Die Impf-„Todes-Chargen“ EX 8679, FD 7958, FE 6975? Aufruf zur Strafanzeige!

Quelle: Von Arne Müseler / www.arne-mueseler.com, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98215942

KIEL – Von wegen „nebenwirkungsfrei“ oder „nahezu nebenwirkungsfrei“ und von wegen „es gibt keine auffälligen Chargen“: wissenschaftliche Erkenntnisse belegen un, dass offenbar das genaue Gegenteil zutrifft.

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Bundesregierung und Staatsregierungen bezeichneten die an die Bevölkerung verimpften mRNA-Wirkstoffe zunächst als „Nebwirkungsfrei“, bzw. als „nahezu nebenwirkungsfrei“. Später wurde dieses Narrativ dann leicht angepasst, langfristige Nebenwirkungen wurden weiterhin verneint. Nun liegen Informationen vor, dass hohe Zahlen an gemeldeten Nebenwirkungen einer kleinen Anzahl auffälliger Chargen zugeordnet werden können.

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Die Lügen der Bundesregierung und Staatsregierung zur Nebenwirkungsfreiheit der mRNA-Wirkstoffe

Die Bundesregierung hatte das Narrativ ausgegeben, dass die mRNA-Wirkstoffe „nebenwirkungsfrei“ seien. Diesem Narrativ folgte auch die Staatsregierung z. B. in einer Presseerklärung am 12.01.2021 mit den Worten:

Übrigens zu diesen Fake News, die immer verbreitet werden zu Nebenwirkungen, möchte ich nur sagen, jedenfalls sind bislang in der doch Vielzahl von Impfungen, die stattfinden, keine, jedenfalls liegen uns keine vor, Nebenwirkungen bekannt […] insofern gibt es da überhaupt keine entsprechende Sorge(Vgl. https://www.facebook.com/ntvNachrichten/videos/corona-live-pressekonferenz-mit-bayern-chefmarkus-s%C3%20ProzentB6der/852318295550460/  Min. 7.30 )

und modifizierte diese in der Regierungserklärung vom 01.09.2021 nur leicht:

„Natürlich gibt es immer wieder Impfreaktionen. Aber zu sagen, es gibt langfristige, grundsätzliche Nebenwirkungen, wie immer behauptet wird, ist nicht korrekt.“ .

Antworten hierzu verweigerte die Staatsregierung bisher mit dem Argument:

„Die Haltung der Staatsregierung bezüglich der COVID-19-Impfungen basiert stets auf dem konsentierten Stand der Wissenschaft zum jeweiligen Zeitpunkt.“ (vgl. auch Drs. 19/503).

aktuellen Stand der Wissenschaft beziehe und weist damit Anfang 2024 jede Verantwortung von sich und den angeblichen Wissenschaftlern zu.

Ende November 2024 hat aber das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Liste zu erhaltenen Impfreaktionen und Nebenwirkungen mitsamt Chargennummer, Impfdatum, Beginn und Art der Nebenwirkung etc. veröffentlicht.

Aus dieser geht hervor, dass beim PEI nach 200 Millionen verabreichten mRNA-Dosen in Deutschland – bei unbekanntem Dunkelfeld – eine knappe Million Meldungen über Impfreaktionen und Nebenwirkungen eingingen. Im diametralen Gegensatz zu den zitierten Behauptungen der Staatsregierung kann man der Liste des PEI z. B. bei jeder der Meldungsnummern: 10368; 10557; 13426 unter „Nebenwirkung“ entnehmen, dass dort in der ersten Januarwoche z. B. „COVID-19“ eingetragen ist.

Am 30.03.2023 hatten dänische Wissenschaftler außerdem über eine „Chargenabhängige Sicherheit des BNT162b2 mRNA COVID-19-Impfstoffs“ berichtet:

„Unerwarteterweise variierten die SAEs-Raten pro 1.000 Dosen erheblich zwischen den Impfstoffchargen mit 2,32 (0,09–3,59) (Median [Interquartilbereich]) SAEs pro 1.000 Dosen. Zudem wurde eine signifikante Heterogenität (p ?< 0,0001) in der Beziehung zwischen der Anzahl der SAEs pro 1.000 Dosen und der Anzahl der Dosen in den einzelnen Chargen beobachtet.“

Rechtsanwälte, die Prozesse zu Impfschäden betreuen, bestätigen:

„Dänemark stellt fest, dass alle Impfschäden nur durch 15 Prozent der Chargen verursacht werden […] Das PEI teilt mit, dass die Daten zwar vorlagen – aber eine Auswertung von Verdachtsmeldungen zu Chargennummern bisher nicht stattgefunden habe […] In unserer Kanzlei tauchen immer die gleichen Chargennummern bei Schäden auf! BioNTech bestreitet in den Verfahren ins Blaue hinein Chargenabhängigkeit.“

Die Kanzlei berichtet auch, dass es Chargen gebe, die eine ca. zehnfach höhere Anzahl an Meldungen hervorbrachten als andere Chargen (vgl. x.com7).

