Ideensammlung zum Kommunalwahlprogramm

ALTÖTTING – Auf dieser Webseite stellt der KV-Altötting der AfD seine – noch nicht beschlossene – Ideensammlung für das Wahlprogramm der Kommunalwahl 2024 zur Diskussion.

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Bei den folgenden Punkten handelt es sich um eine in Bearbeitung befindliche Ideensammlung!

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1. Die AfD wird für eine Rückkehr der Vernunft in den Kommunen Bayerns Sorge tragen

Versprochen wurden/werden „bunte Gesellschaften“, Sorglosigkeit und Städte voller Lebensqualität. Tatsache ist: Die tragischen und nicht enden wollenden politischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre haben zu einem Abstieg Deutschlands in fast allen Bereichen geführt und halten seither auch Deutschlands Kommunen im Würgegriff.

Statt die Kommunen im subsidiär-föderalen Staatsaufbau zu schützen und zu fördern, missachten Land, Bund und die EU die Kommunen viel zu oft und unterwandern sogar aktiv deren Autonomie.

Immer mehr Bürger durchschauen diese Doppelzüngigkeit der Altparteien und bauen zunehmend auf das Versprechen der AfD unsere Heimat im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern. Die AfD wird die Bürger nicht enttäuschen!

Bei der Bundestagswahl 2025 hatten die Wähler dieser Agenda der EU, der Bundes- und der Landesregierung bereits die rote Karte gezeigt und die AfD zur stärksten deutschlandweit antretenden Partei gemacht. In den darauffolgenden Umfragen hat die AfD dann sogar das Parteienbündnis aus CDU und CSU überflügelt.

Mit diesem Kommunalwahlprogramm legt die AfD für die Bürger im Landkreis Altötting ab dem 8. März 2026 eine echte und tiefgreifende politische Alternative zur bereits gescheiterten aber von den Altparteien dennoch weiter vorangetriebenen Transformations-Agenda vor.

Die Altpartien haben die Kommunen Jahre lang geschwächt. Die AfD steht hingegen für die Stärkung der Autonomie der Kommunen. Eine autonome Kommune bildet mit Hilfe einer ideologiefreien und neutralen Verwaltung eine echte Heimat für selbstbewusste Bürger als Träger von Abwehrrechten gegen einen übergriffigen Staat.

Jeder Volksvertreter, der mit Hilfe der AfD in ein Kommunalparlament einzieht, entfernt durch sein Mandat automatisch einen, der für die aktuellen Zustände verantwortlichen Altparteienvertreter.

Ein Listenkreuz für die AfD ist damit ein Listenkreuz für die Bürger selbst, damit wir uns mit folgenden Standpunkten für Sie einsetzen können: Veränderung beginnt in den Rathäusern.

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1.1. Die Kommune ist der Ort aus dem heraus sich Staatlichkeit erst aufbaut

1.1.1. Die AfD sorgt für eine Stärkung des Selbstbewusstseins der Kommunen Bayerns

Grundlage für eine funktionierende Staatsordnung und damit für autonome und selbstbewusste Kommunen Bayerns ist das Subsidiaritätsprinzip. „Subsidiarität“ bezeichnet den Vorrang der kleineren Einheit vor der größeren! Staatliche Aufgaben müssen in der kleinstmöglichen staatlichen Gliederungsebene zum Erfolg gebracht werden. Die Kommunen sind hierfür mit ausreichenden Finanzen und rechtlichen Befugnissen auszustatten, was zur Ausweitung der eigenen Macht durch übergeordnete staatliche Gliederungsebenen unterlassen wird. Statt Autonomie, Eigenverantwortung und Subsidiaritätsprinzip praktizieren EU, Bund und Land tatsächlich Zentralismus, Planwirtschaft und Ausplünderung. Die AfD wird sich dem in den Kommunen wirkmächtig entgegenstellen!

Wir sind gegen

– eine von Land und Bund zu knapp bemessene Zuteilung von Steuern an die Kommunen um deren in Art. 57 Gemeindeordnung gesetzlich festgelegte Pflichtaufgaben wahrnehmen zu können;

– einen kommunalen Finanzausgleich, der die leistungsfähigen Kommunen aussaugt;

– die Untergrabung der kommunalen Autonomie z.B. durch eine Zentralisierung der Digitalisierung; Geheimabsprachen mit der Staatsregierung bei der Übernahme von Flüchtlingen, etc.

Wir sind für

+ Benachteiligung ländlicher Gemeinden bei der Finanzverteilung wollen wir beenden, um den Kommunen ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben;

+ den Ausbau und die Stärkung dezentraler, föderativer Strukturen;

+ die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs, der aktuell die wenigen leistungsfähigen Geber-Landkreise und Geber-Kommunen über Gebühr aussaugt.

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1.1.2. EU, Bund und Land untergraben Subsidiarität, die AfD fordert echte Subsidiarität

In kaum einer anderen Maßnahme wird die Verachtung der EU, der Bundesregierung und der Staatsregierung für die Kommunen und Landkreise deutlicher als in deren Missachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes.

EU-Bürokraten schaffen am Schreibtisch z.B. so bezeichnete „Europaregionen“ und untergraben damit die historisch gewachsenen Landkreise. Die AfD weist diese Anmaßung aufs Schärfste zurück und wird sich an diesem Unfug nicht beteiligen.

Auch mit dem „Green Deal“ greift die EU tief in die Autonomie der Kommunen Bayerns ein.

Die Vorsitzende der EU-Kommission, Ursula von der Leyen hat auf der Degrowth-Konferenz des Club of Rome im Sommer 2023 offengelegt, dass es der Sinn und Zweck des von ihr vorgestellten Green-Deal sei, sowohl das Bevölkerungswachstum, als auch das Wirtschaftswachstum zu reduzieren. Beide Vorgaben treffen die Kommunen an ihrem Lebensnerv.

Bedauerlicherweise fehlt viel zu vielen Kommunalpolitikern der Mut sich gegen derartige Übergriffe ihrer Parteifreunde aus den übergeordnetem staatlichen Gliederungen wirksam zur Wehr zu setzen.

Die Kommune ist der Ort, an dem sich die AfD diesem absichtlichen Zerstörungswerk und weiteren Fehlentwicklungen entgegen stellt.

Wir sind gegen

– die weitere Tabuisierung der durch die Maßnahmen zur Zurückdrängung des Covid-Virus und durch die EU beschafften und durchgereichten „Impfstoffe“ verursachten Schäden

– das Diktat aus der EU, welche Energien die Kommunen nützen dürfen, um Wärme und/oder Strom zu erzeugen

– das Diktat aus der EU und dem Bund, welche Produkte die lokale Industrie und Wirtschaft für den Weltmarkt produzieren darf, wie z.B. polyfluorierte Kohlenstoffe

Wir sind für

+ Technologiefreiheit in den Kommunen

+ den Bezug preiswerter Energie für die kommunalen Energieversorger und die Wirtschaft, darunter selbstverständlich auch Erdgas aus Russland

+ eine rückhaltlose Aufklärung der nach Beginn der Verabreichung der EU-Impfstoffe feststellbaren Übersterblichkeit und Geburtenrückgang in den Kommunen.

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1.1.3. Die AfD wird die in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantierte kommunale Selbstverwaltung stärken

Die Städte, Gemeinden und Kreise müssen außerdem wieder in die Lage versetzt werden, ihre in Art. 57 Gemeindeordnung und in Art. 51 Landkreisordnung definierten Aufgaben eigenverantwortlich auswählen und auch erfüllen zu können.

Die Staatsregierung, Bund und EU praktizieren jedoch das genaue Gegenteil. Sie halten die Kommunen seit Jahren nicht nur in einer Unterfinanzierung gefangen um ihnen dann mit Hilfe von staatlich finanzierten Programmen den eigenen Willen aufzuzwingen.

Darüber hinaus erwartet die Staatsregierung auch noch, dass die Kommunen „freiwillig“ immer neue Staatsaufgaben übernehmen. So schiebt z.B. die Staatsregierung den Kommunen die Unterbringung von „Flüchtlingen“ zu. Wir werden dazu jedoch § 5 Abs. 3 Satz 1 der AsylDV zur Geltung bringen, dem gemäß eine Kommune lediglich eine „Mitwirkungspflicht“ und keine Aufnahmepflicht von „Flüchtlingen“ hat. Dies entlastet den Wohnungsmarkt und wirkt durch eine Vergrößerung des Angebots dämpfend auf die Mietpreise.

In einer Kreistagssitzung hatte der Landrat zugestanden, dass der Landkreis Altötting pro Jahr ca. 7 Millionen Euro für Staatsaufgaben aufwendet.

Wir sind gegen

– die Erbringung staatlicher Leistungen durch die Kommunen

– die freiwillige Übernahme von Flüchtlingen zur Unterbringung durch die Kommunen

– die Übertragung staatlicher Aufgaben in die Kommunen, z.B. die Betreuung minderjähriger „Flüchtlinge“ per Gesetz in die kommunale Kinder- und Jugendhilfe und damit in die Kommunalhaushalte

Wir sind für

+ die Ausstattung der Kommunen mit so umfangreichen Finanzmitteln, dass diese ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben auch umsetzen können

+ die Unterstützung mutloser Bürgermeister und Landräte um die in der Asyl-DV verankerten Möglichkeiten zur Reduktion der Zuweisungen von Fluchtlinien um 10% bis 20% zu erreichen.

+ eine Kündigung der Mietverträge die die Kommunen mit der Staatsregierung zur Unterbringung von „Flüchtlingen“ geschlossen haben, wo immer möglich

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1.1.4. Volksabstimmungen nach Schweizer Modell auch auf kommunaler Ebene

Bisher wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern „nur“ durch organisatorische Hindernisse, wie beispielswiese eine durch eine Bindungswirkung Geltungsdauer von nur einem Jahr und durch Themenausschlüsse stark behindert. In seiner Regierungserklärung vom 14. Juni 2024 hat dann Ministerpräsident Söder angekündigt, direkte Demokratie dort abzubauen, wo sie ihn stört, also wo direkte Demokratie wirkt. Darunter „…Solar- und Windparks, Energieanlagen oder wichtige Projekte der Daseinsvorsorge“. Die AfD lehnt diesen Angriff auf die kommunale Demokratie ab und fordert eine mindestens fünf jährige Bindungswirkung.

Gesetzlich vorgesehene Bürgerversammlungen im Sinne von Einwohnerversammlungen werden durch SPD und Grüne neuerdings sogar durch grundgesetzwidrige „Bürgerräte“ (z)ersetzt, so z.B. auch in Burghausen. Das Grundgesetz kennt aber keine „Räte“ und daher auch keine „Bürgerräte“. Die AfD erkennt in „Bürgerräten“ eine Schwächung grundgesetzkonformer Partizipationsmöglichkeiten aller Bürger zu Gunsten lobbykontrollierter Interessenträger. Die AfD lehnt „Bürgerräte“ daher kategorisch ab.

Wir sind gegen

– Bürgerräte

– den Ausschluss von insbesondere Finanzfragen aus Bürgerentscheiden.

– den Ausschluss den Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreistag oder den (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat vorzeitig per Bürgerentscheid abzuberufen.

Wir sind für

+ die Schaffung von Beratungsstellen bei der Landes- und Regierungsbezirksverwaltung zur Durchführung direktdemokratischer Partizipation und für ein Klagerecht bei Nichtumsetzung erfolgreicher Bürgerentscheide;

+ eine Stärkung von Bürgerversammlungen für die Einräumung der Möglichkeit, bindende Beschlüsse nach Schweizer Vorbild zu fassen;

+ die Absenkung der nötigen Unterschriftenzahlen für Bürgerbegehren und für den Verzicht auf Zustimmungsquoren.

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1.2 Stärkung der Demokratie & Neutrale Verwaltungen als Schlüssel einer funktionierenden Stadtgesellschaft

Parteiische, voreingenommene Kommunen Kommunalvertreter untergraben das Vertrauen in den Staat.

Intransparenz und Hinterzimmer-Politik in Bayerns Kommunen beschädigen täglich die Demokratie und das Vertrauen in die Politik. Dies setzt sich viel zu oft dadurch fort, dass Verwaltungen den Stadträten und/oder Kreisräten entscheidungserhebliche Informationen vorenthalten.

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1.2.1 Die AfD sorgt für mehr Transparenz:

Die auf Basis eines Informationsfreiheitsgesetzes erfolgreich herausgeklagten RKI-Protokolle haben belegt, wie notwendig derartige Gesetze sind. Bayern und Niedersachsen sind aber die letzten Bundesländer ohne ein derartiges Informationsfreiheitsgesetz.

Deshalb wollen wir die kommunalen Mandatsträger und auch die Bürger mit umfassenden Fragerechten und Informationsansprüchen ausstatten. Diese könnten etwa in den Geschäftsordnungen der Gemeinderäte verankert werden, welche selbstverständlich veröffentlicht werden müssen. Letzteres ist z.B. bei der Geschäftsordnung des Kreistags zu Altötting nicht der Fall.

Die AfD ist gegen

– die Verortung von Grundstücksveräußerungen, Baugenehmigungen, öffentlichen Leistungsvergaben und Postenvergaben im nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung;

– das Abschneiden der Mandatsträger von entscheidungserheblichen Informationen;

– das Unterlassen von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen und Kreistagssitzungen.

Die AfD ist für

+ die Erweiterung der Kompetenzen des „Beauftragten für Datenschutz“ zum „Beauftragten für Datenschutz und Transparenz“ und für eine Ausstattung mit Kontrollrechten und Sanktionsmöglichkeiten;

+ ein Informationsfreiheitsgesetz und für den Zugang einzelner Stadträte zu allen Unterlagen der Kommune;

+ eine Bürgerfragestunde vor jeder Sitzung, in der die Bürger alle Themen ansprechen dürfen, insbesondere solche Themen, die auf der dann folgenden Tagesordnung stehen.

