68. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 26. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

26. März 2026 (68. Sitzung)

ANTRAG AfD TOP 7 Kraftstoffmaßnahmenpaket, Energiepreissteigerungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise beschlossen. Für den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in der vom Verkehrsausschuss leicht geänderten Fassung (21/4984) votierten die Koalitionsfraktionen sowie Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmten AfD und Die Linke. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen.

Zu dem Koalitionsentwurf hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Parlament jedoch zurückwies. Die Grünen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die Energie- und Wärmewende in Deutschland konsequent voranzutreiben (21/4988), Die Linke sich für eine gezielte Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe ausgesprochen (21/4989).

Spritpreis-Paket der Koalitionsfraktionen

Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, auch Spritpreis-Paket genannt, sieht vor, dass Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden.
Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden.

Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt

Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien.

Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.

CDU/CSU: Die Koalition handelt!

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) betonte: „Die Koalition handelt!“ Mit dem verabschiedeten Gesetz werde die Missbrauchsaufsicht gestärkt, die Beweislastumkehr werde dazu führen, dass zukünftig die Mineralölkonzerne begründen und nachweisen müssen, wie die Preissteigerungen zustande kommen. „Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut“, sagte Lenz.

Und das sogenannte österreichische Modell werde dazu führen, dass Preissteigerungen nur noch einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, möglich seien. Damit werde erreicht, dass der Preis an Tankstellen nicht bis zu 50 Mal pro Tag steige. „Und gleichzeitig, und das möchte ich betonen, wird es natürlich weitere Maßnahmen brauchen. Solange die Unsicherheit hoch ist, werden die Preise hoch bleiben“, sagte Lenz.

SPD: Entlastung und langfristige Maßnahmen

Darauf ging Armand Zorn (SPD) genauer ein. Der Krieg am Golf und die Folgen auf die dortige Energieinfrastruktur würden noch lange nachwirken. „Und deswegen kommt es darauf an, dass wir aus der jetzigen Situation die richtigen Lehren ziehen“, sagte Zorn. Entlastungspakete, die aktuell diskutiert werden, müssten zielgerichtet sein, aber zeitgleich dürften die strukturellen und die langfristigen Maßnahmen nicht vergessen werden.

Überlegungen des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, seien „ein guter Ansatz“. Er sei dafür „dankbar, dass jetzt geprüft wird, ob eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auch eine Entlastungsmaßnahme für Verbraucher sein kann“, sagte Zorn.

AfD kritisiert 12-Uhr-Regel

Leif-Erik Holm (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Gesetzesvorschlag. Weder die 12-Uhr-Regel noch die Verschärfung des Wettbewerbsrechts würden zu Preissenkungen an Tankstellen führen. „Möglicherweise werden dadurch die Preise sogar im Durchschnitt steigen, wie Experten sagen“, sagte Holm.

Die Hälfte des Spritpreises bestehe aus staatlichen Abgaben. Italien und Österreich hätten es vorgemacht und Steuersenkungen auf den Weg gebracht. „Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf Kosten der Autofahrer und der Unternehmer saniert“, sagte Holm, und nun drohe „auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung“. Seit Jahren komme die Bundesregierung „nicht mit dem vielen Geld der Bürger aus, trotz Rekordsteuereinnahmen Jahr für Jahr, weil Sie einfach das Geld in alle Welt zahlen“, so der Vorwurf von Holm.

Grüne warnen vor Wirtschaftskrise

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grüne) wurde grundsätzlicher: Dieser Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort darauf habe, die der Ernst der Lage jetzt eigentlich erfordern würde. Die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer großen Wirtschaftskrise auszuwachsen. Die internationale Energieagentur warne vor einer historischen Krise und vor massiven Verwerfungen auf der ganzen Welt.

Audretsch forderte die Abschöpfung der Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen, eine Stromsteuersenkung und eine Initiative für ein 9-Euro-Ticket. Außerdem sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, um sich unabhängig von fossiler Energie zu machen. Anderswo, zum Beispiel in China, würden Unternehmen in den Ausbau der Batterie- und Energiespeicher investieren. Alleine die Firmen BYD und Sungro hätten seit Ende Februar 2026 gemeinsam mehr als 70 Milliarden Euro zusätzlich an Marktkapitalisierung für diese Zukunftstechnologien hinzugewonnen.

Linke fordert Übergewinnsteuer

Christian Görke (Linke) forderte eine Übergewinnsteuer, „und zwar sofort“. Den Vorschlag von Armand Zorn, die Frage auf EU-Ebene zu verschieben, nannte er „eine Nebelkerze“.

Es habe im Jahr 2022 bereits ein Gesetz zur Übergewinnsteuer in der EU und in Deutschland gegeben, dieses Gesetz sollte „sofort scharf geschaltet werden“, und zwar mit einem Steuersatz in Höhe von 50 Prozent. „Der Selbstbedienungsladen von Aral und Shell“ mit Zusatzgewinnen von täglich 21 Millionen Euro „muss geschlossen werden“, forderte Görke.

Abgelehnte Oppositionsanträge

Zur Abstimmung standen zudem zwei Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit erhielten. Den Linken-Antrag mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise“ (21/4748) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen zurück. Den AfD-Antrag mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750) lehnten in namentlicher Abstimmung 445 Abgeordnete ab, 138 Parlamentarier votierten dafür.

Auch zu den Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984) vor. Eine ursprünglich geplante Abstimmung über einen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer (21/4747) war zuvor von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden.

Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe.

Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“.

In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. (nki/hau/26.03.2026)

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TOP 20 Statistik über Übergriffe und Gewalt an Schulen

Die AfD-Fraktion will „Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern“ (21/4940). Ein so betitelter Antrag ist am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten worden. Auf der Tagesordnung stand zudem ein AfD-Antrag mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischen Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (21/4941) ein. Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte an die Ausschüsse. Der erste Antrag soll im Innenausschuss, der zweite im Bildungsausschuss federführend beraten werden.

AfD: Dimensionen sprengen jedes Maß

Dr. Götz Frömming (AfD) sprach zu Beginn der Debatte von 743 Messerangriffen, die es im Jahr 2024 an Schulen gegeben habe. Weitere 284 Straftaten mit Messern habe es bei schulischen Veranstaltungen gegeben. Auch Lehrkräfte würden an den Schulen „beschimpft, beleidigt und angegriffen“. Frömming verwies auf die Messerattacke eines 17-jährigen Kosovaren auf seine Lehrerin am 5. September 2025 in Essen. Das links-grüne urbane Milieu aber, „dessen Vertreter den Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration beharrlich leugnen“, schicke seine Kinder sehr gerne auf Privatschulen.

