterien für die Erstaufnahme berücksichtigt und verstärkt die Mittel für Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten erhöht werden.

Außerdem solle die Bundesregierung auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinwirken. (hau/ahe/20.03.2026)

 

 

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TOP 24 Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests

Ein fraktionsübergreifender Antrag mit der Forderung nach einem Monitoring für die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) findet im Parlament viel Unterstützung, stößt aber auch auf Kritik von Abgeordneten. Viele Redner meldeten sich am Freitag, 20. März 2026, in der ersten Beratung über den Antrag (21/3873) zu Wort und schilderten aus ihrer Sicht die Vor- und Nachteile pränataler Testmöglichkeiten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung liegt beim Gesundheitsausschuss.

Ein fast gleichlautender Gruppenantrag war bereits in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden. Weil die Ampel-Koalition zerbrach, wurde über den Antrag aber nicht mehr abgestimmt. Vizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) machte die Zuschauer auf den Rängen darauf aufmerksam, dass eine solche fraktionsunabhängige Debatte über ethische und gesellschaftliche Fragestellungen im Bundestag ausgesprochen selten sei.

In der Aussprache über den Pränataltest kamen auch das Recht auf Nichtwissen zur Sprache, das Problem kostenpflichtiger Tests, die gesellschaftliche Akzeptanz für Kinder mit Behinderungen sowie die Selbstbestimmung der Frauen.

Fraktionsübergreifender Antrag

Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird.

Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen.

Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests

Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.

Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.

Monitoring und Expertengremium

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.

Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten.

Wahrscheinlichkeit nicht Diagnose

Stephan Pilsinger, der Arzt ist und den Antrag mit initiiert hat, betonte während der Debatte im Parlament, es handele sich bei dem Testergebnis nicht um eine Diagnose, sondern um eine Wahrscheinlichkeit, die werdende Eltern jedoch unter Entscheidungszwang setze. „Diese Dynamik birgt erhebliche Risiken.“

Aus Unsicherheit würden dann vorschnelle Entscheidungen getroffen. Es gehe in dieser Frage letztlich um das Menschenbild. Solche Fragen gehörten in die Mitte der Gesellschaft, also in das Parlament.

Freiheit des Einzelnen

Nach Ansicht von Martin Sichert steht die Freiheit des Einzelnen im Mittelpunkt dieser Diskussion. Zur Freiheit gehöre die Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit. Eltern müssten alle Informationen bekommen können, vor allem, wenn das risikolos möglich sei. Der NIPT verhindere Spätabbrüche, die als besonders belastend erlebt würden.

Sichert kritisierte in dem Zusammenhang den Feminismus, der dazu geführt habe, dass Frauen immer später Kinder bekommen. Je älter die Mütter, umso höher sei jedoch die Gefahr einer Behinderung des Kindes.

Aufklärung und Inklusion

Dagmar Schmidt mahnte, es dürfe nicht so weit kommen, dass Menschen regelrecht nach einer Trisomie gescreent werden. Niemand solle Angst haben vor Menschen, die anders sind.

Vielmehr gehe es um Information und Aufklärung sowie eine Willkommenskultur und eine gute Versorgung. Die Inklusion sei ein menschlicher Weg des Zusammenlebens und das Gegenteil von Stigmatisierung und Ausgrenzung.

Selbstbestimmung der Frau

Dr. Paula Piechotta warnte davor, Frauen in einer höchstpersönlichen Lage kontrollieren zu wollen. Das sei der falsche Weg. Gesellschaftliche Probleme dürften nicht auf dem Rücken schwangerer Frauen gelöst werden. Den Frauen dürfe nicht die Selbstbestimmung genommen werden. Es sei das Recht von Frauen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.

Sie forderte, dass wichtige Untersuchungen nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängig sein dürften und fügte hinzu: „Schreiben Sie den Frauen nicht vor, was sie zu tun haben.“

Ergebnisoffene Beratung

Mareike Hermeier forderte eine ergebnisoffene Beratung schwangerer Frauen und mehr Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern. Der Antrag verdiene Respekt, ihre Meinung dazu sei „ausgewogen“. Sie gab zu bedenken, dass auch viele junge Frauen den Test nutzen und dieser „stillschweigend zur Norm“ zu werden drohe.