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1.2.2. Kommunen als Orte der Demokratie

Die AfD re-demokratisiert die Kommunen:

Die Altparteien haben den politischen Diskurs auch in den Kommunen weitgehend entdemokratisiert.

In zu vielen Kommunen hindern die Altparteien gewählte Volksvertreter der AfD durch Geschäftsordnungstricks an der Bildung von Fraktionen und am Einzug in die Ausschüsse. Mancherorts wurde sogar versucht den Gewählten das Stimmrecht und das Antragsrecht zu nehmen, Letzteres z.B. im Kreistag zu Altötting und im Stadtrat zu Burghausen oder es wird versucht die Gewählten zu kriminalisieren.

In der Dezember-Sitzung 2025 hat z.B. der Bürgermeister der Stadt Burghausen § 37 der Geschäftsordnung so abändern lassen, dass die Aufsichtsratsposten zukünftig nicht mehr nach der Größe der gewählten Fraktionen verteilt werden, sondern nach Abstimmungsmehrheiten im Stadtrat, was die AfD absehbar ausschließen wird.

Der dann noch verbliebene Rest an Partizipation und Demokratie wird dann unter dem Begriff der „Brandmauer“ unkenntlich gemacht oder durch eine so bezeichnete „Antifa“ zum Schweigen gebracht. So hatte bei der Kommunalwahl 2020 eine Tarnorganisation der JUSOS und der örtlichen SPD mit der Bezeichnung „AZAM“ in ihrer Agitation gegen die AfD Symbole der vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen „Autonomen Antifa“ genutzt und z.B. in der Stadt Burghausen und in Altötting gezielt das Ansehen von Wirten beschädigt, die der AfD einen Tagungsraum vermieten.

Auf diese Weise werden von Personen, die sich selbst fälschlich als „Demokraten“ bezeichnen, inzwischen ca. 25% des Wahlvolks und deren Vertreter aus dem politischen Diskurs demokratiewidrig ausgeschlossen.

Die AfD wird diese Aushöhlung der Demokratie beenden und das heilige Prinzip der Demokratie, dass jeder Gewählte den selben Anspruch hat, am politischen Diskurs teilzunehmen wieder Geltung verschaffen.

Die AfD ist gegen

– die Änderung von Satzungen zum Nachteil politischer Parteien;

– das Abschneiden des Stadtrats und der Bevölkerung von entscheidungserheblichen Informationen;

– das Ausschließen demokratisch legitimierter Parteien von internen Meinungsbildungsprozessen, wie z.B. den Fraktionssprechersitzungen, so anfangs praktiziert durch die Stadt Burghausen und den Landkreis Altötting.

Die AfD ist für

+ einen Sitz einer jeden einzelnen politischen Gruppierung, die über 5% der Stimmen erhält, in jedem Ausschuss;

+ eine Beendigung der Absprache aller Altparteien jeden Antrag der AfD pauschal abzulehnen;

+ eine unverzügliche und inhaltliche Behandlung gestellter Anträge, statt diese über Monate zu verschieben und/oder inhaltlich zu entwerten.

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1.2.3. Neutralität der Verwaltung stärken

Bei der Kommunalwahl 2020 wurde das interne Mailsystem der Stadt Burghausen dazu missbraucht, zu einer Demonstration gegen die AfD aufzurufen.

Die Grünen fordern aktuell sogar, dass die kommunalen Behörden in Berlin das Neutralitätsgebot der Verwaltung ganz aufgeben. Dies hätte zur Folge, dass z.B. Lehrerinnen mit Kopftuch der Weg in den Schulunterricht ermöglicht wird.

Die AfD wird die Neutralität der Kommunalverwaltungen stärken:

Die AfD ist gegen

– den Missbrauch von Internetauftritten, Gemeindeblättern, Schaukästen etc. für politische Propaganda der Parteien, die Bürgermeister stellen;

– den politischen Missbrauch kommunaler Verwaltungen und Veröffentlichungen zur Selbstdarstellung der Parteien, die die Bürgermeister stellen;

– den Missbrauch der Jugendarbeit zum Schüren von Vorurteilen gegen einzelne Parteien, wie z.B. die AfD.

Die AfD ist für

+ Gleichberechtigung aller im Stadtrat vertretenen Parteien bei den Schaukästen der Parteien

+ einen behinderungsfreien Zugang gewählter Mandatsträger zu Informationen, wie z.B. dem Wortlaut von Verträgen der Stadt mit Dritten

+ eine gleichberechtigte Einladungspraxis für alle im Stadtrat vertretenen Parteien

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1.3. Verhältnis von Bürgern als Grundrechteträger in der autonomen Kommune

1.3.1. Die AfD sorgt für mehr Raum für die Mehrheitsgesellschaft:

Das Grundgesetz legt in Artikel 3 auch fest: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen …. BEVORZUGT werden“.

Durch eine Über-Förderung von Minderheiten sehen sich immer mehr normale Bürger aus dem öffentlichen Raum verdrängt.

Die Gleichberechtigung der beiden Geschlechter hat sich vielerorts ins Absurde überhöht. Wenn jeder regelmäßig sein Geschlecht nach Gutdünken wechseln kann, entfällt dadurch logisch notwendig der Grund für das Einrichten von kommunalen „Gleichstellungsbeauftragten“.

Die AfD ist gegen

– eine einseitige Bevorzugung einzelner gesellschaftlicher Gruppen;

– eine Überförderung von Minderheiten;

– ein überbordendes „Beauftragtenwesen“.

Die AfD ist für

+ eine Gestaltung des öffentlichen Raums an den Bedürfnissen der Mehrheitsgesellschaft;

+ eine faire Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Rechte und Pflichten über das naturgegebene biologische Geschlecht;

+ die Reduktion von finanziellen Zuwendungen und/oder anderen Vorteilen durch die öffentliche Hand, wenn Organisationen, wie z.B. kommunale Sportvereine, Hallenbäder etc., die diese naturgegebenen Tatsachen in Frage stellen.

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1.3.2. Arbeit als Grundlage des Wohlstands in den Kommunen

Dass Narrativ, dass Zuwanderer unsere Rente sichern hat sich als falsch erwiesen. Die AfD sorgt für mehr Gerechtigkeit gegenüber den Fleißigen:

2024 stellten 16 Prozent nicht-Deutsche 39 Prozent der Arbeitslosen. 54 Prozent aller Arbeitslosen hatten einen Migrationshintergrund. 52 Prozent der Langzeitarbeitslosen sind Zuwanderer.

Von den zugewanderten Ausländern haben fast 82 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung und, bei Menschen aus den wichtigsten Asyl-Herkunftsländern sind es sogar 91 Prozent.

Es ist ein Gebot der Leistungsgerechtigkeit, dass jeder Bürger einen individuellen Beitrag für eine funktionierende kommunales Sozialgemeinschaft leistet. Die AfD will daher Personen, die keiner geregelten Arbeit nachgehen in den Kommunen Arbeitsmöglichkeiten anbieten. Dies gilt insbesondere für Personen, die als „Flüchtlinge“ bezeichnet werden, ohne es tatsächlich zu sein, z.B. weil sie lediglich eine Duldung erhalten haben.

 

1.3.3: Gesundheit als Lebensgrundlage statt als Machtinstrument

Der Begriff der „Gesundheit“ wird durch demokratisch nicht legitimierte Organisationen, wie der WHO oder der UNO, zunehmend mit dem Ziel politisiert Macht auszuüben und Demokratie und Grundrechte abzubauen. Der Umgang der Regierungen mit dem Covid-Virus und dem natürlichen Klimawandel hat dies für viele Bürger erstmals deutlich gemacht. Die Erfindung und Durchsetzung der „One Health“-Ideologie setzt an, dieses Problem noch weiter zu beschleunigen.

Das Narrativ einer „gesunden Stadt“ wird von Städteplanern zunehmend dazu missbraucht den kommunalen Individualverkehr zu bekämpfen um letztendlich – so strebt es die Stadt München an – die Mobilität von Bürgern z.B. mit Hilfe von Nummernschild-Scans digital zu überwachen und zu kontrollieren. Die AfD lehnt jeden derartigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürger kategorisch ab.

Die seit Beginn der Verabreichung der mRNA-Wirkstoffe angestiegenen Sterbezahlen und die nach der Einführung der mRNA-Wirkstoffe abfallende Zahl an Geburten wird die AfD in ausgewählten Kommunen mit Hilfe von Obduktionen untersuchen lassen, um mögliche Zusammenhänge zwischen verabreichten mRNA-Wirkstoffen und der Todesursache zu ermitteln.

Die AfD ist gegen

– den Missbrauch des Gesundheitsbegriffs zur Ausweitung der Macht demokratisch legitimierter und insbesondere demokratisch nicht legitimierter Vertreter;

– Zwangsimpfungen und gegen Impfzwänge;

– die „One Health“-Ideologie.

Die AfD ist für

+ eine Aufklärung der gesundheitlichen Schäden, die die von den Kommunen unterstützten und beworbenen staatlichen Maßnahmen in der Corona-Zeit verursacht haben, insbesondere in den kommunalen Bildungsstätten, Altenheimen, Krankenhäusern;

+ Erforschung des Anstiegs der Krankmeldungen und Sterbefälle nach Beginn der Corona-Impfungen;

+ die Unterstützung der in-Vitro-Fertilisation durch Kommunen.

1.3.4. Sicherheit

Die AfD sorgt für sichere Kommunen in Bayern ohne Überwachungsstaat:

Die Kommunen sind die Orte an denen Gewalt und Kriminalität stattfindet. Die Zahlen sind eindeutig: „Von 100.000 – auch eingebürgerten – deutschen Einwohnern werden statistisch 1878 Deutsche ab acht Jahren straffällig. Von 100.000 nichtdeutschen Einwohnern werden statistisch 5091 Nichtdeutsche ab acht Jahren straffällig.“

Die aktuellsten, verfügbaren Daten zeigen: „Fast 150.000 offene Haftbefehle in Deutschland: 88,3 Prozent der Gesuchten sind Ausländer“.

Die Altparteien behaupten dieses Problem mit zusätzlichen Verboten und/oder dem Ausbau eines, alle Bürger betreffenden Überwachungs-Staats in den Griff bekommen zu wollen. Im diametralen Gegensatz hierzu wird die AfD dieses Problem dadurch lösen, dass die Zahl der Täter durch konsequente Abschiebungen signifikant reduziert werden wird, was zur Folge hat, dass die Millionen gesetzestreuer Bürger keiner Überwachung ausgesetzt werden müssen.

Während sich Lobbyorganisationen und Altparteien viel zu oft in der Unterstützung von Gewalttätern und in der Relativierung von deren Untaten engagieren, steht die AfD fest an der Seite der Opfer von Gewalt. Auch Opfer haben eine Menschenwürde. Jede Kommune sollte daher einen Beauftragten benennen, an den sich Opfer von Gewalt und Kriminalität wenden können. Idealerweise wird die frühere „Gleichstellungsbeauftrage“ hierfür entsprechend umgeschult.

Zur Sicherstellung eines friedlichen Zusammenlebens in den Kommunen gehört auch die Durchsetzung der negativen Religionsfreiheit gegenüber dem Islam in den Kommunen und die Hervorhebung der Verantwortung islamischer Würdenträger im Kampf gegen die antisemitischen Teile des Korans und der Hadithen (z.B. Sure 2: 65/66; 5:51 etc.).

Zur Unterstützung der Durchsetzung dieser Ziele wollen wir das Konzept einer Stadt- bzw. Ortspolizei umsetzen, ähnlich dem 2004 in Hessen eingeführten Modell einer „Kommunalpolizei“.

Hierzu sollen Beschäftigte des Ordnungsamtes mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet werden.

Die beschlossene Polizeireform und die damit einhergehende Stärkung der Polizei in den Städten auf Kosten der Polizei in den ländlichen Gebieten lehnen wir strikt ab.

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2. Klima, Umwelt

In den letzten Jahren wurde der Eindruck erzeugt, menschliche Aktivitäten (hauptsächlich Treibhausgasemissionen) seien die alleinige Ursache oder mindestens die Hauptursache für eine aktuell feststellbare Erderwärmung.

Weder in den Pariser Verträgen, noch im Parteiprogramm der Grünen findet sich jedoch z.B. ein Satz wie

„Die aktuell feststellbare Erderwärmung ist ausschließlich durch menschliche Aktivitäten erzeugt“.

Derartige Behauptungen werden vielmehr durch politische Vorfeldorganisationen wie z.B. Greenpeace und durch überwiegend steuerfinanzierte Forschungsinstitute, wie z.B. das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in die Welt gesetzt und verbreitet.

Derartige Aussagen leiten Wissenschaftler in der Regel aus Computerprogrammen ab, deren Algorithmen in der Regel niemand kennt und, außer der Programmierer des Computerprogramms. Mit klassischer Wissenschaft hat dies jedoch wenig bis gar nichts zu tun.

Derartigen Berechnungen und Spekulationen stehen die wissenschaftlichen Tatsachen gegenüber, dass weder der Aufbau der gigantischen Mengen an Gletschereis der letzten Eiszeit vor ca. 30.000 Jahren, noch deren Abschmelzen bis vor ca. 8000 Jahren vom Menschen verursacht worden sein können. Mit anderen Worten: Es gibt einen vom Menschen unabhängigen natürlichen Klimawandel, denn der mit dem Abschmelzen der Gletschermassen in den ca. 10.000 Jahren zwischen ca. 16.000 und 6000 vor Christi Geburt verbundene Anstieg des Meeresspiegels um ca. 120 Meter hat rein gar nichts mit dem Menschen zu tun. Ebensowenig wie der Jahrtausendsommer 1540 etwas mit von Menschen emittiertem CO2 zu tun hat.