Auch in der Vergangenheit habe es Prügeleien an Schulen gegeben – ebenso wie Mobbing, obwohl man den Begriff damals noch gar nicht gekannt habe, sagte Frömming. Inzwischen aber sprengten die Dimensionen jedes Maß, was mit der Migration zu tun habe. Schließlich wisse jeder Lehrer, aus welchen Ländern die Problemschüler überwiegend kämen. „Es ist nicht Österreich oder Dänemark und auch nicht Japan oder Korea“, sagte Frömming. Die Gewalt an den Schulen beschränke sich aber nicht auf körperliche Übergriffe. Religiöse Diskriminierungen an den Schulen, „insbesondere im Zusammenhang mit dem Islam“, seien ein wachsendes Problem.

Union: Bund fördert bundesweit Schulen

Gewalt an Schulen sei kein Randphänomen, „dass wir kleinreden sollten“, sagte Ansgar Heveling (CDU/CSU). Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schüler das Gefühl nehme, in Sicherheit lernen zu können, sei einer zu viel, betonte er. Die Art und Weise, wie die AfD das Thema angehe, verdiene aber keine Zustimmung. „Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung. Er ist der Versuch, mit berechtigten Sorgen von Eltern und Lehrern politisches Kleingeld zu machen“, sagte Heveling.

Zugleich wies er daraufhin, dass Schule Ländersache sei. Das sei kein bürokratisches Detail, sondern gelebter Föderalismus. Gleichzeitig handle aber auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten. So würden mit den Start-Chancen-Programm bundesweit über 4.000 Schulen, „die in sozial herausfordernden Lagen arbeiten“ gefördert. „Wir wissen: Wo Bildungsgerechtigkeit fehlt, entstehen Spannungen.“ Wer also soziale Ungleichheiten bekämpft, betreibe auch wirksame Gewaltprävention, sagte der Unionsabgeordnete.

Grüne: Gewalt an Schulen ist „multifaktoriell“

Die von der AfD in ihrem Antrag geforderten sozialwissenschaftlichen Studien zur Gewaltforschung an Schulen gebe es schon längst, sagte Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen). In der aktuellen Forschung werde die Gewalt an Schulen als „multifaktoriell“ beschrieben. Sie entstehe nicht durch eine einzige Ursache, sondern durch das Zusammenspiel individueller Faktoren, familiärer Belastungen, schulischem Klima und digitalen Kontexten. „Wenn Kinder und Jugendliche antisemitische, islamfeindliche, frauenfeindliche, behinderten oder queer-feindliche Einstellungen in den Schulalltag tragen, reden wir nicht nur über Disziplinprobleme, sondern über Demokratiegefährdung“, sagte Kaddor. Hier brauche es politische Bildung und Schulsozialarbeit.

Die AfD jedoch, so die Grünenabgeordnete weiter, stelle einmal mehr den Aspekt Migrationshintergrund heraus. „Ohne Kulturalisierung läuft bei Ihnen scheinbar gar nichts mehr“, sagte sie. Die AfD müsse offenbar immer wieder niedere Instinkte evozieren und Probleme bei vermeintlich Fremden abladen.

SPD: Nicht skandalisieren, sondern kühlen Kopf bewahren

Martin Rabanus (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, das Problem der Gewalt an den Schulen sehr ernst zu nehmen. Ohne Zweifel gebe es hier einen Handlungsbedarf auf den unterschiedlichen Ebenen. Die AfD instrumentalisiere dieses wichtige und ernsthafte Thema aber, um ihre Erzählungen zu untermauern. Es gehe ihr nicht um den Kinder- und Jugendschutz. „Sonst würden sie sich mehr mit Lösungen, statt mit der Herkunft von Kindern auseinandersetzen“, sagte Rabanus.

Der SPD-Abgeordnete forderte, bei dem Thema einen kühlen Kopf zu bewahren, statt zu skandalisieren. „Wir wollen verstehen, was passiert, und wirksame Maßnahmen, statt nur Überschriften oder TikToks zu generieren.“ Nicht um sich wegzuducken, sondern weil es verfassungsrechtliche Realität in Deutschland sei, sei darauf hinzuweisen, wo die Zuständigkeiten lägen. Auch die Koalition handle, sagte Rabanus. Neben dem Start-Chancen-Programm gebe es viele andere Punkte, die dazu im Koalitionsvertrag stünden.

Linke: Ursachen verstehen, in Ressourcen investieren

Auch Nicole Gohlke (Die Linke) warf der AfD vor, das Thema zu instrumentalisieren. Migration werde zum Sündenbock deklariert, Präventionsarbeit in Frage gestellt, Repression als Allheilmittel verkauft. „Damit macht die AfD Politik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen, auf Kosten von Eltern und Lehrkräften“, sagte die Linken-Abgeordnete. Das sei ein „extrem schäbiges Manöver“, befand sie.

Um Gewalt an Schulen zu bekämpfen, braucht es aus ihrer Sicht zwei Dinge: Zum einen müssten die Ursachen verstanden werden. Zum anderen müsse in Ressourcen investiert werden. Dort, wo Familien in Armut lebten, wo Eltern drei Jobs hätten, um die Miete zu zahlen, wo Jugendzentren dichtmachten, und wo Schulpsychologen fehlten, stiegen auch Konflikte und Gewalt, sagte Gohlke.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag kritisiert die AfD, dass die Regierung über kein klares Lagebild verfüge, keine Ursachenforschung betreibe und auf Präventions- und Nachsorgeprogramme verweise, die angesichts der steigenden Zahlen an Gewaltvorfällen an Schulen nicht ausreichend seien. Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Programm aufzulegen, das sich an das Programm Polizeiliche Kriminalprävention anlehnt, mit dessen Hilfe ein umfassendes Lagebild der Vorfälle an Schulen auch unterhalb der Schwelle der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten erstellt werden kann.

Außerdem sollen sozialwissenschaftliche Studien gefördert werden, die sich mit der Ursachenforschung verschiedener Formen von Gewalt an Schulen befassen und erforschen, welche Gewaltformen mit welchen Faktoren unter welchen Konstellationen vermehrt auftreten. Darin solle auch ein möglicher Zusammenhang von Migration und Gewalt untersucht werden, schreibt die Fraktion. In einem letzten Punkt fordert sie, auf Basis dieser Studien Handlungskonzepte gegen Gewalt an Schulen zu erarbeiten.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben.

Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden. (che/hau/26.03.2026)

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TOP 9 Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten

Den Jahresbericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2025 (21/4200) hat das Parlament am Donnerstag, 26. März 2026, eine Stunde lang debattiert. Zu Beginn führte der Wehrbeauftragte Henning Otte in die Unterrichtung ein. Nach der Aussprache im Plenum überwiesen die Abgeordneten den Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss.

Otte: Truppe braucht mehr Zeit- und Berufssoldaten

Der Wehrbeauftragte Otte mahnte in der Debatte, die Bundeswehr müsse sich auf ihre Kernaufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung konzentrieren können und die Zusagen an die Nato erfüllen. Dazu gehöre die Umsetzung des „Operationsplanes Deutschland“, die Aufstellung des Heimatschutzes und die Sicherstellung der Drehscheibe Deutschlands zur Aufnahme alliierter Truppen im Verteidigungsfall. Es dürften nicht immer mehr Aufgaben „auf die Schultern der Soldatinnen und Soldaten gepackt werden“. Im Gegenteil müssten „diese Schultern personell breiter aufgestellt werden“, sagte Otte.