Der Test sei ein medizinischer Fortschritt, er könne werdenden Eltern die Angst nehmen, aber Selbstbestimmung sei nicht identisch mit bloßer Verfügbarkeit. Hier werde eine Erwartung begründet, aus Information werde Druck. Jeder Flächentest sende auch die gesellschaftliche Botschaft, welches Leben als normal gelte. Das sollte sich aber niemand anmaßen. Behinderte müssten als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft anerkannt werden. (pk/20.03.2026)

 

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Top 25 Klimageld

Der Bundestag hat am Freitag, 20. März 2026, die Forderung der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“ abgelehnt. Gegen den Antrag  „Klimageld – Sofort und sozial gerecht“ (21/789) haben CDU/CSU, AfD und SPD gestimmt, dafür votierten Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses (21/4377) zugrunde, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.

Antrag der Linken

Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024.

Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen“, weil Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren könnten und Pendlerinnen und Pendler „nur unzureichende Alternativen“ im öffentlichen Verkehr fänden, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“. (nki/hau/20.03.2026)

 

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ZP 10 Schutz von Natur, Klima und Zivilgesellschaft

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Einschränkungen im Klima- und Naturschutz sowie bei den Rechten der Zivilgesellschaft verhindern. In einem entsprechenden Antrag (21/4757), der am Freitag, 20. März 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags stand, fordert sie die Bundesregierung auf, Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen „finanziell und ideell zu unterstützen“. Beteiligungs- und Klagerechte dürften nicht eingeschränkt werden. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Antrag der Grünen

Die „bewährte Eingriffsregelung“ und das Eingriffsvermeidungsgebot der Naturschutzgesetze sollten „gerade im 50. Jahr ihres Bestehens“ erhalten bleiben und nicht abgeschafft werden, schreiben die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Zudem solle die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft priorisieren und sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse stellen.

Weitere Forderungen der Grünen betreffen einen „entschlossenen“ Ausstieg aus fossilen Energien und die Verteidigung des europäischen Green Deals. Zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dürften nicht gefährdet werden, warnen die Abgeordneten. Der Begriff des „Bürokratieabbaus“ solle nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz ausgespielt werden.

Die Grünen werfen der Bundesregierung einen „Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft“ vor. Die Koalition wolle das Verbandsklagerecht beschneiden und führe Deutschland durch eine Ausbremsung des Solarenergieausbaus „zurück in neue fossile Abhängigkeiten“, heißt es im Antrag. Dieser Kurs werde von Angriffen auf Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche flankiert. (sas/20.03.2026)

 

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ANTRAG AfD ZP 7 Aktuelle Stunde: Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit

Die Linksfraktion fordert den Rücktritt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Aufgabe eines Kulturstaatsministers sei es, inhabergeführte Buchhandlungen zu unterstützen, statt als „Gesinnungspolizist“ einzuschreiten, sagte Sören Pellmann (Die Linke) während einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten für Kultur und Medien beenden“ am Freitag, 20. März 2026, vor dem Hintergrund der durch Weimer vorgenommenen Streichung dreier linker Buchläden, die von einer Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis ausgewählt worden waren.

Wolfram Weimer zwischen Unterstützung und Kritik

Unterstützung erhielt Weimer von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU). Sie hielt Pellmann entgegen, werde die freiheitlich demokratisch Grundordnung bekämpft, gefährde das auch die Kunstfreiheit. Dr. Götz Frömming (AfD) sprach von einem „Festival der Doppelmoral“. Das politische Milieu, das aktuell „angeblich“ um die Freiheit des gedruckten Wortes streite, sei das gleiche Milieu, das sich mit Zensur- und Verbotsforderungen geradezu überschlage, „wenn es gegen Rechts geht“. Rechts sei man schon, „wenn man diesem Milieu einmal widerspricht“.

Holger Mann (SPD) hingegen kritisierte den Kulturstaatsminister. Weimer mache seine Bewertung politischer Äußerungen zum Maßstab für Meinungsfreiheit und leite daraus Beschränkungen für Kulturinstitutionen ab, sagte er. Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte Weimer ein „groteskes Verständnis von Freiheit“. Er traue einer unabhängigen Jury nicht zu, demokratische Orte zu erkennen – traue sich selbst aber zu, „nach Gutdünken auszusortieren“.

Linke: Herablassender Umgang mit erreichten Standards

Wolfram Weimer verfolgte die Debatte von der Regierungsbank aus, trat selbst aber nicht ans Mikrofon. Dabei, so sagte Pellmann, hätte der Kulturstaatsminister so die Chance gehabt, „wenigstens ein bisschen Selbstkritik zu üben“. Weimer lege die Axt „an unsere Kultur- und Kunstfreiheit“, befand der Linken-Abgeordnete. Pellmann warf Weimer einen „herablassenden Umgang mit bisher erreichten Standards“ vor. Er nannte die Einschränkung künstlerischer und Kunstfreiheit, Kürzungen notwendiger Entwicklungen im kulturellen Bereich und die Missachtung „wichtiger Institutionen unserer Kunst und Kulturszene“.