Die AfD gehört nicht zu den Kreisen, die die Existenz dieses natürlichen Klimawandels leugnen. Wer akzeptiert, dass es einen natürlichen Klimawandel gibt, dem stellt sich dann nur noch die Frage, ob vom Menschen emittiertes CO2 diesen natürlichen Klimawandel beeinflussen kann. Wenn überhaupt, könnte Kohlendioxid aus physikalischen Gründen (Sättigung der Absorptionsbanden) einen natürlichen Klimawandel nur ganz begrenzt beeinflussen. Aber selbst dazu sagt die offizielle Statistikbehörde des Landes Norwegen ein klares „Nein“.

Die der Wissenschaft aktuell zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erlauben also keine empirisch-wissenschaftliche Aussage darüber, dass der natürliche Klimawandel durch Treibhausgase beeinflussbar wäre, die durch menschliche Aktivitäten freigesetzt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen bewertet es die AfD als unverhältnismäßig, politische Maßnahmen mit der Begründung einzuleiten, dass man damit einen „menschengemachten Klimawandel“ aufhalten könne.

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2.1. Dem „Green Deal“ der EU fehlt die wissenschaftliche Grundlage

Beim „Green New Deal“ soll ein wirtschaftlicher Neubeginn dazu genutzt werden, eine ökologische Wende der Industriegesellschaft herbeizuführen. Benutzt wurde der Begriff erstmals in zwei Aufsätzen des einflussreichen Journalisten der New York Times, Thomas L. Friedman, die 2007 in der New York Times erschienen. In der Folge wurde dieses Konzept von der „Green New Deal Group“ aufgegriffen und in die Breite getragen.

Friedman ist bekennender Förderer der US-Democrats und unterstützte bei Präsidentschaftswahlen 2016 Hillary Clinton und Michael Bloomberg und bei den Präsidentschaftswahlen 2020 Joe Biden. Am 17. Januar 2017 trat Friedmann zusammen mit dem ehemaligen US-Außenminister, Klimabeauftragter von Präsident Joe Biden und Klima-Aktivisten John Kerry beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf, nachdem dieser zwei Jahre zuvor für die USA das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet hatte.

Zu einer weiten Verbreitung des Begriffs und Konzepts trug das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) bei. Am 22. Oktober 2008 kündigte der Direktor des UNEP Achim Steiner die Initiative Global Green New Deal an. Die Vorstellung dabei sei, verstärkt Arbeitsplätze in „grünen“ Industrien zu schaffen, dadurch die Wirtschaft anzukurbeln und gleichzeitig den Klimawandel zu bremsen.

2.1.1. Der „Green New Deal“ scheiterte in den USA an der Demokratie

Der „Green New Deal“ wurde in den USA durch die Denkfabrik New Consensus entwickelt. Ausgearbeitet wurde er insbesondere durch die Sozialwissenschaftlerin und Politikberaterin Frau Rhiana Gunn-Wright. Anfang 2019 wurde diese Idee dann als „US Green New Deal“ durch die Mandatsträger der US-Democrats Alexandria Ocasio-Cortez und Ed Markey in den US-Kongress eingebracht. Sie behaupteten in ihrem Antrag, dass sie den Klimawandel stoppen könnten, wenn keine Treibhausgase mehr emittiert würden und dass zugleich Hochlohnarbeitsplätze geschaffen werden könnten. Der Gesetzesentwurf, für dessen Annahme eine Verfahrenshürde von 60 Stimmen erforderlich war, scheiterte in den USA im März 2019 mit 0:57 Stimmen, wobei sich 43 Demokraten der Stimme enthielten und weitere vier Vertreter aus dem Lager der US-Demokrats mit den Republikanern gegen den „Green Deal“ stimmten.

2.1.2. Der „Green New Deal“ wurde in der EU von Ursula vonder Leyen durchgesetzt und nimmt „politisch inkorrekte“ Produkte, wie z.B. PFOS vom Markt

Obwohl die Idee des „Green New Deal“ in den USA an der Demokratie gescheitert war, warb auf dem europäischen Festland danach und im Vorfeld der EU-Wahlen 2019 die Koalition „Europäischer Frühling “ unter dem Motto „Green New Deal“ .

Im Dezember 2019 präsentierte die neu gewählte Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen dann einen Maßnahmenkatalog, den sie als „Europäischen Green Deal“ bezeichnete und der das Ziel ausgibt, Europa zum „ersten klimaneutralen Kontinent“ zu transformieren.

Am 14. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission ihre „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ verabschiedet. Diese Strategie ist Teil des Null-Schadstoff-Ziels der EU – eine zentrale Verpflichtung des europäischen Grünen Deals – und zielt darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt besser vor angeblich schädlichen Chemikalien zu schützen. Ein zentrales Element ist hierbei, nicht nur chemische Verbindungen als „schädlich“ zu bezeichnen, bei denen dies empirisch erwiesen ist. Durch eine Umdefinition des Begriffs „Schädlichkeit“, wurde der empirisch-wissenschaftliche Schädlichkeitsbegriff durch einen vorsorge-zentrierten Schädlichkeitsbegriff ersetzt. Schädlich ist demnach nicht mehr, was sich als tatsächlich schädlich erwiesen hat, sondern als „schädlich“ werden in Zukunft Stoffverbindungen bezeichnet, die Elemente enthalten, die in anderen Stoffen enthalten sind, die sich als schädlich erweisen haben. Der Landkreis Altötting bekam diese EU-Chemikalienstrategie dadurch zu spüren, dass tausende Fluor-Kohlenstoff-Verbindungen auf die Verbotsliste (REACH-Liste) gesetzt wurden, obwohl nur wenige Stoffe aus der PFAS-Gruppe, darunter PFOA als erwiesen schädlich erkannt wurden. Die Folge dieser Politik war, dass Dyneon seine PFAS-Produktion aus der EU abgezogen hat, wodurch im Landkreis hunderte hochbezahlte Arbeitsplätze vernichtet wurden. Auf diesem Weg zwingt die EU die Industrie die Produktion von solchen „politisch nicht korrekten“ Produkten einzustellen, die aber am Weltmarkt absetzbar wären und daher an anderen Orten, außerhalb der EU weiter produziert werden.

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission auch noch ihr Gesetzespaket „Fit für 55“, das auch wichtige Leitlinien für die Zukunft der Automobilindustrie enthält. Ab 2035 müssen demnach alle Neuwagen auf dem europäischen Markt emissionsfrei sein. Damit hat die EU auch den Verbrennungsmotor zu einem „politisch nicht korrekten Wirtschaftsgut“ umdefiniert und das unabhängig davon, dass Verbrennungsmotoren auf dem Weltmarkt bei guten Margen leicht absetzbar sind.

Im Vergleich zum US-amerikanischen Plan verfolgt dieser „Europäischen Green Deal“ einen weniger ambitionierten Dekarbonisierungsplan mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Der Maßnahmenplan bezieht alle Wirtschaftssektoren ein und sieht die Möglichkeit eines Grenzausgleichsmechanismus, eines sogenannten „CO₂-Zolls“, vor, um CO₂-Abflüsse aus Drittländern zu verhindern.

2.1.3. Die EU betreibt zur Reduktion von Treibhausgasen eine Degrowth-Politik

Es ist eine inzwischen eigestandene Tatsache, dass die EU-Kommission unter der Führung von Ursula vonder Leyen bewußt und gewollt eine Degrowth-Agenda verfolgt. In einer Rede gestand Ursula vonder Leyen zu, dass sie mit ihrem „Green Deal“ das Ziel verfolgt, die EU und damit Deutschland zu „dekarbonisieren“:

Wenn wir zurückblicken, veröffentlichten der Club of Rome und eine Gruppe von MITForschern vor etwas mehr als 50 Jahren den Bericht „Die Grenzen des Wachstums“. Es bildete die Wechselwirkung zwischen Bevölkerungswachstum, Wirtschaft und Umwelt ab. Und vor 50 Jahren kam es zu einer drastischen Schlussfolgerung: Stoppen Sie das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum – sonst wird unser Planet damit nicht zurechtkommen.

Nach dieser Einleitung verdeutlicht Ursula voder Leyen, dass für sie die Zeit des Diskutierens vorbei sei und sie nun handelt und der Handlung lautet: Dekarbonisierung!

„Aber anstatt diese Debatten in die Länge zu ziehen, möchte ich mich heute auf einen Punkt konzentrieren, und das ist ein Punkt, den der Bericht zweifelsohne richtig auf den Punkt gebracht hat: Das ist die klare Botschaft, dass ein auf fossilen Brennstoffen basierendes Wachstumsmodell schlichtweg obsolet ist.“ (Min. 14:30f)

Zu den geistigen Vätern dieser „Degrowth-Politik“ Schrumpfungspolitik kann man Wikipedia entnehmen:

Organisation und Unterstützer

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2.2. Durch deutsches Klimastrebertum in den wirtschaftlichen Ruin?

Durch die Klima-Politik der EU werden wir nicht nur gezwungen, die Produktion von Gütern einzustellen, die am Weltmarkt absetzbar wären, wie z.B. die über 10.000 Stoffe umfassende Gruppe der PFAS, sondern wir werden durch die EU außerdem auch noch gezwungen die verbleibenden, also „politisch korrekten“ Güter mit Hilfe von viel zu teurem und qualitativ minderwertigem Strom zu produzieren, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt schmälert. Wenn also z.B. der Bürgermeister Burghausens, wie zuletzt in der Stadtratssitzung am 11.2.2026 hervorhebt, dass im Landkreis Halbleiter produziert werden, die in die ganze Welt gehen, dann verschweigt er, dass die EU auch dieser Produktion einen Strompreis aufzwingt, der die Absetzbarkeit dieses Produkts schmälert.

Permanentes Zu- und Abschalten von Kraftwerken schwächt die die Netzstabilität, weil durch den zunehmenden Anteil von Wind- und Solarstrom die Strombereitstellung kritischen Schwankungen unterliegt. Am Ende leidet hierdurch auch die Versorgungssicherheit. Der von Solarkraftwerken ausgehende Blackout in Spanien belegt dies eindrucksvoll. Zudem entstehen durch die regelnden Eingriffe in das Stromnetz (Redispatchmaßnahmen) Kosten in Milliardenhöhe, die vom Stromkunden über den Strompreis bezahlt werden müssen.

Die EU glaubt sich in dieser Rolle als „Vorreiter“, um die von den vereinten Nationen ausgerufenen Ziele der Agenda 2030 zu erreichen und innerhalb der EU sieht sich wiederum die Bundesregierung als „Vorreiter“. Da dieser Vorreiter-Rolle auf der Welt jedoch keine anderen bedeutenden Nationen folgen– die USA haben inzwischen sogar den gegenteiligen Weg eingeschlagen – führen die hierdurch bewirkten höheren Energiekosten zu höheren Produktkosten und damit zu schwindender Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt.

Hinzu kommt, dass der Anteil Deutschlands an den weltweiten Emissionen derart gering ist, dass selbst weitreichende deutsche Anstrengungen zur Emissionsreduktion keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima haben. Die AfD hatte den Bürgermeister im Stadtrat zu Burghausen per Antrag aufgefordert, den Anteil Burghausens an der Verbesserung des Weltklimas zu beziffern. Der Antrag blieb mit Hilfe von Verfahrenstricks unbehandelt.

Die AfD wird dieses CO2-Strebertum beenden und dadurch Strompreise reduzieren und damit in Deutschland für den Weltmarkt produzierte Güter weltweit wieder wettbewerbsfähiger machen.

Die AfD ist gegen

– die unseriöse Ausrufung von Klimanotständen zur Legitimierung von Notstandsmaßnahmen;

– die Installierung von Klimabeiräten z.B. als Beeinflussungsorgane der Kommunalparlamente für NGOs;

– jeden Beitritt zu sog. Klimabündnissen oder Teilnahme an Aktionen wie „Klimagerechter Wohnungsbau“ etc.

Die AfD ist für

+ einen deutlich günstigeren Tarif für Strom aus vollständig konventionellen Kraftwerken, den kommunale Stromanbieter den Endverbrauchern neben den Tarifen für Ökostrom anbieten;

+ eine maßvolle energetische Ertüchtigung kommunaler Gebäude;

+ lohnende energiesparende Investitionen, welche sich innerhalb der Gebäudenutzungsdauer auch amortisieren.

2.2.1. Anpassung an verändertes Klima als realistischer Weg

Das Klima ändert sich seit Jahrmillionen immer wieder ohne menschliches Zutun und wird dies auch in Zukunft tun. Der Mensch passt sich seit Jahrtausenden daran an. Realistisch gesehen bedeutet das, diejenigen Dinge zu ändern, die man tatsächlich vor Ort beeinflussen kann und von denen die Einwohner profitieren. Das ist um ein Vielfaches wirksamer und günstiger, als ein Klima „retten“ zu wollen. Deshalb wollen wir beispielsweise Gebäude und Landschaftsgestaltung an sich verändernde Bedingungen anpassen, kommunale Katastrophenvorsorge und standortgerechten Hochwasserschutz stärken und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas forcieren.

2.2.2. Unsinnige Klima-Maßnahmen auf Landesebene beenden

Der Freistaat Bayern gibt mit seinem Programm „Klimaland Bayern“ bis zum Jahr 2040 rund 22 Milliarden Euro für Maßnahmen zum vermeintlichen Klimaschutz aus. Auch durch daraus entstehende Verpflichtungen haben bayerische Kommunen weniger Geld für die wirklich wichtigen Dinge wie Infrastruktur, Bildung, oder Sicherheit zur Verfügung.