Der Personalaufwuchs der Streitkräfte sei zwar mit dem neuen Wehrdienst eingeleitet worden. Es sei ein Anstieg bei den freiwillig Wehrdienstleisten zu beobachten, allerdings benötige die Truppe vor allem mehr Zeit- und Berufssoldaten. Dabei könne ein Artikelgesetz zum Personalaufwuchs helfen. Eine bessere Vereinbarkeit von Dienst und Familie sei „ein Schlüssel“, um mehr Soldaten für die Truppe zu gewinnen, führte Ott aus. Bei der Beschaffung von Material dürfe nicht allein die Bereitstellung von Finanzmitteln und deren Abfluss betrachtet werden, sondern der Aufbau von Fähigkeiten zum Kaltstart und zur Durchhaltefähigkeit. Die Bundeswehr brauche neben Großgerät und Munition vor allem Drohnen, eine Drohnen- und Raketenabwehr.

Regierung: Versäumnisse aufholen

Für die Bundesregierung erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD), die „Versäumnisse von Jahrzehnten“ bei der Landesverteidigung müssten „in Rekordzeit“ aufgeholt werden.

Bei der Beschaffung moderner Ausrüstung gebe es Erfolge und bei der Gewinnung von Personal seien die ersten zahlen nach Einführung des neuen Wehrdienstes „erfolgversprechend“, betonte Hartmann. Auch die Infrastruktur und die Kasernen müssten nach „Jahrzehnten, in denen keine Investitionen getätigt wurden“, saniert werden.

AfD fordert Entlastung bei Bürokratie

Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck bezweifelte, dass der Aufbau der Bundeswehr auf 260.000 aktive Soldaten bis 2035 gelingen wird. Zwar sei der Truppenumfang von Ende 2024 bis Ende 2025 um rund 3.000 Soldaten gestiegen, aber bei diesem Tempo werde es bis 2051 dauern, um das Ziel zu erreichen.

Noch immer seien rund 20 Prozent der Dienstposten bei den Unteroffizieren nicht besetzt und die Abbrecherquote bei Aufnahme eines Wehrdienstes zwischen 20 bis 25 Prozent. Wer sich bei der Bundeswehr bewerbe, werde noch immer „zu oft verwaltet als geführt“. Die Bundeswehr müsse von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Sie brauche „mehr Kämpfer“ und keine „Genderprojekte und Vielfältigkeitsbeauftragten“.

Union: Neuer Wehrdienst schafft attraktiven Einstieg

Thomas Erndl (CDU/CSU) betonte, dass Deutschland „mit der größten militärischen Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs“ konfrontiert sei. Die Bundeswehr müsse deshalb „schnellstmöglich verteidigungsfähiger und abschreckungsfähiger“ werden. Die „Zielmarke 2029“ rücke immer näher, sie sei heute näher als die Zeitenwenderede des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz von 2022. Alles, was nicht in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden könne, habe „für 2029 keine Bedeutung mehr“.

Der Bericht des Wehrbeauftragten zeige am Beispiel der Vollausstattung der Soldaten mit persönlicher Schutzausrüstung, dass es in der Truppe zu „spürbaren Verbesserungen“ gekommen sei. Es gehe aber nicht nur um mehr und moderneres Gerät für die Truppe. Mit dem neuen Wehrdienst sei ein „attraktiver Einstieg“ in die Bundeswehr geschaffen worden, aber für die Zeit- und Berufssoldaten brauche es neue Dienstzeit- und Laufbahnmodelle. Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen und die Rückkehr ins Zivilleben müsse erleichtert werden, forderte Erndl.

Grüne: Anerkennung von Einsatzschädigungen

Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass eine verteidigungsfähige Bundeswehr angesichts der Bedrohungslage „lebenswichtig“ sei. Die Soldaten der Bundeswehr seien bereit, „ihr Leben für unser Leben zu riskieren“. Es könne nicht sein, dass einsatzversehrte Soldaten teilweise jahrelang auf die Anerkennung ihrer Einsatzschädigung und die damit verbundenen finanziellen Entschädigungen warten müssten, kritisierte Wagener.

Es gehe um Menschen, „die traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, die stundenlang im Feuergefecht waren, die mit ansehen mussten, dass ihre Kameraden in die Luft gesprengt wurden“. Diese Soldaten bräuchten die Erfahrung, „dass sie nicht im Stich gelassen werden von dem Staat, dem sie treu dienen“, sagte Wagener.

Linke: Einsatz in Litauen beenden

Sören Pellmann (Die Linke) mahnte, dass die Bundeswehr es entgegen der Zusage wahrscheinlich nicht schaffen werden, genügend Freiwillige unter den Soldaten für die Litauen-Brigade finden werde. Das Verteidigungsministerium habe bereits angekündigt, notfalls Soldaten für diesen Einsatz zu verpflichten.

Die Linksfraktion lehne dies ab, stellte Pellmann klar. Der Einsatz in Litauen solle besser gleich beendet werden und das Geld in Unterkünfte, Sanitäranlagen und Sportanlagen für die Soldaten in Deutschland zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung habe zwar „Geld für die Rüstungskonzerne, aber für die Ausstattung der Kasernen hierzulande offensichtlich nicht viel übrig“.

SPD: Digitalisierung in der Verwaltung voranbringen

Die Abgeordnete Sabine Dittmann (SPD) mahnte, dass die Einstellungsverfahren bei der Bundeswehr trotz Verbesserungen noch immer von mangelnder Transparenz und zu viel Bürokratie gekennzeichnet seien. So würden beispielsweise die Gesundheitsakten noch immer auf Papier erstellt.

Dies führe zu unvollständigen Unterlagen und zu Verzögerungen. Es sei deshalb „überfällig“, dass die vom Ministerium für Ende 2027 angestrebte Anfangsbefähigung für eine digitale Gesundheitsakte „dann auch tatsächlich kommt“.

Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten

Nach Ansicht des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hennig Otte, bleibt der personelle Aufwuchs neben der materiellen Ausstattung und der Infrastruktur die „zentrale Herausforderung“ der Bundeswehr, „um ihre militärischen Fähigkeiten weiter zu stärken“. Sollte der seit Anfang dieses Jahres geltende Neue Wehrdienst, der weiterhin auf Freiwilligkeit beruht, „nicht genügend Aufwuchs bringen“, sei die „Rückkehr zu einer Wehrpflicht der konsequente nächste Schritt“. Die im Gesetz über den Neuen Wehrdienst genannte konkrete Aufwuchsziel von 255.000 bis 270.000 Soldaten bis zum Jahr 2035 müsse vom Bundestag regelmäßig überprüft werden.