 

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:

Guten Tag, meine Damen und Herren. Ich rufe an (auf) für unsere Katharina Koenig, das ist eine Schwerstimpfgeschädigte, die jetzt eine Aktion startet und einen Aufruf hat für sie alle. Ich würde gerne diesen Aufruf einfach vorlesen:

„Dies ist ein Aufruf für alle jene, die die Chargen von Comirnaty EX 8679, FD 7958 und FE 6975 der Firma BioNTech erhalten haben. Warum? Bei diesen Chargen wurde festgestellt, dass diese hochkontaminiert gewesen sind mit Plasmid DNA und mit SV 40.

 Aus diesem Grund werden diejenigen aufgerufen, die gesundheitliche Schäden im Anschluss an die Verimpfung dieser Chargen erlitten haben, sich zu melden und gemeinsam mit allen anderen eine Strafanzeige zu fertigen, die jeweils am Wohnsitzort desjenigen, der die Anzeige erstattet, eingereicht wird (bei der Staatsanwaltschaft, hl)

 Diese Strafanzeige ist so gestaltet, dass alle anderen Geschädigten aus anderen Städten, die die diese Chargen bekommen haben, dann als Zeuge zur Verfügung stehen und so dafür einstehen, dass die gleichen gesundheitlichen Schäden bei dieser Charge entstanden sind.

Alleine für diese drei Chargen-Nummern sind über 28 000 Meldungen über schwerste Nebenwirkungen beim Paul Ehrlich Institut gemeldet. Wenn Anklage durch die Staatsanwaltschaft gegen die entsprechenden Personen, die diese Chargen in Umlauf gebracht haben, erhoben wird, dann besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine sogenannte Adhäsionsklage einzureichen, das heißt, die eigenen zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.

Viele werden nun fragen: Warum wird nur auf diese drei Chargen Bezug genommen und nicht auf die vielen anderen Chargen, die auch gesundheitlicher Schäden hervorgerufen haben? Das liegt darin begründet, dass es für die anderen Chargen diese Feststellung der Kontamination und damit die schon bereits feststehende Möglichkeit der Schadensträchtigkeit durch diese Kontamination bisher nicht gibt.
Das heißt nicht, dass andere nicht durch andere Chargen geschädigt sind, aber eben eine Strafanzeige nicht so viel Aussicht auf Erfolg bietet, wie bei diesen drei Chargen:  EX 8679, FD 7958, FE 6975.

Wer an der Teilnahme an der Strafanzeige Interesse hat, meldet sich bei Rechtsanwalt Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich (Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath, Telefon: 0211 819770office@ru.law, hl)

Jetzt ist die Möglichkeit, mit der Kraft von vielen etwas zu verändern. Wenn 500 mit der gleichen Chargen-Nummer und den gleichen Nebenwirkungen am gleichen Tag über den Rechtsanwalt (mit) dieser Strafanzeige (vorgehen), wird niemand mehr als bedauerlicher Einzelfall abgefertigt. 

Es ist an der Zeit, dass die Geschädigten sichtbar werden.

Katharina Koenig informiert täglich über ihre Sozialmedia Accounts YouTube, Instagram X, ehemals Twitter, sowie Facebook und dem Telegramkanal über die Strafanzeige.

Alle Kanäle findet ihr unter:

„Kathrin Koenig No time to die.“

Meine Damen und Herren, wer hieran teilnimmt, wird nur einen kleinen dreistelligen Betrag einbringen müssen. Damit werden alle Anwaltskosten gedeckt. Das hat Rechtsanwalt Ulbrich schriftlich niedergelegt.

Ich denke, und das denken viele andere mit mir, es wird sich sehr lohnen.

Und tun Sie das, schauen Sie sich an, ob Sie unter diesen drei Chargen mit einer Charge geimpft worden sind und einen Schaden haben, dann melden Sie sich bitte.

Alle sind Ihnen dafür dankbar. Ich auch.

Auf Wiedersehen. Alles Gute.

 

 

 

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 Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=zSFaCUkWPow&t=7s/

Die wissenschaftliche Begründung der Strafanzeige liefert eine Veröffentlichung dreier MWGFD-Mitglieder: https://publichealthpolicyjournal.com…

Studie in deutscher Sprache: https://www.mwgfd.org/media/rna-basie…

Nähere Informationen zur Strafanzeige finden Sie in den SocialMedia-Kanälen von Katharina Koenig: https://t.me/ich_will_leben https://x.com/kathrin_koenig

 / @k.koenignotimetodie  
https://www.instagram.com/katharinako…  

 / 16tqg3teul  

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Zum Leiden von Katharina Koenig:

https://fassadenkratzer.de/2023/11/14/geimpft-geschadigt-geleugnet-die-barbarisierung-der-gesellschaft/