Unsere Vertreter in Gemeinden und Landkreisen unterstützen den landesweiten Einsatz der AfD gegen unverhältnismäßige und unwirtschaftliche Klima-Maßnahmen. Kommunale Daseinsvorsorge ist uns entschieden wichtiger als lebensfremde Radfahroffensiven oder „Klima-Architektur“.

Bayern möchte die angeblich „klimaneutrale Verwaltung“ erreichen, indem es den unterstellten CO2-Ausstoß durch den Kauf von „Klimazertifikaten“ ausgleicht. So wird bayerisches Steuergeld verschwendet, um nicht überprüfbare Projekte im Ausland zu finanzieren. Das wollen wir beenden.

2.2.3. Schädlichen kommunalen Klima-Aktivismus und „Klimastrebertum“ beenden

Die AfD lehnt großspurige Vorhaben entschieden ab, mit denen sich Städte und Gemeinden zu einem besonders ehrgeizigen Zeitpunkt für „klimaneutral“ erklären wollen. Das im Weltmaßstab kleine Deutschland kann das Klima nicht beeinflussen oder gar „retten“. Umso mehr kann das keine Stadt oder Gemeinde auf eigene Faust erreichen. Örtlicher Klima-Aktivismus bewirkt für die Einwohner nur Nachteile: Verschwendung von Geldmitteln, die für Kindergärten, Schulen und andere Infrastruktur dringend gebraucht würden, und Einschränkungen für die Bürger von der Mobilität bis hin zum Wohnraum. Solchen Aktivismus werden wir sofort beenden. Damit können wir auch viel Geld einsparen, das für Personalstellen wie „Klima-Manager“ etc. unnütz verbraucht wird.

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2.3. Örtliche Lebensqualität statt „Agenda 2030“

Die AfD stellt sich gegen eine vorgebliche „Nachhaltigkeits“-Politik, die viel Geld verschlingt und in Wirklichkeit die die Lebensqualität in den Kommunen verschlechtert.

Die von der UN forcierte Agenda 2030, die durch die EU unterwürfig übernommen wurde, gibt 17 sogenannte Nachhaltigkeits-Ziele vor, die auf globaler Ebene angeblich Frieden, Wohlstand sowie den Schutz des Planeten fördern sollen. Diese hochtrabenden Ziele sollen auf allen Ebenen verfolgt werden. In Bayern soll auch auf kommunaler Ebene viel Steuergeld für die Rettung der Welt in die Hand genommen werden.

Die AfD stellt sich strikt gegen das Erzwingen der Verfolgung von UN-Zielen auf kommunaler Ebene und gegen die Steuergeld-Finanzierung von „Nichtregierungsorganisationen“, die häufig Maßnahmen gegen das Interesse der Bayern und bayerischen Kommunen umsetzen.

Stellt man alle kommunalen Vorhaben immer unter den Vorbehalt der vermeintlichen Nachhaltigkeit oder des Klimaschutzes, werden diese Vorhaben teurer, bürokratischer und langwieriger – ohne dass der bayerische Bürger davon etwas hätte. Beispielsweise wird eine den UN-Zielen entsprechende „flächenbewusste Kommune“ in Bayern weniger Bauland ausweisen und somit den Wohnungsmangel und auch die Baupreise weiter anheizen. So bezeichnete „Klimachecks“ bei allen politischen Entscheidungen lehnen wir daher ab.

2.3.1. Gewässerschutz und Wasserversorgung

Sauberes Wasser ist die elementare Lebensgrundlage. Daher dürfen weder Gewässerschutz noch die Wasserversorgung auf die EU-Ebene ausgelagert oder privatisiert werden. Stattdessen befürwortet die AfD die regionale Wasserversorgung auf kommunaler Ebene.

Die Zusammenarbeit regionaler Akteure ermöglicht zudem einen weitaus effektiveren Gewässerschutz, als es für eine aus der Ferne agierende EU-Bürokratie jemals möglich wäre. Die Überwachung die Trinkwasserqualität ist bei den kommunalen Wasserversorgern in den besten Händen.

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen dauerhaft in hoher Qualität und zu bezahlbaren Preisen sichergestellt werden. Wir setzen uns für laufende technologische Verbesserung und die Senkung von Betriebskosten ein, ohne aber die Instandhaltung der Netze zu vernachlässigen.

Die AfD setzt sich auch für die Umsetzung des auch im Landkreis Altötting vernachlässigten „Wassersicherstellungsgesetz“ ein. die Wasserversorgung der Bevölkerung muß redundant aufgebaut sein, um beim Ausfall einer oder mehrere Quellen dennoch die Wasserversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

2.3.2. Luftreinhaltung und bürgerliche Freiheiten

Die AfD setzt sich für eine effektive Luftreinhaltung ein, die sowohl die Umwelt als auch Bürgerinteressen berücksichtigt. Eine einseitige Verbotspolitik zu Lasten der Wirtschaft und bürgerlicher Freiheiten lehnen wir ab. Vielmehr muss technischer Fortschritt immer den Vorrang vor Verboten haben.

Sowohl in der örtlichen Planung als auch in unserem politischen Einsatz auf überörtlicher Ebene streben wir angemessene Lösungen an, die saubere Luft, funktionierende Wirtschaft und Landwirtschaft und fließenden Verkehr gut miteinander verbinden. Gerade in Zeiten teurer und unsicherer werdender zentraler Energieversorgung ist eine umsichtig und mit effizienten Anlagen betriebene private Holzfeuerung sehr wichtig. Weitere Einschränkungen in diesem Bereich lehnen wir vehement ab.

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2.8. Kommunaler Hochwasserschutz

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben Bayern und seine Kommunen mit aller Härte an die Wichtigkeit des Hochwasserschutzes erinnert. Die AfD setzt sich auf allen Ebenen für die ausreichende Finanzierung des kommunalen Hochwasserschutzes ein.

Die Kommunen müssen hierfür nach allen Kräften vom Freistaat Bayern unterstützt werden. Neben der finanziellen Unterstützung der Kommunen geht es dabei auch um neue Möglichkeiten zur Prävention von Hochwasserkatastrophen durch Schutzanlagen, eine vorausschauende Bauleitplanung und die Entschädigung von akut Betroffenen nach Hochwasserereignissen. Grundsätzlich hat die Ausweisung von Baugebieten in hochwassergefährdeten Regionen mit Vorsicht und Augenmaß zu erfolgen.

Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten einzelner Betroffener gehen, sondern muss im Gebiet jeder Kommune im Freistaat, die sich tatsächlichen Hochwassergefahren gegenübersieht, aktiv angegangen und entsprechend finanziert werden. Jede Kommune sollte für den Ernstfall Pläne erstellen, wie sie auch freiwillige Helfer effizient einsetzen kann.

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2.9. Gesunde Umwelt, gesundes Umfeld

Unsere Umweltbedingungen haben entscheidende Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Da der Einzelne hier kaum Einfluss nehmen kann, sind die Kommunen umso mehr in der Fürsorgepflicht. Diesen zutreffenden Grundgedanken missbraucht die von der UNO und der WHO immer weiter um sich greifende „one health“-Ideologie – auch in Bayern – dazu, um den Menschen und seinen Einfluss aus dem Natur-Raum zu verdrängen und die Natur wieder zunehmend sich selbst zu überlassen. Hierdurch wird dem Menschen gezielt Kulturraum entzogen. Die AfD glaubt nicht an die Ideologie, dass ein Naturraum in dem die brutalen Gesetze der Wildnis gelten, erstrebenswerter sein soll, als ein vom Menschen gestalteter Kulturraum. Die AfD lehnt daher auch die Wiederansiedelung von Raubtieren, wie Wölfe und Bären im Kulturraum des Menschen ab.

Wir fordern daher einen verantwortungsbewussten Umgang mit möglichen Risiken durch elektromagnetische Strahlung z.B. aus dem Mobilfunk, besonders im Bereich von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen.

Gezielte Eingriffe in das Wettergeschehen z.B. durch das Einbringen von Silberjodid in Gewitterwolken müssen sich strikt auf die Gefahrenabwehr beschränken. Darauf müssen auch die Vertreter der kommunalen Ebenen ein wachsames Auge haben.

Einen Ausbau der Windstromerzeugung mit immer mehr und größeren Rotoren lehnen wir auch wegen gesundheitlichen Auswirkungen durch Lärm, Infraschall etc. auf Menschen und Tiere ab. Die weitgehende Herabsetzung der Mindestabstände zur Bebauung widerspricht dem Vorsorgeprinzip für die Bevölkerung. Auch müssen Risiken durch potenziell gesundheitsgefährdenden Abrieb von Rotorblättern vermieden werden.

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3. Energiepolitik: Kühler Kopf statt Klima-Hysterie

Seit Oktober 2014 verfolgt die EU eine integrierte Klima- und Energiepolitik, deren Auswirkungen bis in die Kommunen reicht: Bis 2030 sollen so bezeichnete „Treibhausgasemissionen“ um 40 % gesenkt werden und der Anteil so bezeichneter „erneuerbarer Energien“ soll entsprechend gesteigert werden. Diese Energiepolitik der EU fügt Deutschland, Bayern und dem Landkreis Altötting einen enormen Schaden zu.

Um der EU-Vorgabe nachzukommen, bei der Energieproduktion möglichst wenig CO2 auszustoßen, werden die von den Stromkunden bereits bezahlten Kohlekraftwerke, Kernkraftwerke etc. durch die Altparteien noch vor deren technischem Lebensende mutwillig und politisch gewollt zerstört. An deren Stelle werden diese zerstörten Kraftwerkskapazitäten gleich doppelt neu gebaut. Solarkraftwerke und Windräder wenn die Sonne scheint und/oder der Wind weht und Gaskraftwerke, wenn dies nicht der Fall ist. Alle Altparteien halten es in diesem Zusammenhang also für weise, grundlastfähige Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke, also Kraftwerke, deren Stromproduktion planbar ist, weil diese an 7 Tagen die Woche 24 Stunden lang Strom produzieren, durch unplanbare Kraftwerke zu ersetzen, die nur dann Strom produzieren, wenn der Wind weht und/oder die Sonne scheint. Die AfD hält dies für grundlegend falsch.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ermittelt dass der durch Sonne und Wind erzeugte Strom auch in Zukunft ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig sein wird (vgl. Min. 10:00). Vor einem Jahr bezahlte jeder Stromkunde 14,6 ct/KWh nur für Wind und Solar (vgl. Min. 13:50). Eine Familie mit einem Steuerzahler bezahlt demnach jedes Jahr insgesamt knappe 1000€ für die Subventionierung von Wind und Solar (Min. 14:20). Hinzu kommt, dass durch das permanente Zu- und Abschalten von Kraftwerken an das Netz die im Netz befindliche Spannung immer unzuverlässiger und der so erzeugte Strom qualitativ immer minderwertiger wird. Am Ende leidet hierdurch auch noch die Versorgungssicherheit des gesamten Landes, wie der von Solarkraftwerken ausgehende Blackout in Spanien bewiesen hat.

Dieser doppelte Neubau von Kraftwerken in denen dann unzuverlässig qualitativ minderwertiger Strom produziert wird treibt die von den Kunden zu bezahlenden Strompreise. Zudem entstehen durch die regelnden Eingriffe in das Stromnetz (Redispatchmaßnahmen) zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe. Die Folge sind die höchsten Strompreise in der EU und manche sagen sogar, in der Welt.

Die Energiewende hat für die Verbraucher bisher zu einer Verdoppelung der Strompreise geführt. In Deutschland kostet der Verbraucherstrompreis im Q1 2025, gemäß dem Vergleichsportal Verivox, bereits 38 ct/KWH. Das ist der höchste Preis in allen Industriestaaten und der fünfthöchste Preis in der Welt.

Die Chemieindustrie im Landkreis Altötting benötigt jedoch etwa ein Prozent der Stromproduktion aus ganz Deutschland. Um in den Chemie-Unternehmen Produkte produzieren zu können, die auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind, melden die Werke Industrie-Strompreise von 4 ct/KWH an. Mit qualitativ minderwertigem und unplanbarem, teurem Strom aus Sonne und Wind wird es nicht möglich sein diesen Anforderungen zu entsprechen und wettbewerbsfähig für den Weltmarkt zu produzieren.

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3.1. Durch Klimastrebertum in den wirtschaftlichen Ruin!

Die EU sieht sich in dieser Rolle als „Vorreiter“, um die von den vereinten Nationen ausgerufenen Ziele der Agenda 2030 zu erreichen und bis 2050 „klimaneutral“ zu werden. Innerhalb der EU sieht sich wiederum die Bundesregierung als „Vorreiter“, also als „Klimastreber“ und will bis 2045 „klimaneutral“ werden. Und innerhalb Deutschlands hatte Ministerpräsident Söder wiederum Bayern als „Klimastreber“ positioniert und wollte bis 2040 „klimaneutral“ werden, hat dieses Ziel aber vor kurzer Zeit heimlich aufgegeben.

Da diesem Klimastrebertum auf der Welt jedoch keine anderen bedeutenden Nationen folgen– die USA haben jüngst den gegenteiligen Weg eingeschlagen und sind aus dem Pariser Übereinkommen ausgestiegen– führen die hierdurch bewirkten höheren Energiekosten zu höheren Produktkosten und damit zu schwindender Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt.

Hinzu kommt, dass der Anteil Deutschlands an den weltweiten Emissionen derart gering ist, dass selbst weitreichende deutsche Anstrengungen zur Emissionsreduktion keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima haben. Die AfD hatte den Bürgermeister im Stadtrat zu Burghausen per Antrag aufgefordert, den Anteil Burghausens an der Verbesserung des Weltklimas zu beziffern. Der Antrag blieb mit Hilfe von Verfahrenstricks inhaltlich unbehandelt.