Die demografische Entwicklung, die Konkurrenz um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, die nach wie vor zu hohen Abbruchquoten nach Beginn eines Wehrdienstes sowie strukturelle Defizite in der Bundeswehr seien „limitierende Faktoren“ beim Aufwuchs der Streitkräfte. „Ohne eine konsequente und nachhaltige Personalstrategie droht eine Diskrepanz zwischen politischen Ambitionen und militärischer Realität“, mahnt Otte in seinem Bericht. In den Blick genommen werden müssten „besonders langwierige Personalbearbeitungsverfahren, sich schleppende Sicherheitsüberprüfungen und unzureichende Kommunikation mit den Betroffenen“.

Führungsstrukturen zugunsten der Truppe verschlanken

Insgesamt sei die Bundeswehr angesichts der sicherheitspolitischen Lage, einer realen und unmittelbaren Bedrohung Deutschlands und eines Bündnisses „im Wandel“ mit „außergewöhnlichen Erwartungen in die Leistungsfähigkeit der Frauen und Männer in Uniform“ konfrontiert, betont Otte in seinem Bericht. Nachholbedarf beim Material sieht der Wehrbeauftragte vor allem bei der Beschaffung von Drohnen und bei Systemen zu deren Bekämpfung sowie bei der Digitalisierung von Führung und Kommunikation in der Truppe. Mit der Öffnung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben durch den Bundestag sei „die pauschale Berufung auf eine Unterfinanzierung der Bundeswehr“ keine Ausrede mehr.

Es gelte, „Führungsstrukturen zugunsten der Truppe zu verschlanken, die Personalzahlen bleibend zu erhöhen, die nationalen wie europäischen Beschaffungsprozesse zu beschleunigen und besser zu koordinieren sowie die Truppe von militärfremder Bürokratie zu entlasten“, mahnt der Wehrbeauftragte.

2.819 Eingaben im Jahr 2025

Die Herausforderungen und Belastungen für die Truppe spiegele sich auch in der gestiegenen Zahl von Eingaben an sein Amt wider. Sie stieg von 2.467 im Jahr 2024 auf 2.819 im Jahr 2025. Umgerechnet auf die Gesamtzahl der Soldaten entspricht dies einem Anstieg von 13,6 auf 15,4 Eingaben je Tausend Soldaten. Dies stellt einen Höchststand seit 2016 dar.

Nach Angaben Ottes hat sich Ende 2025 die Zahl der aktiven Soldaten mit 184.194 um rund 3.000 gegenüber dem Vorjahr erhöht. „Es war das einstellungsstärkste Jahr seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011.“ Sorgen bereiten ihm allerdings das Zahlenverhältnis zwischen Offizieren und Mannschaftssoldaten. Aktuell komme im Verhältnis gerechnet auf einen Mannschaftssoldaten fast ein Offizier. „Ob mit einer solchen Kopflastigkeit die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung der Truppe wirklich nachhaltig bewältigt werden können, ist fraglich.“

Zahl der Bewerber hat sich erhöht

Positiv bewertet Otte, dass sich die Zahl der Bewerber von 51.200 im Jahr 2024 auf 55.958 erhöht habe. Allerdings seien 5.045 Bewerbungen zurückgezogen worden und die Bundeswehr habe 11.590 Bewerbungen wegen mangelnder Mitwirkung der Bewerber im Bewerbungsverfahren, gesundheitlichen Ursachen sowie fehlenden geistigen oder charakterlichen Eignung abgelehnt.

Auffällig sei die weiterhin ansteigende Zahl von Bewerbern, die die Bundeswehr als gesundheitlich ungeeignet eingestuft hat. Bei den rund 25.230 abgeschlossenen wehrmedizinischen Begutachtungen für eine Einstellung als Zeitsoldat seien rund 2.090 Bewerber „als nicht dienstfähig eingestuft“ worden. Das entspreche einem Anteil von ungefähr 8,3 Prozent gegenüber einem Anteil von 6,3 Prozent im Jahr 2024 und 5,5 Prozent im Jahr 2023. Bei seinen Truppenbesuchen sei ihm von Ausbildern immer wieder geschildert worden, dass sich vermehrt Soldaten in der Basisausbildung befänden, „die gesundheitlich gar nicht für den Dienst in der Truppe geeignet seien“. Unverändert hoch blieb im vergangenen Jahr mit 19,8 Prozent die Zahl derjenigen Soldaten, die ihren Wehrdienst in den ersten sechs Monaten vorzeitig beendeten.

Nachholbedarf bei der Rekrutierung von Frauen

Auch bei der Rekrutierung von Frauen sieht Otte Nachholbedarf. Der Anteil von Soldatinnen sei im vergangenen Jahr nur minimal von 13,62 auf 13,71 Prozent gestiegen. Dauerhaft würden die Bemühungen um mehr Frauen in den Kampfverbänden allerdings nur Erfolg haben, „wenn die Bundeswehr jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entschieden entgegentritt“, schreibt Otte.

Auch um den angestrebten Aufwuchs auf 200.000 Reservisten zu erreichen, muss die Bundeswehr nach der Meinung Ottes vermehrt Anreize schaffen, sich auch nach dem aktiven Dienst in der Truppe zu engagieren. Vor allem müssten bürokratische Hürden, die bereits die Bewerbung für eine Reservistendienstleistung erschweren, „sofort beseitigt werden“, fordert Otte. Zudem sei es an der Zeit, dass der Gesetzgeber „die nicht mehr zeitgemäße starre Altersgrenze von 65 Lebensjahren“ für Reservisten flexibilisiert. So gelte in Schweden etwa die Vollendung des 70. Lebensjahres als Grenze.

Aktuelle materielle Ausstattung der Bundeswehr.

Auffällig wenige konkrete Angaben macht Otte in seinem Jahresbericht zur aktuellen materiellen Ausstattung der Bundeswehr. Ganz allgemein seien „Innovation, Materialverfügbarkeit, Souveränität in der Beschaffung, ausreichend Munition, funktionierende Logistik und persönliche Ausrüstung genauso entscheidend wie Großgerät“.

Die Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen hätten „insbesondere die Bedeutung von Drohnen im Krieg herausgestellt“. Bewaffnete Drohnen wie auch KI-gestützte und autonom geführte Systeme seien notwendig, „um in modernen Konflikten handlungsfähig zu bleiben und die eigenen Kräfte wirksam zu schützen“, heißt es im Bericht. Gleiches gelte für die Beschaffung von Systemen zur Drohnenabwehr.

Otte will Jahresbericht „nicht als Mängelbericht“ verstehen

Als „besorgniserregend“ bezeichnet Otte die Schwierigkeiten und Verzögerungen beim Vorhaben „Digitalisierung Landbasierte Operationen“. Dies behindere „die dringend notwendige Modernisierung der Führungs- und Kommunikationsmittel der Bundeswehr sowie ihre Interoperabilität mit NATO-Partnern“.

