Social Media ein Suchtmittel? Marc Zuckerberg muß dazu vor Gericht aussagen

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LOS ANGELES – Social Media machte ihre Tochter süchtig, argumentieren Eltern in einer Klage gegen den Meta-Konzern und der Zeuge Marc Zuckerberg kommt beim Antworten unter Eid ins Schleudern.

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Eine freiwillige Selbstkontrolle ist bei US-Konzernen offenbar unmöglich. Diesen Eindruck vermittelte ein Gerichtsverfahren in Los Angeles, bei dem der Meta-Konzern von Eltern einer Tochter verklagt wurde, die Sucht-Symptome durch den Konsum von Social Media diagnostiziert bekam.

Wie auf Knopfdruck: überall auf der Welt wird aktuell die Nachricht verbreitet, dass der Konsum von Social Media  gefährlich sei und staatlich reglementiert werden müsse. Wir meinen dazu, dass den Ländern, die das umsetzen nun reichlich spät auffällt und „zufälligerweise“ just zu dem Zeitpunkt, als die Digitale-ID eingeführt wird. Und wir glauben nicht an diese „Zufälle“ und sind der Überzeugung, dass es sich bei der Koppelung zwischen Sozial Media und Digi-ID um einen Vorwand handelt, um n Wirklichkeit die von den Bürgern abgelehnte Digi-ID durchzusetzen.

Australien hat den Anfangspunkt gesetzt und entfernt 4,7 Millionen Kinder von Social-Media-Plattformen nur im ersten Monat des historischen Verbots.

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Marc Zuckerberg als Zeuge vor Gericht

Mittwoch, der 18.2. markierte einen historischen Tag in der Farge ob Social Media eine Altersbeschränkung erhalten sollten. Eltern einer – laut eigener aussage – durch Social Media vielfältig erkrankten Tochter verklagen den Giganten Meta.  Der Inhaber des Meta-Konzerns und damit von Facebook, Mark Zuckerberg, mußte dazu als Zeuge unter Eid vor dem Superior Court in Los Angeles aussagen!

Es stehen Vorwürfe im Raum, dass Meta wissentlich Produkte entwickelt und beworben habe, die junge Nutzer – darunter auch Kinder – süchtig machen sollen. Es ist das erste Mal, dass Zuckerberg in einem solchen Fall vor der Jury eines  Gerichts aussagen mußte und diese Rolle gefiel ihm ausweislich seiner Körpersprache offenbar gar nicht.

Instagram hätte der Klägerin die Nutzung der Plattform im Alter von neun Jahren niemals erlauben dürfen, argumentiert die Klägerin. Ob die Jury ihr letztendlich zustimmt, bleibt abzuwarten, doch der Fall weist die Verantwortung für diese Entscheidungen eindeutig der Führung von Meta zu.

Ihr Alter bei der ersten Nutzung der App – in einer Phase bedeutender Gehirnentwicklung zwischen zehn und zwölf Jahren – ist für die von ihr geltend gemachten Schäden von zentraler Bedeutung.

Das Zugangsalter ist in diesem Prozess ein zentraler Punkt. Die Klägerin, die sich mit neun Jahren bei Instagram anmeldete, argumentiert, daß die Nutzung sozialer Medien als Kind und Jugendliche bei ihr zu Körperdysmorphie, Suizidgedanken, Angstzuständen, Sucht und Depressionen geführt habe.

Die offizielle Position

Zuckerberg hat zwar öffentlich erklärt, dass Meta sich um die Sicherheit von Kindern kümmert – er sagte 2024 vor dem Kongress:

„Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass wir Werkzeuge entwickeln, die dazu beitragen, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten“

und

„Wir stehen an der Seite der Eltern überall, die hart daran arbeiten, ihre Kinder großzuziehen“ –,

doch die im Prozess vorgelegten internen Beweise deuten auf etwas anderes hin.

Obwohl er vor Gericht nicht zugeben wollte, dass er wusste, dass seine Produkte süchtig machten oder sich an Jugendliche richteten, war das auch nicht nötig. Die Jury – und die Öffentlichkeit – können seine Aussagen mit den internen Dokumenten abwägen und sich selbst ein Urteil bilden. 

Larifari-Antworten

Anwesenden zufolge fiel auf, dass Zuckerbergs Aussagen oft von Ausflüchten und Ausweichmanövern geprägt. Sogar der Richter war von diesen Manövern genervt, da der Richter ihn sogar auffordern musste, direkt zu antworten.

Bohrende Fragen

Der Anwalt des Klägers, Mark Lanier, konzentrierte sich in seiner Befragung auf drei zentrale Themen:

  1. Sucht der Nutzer;
  2. die Gewährung des Zugangs minderjähriger Nutzer zur Plattform; und
  3. Geschäftsentscheidungen, bei denen der Gewinn über die Sicherheit gestellt wird.

Frage 1: 12% Steigerung der Verweildauer als Ziel für 2016?

Peinlich wurde eine Mail Zuckerbergs aus dem Jahr 2015, die die Kläger vorlegten. In dieser forderte der CEO seine Geschäftsziele für 2016 und unter diesen war Steigerung der Verweildauer auf der Plattform um 12 %.