Die AfD wird dieses CO2-Strebertum auch in den Kommunen beenden und dadurch Strompreise reduzieren. Auch damit in Deutschland, Bayern und in unserem Landkreis produzierten Güter weltweit wieder wettbewerbsfähiger werden.

Die AfD ist

– gegen die unseriöse Ausrufung von so bezeichneten „Klimanotständen“;

– gegen die Installierung von Klimabeiräten z.B. als Beeinflussungsorgane der Kommunalparlamente für NGOs;

– gegen Beitritt zu sog. Klimabündnissen oder Teilnahme an Aktionen wie „klimagerechter Wohnungsbau“ etc.

Die AfD ist für

+ Lohnende energiesparende Investitionen, welche sich innerhalb der Gebäudenutzungsdauer auch amortisieren;

+für energetische Berechnungen mit heutigen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen;

+ dafür, dass kommunale Stromanbieter den Endverbrauchern neben den Tarifen für Ökostrom einen zusätzlichen deutlich günstigeren Tarif vollständig aus konventionellen Kraftwerken anbieten.

+ für eine maßvolle energetische Ertüchtigung kommunaler Gebäude

+ Emissionsminderung und Ressourcenschonung sollen ökologisch, sozial und marktwirtschaftlich nachhaltig sein.

3.2. Eine kluge Kraftwerkspolitik für den Landkreis

Die AfD fordert Energiegerechtigkeit für den ländlichen Raum. Wir wehren uns gegen den Verbrauch und die Zerstörung von Landschaft und Natur im ländlichen Raum für eine unzuverlässige Energieversorgung, um das „grüne Gewissen“ der Städter und Großstädter zu befriedigen. Es ist für uns inakzeptabel, das Land mit Windräder zu verspargeln oder die der Nahrungserzeugung dienenden Felder mit Solarflächen zuzupflastern, damit Studenten in den Großstädten mit ruhigen Gewissen ihren ökologisch nachhaltig gebrühten Latte Macchiato trinken können.

3.2.1. Landkreis gegen Windräder

Der Landkreis Altötting, insbesondere der Öttinger Staatsforst ist ein Schwachwindgebiet, in dem gemäß offiziellem Windatlas der Bayerischen Staatsregierung in 200 Meter Höhe lediglich ca. 10.000 MWh/Jahr pro Windanlage geerntet werden könnten. Der im Öttinger Forst aktuell geplante Windpark wäre damit lediglich in der Lage 3 Prozent der Strommenge zu erzeugen, die nur das Wacker-Werk pro Jahr benötigen würde. Und die zeitliche Bereitstellung dieser drei Prozent verteilt nach dem Zufallsprinzip.

Dieser viel zu geringe Nutzen steht einem völlig unverhältnismäßigen Aufwand gegenüber. Hinzu kommt, dass jedes Windrad nach Auskunft des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags pro Jahr im Schnitt bis zu 45Kg Abrieb erzeugen kann, der auch als Mikroplastik in die umliegenden Wälder und Felder verteilt wird.

Da sich der Landrat in der Kreistagssitzung im Oktober 2025 weigerte den aktuellen Zustand einer möglichen Kontamination der umliegenden Felder und Wälder mit Schadstoffen zu erheben, wird die AfD dies auf eigene Kosten durchführen und einige der Proben analysieren lassen. Die AfD rät jedem Landwirt des Landkreises, vor dem Bau der Windräder Bodenproben zu nehmen und analysieren zu lassen, um eine spätere Kontamination seiner Felder durch den Abrieb der Windräder und den dadurch entstandenen Schaden an seinem Eigentum nachweisen zu können.

Hinzu kommt, dass Bio-Betriebe abklären müssen, ob sie weiterhin Bio-Qualität produzieren wenn ihre Felder mit Abrieb der Windräder kontaminiert werden.

Die AfD ist gegen

– gegen Windräder im touristisch wertvollen Voralpenland;

gegen Windräder in Wäldern da diese Anlagen den Wald fragmentieren, Wärmeinseln schaffen und dadurch große Teile des Waldes austrocknen;

– gegen Windräder im Wasserschutzgebieten, gerade wenn durch den Bau der Anlagen Giftstoffe im bereits kontaminierten Boden in das Grundwasser gelangen.

Die AfD ist für

+ für ein Bodenmonitoring vor einem eventuellen Bau von Windrädern um spätere Kontaminationen durch Windräder später einmal gerichtsfest nachweisen zu können;

+ für eine Gleichbehandlung des Aushubs eventuell zu bauender Windräder mit dem Aushub bei privaten Wohngebäuden;

+ für die wissenschaftliche Untersuchung ob Waldrappen durch das Gebiet fliegen, in denen Windräder geplant sind,

3.2.2. Landkreis und Solarkraftwerke

Am 28. April 2025 hat eine Überproduktion von Solarstrom in Spanien einen Blackout verursacht und hierdurch eine gigantischen wirtschaftlichen Schaden von wohl bis zu 5 Milliarden Euro verursacht.

Wenn es ohne Subventionen und Einspeisevergütung wirtschaftlich ist, befürwortet die AfD im Landkreis Altötting auch den Bau von Solarkraftwerken, so lange hierdurch kein Boden zur Produktion von Nahrungsmitteln der Nahrungsmittelproduktion entzogen oder erschwert wird. Der Ausbau der Stromerzeugung mit Hilfe der Sonne wird jedoch durch physikalische Randbedingungen begrenzt. Wenn Solarkraftwerke mehr Strom erzeugen, als aktuell benötigt werden, muß er abgeleitet werden. Der Erzeuger bekommt ihn dennoch über den Strompreis bezahlt.

Die AfD hatte im Stadtrat von Burghausen beantragt gehabt, die Solarflächen im Hieringer Feld als Agri-PV auszustatten, um so den Boden parallel für Landwirtschaft weiter verwenden zu können. Alle anderen Parteien haben dies abgelehnt, wodurch diese ehemalige Ackerfläche nun zur Produktion von Lebensmitteln ausfällt.

Die AfD ist gegen

– die Belegung von Freiflächen, insbesondere landwirtschaftlichen Nutzflächen und Naherholungsgebiete durch Solarpanele;

– die Subventionierung von Solarkraftwerken durch den Steuerzahler;

– so bezeichnete „Balkonkraftwerke“.

Die AfD ist für

+ die Nutzung der Solarthermie, um so Sonnenenergie in Warmwasser umwandeln, das auch zur Unterstützung der Heizung von insbesondere alleinstehenden Gebäuden genutzt werden kann;

+ die Übernahme der Nutzung von privaten Dach-Solarflächen, die aus der 20-Jährigen Einspeisung hinausgefallen sind, in die städtische Solarstromproduktion;

+ die Nutzung von Bebauungsplänen um einen übermäßigen Ausbau von Solaranlagen auf Freiflächen zu verhindern, wobei Agri-PV-Lösungen zu bevorzugen sind, wenn Solarenergie überhaupt genutzt werden soll.

3.2.3. Landkreis für Geothermie

Im Süden des Landkreises Altötting befinden sich von der Höhe Raitenhaslach bis Freilassing geologische Schichten, die sich durch hohe Temperaturen auszeichnen. Diese können zur Nutzung z.B. durch Fernwärme erschlossen werden. So weit dies wirtschaftlich ist, ist die AfD für eine Nutzung dieser Wärmequelle.

In diesem Zusammenhang erinnert die AfD daran, dass sie sich bei der Renovierung der Salzlände im Stadtrat dafür eingesetzt hatte, dort Leerrohre zu verlegen. Dies wurde von allen anderen Parteien abgelehnt!

Die AfD ist gegen

– eine „Vorreiterrolle“ Burghausens bei der Geothermie;

– gegen Knebelverträge bei der Abnahme der Geothermie-Wärme;

– gegen Monopole bei der Wärmeversorgung per Fernwärme.

Die AfD ist

+ für Nutzung von Geothermie und entsprechende Probebohrungen;

+ für faire und mittelfristig kündbare Abnahmeverträge;

+ für die Anbindung der Altstadt Burghausens an die Geothermie.

3.2.4. Landkreis für Wasserkraft

Der Landkreis Altötting wurde durch Wasserkraft zum Industriestandort. Die Wasserkraft ist grundlastfähig und schwarzstartfähig, kann also im Falle eines Blackout dazu genutzt werden ein zusammengebrochenes Stromnetz wieder aufzubauen. Dem Bayerischen Energieatlas ist entnehmbar, dass – Stand 2024 – der Ertrag der Wasserkraftwerke im Inn durch weitere Modernisierungen und Nachrüstungen signifikant gesteigert werden konnte. Hinzu kommt, dass in der Alz bereits bestehende Querbauten durch die Ausstattung mit Turbinen zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt werden kann. In der Salzach fließt das „blaue Gold“ jedoch weitgehend ungenutzt an den Stromkunden vorbei. Dabei hat die Salzach zwischen Freilassing und dem Innspitz ein Gefälle von 77 Metern vor sich, in dem etwa so viel Energie steckt, wie es der Turbinenleistung von knapp 40 Windrädern im Öttinger Forst bei maximaler Dauerauslastung entspräche.

Die AfD weist darauf hin, dass das zur Verhinderung von Wasserkraft gerne vorgebrachte Argument, dass nur einheimische Fischarten im Fluß akzeptabel sind und fremde Fischarten im heimischen Fluß nicht neu angesiedelt werden dürften, in der Regel von Personen vorgetragen wird, die bei der angestammten Bevölkerung genau gegenteilig argumentieren und propagieren, und sich dafür einsetzen, in der Heimat massenhaft Fremde neu anzusiedeln.

Die AfD hatte in den Kommunalparlamenten beantragt gehabt, dass sich z.B. die Stadt Burghausen für ein Wasserkraftwerk in der Salzach einsetzt, was alle anderen Parteien abgelehnt hatten.

Die AfD ist gegen

– die Zerstörung von Querbauten in Flüssen;

– die Verteufelung der kleinen Wasserkraft;

– den Abbau bestehender Kleinkraftwerke.

Die AfD ist für

+ die Modernisierung aller bereits bestehender Wasserkraftwerke im Landkreis;

+ die Ausstattung bereits bestehender Querbauten im Landkreis mit Turbinen zur Stromerzeugung, insbesondere in der Alz;

+ den Bau neuer Wasserkraftwerke im Landkreis, insbesondere in der Salzach.

3.2.5. Landkreis für Kernkraft

Die AfD spricht sich auch im Landkreis Altötting für die Widerinbetriebnahme der durch die Stromkunden bereits bezahlten und sicheren deutschen Kernkraftwerke aus.

Die AfD sieht in modernen Kraftwerkstechniken neue Chancen, die genutzt werden sollten. Derartige neue Kraftwerkstechniken sind beispielsweise in der Lage den Atom-Müll der alten Kernkraftwerke als Brennstoff zu benutzen. Dies hätte zur Folge, dass der bisherige Atom-Müll so weit abgereichert werden kann dass seine neue Halbwertszeit auf einen Bruchteil der bisherigen Halbwertszeit sinken würde.

Die AfD hatte im Kreistag beantragt gehabt, dass sich der Landkreis an in Tschechien neu zu bauenden Kernkraftwerken beteiligt, um so den enormen Energiebedarf der Industrie im Landkreis zu decken. Dies haben alle anderen Parteien abgelehnt.

3.2.6. Landkreis für Biowasserstoff

Die Erzeugung von Wasserstoff mit Hilfe von elektrischer Energie ist mit inakzeptabel hohen Verlusten verbunden, was diese Art von Erzeugung unwirtschaftlich macht.

Im burgenländischen Güssing steht jedoch eine Versuchsanlage, mit der Wasserstoff nicht mit Hilfe von elektrischer Energie, sondern nach dem „Tetzlaff“-Prinzip aus kohlestoffhaltigen Produkten, wie z.B. Laub auf biochemischem Weg erzeugt wird. In einem weiteren Schritt können dann weitere Energieträger, wie z.B. Wasserstoff oder Treibstoffe gewonnen werden.

Die AfD hatte dieses Konzept im Stadtrat und im Kreistag angesprochen und angeregt dieses Konzept im Stadtrat vorstellen zu lassen, was sogar von anderen Parteien unterstützt wurde. Daraufhin hat sich sogar Martin Huber (MdL) dieser Idee pressewirksam bemächtigt. Weder die Verwaltung der Stadt Burghausen, noch die des Landkreises haben diesen Vorschlag bis heute aufgenommen.

Die AfD hatte in den Kommunalparlamenten angeregt, dass sich die Stadt Burghausen für ein Versuchs-Kraftwerk im Stadtgebiet einsetzt, was alle anderen Parteien abgelehnt hatten.

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4. Wirtschaft 

Ohne es der Bevölkerung mitzuteilen ist der Anteil der EU am Welthandel von 25% im Jahr 1990 auf aktuell 14% geschrumpft. In Deutschland liegt die Investitionsquote insbesondere der Chemie-Industrie seit ca. 10 Jahren unter den Abschreibungen, was praktisch bedeutet, dass in diesem Land mehr Chemie-Industrie verfällt, als nachwächst. Mit anderen Worten: Die EU wird systematisch deindustrialisiert.

Die Altparteien und weite Teile der „Qualitätspresse“ versuchen bei der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei der aktuellen Wirtschaftskrise, von der Deutschland weltweit am intensivsten betroffen ist, um einen natürlichen Prozess handelt.