Um keine Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zuzulassen und somit die Sicherheit der Soldaten „nicht zu gefährden“ werde er aber keine Details dazu veröffentlichen. Überhaupt stehe der Wehrbeauftragte in diesen Zeiten „mehr denn je in der Pflicht, seinen Beitrag als Teil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu leisten“. Sein Jahresbericht sei deswegen auch „nicht als Mängelbericht“ zu verstehen. „Er benennt Herausforderungen, Probleme und Handlungsfelder und verbindet sie mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen“, betont Otte. (aw/hau/26.03.2026)

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ZP3 Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Thema Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt befasst. Grundlage der Debatte war ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 184k des Strafgesetzbuches „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (21/4949).

Grüne: Frauen werden mit Gewalterfahrungen allein gelassen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Lena Gumnior die Rechtslage in Deutschland bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Der Staat unterstütze die Frauen nicht bei dem Unrecht, das ihnen widerfahren sei. Das störe – juristisch ausgedrückt – das Rechtsempfinden massiv. Menschlich gesehen bedeute dies: „Millionen Frauen werden mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen.“ Beides sei unerträglich.

Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sei ein „Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung“, denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ende nicht im Internet. Der Bundesregierung warf die Grünen-Abgeordnete vor, nicht schnell genug zu handeln, sondern „das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei“ zu gebrauchen.

CDU/CSU stellt digitales Gewaltschutzgesetz in Aussicht

Für die CDU/CSU-Fraktion betonte Axel Müller, dass es eine Lücke im Strafrecht gebe, die Verstöße gegen die Menschenwürde und die sexuelle Selbstbestimmung betreffe. Die digitale sexuelle Gewalt bedeute für die Opfer schwerstes Leid und sei nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung.

Müller verwies auf die Pläne der Bundesregierung für ein digitales Gewaltschutzgesetz, das auch die von den Grünen aufgeworfenen Themen angehen werde. Den Entwurf der Grünen kritisierte der Christdemokrat. Für das Strafrecht gelte der Anspruch, handwerklich sauber, klar und praktikabel zu sein. Dem werde der Grünen-Entwurf nicht gerecht. Zudem kritisierte er die Grünen dafür, sich gegen eine Speicherung von IP-Adressen einzusetzen, die für die Aufklärung solcher Taten notwendig sei.

AfD: Minimale juristische Substanz

Für die AfD-Fraktion kritisierte Knuth Meyer-Soltau den Grünen-Entwurf ebenfalls deutlich. Es sei kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts, sondern ein „politisches Projekt“.

Es zeige den „ungebremsten Drang“, immer neue Strafnormen zu schaffen, „ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben“. Es sei eine „große moralische Geste“ mit „minimaler juristischer Substanz“. Der Vorschlag sei „unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich“, so der AfD-Abgeordnete.

SPD: Täter fühlen sich offensichtlich zu sicher

Für die SPD-Fraktion unterstrich Hakan Demir den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verwies ebenfalls auf die Pläne der Bundesregierung. „Täter fühlen sich ganz offensichtlich zu sicher – das muss sich ändern“, sagte der Sozialdemokrat.

Frauen wie Collien Fernandes, deren Fall die aktuelle Debatte im Bundestag durchzog, bewiesen Mut, sagte Demir. Es sollte aber nicht auf den Mut der Frauen ankommen, sondern auf die Kraft des Rechtsstaates, betonte der Abgeordnete. Er hob zudem hervor, dass auch Männer laut werden müssten, „aber nicht auf der Seite der Täter, sondern auf der Seite der Frauen“.

Linke skeptisch gegenüber Regierungsplänen

Für die Fraktion Die Linke betonte Donata Vogtschmidt, dass nicht das Internet das Problem sei. „Das Problem sind Täter und ein System, das Männer schützt“, sagte die Abgeordnete. Sie solidarisierte sich mit den Opfern sexualisierter Gewalt. „Euer Kampf müsste eigentlich unser Kampf sein“, führte Vogtschmidt aus.

Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigten Rechtsänderungen zeigte sie sich skeptisch. Sie gehe davon aus, dass „alles so bleibt, wie es ist“. Vogtschmidt forderte eine schärfere Regulierung auf EU-Ebene. Der Digital Services Act sei für die Bekämpfung von Deepfakes, Doxing und Co. unzureichend.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion fordert, den Paragraf 184k Strafgesetzbuch neu zu fassen und künftig auf die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ auszurichten. Damit soll der Anwendungsbereich der Norm über den bislang erfassten Schutz des Intimbereichs, etwa in Fällen des „Upskirtings“, hinaus deutlich erweitert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, die bestehende Rechtslage erfasse bildbasierte sexualisierte Gewalt nur unzureichend und lasse Schutzlücken. Zwar seien bestimmte Formen bereits strafbar, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild sei jedoch insgesamt „lückenhaft“. Dies gelte insbesondere für Fälle heimlicher sexualbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise beim Joggen im Park, im Freibad oder beim Saunabesuch.

Auch die Erzeugung und Verbreitung täuschend echt wirkender sexualisierter Bild- und Videodarstellungen mittels sogenannter Deepfake-Technologie werde bislang nicht umfassend erfasst. „Dass es sich dabei nicht um reale Aufnahmen handelt, ist für Dritte regelmäßig nicht oder nur schwer erkennbar, sodass die Darstellungen ein erhebliches Schädigungspotential für das Ansehen, die soziale Stellung und die psychische Gesundheit der Betroffenen entfalten“, heißt es in dem Entwurf zur Einordnung von Deepfakes.

Regelung von Freiheitsstrafen

Vorgesehen ist im Entwurf der Grünen eine „einheitliche, systematisch im Sexualstrafrecht verortete Regelung“, die sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise darstellen. Maßgeblich soll dabei nicht die Einordnung als pornografischer Inhalt oder die Erkennbarkeit der betroffenen Person sein, sondern „der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person“. Die Regelung soll ausdrücklich auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte wie Deepfakes einbeziehen. Nach dem Entwurf soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt, eine solche Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine entsprechend befugt hergestellte Bildaufnahme unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.

Ebenso sollen nach Willen der Grünen bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. In besonders schweren Fällen ist laut Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren vorgesehen, etwa wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist. Wie bisher soll nach Willen der Grünen der Paragraf 184k StGB als Antragsdelikt ausgestaltet werden, die Strafverfolgungsbehörden können aber weiterhin „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen tätig werden. Nicht von der Strafbarkeit erfasst sein sollen „Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“. (scr/26.03.2026)

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ANTRAG AfD ZP 12 Aktuelle Stunde: Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten über die beitragsfreie Familienversicherung als Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten. Anlass für die von der AfD-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ am Donnerstag, 26. März 2026, waren Berichte, wonach erwogen wird, die Mitversicherung für Ehepartner zu streichen und stattdessen einen Mindestbetrag von 225 Euro (200 Euro Krankenversicherung und 25 Pflegeversicherung) zu fordern. Für die beitragsfreie Mitversicherung Erwachsener gelten bestimmte Verdienstgrenzen.

