8. Mai 2026 (78. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.
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ANTRAG AfD TOP 6 Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Gewaltschutzgesetz
Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für das zuvor vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderte Gesetz (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (21/5810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen Entschließungsantrag der Grünen (21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der unter anderem eine „personelle sowie strukturelle Stärkung“ der Familiengerichte forderte, lehnte das Parlament ab.
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion für eine „Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Antrag ab, die Grünen votierten für die Initiative. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
SPD: Ein längst überfälliger Systemwechsel
Für die SPD-Fraktion sprach Carmen Wegge von einem „unmissverständlichen Schritt“. Gewalt gegen Frauen sei keine Privatangelegenheit, „sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf uns alle“. Mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen.
Die Politik habe sich jahrzehntelang gefragt, was die Frau tun müsse, um sich zu schützen. Es sei aber Aufgabe des Staates, den Täter zu stoppen. Die Sozialdemokratin verwies auf weitere Vorhaben der Koalition, um Frauen vor Gewalt zu schützen. „Wir liefern: Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.“
AfD: Fußfessel ist geeignet und notwendig
Für die AfD-Fraktion sagte Rainer Galla, dass der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt nicht nur richtig seien, sondern „moralisch und staatspolitisch“ geboten. Die Fußfessel sei ein geeignetes und notwendiges Mittel.
Weniger überzeugt zeigte sich Galla von der vorgesehenen Täterarbeit. Der Abgeordnete mahnte zudem, dass man – im Zusammenhang mit der Migrationspolitik des vergangenen Jahrzehnts – nicht die „Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt“ tabuisieren dürfe, wenn man den Schutz von Frauen ernst meine.
CDU/CSU: Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern
Für die CDU/CSU-Fraktion nannte Prof. Dr. Günter Krings den Gesetzentwurf einen „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt“. Künftig würden Verstöße nicht mehr im Nachhinein festgestellt, wenn es vielleicht schon zu spät sei.
Durch die Aufenthaltsüberwachung könne frühzeitig eingegriffen werden, das schaffe „echten Schutz“. Krings verwies ebenfalls auf weitere von der Koalition geplante Maßnahmen. Darüber hinaus sprach er sich unter anderem für ein „Sexkauf-Verbot“ aus.
Grüne: Kein Meilenstein, sondern nur ein Anfang
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Dr. Lena Gumnior keinen „Meilenstein“, sondern nur einen „Anfang“. Mit Verweis auf die Zahlen zur Gewalt gegen Frauen sprach die Abgeordnete von einer „Sicherheitskrise in diesem Land“. Die Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme sein, aber kein Allheilmittel.
Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauche es mehr. Sie forderte weitergehende Maßnahmen, wie sie auch das spanische Modell vorsieht, aus dem die Fußfessel entlehnt ist. „Echte Gleichberechtigung, die wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt“, so Gumnior.
Linke: Autoritäre Symbolpolitik
Für die Fraktion Die Linke kritisierte Aaron Valent, dass Frauen bevormundet statt geschützt würden. Es sei „autoritäre Symbolpolitik“. Der Abgeordnete kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das widerspreche auch dem Grundprinzip der Istanbul-Konvention.
Auch Valent verwies auf das Beispiel Spanien. Das Land gehe voran. „Wieso klappt es bei uns nicht? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht“, so Valent.
Ministerin: Wir handeln und werden weiter handeln
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei im parlamentarischen Verfahren noch besser geworden. „Wir handeln und wir werden weiter handeln“, kündigte die Ministerin an.
Fußfessel und Täterarbeit seien zwei Bausteine, aber: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So soll auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden.
Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen künftig zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.
Änderungen im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss nahm am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vor. Sie betreffen vor allem die Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. So wurde klargestellt, dass die Verpflichtung des Täters, ein technisches Überwachungsmittel zu tragen, auch umfasst, „ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann.
Zugleich strich der Ausschuss eine im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, wonach die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden darf. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, hieß es zur Begründung. Das Selbstbestimmungsrecht werde aber ausreichend gewahrt: „Das Gericht hat bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Gesamtabwägung ohnehin stets den Willen der verletzten Person zu berücksichtigen und auch das mögliche Eskalationspotenzial einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Abwägung miteinzubeziehen“, hieß es dazu.