Dieses Bild ist falsch. Unser Land durchlebt aktuell gerade keine „klassische Wirtschaftskrise“, sondern die Folgen einer politisch gewollten und politisch mit Absicht vorangetriebenen Schrumpfungspolitik / „Degrowth“-Politik: Zutreffend ist nämlich, dass es die erklärte und politische Absicht von SPD, Grünen, CDU/CSU, etc. ist, die Wirtschaft zu „transformieren“, die Wirtschaft „dekarbonisiert“ wird. Aus diesem Grund wird der kohlenstoffbasierte Teil der Wirtschaft von den Altparteien politisch fallen gelassen. Und nicht nur das: er wird über steigende Energiepreise unter zusätzlichen regulatorischen Druck gesetzt, und so von der der internationalen Wettbewerbsfähigkeit abgeschnitten. Eine De-Industrialisierung ist also keine „Verschwörungstheorie“, sondern die politische Absicht der Altparteien.

Die Reaktion von Chemie-Unternehmen auf diesen Angriff kann man bedauerlicherweise nicht der deutsche „Qualitätspresse“ entnehmen, sondern Seite 26 der aktuellen US-Sicherheits-Strategie: „Deutsche Chemieunternehmen bauen in China einige der weltweit größten Verarbeitungsanlagen und nutzen dabei russisches Gas, das sie im Inland nicht beziehen können.“ Den deutschen Kommunen verbleibt dann noch die Verwaltung der hierdurch entstandenen Arbeitslosen.

Die politisch gewollte Zerstörung der kohlenstoffbasierten Industrie kann man aber auch am Verhalten der Bundesregierung ablesen: September 2023: der Chemie-Gipfel des Kanzlers: ergebnislos. Oktober 2025: der Auto-Gipfel des Kanzlers: ergebnislos. November 2025: der Stahl-Gipfel des Kanzlers: ergebnislos! Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW), bringt in einem ans Kanzleramt gerichteten Brandbrief sein „blankes Entsetzen“ zur Wirtschaftspolitik des Kanzlers zum Ausdruck. Deutsche Unternehmer hätten zum Ende der Ampel-Regierung „mit viel Hoffnung“ auf den Regierungswechsel und die „von Merz angekündigte Wirtschaftswende“ geblickt: „Nicht einmal neun Monate nach Ihrer Wahl zum Bundeskanzler ist diese Euphorie dem blanken Entsetzen über die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland gewichen.“

Anfang Februar 2026 behauptete Aufschwungs-Signale entpuppen sich bei genauem Hinsehen als Strohfeuer, die durch Aufträge an die Rüstungsindustrie und gigantische Schulden erkauft werden. Tatsache ist hingegen, dass im Dezember 2025 die Industrieproduktion Deutschlands um 1,9% gefallen ist, was nicht verwundert, wenn der deutschen Industrie durch Öko-Auflagen verboten wird das zu produzieren, was der Weltmarkt tatsächlich nachfragt.

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4.1. K/ein „Morgenthau-Plan“ für Deutschland?

Auch wenn die „Qualitätspresse“ davon kaum/nicht berichtet hat ist es gerade keine „Verschwörungstheorie“, sondern eine von der EU-Kommission unter der Führung von Ursula vonder Leyen (CDU) höchstselbst eigestandene Tatsache, dass die EU mit Hilfe des „Green Deal“ und der damit verbundenen Maßnahmen bewußt und gewollt eine Schrumpfungs-Agenda, also eine „Degrowth-Agenda“ verfolgt. Dies offenbaren

  • ein Eingeständnis durch Ursula voder Leyen und

  • die praktische Tatsache, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung und die Landesregierung die Bürger und die deutsche Industrie von preiswerter Energie abschneiden. Dies geschieht nicht nur durch die politisch gewollte Verteueuerung von Energie, sondern auch durch das Abscheiden von Erdgas, indem mit Absicht die unbeschädigte Nordstream-Leitung nicht wieder in Betrieb genommen wird, obwohl dies technisch möglich wäre.

auf der „Degrowth-Konferenz“ des Jahres 2023 gestand die Kommissionspräsidentin der EU, Ursula von der Leyen (CDU), in ihrer Eröffnungsrede sogar höchstselbst ein, dass der von ihr in die Welt gesetzte „Green Deal“ das eigentliche Ziel verfolgt, die Idee der vom Club of Rome in die Welt gesetzten Idee der „Grenzen des Wachstums“ praktisch umzusetzen indem die EU und Deutschland dekarbonisieren. Sie sagte wörtlich:

Wenn wir zurückblicken, veröffentlichten der Club of Rome und eine Gruppe von MIT- Forschern vor etwas mehr als 50 Jahren den Bericht „Die Grenzen des Wachstums“. Es bildete die Wechselwirkung zwischen Bevölkerungswachstum, Wirtschaft und Umwelt ab. Und vor 50 Jahren kam es zu einer drastischen Schlussfolgerung: Stoppen Sie das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum – sonst wird unser Planet damit nicht zurechtkommen

Nach dieser Einleitung verdeutlicht Ursula voder Leyen dann, dass für sie die Zeit des Diskutierens vorbei sei und sie nun handelt und der Handlung lautet: Dekarbonisierung!

Aber anstatt diese Debatten in die Länge zu ziehen, möchte ich mich heute auf einen Punkt konzentrieren, und das ist ein Punkt, den der Bericht zweifelsohne richtig auf den Punkt gebracht hat: Das ist die klare Botschaft, dass ein auf fossilen Brennstoffen basierendes Wachstumsmodell schlichtweg obsolet ist.

Damit gibt die Kommissionspräsidentin zu, dass die so bezeichnete „Dekarbonisierung“ das von ihr selbst gewählte Mittel zum Zweck des Stoppens des Wirtschaftswachstums sei. Mit anderen Worten: die Dekarbonisierung der EU ist das Mittel zum Zweck eine Schrumpfungspolitik, also eine „Degrowth-Politik“ zu betreiben! Und diese Politik wird von den deutschen Regierungen unterwürfig umgesetzt, indem sie der Chemie-Industrie, der Stahl-Industrie und der Auto-Industrie die politische Unterstützung entziehen. 

Zu den geistigen Urhebern dieser „Degrowth-Politik“ kann man Wikipedia entnehmen:

Organisation und Unterstützer

Die Konferenz wurde organisiert von einem überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Organisationskreis aus 70 Personen,[35] der wichtige Entscheidungen basisdemokratisch und im Konsens traf.[38][71] Verantwortliche Organisationen waren das DFG-Kolleg Postwachstumsgesellschaften der Universität Jena, das Leipziger Konzeptwerk Neue Ökonomie, der Förderverein Wachstumswende e. V., Research & Degrowth sowie die Universität Leipzig,[38] unterstützt wurde die Veranstaltung von verschiedenen Organisationen: auf Wissenschaftsseite dem Wuppertal Institut, dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), dem Institut und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW und VÖW) sowie der Vereinigung für Ökologische Ökonomie (VÖÖ). Hinzu kamen das Evangelische Werk für Diakonie und EntwicklungMisereorNaturFreunde DeutschlandsBUND und die BUNDjugend, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie als politische Stiftungen Friedrich-Ebert-StiftungHeinrich-Böll-StiftungRosa-Luxemburg-Stiftung und Otto-Brenner-Stiftung.[36]

Der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands ist also kein „Zufall“, sondern eine durch Ursula von der Leyen in die Wege geleitete und von allen Altpartien unterstützte politische Absicht.

Diese Degrowth-Agenda erfasste bereits 2019 die politische Tagesordnung in Deutschland. Der damals in Opposition zur Regierung stehende Christian Lindner brachte dies mit dem Satz

„Wir werden den Planeten nicht retten, indem wir einen Morgenthau-Plan für Deutschland umsetzen und die Deutschen zu veganen Radfahrern machen.“

auf den Punkt, um dann wenige Monate später als Mitglied einer Bundesregierung mit SPD und Grünen zusammen diesen „Morganthau-Plan“ bis zum 7. November 2024 höchstselbst umzusetzen.

4.1.1. Enteignung durch eine Umdefinition des Begriffs Eigentum im Rahmen einer einzuführenden „Kreislaufwirtschaft“

Die Degrowth-Agenda wird außerdem noch an einem weiteren Ansatz konkret: Ein weiterer Teil des „Green Deal“ ist der Umbau der Wirtschaft in eine so bezeichnete „Kreislaufwirtschaft“ z.B. mit Hilfe der bereits in Kraft befindlichen „Ökodesign-Verordnung“ der EU. Im Namen dieser „Kreislaufwirtschaft“ soll auch das im Grundgesetz zugesicherte Eigentum, wie wir es kennen, abgeschafft werden:

In Hochglanzprospekten wird das Bild aufgebaut, dass es bei der „Kreislaufwirtschaft“ z.B. um den Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten ginge. Ein Blick in den Artikel 26 der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen EU-Altautoverordnung lehrt jedoch, dass es bei der „Kreislaufwirtschaft“ im Kern darum geht, daß das zeitliche „Ende des Lebens eines Produkts“ nicht mehr durch den Eigentümer, sondern durch den Staat definiert wird. Diesem Artikel 26 kann man wörtlich entnehmen:

Artikel 26 Pflichten des Fahrzeugeigners

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a) das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen. 

Randnummer 68 dieser EU-Verordnung kann man entnehmen:

Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung von Anhang I zu erlassen, um die Kriterien für die Einstufung eines Fahrzeugs als Altfahrzeug festzulegen.“ 

Mit Hilfe einer solchen Altautoverordnung sollen also die Nationalstaaten der EU-Kommission das Recht in die Hand geben, die Kriterien selbst zu bestimmen, wann eine Enteignung der Bürger von ihrem KFZ erfolgen wird. Eine derart umgesetzte „Kreislaufwirtschaft“ hat also die Wirkung, daß durch die „Kreislaufwirtschaft“ das Eigentum des Bürgers an einem Gegenstand abgeschafft wird, weil eben der Staat definiert, wann das Produkt sein „Lebensende“ erreicht hat und der Wiederverwertung zuzuführen ist. „Kreislaufwirtschaft“ ist damit letztendlich ein Instrument zur Beendigung des Rechts auf Eigentum, wie wir es bisher kennen!

Die Staatsregierung weiß das und schaut weg: Wie man Drucksache 19/1795 des Bayerischen Landtags entnehmen kann, billigt mindestens die bayerische Staatsregierung diese Form der Enteignung, durch die nicht mehr der Bürger mit einem Willensakt bestimmt, wann er ein Fahrzeug wiederverwerten lässt, sondern indem an Stelle des Bürgers der Staat bestimmt, wann der Bürger sein Eigentum der Wiederverwertung zuführen muss. Das einzige, was die Staatsregierung dazu einwendet ist, dass es aktuell nicht umsetzbar sei:

„Die Staatsregierung hat jedoch im Bundesratsverfahren kritisiert, dass gemäß dem Entwurf bei jeder Außerbetriebsetzung und Umschreibung durch die Zulassungsbehörde entschieden wird, ob es sich um ein Altfahrzeug im Sinne des Verordnungsvorschlags handelt. Die Zulassungsbehörde kann diese Beurteilung derzeit aufgrund fehlenden Zugriffs auf entsprechende Datenbanken nicht durchführen.“

Der in den Kommunalwahlen zu wählende Landrat ist durch seine Doppelfunktion Teil des Staatsapparats und hat die Aufgabe dies umzusetzen.

4.1.2. Täuschung der Bevölkerung durch Umdefinition des Begriffs „Wohlstand“

Damit die Bürger nicht merken, dass sie ärmer werden, werden ganz gezielt Wirtschaftsindikatoren umdefiniert, indem neue Parameter eingeführt werden, wie z.B. der Begriff „Wohlstand“.

Darin führen Habecks Beamte 31 alternative Indikatoren zur Messung des Wohlstands auf. Das reicht vom Anteil von Frauen in Führungspositionen über den Nitratgehalt im Grundwasser und die Durchlässigkeit im Bildungssystem bis zur Überlastung durch Wohnkosten. Einer der neuen Wohlstandsindikatoren ist auch die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen. Die hat das Wirtschaftsministerium treffenderweise im aktuellen Bericht gemeinsam mit dem BIP in einer Grafik abgebildet.“ 

Wohlstand“ ist demnach in Zukunft nicht mehr, dass die Güter im Eigentum eines Bürgers an Wert wachsen, sondern dass sie z.B. in Firmen hergestellt wurden, in denen eine Frau der Chef ist und/oder in Firmen hergestellt wurden durch die wenig CO2 emittiert wurde. Ob der Bürger in diesem „Wohlstand“ dann seiner Familie noch ein Steak kaufen kann, ist – gemessen an dieser Umdefinition – zweitrangig. 

4.2. Industriepolitik: Die Chemieindustrie im Landkreis Altötting in einem Degrowth-Umfeld

Zur Umsetzung der Degrowth-Agenda hat sich die EU für die Chemie-Industrie etwas Eigenes einfallen lassen: die „Chemikalienstrategie der EU“:

Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 ihre Chemikalienstrategie für Nachaltigkeit verabschiedet. Die Strategie ist Teil des Null-Schadstoff-Ziels der EU – eine zentrale Verpflichtung des europäischen Grünen Deals – und zielt darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen… Das bedeutet, dass der Grüne Deal die „richtige“ Chemie benötigt.

Mit anderen Worten: die EU führt mit Hilfe ihrer Chemikalien-Strategie sozusagen „politisch korrekte“ Chemikalien ein, die sie unterstützt und andere Chemikalien, die sie fallen lässt. Durch diese „Chemikalienstrategie der EU“ entscheidet Brüssel also darüber welche chemischen Produkte im Chemie-Dreieck in Oberbayern und damit auch am Wirtschaftsstandort Altötting und im Wacker-Werk in Burghausen in Zukunft hergestellt werden dürfen und zwar unabhängig davon, ob der Weltmarkt diese nachfragt oder nicht. Der VCI bestätigt dies wie folgt:

Die EU-Kommission strebt mit ihrem Entwurf einer Chemikalienstrategie einen Paradigmenwechsel an: Bewährte Grundprinzipien, wie die wissenschaftliche Risikobewertung als eine Voraussetzung für Entscheidungen im Chemikalienmanagement, werden infrage gestellt. Es geht nur noch um die Frage, ob eine Substanz grundsätzlich gefährliche Eigenschaften hat. Fragen der Exposition und der Dosis spielen in den Überlegungen der EU-Kommission keine Rolle. Dabei ist unklar, inwieweit Regeln für Endkunden-Produkte auch auf den industriellen oder gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.