Die Oppositionsfraktionen warfen der Koalition vor, mit ihren Reformplänen vor allem Familien mit geringem Einkommen zu schaden. Redner der Koalition wiesen die Vorhaltungen strikt zurück und betonten, die geplanten Reformen in der Krankenversicherung würden mit Solidarität und Augenmaß angegangen. Im Übrigen lege die GKV-Finanzkommission erst in der kommenden Woche ihre Vorschläge vor, entschieden sei daher noch gar nichts.

AfD: Neuregelung zu Ungunsten der Familien

Martin Sichert (AfD) sagte, die Regierung plane gleich mehrere Neuregelungen zu Ungunsten der Familien. So sei eine Anhebung der Mehrwertsteuer ebenso im Gespräch wie die Abschaffung des Ehegattensplittings und nun auch die Abschaffung der Familienversicherung in der GKV. Er hielt der SPD vor, „die Fleißigen“ zu bestrafen und Familien vorsätzlich zerstören zu wollen. Obwohl die Bundesregierung mit dem sogenannten Sondervermögen sehr viel Geld zusätzlich aufgenommen habe, reiche es nicht. Nun stünden Steuererhöhungen an, und die Errungenschaften des Sozialstaates würden zerstört. Sichert betonte: „Diese Regierung ist eine Katastrophe für Deutschland.“

Der Bundesregierung sei offenbar gar nicht klar, was es für viele Familien bedeuten würden, wenn sie auf einmal 225 Euro pro Monat mehr für die Krankenversicherung zahlen sollen. Ehe und Familie stünden laut Verfassung jedoch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vor allem die Union solle sich schämen für ihren Angriff auf die Institution der Ehe. Sichert sagte, die GKV-Finanzen ließen sich leicht stabilisieren, wenn versicherungsfremde Leistungen dort herausgenommen würden und unnötige Bürokratie entfiele.

Grüne: Vertrauen der Bürger nicht verspielen

Auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) ging mit der Bundesregierung hart ins Gericht und warf ihr vor, das Vertrauen der Bürger zu verspielen. In normalen Zeiten würden schlechte Vorschläge gleich aussortiert, bei dieser Regierung seien sich die Menschen dessen aber nicht mehr sicher. Die Regierung sei sich nicht zu schade, die Bürger notfalls auch „hinter die Fichte“ zu führen. Wenn die Planungen jetzt vorsähen, dass Familien pauschal 225 Euro mehr im Monat für die Krankenversicherung bezahlen sollen, egal wie hoch das Haushaltseinkommen ist, erinnere das an die Idee der sogenannten Kopfpauschale, die schnell wieder beerdigt worden sei.

Nach Ansicht Piechottas muss das Gesundheitssystem aufgrund der hohen Kosten und vergleichsweise schlechten Ergebnisse strukturell verändert werden. Sie warnte jedoch: „Wer in dieses System noch mehr Geld pumpt, ohne die Fehler zu beheben, der macht es halt noch schlechter.“ Sie forderte, die stark steigenden Arzneimittelkosten in den Blick zu nehmen und die Preise insbesondere für teure patentgeschützte Medikamente besser zu regulieren. „Sie müssen an die Pharmaindustrie heran und nicht an die Geringverdiener.“ Es würden dringend Reformen gebraucht, aber nicht mehr soziale Ungleichheit.

Union warnt vor unseriöser Panikmache

Vertreter der Koalition hielten der AfD eine unseriöse Panikmache vor. Simone Borchardt (CDU/CSU) betonte, Politik aus der Presse und auf Basis von Empörung sei keine gute Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen. Wichtig seien nicht Schlagzeilen, sondern Fakten. Nötig seien langfristig tragfähige Lösungen, denn das Gesundheitssystem sei teuer und ineffizient.

Chronische Erkrankungen nähmen zu, Versorgungsstrukturen seien zersplittert, Personal überlastet. Es gebe Fehlanreize im System wie Doppeluntersuchungen, mangelnde Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgung. „Und bei der Digitalisierung sind wir auch nicht besonders gut.“ Sie versicherte: „Wir wollen an die Fehlanreize heran und nicht an die grundlegende solidarische Familienversicherung.“ Die GKV-Finanzkommission arbeite an effizienten Reformvorschlägen.

SPD will keine Schnellschüsse

Ähnlich äußerte sich Dr. Christos Pantazis (SPD), der ebenso davon abriet, zum jetzigen Zeitpunkt jeden Tag neue Einzelvorschläge zu diskutieren. Die AfD wolle aus einem Debattenbeitrag ein Schreckensszenario konstruieren und schüre gezielt Verunsicherung bei Millionen Familien. „Das ist politische Inszenierung auf dem Rücken der Menschen.“ Auch Pantazis verwies auf die Notwendigkeit, in der GKV zu Strukturreformen zu kommen, die jedoch sorgfältig austariert werden müssten. Er stellte klar: „Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Detail am Rand, sie ist ein zentrales Element unseres solidarischen Systems.“

Die Familienversicherung schütze Menschen, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen und sich um Personen kümmern, die nicht voll erwerbsfähig sein könnten. Und es seien in vielen Fällen Frauen, die diese Care-Arbeit übernähmen. Pantazis betonte: „Wir brauchen konsequente Strukturreformen auf der Ausgabenseite.“ Er fügte hinzu: „Wir brauchen eine ganzheitliche Reform, keine Schnellschüsse.“ Die GKV sei „eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates“.

Linke: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen

Ates Gürpinar (Die Linke) warnte vor einer Überforderung von Familien mit geringem Einkommen und forderte mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur GKV. Wenn die Bundesregierung glaube, solche Familien könnten im Monat mit 225 Euro zusätzlich belastet werden, liege sie zielgenau daneben. „Sie regieren an der Lebensrealität der Menschen vorbei.“ Es sei im Übrigen unfair, wenn ein Manager mit hohem Einkommen genauso viel in die GKV einzahle wie eine viel geringer bezahlte Fachkraft. Das Problem dabei sei die Beitragsbemessungsgrenze, die nur bis zu einer bestimmten Einkommen Beiträge vorsehe. Gutverdiener würden nicht angemessen in die GKV einbezogen.