Mögliche Festlegung einer „Warnzone“
Neu eingeführt wurde zudem die Möglichkeit, dass die Koordinierungsstelle eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen kann. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen, da ein effektiver Opferschutz häufig nicht gewährleistet werden könne, „wenn die Koordinierungsstelle erst beim Betreten der Verbotszone vom Überwachungssystem automatisiert gewarnt würde“. Die Koalitionsfraktionen verwiesen hierzu auf eine entsprechende Änderungsbitte des Bundesrates.
Darüber hinaus wurde geregelt, dass der geschützten Person automatisiert Daten über den Aufenthaltsort des Täters übermittelt werden können, wenn dieser gegen festgelegte geografische Grenzen oder Mindestabstände verstößt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass das Opfer über das Zweitgerät über Annäherungen des Täters automatisiert benachrichtigt werden kann, sollte dieser die in der Gewaltschutzanordnung festgelegte Verbotszone betreten“, hieß es.
Aufgaben der Koordinierungsstellen
Weitere Änderungen betrafen die Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sollen künftig ausdrücklich auch mit den „Beteiligten“, also vor allem dem Täter und der geschützten Person, die Durchführung der Anordnung koordinieren. Zudem wurden Vorschriften zur Datenverarbeitung angepasst. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Datenverwendung neu gefasst.
Darüber hinaus betreffen Änderungen unter anderem verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa zur Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Begleitung von Opfern durch eine Vertrauensperson in Gewaltschutzverfahren. Auch eine Evaluierung der Neuregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.
Abgelehnter Antrag der Linken
Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen, hieß es im Antrag der Linken (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonten die Abgeordneten und forderten, die Ursachen konsequenter zu analysieren.
Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangte Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht.
Der Bund sollte sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, hieß es in dem Antrag. Zu weiteren Forderungen gehörten eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. (scr/che/ste/08.05.2026)
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TOP 23 Windenergie
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung zwei Vorschläge der AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen stießen bei den anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr. Zum einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die „Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen ging es in einem Antrag um ein „Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus“ (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit der Länder ein, verzerre den Strommarkt und fördere einen ineffizienten Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten sehen in dem Gesetz eine „planwirtschaftliche Vorgabe“, die zu „ineffizientem Ausbau“ in windarmen Regionen führe.
Darüber hinaus ist aus Sicht der AfD „ein generelles Moratorium für den Windkraftausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auszusetzen. Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben.
AfD: Das ist Planwirtschaft
Für Christian Reck (AfD) ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz „Planwirtschaft“ und gehört aus seiner Sicht „schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte“. Die darin vorgesehenen Flächenziele von zwei Prozent bis 2032 würden von Bürgern nicht „gewollt“.
In seinem Wahlkreis sei eine Mehrheit gegen die Errichtung von Windkraftparks, doch die Einwände würden nicht gehört. „Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden“, sagte Reck.
Union: Windenergie ist ein wichtiger Baustein
Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. „Ihnen geht es nicht um bessere Energiepolitik. Ihnen geht es ausschließlich um Ihre Ideologie“, sagte Weiss in Richtung der AfD. Die Union spreche sich zwar gegen „starre Flächenziele aus“, aber der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse fortgesetzt werden. „Es geht darum, sie besser zu steuern“, betonte sie.
Windenergie sei nicht die alleinige Lösung, aber „ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems“. Die Regierungskoalition stehe für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung im Zusammenspiel aus erneuerbaren Netzen, Speichern, flexiblen Kraftwerken, steuerbarer Nachfrage und einem europäischen Strommarkt.
SPD: Kommunen und Bürger profitieren
Dunja Kreiser (SPD) hielt der AfD-Fraktion entgegen, dass Kommunen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitierten. Bereits jetzt kämen 30 Prozent des Stromes aus dieser Quelle. „Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet mehr Versorgungssicherheit“, sagte sie.