Das macht unserer Branche große Sorgen. Absehbar ist: Sollte die Chemikalienstrategie unverändert umgesetzt werden, wird sich die Zahl verfüg- und nutzbarer Chemikalien in Europa deutlich verringern. Gleichzeitig erhöht sich aber angesichts immer neuer Anforderungen die Verunsicherung, welche Chemikalien die weggefallenen ersetzen können. Regulatorische Pflichten steigen an, ohne dass sie Ersatzlösungen befördern. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemie- und Pharmaunternehmen – und damit unsere Kundenbranchen.

Denn die Wirkung der Chemikalienstrategie ist nicht auf die Chemie- und Pharmaindustrie beschränkt. Sie wird sich auf alle Industriezweige und damit auf den Alltag der Menschen auswirken. Denn schätzungsweise 96 Prozent aller erzeugten Güter beruhen heute auf Chemieprodukten. Innovationen aus der Chemie sind die Basis dafür, dass unsere Kundenbranchen ihre anspruchsvollen Nachhaltigkeitsziele erreichen...“ 

Mit anderen Worten: der Chemie-Politik werden durch Brüssel die wissenschaftlichen Grundlagen entzogen.

Einer Stellungnahme des vbw kann man dazu entnehmen:

Zum Zweck der Übertragung der Degrowth-Agenda auf die Chemie-Industrie strebt die EU an, einfach neu zu definieren, was sie als „gefährliche Chemikalie“ erachtet:

Die EU-Kommission hat am 14. Oktober 2020 eine EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgelegt. Die Strategie soll innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Mit zahlreichen Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz ist sie Teil des Green Deal. Die Umsetzung wird weitreichende Folgen haben – die europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP-Verordnung sowie weitere Vorschriften sollen geändert und verschärft werden bzw. wurden bereits angepasst. Eine Ende 2021 durchgeführte, erste Untersuchung der ökonomischen Folgen schätzte für die europäische Chemiebranche einen Netto-Marktverlust von mindestens 12 Prozent des Branchenumsatzes bis 2040 ab – allein aufgrund der geplanten Einführung von Verwendungsbeschränkungen für Stoffe bestimmter Gefahrenklassen. Die Gesamtauswirkungen mit allen weiteren angekündigten Maßnahmen sowie durch Rückkopplungseffekte auf Wertschöpfungsketten werden ungleich größer sein.

Die Chemikalienstrategie setzt übergeordnet auf einen stärker gefahrenbasierten Ansatz. Hat eine Chemikalie bestimmte abstrakt als gefährlich bewertete Eigenschaften, soll es schneller möglich sein, Produktion und Verwendung zu verbieten beziehungsweise zu beschränken – ohne vertiefte Prüfung, ob tatsächlich ein Risiko für eine Exposition besteht. Das gilt es zu korrigieren; die Strategie darf in dieser Form nicht umgesetzt werden. Ein gefahrenbasierter Ansatz berücksichtigt nicht, dass die Frage, ob eine Chemikalie sicher und nachhaltig ist, nur anhand ihrer Verwendung bewertet werden kann und keine stoffinhärente Eigenschaft darstellt.„.

Ein Schadstoff ist damit in Zukunft nicht mehr etwa ein (chemischer) Stoff, bei dem bei einer Überprüfung erkannt wurde, dass er tatsächlich einen Schaden richtet. Ein „Schadstoff“ soll in Zukunft jeder Stoff sein, bei dem am Schreibtisch sitzende Bürokraten behaupten, dass dieser vielleicht einen Schaden anrichten könnte.

Während alle anderen Parteien diese Politik weitertreiben wollen, ist die AfD die einige Partei, die aus dem „Green Deal“ und damit auch aus der „Chemikalien-Strategie“ der EU austreten wollen.

4.3. Gewerbepolitik / Handelspolitik

Multinationale Konzerne liefern inzwischen ihre Waren per Post in jeden Winkel unseres Landes. Auf der anderen Seite haben sich Kunden an die Warenvielfalt gewöhnt und suchen bevorzugt Orte auf, an denen sie Warenvielfalt geboten bekommen. Dies zwingt dem lokalen Einzelhandel einen massiven Strukturwandel auf und erfordert von allen Beteiligten einen grundlegenden Strategiewechsel um überleben zu können.

Wir wollen in den Kommunen des Landkreises eine virtuelle Online-Strassenkarte anbieten, auf der die Bürger von zuhause aus jedes Geschäft im Landkreis finden und – wenn der Geschäftsinhaber das möchte – online das Sortiment einsehen kann und/oder Käufe tätigen kann:

4.3.1. Handelsbewerbe: Lokaler Einzelhandel – weil eine gute Nahversorgung wichtig ist

Dorf- und Hofläden, insbesondere in genossenschaftlichen Modellen und auch mobile Supermärkte und Lebensmittelangebote wollen wir unterstützen. Sie sollen unkomplizierte Hilfen im Rahmen regionaler Nahversorgungskonzepte erhalten. Wir wollen Dorfläden als Versorgungszentrum mit weiteren Angeboten (z. B. Bank, Post, Apotheke) aufwerten. Kleine Läden sollen bestehen bleiben, da deren Unterstützung wesentlich sinnvoller ist, als neue Strukturen aufzubauen.

Die AfD ist gegen:

– noch mehr kommunale Hürden für das Einrichten und den Betrieb von Gewerben;

– Fahrverbote oder Verkehrseinschränkungen, insbesondere in klassischen Einzelhandelsstraßen;

– ein Übermaß neuer Baugenehmigungen für neue innerstädtische Einzelhandelsflächen, die den Konkurrenzdruck noch weiter erhöhen und den Verkehr behindern.

Die AfD unterstützt:

+ Kostenfreies Parken in Straßen mit viel Einzelhandel, z.B. auch mit einem Parkgebühren-Gutschriftensystems in Kooperation mit den nahe gelegenen Einzelhändlern;

+ Unbürokratische Förderung von Existenzgründungen und Neuansiedlungen in Bestandsflächen;

+ Ergänzung der realen Einkaufsstraßen durch „virtuelle Einkaufsstraßen“, damit sich Kunden online informieren können, online beim Einzelhändler der Stadt einkaufen können, online Waren zu einem Einzelhändler der Stadt liefern lassen können.

4.3.2. Baugewerbe: Erst das Notwendige, dann das Nützlich und dann das Angenehme

Wir stehen für Sparsamkeit und Pragmatismus bei kommunalen Ausgaben und sind für sinnvolle Innovationen offen. Wer kostengünstig baut, baut sozial. Bau-Auflagen sollten daher mit dem gesetzlich notwendigen Minimum erfüllt werden. In kommunaler Verantwortung darf es keine „Goldrand-Lösungen“ geben.

Die Altparteien streben an, Gebäude vorzugsweise durch den Energieträger Strom heizen zu dürfen. Mit einem solchen Monopol wäre jeder Bürger dahingehend überwachbar, wie viel Energie er verbraucht. Digitale Überwachungs-Tools um den individuellen Energieverbrauch eines jeden Bürgers zu messen werden bereits programmiert. Die AfD ist schon deswegen ein entschiedener Gegner dieser Maßnahmen, weil es keinerlei empirischen Nachweis dafür gibt, dass das auf diesem Weg eingesparte CO2 einen Einfluss auf den natürlichen Klimawandel hat. Die AfD lehnt daher jedes Klimastrebertum in den Kommunen ab, die z.B. vor dem gesetzlichen Stichtag 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorliegen.

Bei allen Bauvorhaben sind die langfristigen Kosten für Betrieb und Erhalt zu berücksichtigen. Die AfD will in den Gemeinden Wohnbaugenossenschaften fördern und aktiv unterstützen. Die Risiken, die mit der Vermietung und Bau von Wohnraum einhergehen, sind für viele Vermieter zu groß geworden. Wir wollen uns bei der Staats- und Bundesregierung dafür einsetzen, Vermieten, Kaufen und Bauen wieder attraktiver und kostengünstiger zu machen und dafür insbesondere Bauvorschriften zu reduzieren und zu vereinfachen. Die Bearbeitung von Bauanträgen wollen wir mindestens bei privaten Bauherrn mit Hilfe von Genehmigungsfiktionen von z.B. drei Monaten beschleunigen.

Die AfD ist gegen das Einfrieren von Bodenpreisen auf Ackerlandniveau bei der Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Enteignungen von Grundstücken sind auf ein Minimum zu begrenzen und nur in Ausnahmefällen zu gewähren.

Im Zuständigkeitsbereich der Kommunen des Landkreises Altötting befindliche Brücken und Straßen sind gemäß Auskunft des Landrats in Kreistagssitzung vom 2.2.2026 in einem guten bis akzeptablen Zustand. Der absehbare Sparzwang lässt jedoch befürchten, dass hierbei zukünftig der Rotstift angesetzt werden wird. Als Negativbeispiel für sinnlos-ideologische Bauvorhaben sei der an die Berchtesgadener Straße anschließende Teil der Mozartstrasse in Burghausen genannt. Die Fahrbahnbreite wurde reduziert, um einen der Gehwege auch als Fahrradweg verbreitern zu können. Auf Nachfrage der AfD wurde mitgeteilt, dass dies ca. 50.000€ gekostet habe. Unfälle mit Fahrradfahrern sind dort in den letzten fünf Jahren unbekannt.

Die AfD ist gegen:

– eine Verschleppung anstehender Straßen- und Brückensanierungen;

– die Vernichtung von Bus-Parkbuchten wie z.B. in der Bach-Strasse in Burghauseen um so den Bus zu einem Verkehrshindernis für Autofahrer umzudefinieren;

– ideologische Bauprojekte wie z.B. ein zusätzliches Toilettenhäuschen für ca. 100.000€ an der Flüchtlingsunterkunft nahe dem Motoripark in Burghausen.

Die AfD unterstützt:

+ eine Priorisierung von Brücken und Straßen vor Fahrradwegen, da Fahrradwege von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können;

+ Renovierung und Erhalt von Bestandsgebäuden wo immer wirtschaftlich sinnvoll;

+ energetische Sanierungen, auch der kommunalen Gebäude, nur wenn wirtschaftlich sinnvoll.

4.3.3 Gastgewerbe – Traditionen und Arbeitsplätze

Tourismus, Hotels und Gastronomie – für den Erhalt von Traditionen, Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Das bayerische Wirtshaus ist ein magischer Ort. Den Hotels und Gaststätten kommen in vielen Regionen Bayerns eine besondere Bedeutung zu. Gaststätten sind in kleineren Gemeinden ein Stück Heimat und ein zentraler Ort der Begegnung. Der Schwarzgastronomie treten wir daher entschieden entgegen. Sondergenehmigungen für „Events“ wollen wir nur erteilen, wenn hierdurch die angestammte Gastwirtschafts-Szene nicht geschwächt und untergraben wird. Hass-Kundgebungen gegen Wirte, die sich weigern ihre Gäste vor einer Buchung einen Gesinnungs-Test zu unterziehen werden wir mit allen legalen Mitteln bekämpfen. Unvergessen und unverziehen bleiben die Hass-Aktionen und Hass-Bewertungen z.B. auf Facebook durch Mitglieder aus der Landkreis-SPD und deren „Freude“ gegen Wirte, die es wagten der AfD einen Raum zu vermieten oder Essen zu verkaufen.

Hotels sind nicht nur in den Ballungsräumen und klassischen Tourismusgebieten, sondern auch in ländlichen Regionen oftmals ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber. Tourismus in Bayern ist allgemein ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und sorgt dafür, dass sich Bayern von seiner schönsten Seite zeigen kann.

Vielerorts spielen Stadtverwaltungen Besucher von Gasthäusern gegen Autofahrer aus, z.B. indem diese die Umwandlung von Parkplätzen in Außengastronomie ermöglichen und auch im Winter beibehalten, auch wenn diese Außengastronomie nicht genutzt wird.

Während der Corona-Zeit hatte die AfD beantragt, das Gastgewerbe in Burghausen per Stadtratsbeschluss als eigentümlich für die Stadt Burghausen einzustufen, um die Gastwirtschaften durch Unterstützungsmaßnahmen vor dem Ruin zu bewahren. Alle anderen Parteien hatten dies abgelehnt.

Wir sind gegen:

– Ideologisch motivierte „Over-Tourism“-Kampagnen und von oben aufgedrückte „Flugscham“-Narrative

– Kampagnen, z.B. Offenlegungspflicht eines angeblichen CO2-Austoßes von Essen, die den Gästen nahe legen, was diese zu essen haben

– hohe Auflagen bei Um- und Erweiterungsbauvorhaben.

Die AfD fordert:

+ kostenfreie Parkplätze in ausreichender Zahl in der Umgebung von Gastwirtschaften;

+ werbetechnische und beratende Unterstützung der Gastwirtschafts-Kultur durch Kommunen;

+ Möglichkeiten der Anlieferung von Waren und des Abtransports von Abfällen ohne Behinderungen.

4.4. Landwirtschaft

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Produktions- und Lebensgrundlagen, keine Spekulationsobjekte. Sie gehören nicht in die Hände von nichtbäuerlichen Kapitalgesellschaften. Unsere fleißigen und gut ausgebildeten Landwirte sind ein Bestandteil der Dorf- und Stadtgemeinschaften. Wir wollen die Vernetzung der Landwirte mit der Bevölkerung durch Bauernmärkte, Wochenmärkte und die Teilnahme an regionalen Ausstellungen fördern.