Gürpinar sagte: „Wir wollen nicht, dass den Familien noch mehr Geld aus der Tasche gezogen wird.“ Wenn die Bundesregierung die Krankenversicherung retten wolle, solle sie die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und alle Einkommensarten in die Beiträge einbeziehen. „Wer viel hat, muss viel beitragen, wer wenig hat, wenig, und wer nichts hat, muss nichts beitragen.“ (pk/26.03.2026

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TOP 11 Änderung des Transplantationsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, die Möglichkeit von Lebendnierenspenden ausgeweitet, um den Kreis möglicher Organspender und Organempfänger zu vergrößern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen. Dadurch sollen künftig auch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Der Gesundheitsausschuss hat zur Abstimmung Beschlussempfehlung (21/4991) vorgelegt. Ein zur Abstimmung vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/4992) wurde hingegen bei Enthaltung der Grünen von Union, SPD und AfD abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566). Zu dem Antrag lag eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/4991) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken, heißt es im Gesetzentwurf. Die Folge seien lange Wartezeiten für eine postmortale Nierenspende, die im Schnitt bis zu acht Jahre dauern könnten. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität der Patienten durch Dialysebehandlungen.

Trotz zahlreicher Initiativen zur Förderung der Organspende sei bislang keine Trendwende eingetreten. Ende 2024 haben den Angaben zufolge rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Zugleich sank die Zahl der Nierentransplantationen auf 2.075. Es starben 2024 insgesamt 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen.

Weitere Therapieoptionen eröffnen

Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Das Ziel, der Gefahr des Organhandels zu begegnen, bleibe bei der Novellierung der Regelungen maßgebend, heißt es im Entwurf.

Künftig sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Die Organspendepaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben.

Subsidiaritätsgrundsatz wird aufgehoben

Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, wird aufgehoben. Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also eine Spende an eine nicht bekannte Person. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger.

Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende. Eine Stelle zur Vermittlung von Nieren soll eingerichtet werden. Das Vermittlungsverfahren wird gesetzlich festgelegt.

Betreuung im Transplantationszentrum verpflichtend

Neu eingeführt wird eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende. Zudem wird die Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen.

Wenn ein Lebendnierenspender später selbst erkrankt und eine Nierentransplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden. Einrichtungen, die Gewebe postmortal entnehmen, sollen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) angebunden werden können, damit sie selbst klären, ob in einem potentiellen Spendenfall die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt.

Kryokonservierung von Spermien ermöglichen

Auch die Spende von Organen oder Gewebe in besonderen Fällen wird erweitert. So sollen Organe oder Gewebe, die während einer medizinischen Behandlung bei nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen worden sind (Operationsreste), gespendet werden können.

Ferner soll auch männlichen Kindern und Jugendlichen die sogenannte Kryokonservierung von Spermien bei einer anstehenden Krebsbehandlung, wie einer Chemotherapie oder Bestrahlung, ermöglicht werden. Dazu ist die Einwilligung von Betreuungsberechtigten vorgesehen. (pk/hau/26.03.2026)

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ANTRAG AfD; Förderung von LGBTIQ-Projekten im Ausland

Die Antwort der Bundesregierung (21/3319) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ– und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland“ (21/683) erregte die Gemüter in einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 26. März 2026. Thema während der 30-minütigen Aussprache waren auch zwei Anträge der AfD. Der Antrag mit dem Titel „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“ (21/3308) wurde im Anschluss der Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Dazu lag ein Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (21/3631) vor.

Der von der Fraktion vorgelegte Antrag mit dem Titel „Finanzierung des UN-Bevölkerungsfonds beenden – Für den Lebensschutz eintreten“ (21/4938) wurde erstmalig beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung.

Antwort auf Große Anfrage der AfD

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden dafür insgesamt 63 Millionen Euro bereitgestellt, wie aus der Antwort hervorgeht.

Den Angaben zufolge lag die Unterstützung 2025 bei 15 Millionen Euro. Im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit habe die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872.000 US-Dollar an ihre chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA) geleistet. Die IPPF ist eine internationale Nichtregierungsorganisation zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

Abzustimmender Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. In ihrem Antrag (21/3308) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“.

Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ’sexuelle Identität‘, Abtreibung oder spezielle LGBTIQ– oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“.

Antrag zum Weltbevölkerungsfonds

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (21/4938) auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Vorbild der US-Regierung alle Zahlungen an den UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) einzustellen. Der Fonds dient ihrer Ansicht nach nicht deutschen nationalen Interessen und gefährdet die Förderung christlicher Werte, heißt es zur Begründung. Er erfülle daher nicht die Kriterien für eine Finanzierung.

Weiter heißt es in der Initiative, der UNFPA fördere seit seiner Gründung Abtreibung und Bevölkerungsreduktion und vertrete eine „menschenfeindliche totalitäre Gender-Ideologie“. Außerdem setze er sich immer stärker für die Umwertung der traditionellen Familienwerte ein und zerstöre damit „die Grundlage unseres abendländischen Menschenbilds und unserer Identität“.

Zwar finanziere der 1967 gegründete Fonds auch einige begrüßenswerte Projekte, etwa gegen die menschenrechtswidrige Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung, gegen die Bevorzugung von Söhnen und gegen die Abtreibung von weiblichen Embryonen und die Kinderehe, schreiben die Abgeordneten. Vor allem aber betätige sich der UNFPA als „globaler Abtreibungsdienstleister“, urteilen sie. (ahe/pk/joh/hau/26.03.2026)

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TOP 13 Fairer Datenzugang, Daten-Governance-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Sowohl der Entwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz (21/299821/3508) als auch das Daten-Governance-Gesetz (21/354421/3946) wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert (21/499821/4994). Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt. Der Abstimmung lagen Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages des Haushaltsauschuss (21/499921/4995) zugrunde.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.

Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt.

Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung.

Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen.

Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen.

Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht

Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage.

Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben.

Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft.

Änderungen im Digitalausschuss

Zu den Änderungen am Data Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parlamentarischen Verfahren vornahm, gehört unter anderem die Präzisierung, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes gemäß Kapitel V der Datenverordnung prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll hingegen bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben.

Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sprachen im Ausschuss von einem wichtigen Schritt für Innovation und mehr Rechtssicherheit. Man habe darauf geachtet, unnötige Belastungen zu vermeiden, die Sanktionsregelungen nachjustiert und bei den Ermittlungsbefugnissen Klarstellungen vorgenommen.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter.

Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/3946) keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Behördenkooperation und elektronische Kommunikation

Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus.

Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.

Änderungen im Digitalausschuss

Teil der Änderungen am Daten-Governance-Gesetz ist unter anderem, die Aufgabenerfüllung nach Artikel 8 Daten-Governance-Rechtsakt an das Metadatenportal GovData zu übertragen und die Bestandsliste über geschützte Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bestehende Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten zu integrieren.

Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden, wie Abgeordnete von Union und SPD in der Ausschuss-Diskussion betonten. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD. (lbr/hau/26.03.2026)

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Top 14 Wohnungslosenhilfe, Verwendung bestehender Gebäude

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, über die Wohnungsbaupolitik beraten. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Die Anträge mit den Titeln „Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen“ (21/4872) und „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden“ (21/4876) sind nach der halbstündigen Beratung dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen worden.