Zehntausende von neuen Arbeitsplätzen seien entstanden, was bedeute, dass Einnahmen der Gewerbesteuer für die Kommunen stiegen. Die Mittel würden „für die Sanierung von Straßen, von Plätzen, von Schulen, von Sporthallen und von Kitas genutzt“, sagte Kreiser.
Grüne: Anträge sind wirtschafts- und standortfeindlich
Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die AfD-Vorschläge komplett ab. Die AfD wolle nicht nur das Windflächenbedarfsgesetz beenden, sondern „am liebsten alle erneuerbaren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur Windenergieanlage abschaffen“, sagte Uhlig.
Dass hätten die zahlreichen Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in den vergangenen Monaten gezeigt. Trotz einer massiven Energiekrise träume die AfD davon, „wieder billiges russisches Gas zu beziehen“, das sei „wirtschafts- und standortfeindlich“, so Uhlig.
Linke: Fossile Abhängigkeiten beenden
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) richtete seine Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft wieder einzuführen. Das sei „Aufbauhilfe für die AfD“ und stehe der Energiewende im Wege.
Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei „der Weg, aus fossilen Abhängigkeiten herauszukommen“, sagte Beutin.
Gesetzentwurf der AfD
Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe.
Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können.
Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/08.05.2026)
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TOP 24 Städtebauförderung
Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 9. Mai hat sich der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, für eine Verdoppelung der Mittel für die Städtebauförderung ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der AfD nahm er einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Laut Antrag sollen etwa in den nächsten beiden Jahren die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung prüfen.
Außerdem fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, das Potenzial der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als „Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten“. Die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen solle hierbei im Fokus stehen.
Stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert
Zudem wird eine stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert. Dabei soll geprüft werden, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann. Das könne Kommunen helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter stärker als bisher gedeckt werden kann. Genannt werden zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten.
Die Städtebauförderung sei seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung, betonen CDU/CSU und SPD. Seit 1971 hätten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden können. Allein der Bund habe hierfür seit 1971 rund 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Millionen Euro (2025) auf eine Milliarde Euro in diesem Jahr werde die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Sie stehe „für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft“, heißt es in dem Antrag.
Rund 9,1 Millionen Menschen (elf Prozent der Bevölkerung) würden in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung leben. Von der Städtebauförderung profitiere insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen würden in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort fließen. Sie „stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze“, heißt es in dem Antrag, in dem auch die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt historischer Bausubstanz hervorgehoben wird. (hle/ste/08.05.2026)
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Top 25 Betriebliche Mitbestimmungsrechte
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden.
Es handelt sich um Anträge mit den Titeln „Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen“ (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern“ (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen“ (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen“ (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten.
Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben.
Dritter Antrag der Linken
Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird.
Vierter Antrag der Linken
In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen.
Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen.
Fünfter Antrag der Linken
Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)
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TOP 7 Haushalt der Europäischen Union 2028 bis 2034
Die Europapolitik stand im Mittelpunkt einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage waren fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Anträge der Grünen abgelehnt
In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde der Antrag der Grünen mit dem Titel mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. 417 Abgeordnete lehnten den Antrag ab, 73 stimmten ihm zu, es gab 53 Enthaltungen.
Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem es ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses gab (21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Grünen stimmten dafür, Union, AfD und SPD lehnten ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich.
Bei diesen und zwei weiteren Anträgen der Grünen, die an die Ausschüsse überwiesen wurden, handelte es sich darum, dass der Bundestag aufgefordert werden sollte, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt.
Vier Anträge an die Ausschüsse überwiesen
Der erste der beiden überwiesenen Anträge der Grünen, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und wurde dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Beim zweiten Antrag mit dem Titel „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Der fünfte Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im federführenden Europaausschuss weiterberaten. Der Antrag der Linken mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ wurde an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur federführenden Beratung überwiesen.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem in namentlicher Abstimmung abgelehnten Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. Sie verlangten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern.
Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten, hieß es zur Begründung. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es.
Die Bundesregierung sollte sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem forderten die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangten, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, hieß es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen.
Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“
Die Bundesregierung sollte sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“.
Erster überwiesener Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem ersten überwiesenen Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden.
Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen.
Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten.
Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt.
Zweiter überwiesener Antrag der Grünen
Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem zweiten überwiesenen Antrag (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen. Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen.
Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung.
Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden.
Dritter überwiesener Antrag der Grünen
Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem dritten überwiesenen Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“.
Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“.
Überwiesener Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es.
Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (mis/joh/hau/08.05.2026)
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ZP 3 Aktuelle Stunde: Ein Jahr schwarz-rote Energiepolitik
Grüne und Linke habe am Freitag, 8. Mai 2026, im Bundestag massive Kritik an der Energiepolitik der Bundesregierung geäußert. Bei der von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Ein Jahr schwarz-rote Energiepolitik – Energieversorgung jetzt unabhängig, erneuerbar und sicher ausbauen“ warf Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, am Kabinettstisch die Interessen der Öl- und Gasindustrie zu vertreten. Jörg Cezanne (Die Linke) sprach von einer unaufrichtigen Energiepolitik, wenn die Ministerin den Eindruck zu erwecken versuche, die erneuerbaren Energien seien für die hohen Energiekosten in Deutschland verantwortlich.
Rückblick auf die Energiepolitik der Ampelkoalition
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff (CDU), hielt dem entgegen, dass es die Ampel mit Wirtschaftsminister Robert Habeck und seinem Staatssekretär Kellner gewesen sei, die bei der Energiepolitik viele Male falsch abgebogen sei. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) sprach von einem „Scherbenhaufen“, den Habeck und Kellner bei der Energiepolitik der neuen Bundesregierung hinterlassen hätten. Ähnlich sah das Dr. Malte Kaufmann (AfD). Wenn die Grünen heute eine „Energiepolitik im Rückwärtsgang“ beklagten, zeige das ihren kompletten Realitätsverlust in energiepolitischen Fragen.
Dunja Kreiser (SPD) verwies indes auf Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Energiepreise. So gebe der Industriestrompreis den Unternehmen Sicherheit und den Arbeitnehmern Verlässlichkeit.
Grüne: Keine gute Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerin Reiche habe Ängste vor den erneuerbaren Energien und klebe an Öl und Gas, befand der Grünen-Abgeordnete Kellner. Es sei keine gute Wirtschafts- und Energiepolitik, „die alten Papiere von Eon aus dem Drucker zu holen“. Mit dem von Reiche geänderten Heizungsgesetz, so Kellner, seien die deutschen Klimaziele nicht erreichbar. „Das ist doch völlig klar“, betonte er. Das Verbot des Einsatzes von fossilen Brennstoffen ab 2045 sei aus dem Gesetz gestrichen worden.
Die geplante Biotreppe, sei „ein Witz, ein Treppenwitz sozusagen“, sagte der Grünen-Abgeordnete. 14 Prozent der Brennstoffe würden so auch nach 2045 fossil bleiben. Kellner forderte die SPD auf, dem Gesetzentwurf am 13. Mai im Kabinett nicht zuzustimmen.
Regierung: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit
Mit Blick auf das Heizungsgesetz sagte Staatssekretär Rouenhoff an Kellner gewandt: „Sie haben die Habecksche Heizungspolizei in die Heizungskeller der deutschen Haushalte gesendet.“ Das sei aber nicht die richtige Politik für Deutschland. Die schwarz-rote Bundesregierung hingegen rücke im Energiebereich die Themen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den Mittelpunkt der deutschen Energiepolitik, sagte Rouenhoff.
Dabei werde der Klimaschutz aber nicht aus dem Blick verloren. „Wir setzen auf erneuerbare Energien und halten am 80-Prozent-Ziel der erneuerbaren Energien im Strommarkt fest“, betonte der Ministeriumsvertreter.