In seiner Antwort trug Zuckerberg vor, dass diese Wachstumsziele den Zweck hatten, den Nutzern etwas Nützliches zu bieten und sie nicht süchtig zu machen. Außerdem argumentierte er, dass das Unternehmen nicht versuche, Kinder als Nutzer zu gewinnen.

Frage 2: konsumieren Süchtige mehr??

Auf die Frage, ob er glaube, dass Menschen etwas häufiger konsumieren, wenn es süchtig macht, wies er diese Annahme zurück.

„Ich glaube nicht, dass das hier zutrifft“,

antwortete er.

Nun ist aber evident, dass tatsächlich das Gegenteil zutrifft. Metas Geschäftsmodell basiert auf Nutzerbindung. Soziale Medien erscheinen nur „kostenlos“. 

Bezahlt wird jedoch mit Lebenszeit, Aufmerksamkeit und Daten des konsumierenden Kinds. Je mehr Stunden also ein Kind vor dem Bildschirm verbringen, desto mehr Werbung kann dann auch verkauft werden. Folglich ist der Nutzer das eigentliche Mittel zum Zweck des Verkaufens von Werbung. Natürlich besteht der Anreiz darin, die Nutzer so lange wie möglich zu binden.

Wie die Suchtexpertin Dr. Anna Lembke von der Stanford University bereits früher im Prozess bestätigte , erfüllen soziale Medien laut ihrer Sachverständigenaussage die klinischen Kriterien für eine Sucht.

Frage 3: Altersverifizierungen

Der Kläger-Anwalt Lanier befragte Zuckerberg dann ausführlich zu Metas Richtlinien zur Altersverifizierung. Hierzu legte er eine interne E-Mail aus dem Jahr 2015 vor, in steht, dass 4 wohl Millionen Kinder unter 13 Jahren Instagram nutzten. Das wären etwa 30 % der US-amerikanischen Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren, also jedes dritte Kind im Vorpubertätsalter.

Zuckerberg erklärte, das Unternehmen entferne identifizierte minderjährige Nutzer und weise bei der Anmeldung auf die Altersvoraussetzungen hin. Lanier entgegnete:

„Sie erwarten also, dass ein Neunjähriger das Kleingedruckte liest? Ist das Ihre Grundlage für die eidesstattliche Versicherung, dass Kinder unter 13 Jahren nicht zugelassen sind?“

Zuckerberg fügte hinzu, dass manche Kinder

„über ihr Alter lügen, um die Dienste nutzen zu können“.

Im Laufe dieses Gesprächs sagte er außerdem:

„Ich verstehe nicht, warum das so kompliziert ist … wir haben Regeln, und die meisten Leute verstehen das.“

In der Praxis beruht die Altersverifizierung auf den meisten Social-Media-Plattformen weitgehend auf selbst angegebenen Geburtsdaten. Das dürfte für das Gericht ggf. zu wenig sein.

Frage zu Schönheitsfiltern

Lanier beendete seine Befragung, indem er – mit der Hilfe von sechs weiteren Personen – eine 15 Meter lange Collage aller Selfies von KGM auf Instagram ausrollte, viele davon mit „Schönheitsfiltern“. Er fragte Zuckerberg, ob Meta jemals ihr Konto wegen ungesunden Verhaltens untersucht habe. Zuckerberg antwortete nicht.

Meta-CEO Mark Zuckerberg im Zeugenstand vor dem Superior Court in Los Angeles, Kalifornien, USA, am 18. Februar 2026. Zuckerberg steht in einem wegweisenden Prozess vor einer Jury. Ihm wird vorgeworfen, dass soziale Medien Kinder absichtlich süchtig machen und schädigen. (Mona Edwards)

Zuvor hatte Lanier Zuckerberg zu seiner Entscheidung befragt, Schönheitsfilter zuzulassen, die plastische Chirurgie imitierten. Laut internen Dokumenten hatten 18 interne Experten davor gewarnt, dass diese Filter für Teenager-Mädchen schädlich seien und zu Körperdysmorphie beitragen könnten. Zuckerberg und Adam Mosseri, der Chef von Instagram, hoben schließlich ein vorübergehendes Verbot auf und erlaubten die Filter wieder auf der Plattform. Die Kläger argumentieren, dass diese Entscheidung gefährdete junge Nutzerinnen und Nutzer Werkzeugen aussetzte, die mit Körperdysmorphie und anderen psychischen Problemen in Verbindung stehen.

Zuckerberg verteidigte die Entscheidung mit dem Argument, dass Instagram nach Aufhebung des Verbots weder eigene Filter entwickelt noch diese den Nutzern empfohlen habe. Er fügte hinzu: „Ich denke, es ist oft übergriffig, Menschen zu verbieten, sich so auszudrücken.“

Was für eine Verdrehung der Tatsachen! Filter für Schönheitsoperationen zu entfernen , die jungen Mädchen schaden, sei, in seinen Worten, „übergriffig“. Viele Eltern würden es als angemessene Schutzmaßnahme bezeichnen.