Buchläden von einer Preisträgerliste zu streichen und dann „wider besseren Wissens“ zu erzählen, dass die Jury diese Entscheidung getroffen habe, sei wirklich unanständig, so Pellmann. Dazu habe Weimer noch den Verfassungsschutz als nebulösen Informationsgeber herangezogen und auf Nachfrage nach den konkreten Gründen „im Nebel gestochert“.

CDU/CSU: Keine Unterstützung von Extremismus mit Steuergeld

Die Unionsabgeordnete Klein wies auf das seit 2004 praktizierte Haber-Verfahren hin – ein staatliches Prüfverfahren, bei dem das Bundesamt für Verfassungsschutz Organisationen und Projekte auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse überprüft, um eine Förderung durch öffentliche Mittel zu steuern. Es müsse doch Konsens sein, „dass der Staat alles tun muss, um zu verhindern, dass mit Steuergeldern Extremismus unterstützt wird“. Die Kunstfreiheit werde damit weder gefährdet noch eingeschränkt.

In Richtung Linksfraktion sagte Klein: „Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit Antisemitismus verbreitet wird.“ Judenhass bleibe Judenhass – „egal wieder er sich nennt, egal wo er herkommt und egal wie er sich tarnt“.

AfD: Linkslastigkeit und Subventionshunger der Kulturszene

Frömming stellte die Frage, was wohl los gewesen wäre, wenn die Dresdner Buchhändlerin Susannne Dagen, die die Buchmesse „Seitenwechsel“ ganz ohne Steuergelder „aus dem Boden gestampft hat“, für den Preis nominiert gewesen wäre. Boykottaufrufe, Proteste, Tumulte wären zu erwarten gewesen, „Die Antifa wäre wohl aufmarschiert“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Durch die Debatte um die Streichung dreier „linksradikaler Buchläden“ von der Preisträgerliste werde das Hauptproblem der deutschen Kulturszene offengelegt. Das sei deren Linkslastigkeit „und ihr Subventionshunger“.

Grüne: Weimer stellt Kontrolle über Freiheit

Weimer greife in Bereiche ein, wo er nichts zu suchen habe, und liefere nicht, wo er Verantwortung trage, sagte die Grünen-Abgeordnete Khan mit Verweis auf Digitalsteuer, die Vereinbarung mit den Streaming-Diensten und einer Strategie für den Filmstandort Deutschland, was alles groß angekündigt, nicht aber geliefert worden sei. Er überschreite bewusst Grenzen, „die er in seinem Amt eigentlich schützen müsste“.

Im Falle des Deutschen Buchhandlungspreises seien die ausgeschlossenen Buchhandlungen auch noch angelogen worden, sagte sie. Weimers Amtsverständnis stelle Kontrolle über Freiheit, so die Grünen-Abgeordnete. „Sie inszenieren sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit. Aber sobald Ihnen eine Meinung nicht passt, greifen sie ein.“ Wer so handle, habe ein autoritäres Verständnis, was gerade in der Kulturpolitik absolut fehl am Platz sei.

SPD: Wehret diesen Anfängen

Schon bei der Berlinale und beim Umgang mit deren Direktorin habe sich gezeigt, „dass Herr Weimer seine Bewertung politischer Äußerungen zum Maßstab für Meinungsfreiheit erhebt und daraus Beschränkungen für Kulturinstitutionen ableitet“, sagte der SPD-Abgeordnete Mann. Im Falle der Buchhandlungen gebe es den mehrfach von Weimer geäußerten Vorwurf, sie seien extremistisch und würden verfassungsfeindliche Elemente in sich tragen. „Wir reden hier von drei beliebten Buchhandlungen“, sagte er. Also Orten, die von der Jury für breites literarisches und kulturelles Engagement ausgezeichnet werden sollten und in der Vergangenheit auch schon wurden. „Diese Buchhandlungen sollen sich jetzt zur Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung entwickelt haben?“, fragte er.

Wenn in Entscheidungen von Jury und Experten eingegriffen wird, sei das bedenklich, so Mann weiter. Das beschreite einen Weg, der weg von staatlich geförderter Kultur zu Staatskunst führe. Als Ostdeutscher sage er dazu: „Wehret diesen Anfängen.“ (hau/20.03.2026)