Erster Antrag der Linken

Mit ihrem ersten Antrag  (21/4872) will Die Linke erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Zweiter Antrag der Linken

Des Weiteren soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert die Fraktion Die Linke in ihrem zweiten Antrag (21/4876). Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden.

Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/hau/26.03.2026)

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TOP 15 Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz

Verkehrsdaten werden künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/299921/3507) beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4983) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4985) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt.

Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten.

Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn

Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat.
Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden.

Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen

Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen.

Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/26.03.2026)

 

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ANTRAG AfD ZP 7 Rechtmäßigkeit des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde am Donnerstag, 26. März 2026, abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller wurde ein entsprechender Antrag (21/4939) im Parlament nach erstmaliger Beratung direkt abgewiesen.

Antrag der AfD

In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es weiter. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“.

Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe. (scr/irs/26.03.2026)

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Antrag AfD TOP 17 Anerkennungsverfahren in Heilberufen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren
ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4990) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Hingegen abgelehnt wurden drei Anträge der AfD-Fraktion mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion gegen das Votum der Antragsteller. Sowohl zu dem Antrag mit der Forderung nach „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565) als auch zum Antrag mit dem Titel „Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen“ (21/2710) und dem Antrag „Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen“ (21/2715) lagen Beschlussvorlagen des Gesundheitsausschusses (21/4990) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen.

Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert ein besseres Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten. In ihrem Antrag (21/1565) führt sie den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.“ Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe.

Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Drittstaaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden.

Zweiter Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert zudem mehr Schutz vor gefälschten Berufsausbildungszeugnissen bei Pflegepersonal. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten, heißt es im Antrag (21/2710) der Fraktion.

Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft.

Dritter AfD-Antrag

Schließlich verlangt die AfD-Fraktion „obligatorische Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswesen für Ärzte mit ausländischem Studienabschluss“. Das Gesundheitssystem sei komplex und weise Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure und die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2715). Folgerichtig sehe sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2) bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor.

Die Abgeordneten fordern, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde einfließen. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, sollte auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden müssen. (pk/hau/26.03.2026)

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TOP 27 Muslimisches Leben in Deutschland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) beraten. Nach der halbstündigen Aussprache ist die Vorlage an die Ausschüssen überwiesen worden. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss die Federführung.

Antrag der Grünen

Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden.

Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“.

Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge

Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden.

Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (sto/hau/26.03.2026)

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ZP 8 EU-Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde‘ stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“

Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen.

So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)

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ANTRAG AfD TOP 4 Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen

Der Bundestag hat den von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933) am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“.

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (hau/des/26.03.2026)

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ZP 9 Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (21/3505) wurde in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Mit der Abstimmung wurde eine Entschließung bei Enthaltung der AfD angenommen, um die Grundlagen für weitere Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu schaffen. Der Abstimmung im Plenum lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4979) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/4982) zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Änderungsantrag (21/4986) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/4987) wurden hingegen abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage.

Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.

Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste.

Effektivere Parkraumkontrollen

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.

Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann.

Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/26.03.2026)

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TOP 22 Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ (21/4942), beraten. Der Antrag wurde mi Anshcluss der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung.

Antrag der AfD

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“.

Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht.

Digitales Datenaustauschsystem verlangt

Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“. Er soll laut Vorlage automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglichen und klare Prüfungsanlässe definieren, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen.

Daneben schlägt die Fraktion vor, ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task Forces rechtlich und personell stärkt sowie Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Zugleich plädiert die Fraktion in dem Antrag unter anderem dafür, die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei „Problemimmobilien“ zu erleichtern. (hau/26.03.2026)

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TOP 19 EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Das Parlament hat am Donnerstag, 26. März 2026, die von der Bundesregierung vorgelegte neue Fassung der „Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ (21/4294 neu, 21/4383 Nr.2) beschlossen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung verzichtet. Die Bundesregierung nimmt damit die Änderungsmaßgabe an, unter welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. Januar der Verordnung zugestimmt habe. Der Bundestag hatte der ersten Fassung der Verordnung am 18. Dezember grünes Licht gegeben. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat zur Abstimmung über die Neufassung eine Beschlussempfehlung (21/4993) vorgelegt.

Ergänzte Verordnung der Bundesregierung

Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung (21/2866), welcher der Bundestag im Dezember bereits zugestimmt hat, um einen Punkt. Hintergrund ist eine Maßgabeänderung der Länderkammer: Diese hatte die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Chemikaliengesetzes (21/3511), der der Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht dient, an inhaltliche Änderungen geknüpft, die auch die Verordnung betreffen.

Konkret soll dort ergänzt werden, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist.

In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es, dass sich diese Definition von der in Paragraf 3, Nummer 9 des Chemikaliengesetzes verwendeten Definition unterscheide. Dort bedeutet „Inverkehrbringen“ die „Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes“, „soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt“. Mit der Neufassung der Verordnung wird auch eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können.

Ursprüngliche Verordnung

Mit der bereits im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung will die Europäische Union Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, schrittweise senken und bis 2050 ganz auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden etwa in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen aber auch Löschmitteln eingesetzt.
Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (21/2866) soll die Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung anpassen und dabei den „Umfang von Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere F-Gase sowie relevante Alternativen“ ausdehnen.

Gleichzeitig sollen sich Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen ändern. So ist unter anderem geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen. (sas/hau/26.03.2026)

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TOP 23 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Industrieemissionen

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (21/4786)beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert worden, heißt es im Entwurf. Dadurch seien Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED würden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fielen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen würden in Deutschland betrieben.

Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. So sollen bereits bei Inkrafttreten neuer BVT-Schlussfolgerungen die Emissionsbandbreiten so schnell und so streng wie möglich eingehalten werden. Gleichzeitig sollen dem Entwurf zufolge auch neue Ausnahmetatbestände für die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte und weniger strenger Umsetzungsfristen geregelt werden.

Neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Umweltauditgesetz, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insgesamt darauf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen zu vermeiden, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Im Fall der IED-Novelle bittet die Länderkammer um eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ in nationales Recht, bei der „sämtliche in der Richtlinie vorgesehenen Ermessens- und Gestaltungsspielräume“ konsequent genutzt würden.

Der Entwurf der Bundesregierung gehe gegenwärtig ohne „jegliche sachliche oder rechtliche Notwendigkeit“ an mehreren Stellen darüber hinaus. Dies führe zu einer „unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung“, argumentiert die Länderkammer. Darüber hinaus kritisiert sie die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen. Als Grund führt der Bundesrat an, dass dies die Landesbehörden überfordere und die Anlagenbetreiber „unverhältnismäßig mit bürokratischen Pflichten“ belaste. Zudem werden „viele, neue unbestimmte Rechtsbegriffe“ moniert und eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen.

Die seit 2010 bestehende IED ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und gilt für 55.000 Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Mit der EU-Richtlinie 2024 / 1785 wurde sie am 24. April 2024 umfassend novelliert. Sie gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Mit der Reform sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Emissionsvorgaben verschärft werden. (sas/hau/26.03.2026)