AfD: Aufbau neuer Abhängigkeiten
Der von den Grünen im Titel der Aktuellen Stunde aufgeführte Dreiklang „unabhängig, erneuerbar und sicher“ klinge vielleicht ganz gut, „ist aber rein physikalisch und vor allem ökonomisch einfach nicht erreichbar“, sagte der AfD-Abgeordnete Kaufmann. Von Unabhängigkeit im Rahmen der „sogenannten Energiewende“ zu sprechen, sei grotesk befand er. Sie basiere auf massiven Importen – insbesondere aus China. Es handle sich also um einen „vollkommen unverantwortlichen Aufbau neuer Abhängigkeiten“. Diese brauche es nicht.
„Wir müssen umgehend diese irrsinnige sogenannte Energiewende beenden“, forderte Kaufmann. Sicher, so der AfD-Abgeordneten, seien Energie nur dann, wenn sie auch grundlastfähig sind. Wind und Sonne seien das aber nicht und benötigten daher Back-up-Lösungen, „die das gesamte System so dermaßen teuer machen“.
SPD: Offshore-Bereich wird weiter ausgebaut
Dunja Kreiser (SPD) verwies als Entgegnung auf Aussagen zur Abregelung von Solaranlagen in Deutschland auf das europäische Netzsystem, mit dem der Strom so verteilt werden, dass „mal wir, mal die Franzosen und mal die Schweiz Strom ziehen“. Deutscher Strom aus Windenergieanlagen gehe beispielsweise nach Frankreich, „die ihre Atomkraftwerke im Sommer nicht kühlen können und in den Abschaltmodus gehen müssen“.
Die Koalition, so Kreiser weiter, baue den Offshore Bereich weiter aus. Beim Netzausbau müsse aber aufgepasst werden, „dass wir keine Stoppschilder setzen“. Mit Blick auf das Heizungsgesetz sagte Kreiser an die Grünen gewandt: „Die Treppe war auch schon in ihrem Gesetz.“ Damit sollten Anreize gegeben werden. Das Gesetz müsse weiter betrachtet und beraten werden, sagte die SPD-Abgeordnete.
Linke: Börsenstrompreis wird sinken
Der Börsenstrompreis, so der Linken-Abgeordnete Cezanne, werde in den nächsten fünf Jahren beim Ausbau der erneuerbaren Energien „um fast ein Viertel sinken“. Selbst unter Einberechnung zusätzlicher Kosten für Um- und Ausbau der Netze oder die Schaffung von Energiespeichern seien die Erneuerbaren nicht das Problem. „Die Gesamtkosten für Strom aus neuen Solar- und Windenergieanlagen würden bei elf Cent pro Kilowattstunde liegen“, sagte er. Mit Strom aus neuen Gaskraftwerken komme man auf einen Kilowattstundenpreis von 30 Cent. „Das ist das Dreifache. Wo soll denn da die Bezahlbarkeit herkommen?“, fragte er.
Cezanne kritisierte auch die von Reiche geplante Regelung zum Umgang mit Engpässen in der Einspeicherung von erneuerbarem Strom. Diese sei so grobschlächtig, „dass sie dazu führen wird, dass Erneuerbare-Energien-Projekte vollständig scheitern“.
CDU/CSU: Vermurkste Energiepolitik der Grünen
Andreas Lenz sprach von „fast vier Jahren vermurkster Energiepolitik der Grünen“. Es sei ein Heizungsgesetz hinterlassen worden, mit man den Menschen habe vorschreiben wollen, was sie zu machen hätten. Konsequenz dieser Bevormundung sei gar ein vermehrter Einbau von Ölheizungen gewesen. Außerdem habe die Ampel die Chance nicht genutzt, die Kernkraft am Netz zu halten. So hätte man für mehr Bezahlbarkeit und zugleich für mehr Klimaschutz sorgen können.
Der Unionsabgeordnete sprach von einem völlig ungesteuerten Zubau von Photovoltaik- und Windanlagen. Damit sei das Netz, aber auch das System insgesamt vor schwer stemmbare Herausforderungen gestellt worden. „Die hohen Kosten, die dadurch entstehen, gehen auf Ihr Konto“, sagte Lenz. Die Koalition habe hingegen innerhalb eines Jahres die Netzentgelte und die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gesenkt und werde einen Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen einführen. (hau/08.05.2026)