Aus diesem Grund hat sich die AfD auch mit Überzeugung gegen das Mercosur-Abkommen gestemmt. Ein Kilo Lebendrind aus Südamerika kostet – auch aufgrund der viel geringeren Auflagen dort – nur einen Bruchteil dessen was es in Deutschland kostet. Es darf nicht sein, dass mit dem Mecosur-Abkommen der deutschen Industrie neue Absatz-Chancen in Südamerika ermöglicht werden, die von den in Deutschland heimischen Bauern mit einer Konkurrenz aus Südamerika bestraft werden, gegen die sie keine Chance haben.

In der Landwirtschaftspolitik haben die Altparteien den Weg der Verknappung der Anbauflächen und Viehbestände eingeschlagen. Viehbestände werden mit Hilfe von überzogenen Nitrat-Auflagen politisch gewollt reduziert. Wo früher Getreide wuchs, sind heute zu viele Felder mit Solarflächen zugepflastert. Einen Antrag der AfD im Stadtrat zu Burghausen, Solarflächen im Hieringer Feld als „Agri-PV“ auszugestalten, indem die Solarflächen auf zwei bis 3 Meter Höhe gehoben werden, um auf der Fläche darunter weiterhin Lebensmittel anbauen zu können, wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.

Auch durch die politisch gewollte Reduktion der Bestände an Rindern sind die Rindfleischpreise seit Sommer 2023 um ca. 50% Prozent gestiegen. Politisch vorgegebene „Tierwohl“-Auflagen sind moralisch nachvollziehbar. Die Folge ist, dass sich zunehmend nur noch Wohlhabende ein gutes Steak leisten können. Durch diese Politik der politisch gewollten Verknappung der Produktion heimischer Lebensmittel treiben die Altparteien die Lebensmittelpreise in die Höhe und machen die Bevölkerung außerdem noch von Lebensmittelimporten und/oder von „Fake-Lebensmitteln“, wie z.B. „Fake-Fleisch“ abhängig.

Wenn die Altparteien diese Politik des Abschneidens der Bevölkerung von ihren Lebensgrundlagen beim Fleisch so weiter vorantreiben, wird es für den Rest der Bevölkerung in Zukunft bestenfalls noch für eine Kuddelsuppe reichen. Welchen Bevölkerungsgruppen die Politik über politisch gewollte Engpässe und Preiserhöhungen den Zugang zu Lebensmitteln versperrt ist eine zentral soziale Frage. Die AfD ist davon überzeugt, dass jeder Bürger sich auch ein gutes Steak leisten können muss. Die AfD lehnt es daher ab, die Bevölkerung z.B. durch steigende Preise zur Einhaltung einer vorgegebenen Staatsmoral zu zwingen. Echte Moral ist und bleibt eine individuelle Angelegenheit.

Daher tritt die AfD auch entschieden gegen unmittelbare und mittelbare vegetarische oder sogar vegane „Zwangsernährung“ ein, indem man andere Lebensmittel einfach aus dem Angebot z.B. in Kindergärten verbannt. Daher setzt sich die AfD selbstverständlich auch dafür ein, dass das Essen in Krankenhäusern, Kantinen, Schulen und Kitas, also wo immer die Kommune einen Einfluß hat, regelmäßig Fleischgerichte anbietet, darunter selbstverständlich auch Gerichte aus Schweinefleisch. Die Essenspläne sind öffentlich zugänglich zu machen, was Manche jetzt beriets freiwillig tun.

4.4.1. Land ist keine Provinz: Ländliche Entwicklung stärken

Die AfD setzt sich für eine starke und selbstbestimmte ländliche Entwicklung ein, die Tradition und Fortschritt verbindet. Unsere Heimat soll lebenswert bleiben – für uns und auch für die kommende Generationen. Zur regionalen Selbstbestimmung gehört für uns auch, dass wir unsere politischen Einflussmöglichkeiten nutzen, um unsere Landwirte gegen Bevormundung durch EU-Bürokratie zu unterstützen sie möglichst vor Billigkonkurrenz aus den Weltmärkten zu schützen. Wir wollen die regionale Lebensmittelerzeugung und Direktvermarktung durch bäuerliche Betriebe stärken. Hinderliche Vorschriften sind zu beseitigen. Regionale Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen sparen Ressourcen und garantieren lokale Arbeitsplätze. Insbesondere unterstützen wir die Gründung und Erhaltung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften. Gemeinschaftliche Werbung für regionale Produkte, zum Beispiel durch sympathische regionale Dachmarken, fördern wir aus Überzeugung gerne.

4.4.2. Bäuerliche Familienbetriebe

Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind Wertschöpfer, sowie Heimat- und Brauchtumspfleger. Sie gestalten und bewahren unsere weltweit einzigartige Natur- und Kulturlandschaft. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen muss langfristig umweltverträglich sowie werterhaltend sein, um auch künftigen Generationen die Lebensgrundlage zu sichern. Die AfD ist für eine Verpachtung der gemeindeeigenen Äcker und Wiesen an die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ohne Vorgabe der Bewirtschaftungsform (ökologisch oder konventionell).

Wir sprechen uns gegen eine Zentralisierung von Bauernhöfen und Gärtnereien mit kommunalgelenkten Standortvorgaben aus.

4.4.3. Förderung regionaler Lebensmittel statt Bio-Quoten

Anstelle ideologischer Maßnahmen setzen wir uns für Lösungen vor Ort ein.

Anstatt durch Quoten eine künstliche Verteuerung herbeizuführen, fördern wir die Zusammenarbeit mit regionalen Landwirten – unabhängig vom Bio-Siegel. Wir bevorzugen kurze Transportwege sowie frische und saisonale Produkte. Die AfD lehnt eine verpflichtende Quote für Bio-Lebensmittel in kommunalen Einrichtungen ab.

Wir setzen stattdessen auf Wahlfreiheit, wirtschaftliche Vernunft und regionale Wertschöpfung. Eine erzwungene Bio-Quote verteuert die Essensversorgung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen und schränkt die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher unangemessen ein. Jeder Bürger soll selbst wählen können, ob er biologisch erzeugte oder konventionelle Produkte bevorzugt.

4.5. Holzwirtschaft

Die AfD setzt sich für eine ganzheitliche Betrachtung des Forstes in seinen ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen ein. In waldreichen Gebieten Bayerns ist Holz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Wir befürworten einen Umbau kommunaler Wald-Monokulturen aus Fichten oder Kiefern in Mischwälder, die zu einem wesentlichen Teil aus heimischen Laubbäumen oder Tannen bestehen sollen. Problematische Arten wie Robinie und Roteiche sollen im Forst nicht gepflanzt werden.

Die letzte Bundesregierung hatte in ihrem berüchtigten „Heizungsgesetz“ ein Ziel von 65% erneuerbaren Anteils beim Heizen definiert und hiervon das Verbrennen von Holz, Hackschnitzeln, Pallets etc. ausgenommen. Damit stand die Holzheizung praktisch vor dem Aus. Hinzu kommen regelmäßig Initiativen das Heizen mit Holz komplett zu verbieten. Gerade in Zeiten teurer und unsicherer werdender zentraler Energieversorgung ist eine umsichtig und mit effizienten Anlagen betriebene private Holzfeuerung sehr wichtig. Weitere Einschränkungen in diesem Bereich lehnen wir vehement ab. Das Recht auf Sammeln von Leseholz in Kommunalwäldern unterstützen wir.

4.6. Die Kommune und ihre Betriebe

Durch die aktuell von zu vielen Kommunen betriebene Schulden-Politik ist damit zu rechnen, dass kommunale Betriebe, so weit es ihnen gesetzlich erlaubt ist, ihre Gebühren erhöhen werden.

Die Ausgründung von städtischen/kommunalen Aufgaben in unzählige GmbHs und kommunale Firmen darf keine Flucht vor Auflagen und Kontrollen ins Private sein. Daher wollen wir in jedem Einzelfall die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Ausgründung streng prüfen.

Wir drängen darauf, dass kommunale Wohnungsgesellschaften – unter Beachtung des Datenschutzes – öffentlich einsehbare Wartelisten führen. Hierbei legen wir auch die Staatsbürgerschaften der Wohnungsbewerber offen, um, zu dem Gefühl vorzubeugen, dass jemand ungerecht behandelt wird.

So bezeichnete „Bürgerhäuser“ müssen ihre Räumlichkeiten diskrimierungsfrei bereitstellen. Verhinderungsplanungen gegen Andersdenkende lehnen wir ab. Das so bezeichnete „Haus der Familie“ in der Stadt Burghausen ist in Wirklichkeit ein „Haus der SPD“, das hauptsächlich der Umsetzung linksgrüner Ideologien dient. dem werden wir entschieden entgegen treten. Derartige Einrichtungen sollen sich ohne Zuschüsse aus Steuermitteln selbst tragen.

Die Führungs- und Aufsichtsgremien müssen nach Eignung, Befähigung und Leistung besetzt werden und nicht nach Parteibuch. Die Vergütungen müssen transparent sein und sparsam und wirtschaftlich gehalten werden. Wir lehnen den Ausverkauf von kommunalen Betrieben an Privatunternehmen ab.

4.6.1. Wasserwirtschaft: Wasser ist kein Wirtschaftsgut und darf nicht privatisiert werden – Qualität der kommunalen Infrastruktur sichern

Im marktwirtschaftlichen Wettbewerb ergeben sich grundsätzlich die besten Leistungen. Das öffentliche Gut Wasser ist jedoch als unabdingbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge eine kommunale Aufgabe. Deshalb sprechen wir uns gegen die Veräußerung der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an private Investoren aus.

Auf Nachfrage der AfD hat der Landrat eingestanden, dass zu wenige Kommunen im Landkreis die Auflagen aus dem Wassersicherstellungsgesetz erfüllen.

Wir sind gegen:

– ein Verschweigen der Gefahren für das Grundwasser aus ehemaligen Mülldeponien;

– das Ausspielen von Landwirten gegen Wasserversorger wegen behaupteter und nicht vor Ort tatsächlich gemessener Nitratbelastungen;

– eine Verteuerung der Wasserversorgung und Gefährdung der heimischen Wasserwirtschaft durch den „Wassercent“ (praktisch sind es in Bayern 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser).

Die AfD fordert:

+ die Einhaltung der Auflagen aus dem Wassersicherstellungsgesetz;

+ den Erhaltungszustand (z.B. Verlustquote im Wassernetz und Zustand der Straßen und Rohrleitungen) der kommunalen Infrastruktur offenzulegen und Rücklagen für deren Reparatur im Haushalt zu bilden;

+ eine frühzeitige Befassung und regelmäßige Information des Stadtrats über die Vertragslaufzeiten zur Wasserversorgung und die mögliche Änderung von Bedingungen z.B. für die Stadt Burghausen zum Bezug aus dem Weilhart Forst.

4.7. Finanzwirtschaft

Regionale Kreditinfrastruktur erhalten

In den Aufsichtsträten der Sparkassen sitzen Kommunalpolitiker. Hierdurch haben diese die Macht auch das Schicksal des Sparlassenverbands mitzugestalten. Die Alternative für Deutschland setzt sich auf allen politischen Ebenen für den Erhalt des Bargelds im Landkreis und für den Erhalt der filialbasierten regionalen Präsenz deutscher Kreditinstitute ein.

In der kommenden Legislatur wird die Entscheidung fallen, ob die EU echtes Geld durch Bezugsscheine ersetzt, die sie fälschlich als „Digitales Geld“ bezeichnet. Da man gemäß § 854 BGB nur einen Besitz an Sachen erlangen kann und da gemäß § 90 BGB Sachen nur körperliche Gegenstände sein können, ist das Ersetzen von Bargeld durch „Digitales Geld“ – z.B. mit Hilfe einer Bargeldobergrenze – wirkidentisch mit einer Enteignung der Bürger.

Digitale Zahlungen ermöglichen dagegen eine lückenlose Überwachung und Bewegungsprofile. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre, den wir nicht hinnehmen. Hinzu kommt, dass die EU aktuell die Rechtsgrundlagen dafür schafft, dass der so bezeichnete „Digitale Euro“ durch die EZB in seiner zeitlichen Gültigkeit begrenzt werden kann und sich hierdurch in die Lage versetzt in der Tasche des Bürgers befindliche „Digitale Euro“ per Knopfdruck ungültig werden zu lassen. Hierdurch erhält der so bezeichnete „Digitale Euro“ Eigenschaften, die echtes Geld nicht hat und die nur Bezugsscheine haben.

Ein solches Ersetzen von echtem Geld durch digitales „Fake-Geld“ mit Eigenschaften von Gutscheinen lehnt die AfD kategorisch ab. Die AfD setzt sich im diametralen Gegensatz hierzu für den Erhalt des Bargelds ein und dafür, dass auch im ländlichen Raum eine zuverlässige und wohnortnahe Kredit- und Bargeldversorgung gewährleistet bleibt.

Die durch Kommunalpolitiker besetzten Vorstände von Sparkassen sind das geeignete Vehikel diese Position überregional geltend zu machen.

Die AfD ist gegen

– die Einbeziehung der Sparkassen in die „Bankenunion“ der Privatbanken mit dem Ziel für deren Finanzgeschäfte mithaften zu müssen;

– einem Abbau von Geldautomaten in Gemeinden unter 1000 Einwohnern;

– eine Schließung von Bankfilialen im Landkreis;

Die AfD ist für

+ die Beibehaltung einer nationalen Führung und Beaufsichtigung von Sparkassen;

+ ein Engagement des Sparkassenvorstands für die Beibehaltung des Bargelds;

+ eine Beibehaltung der physischen Präsenz der Sparkassen in der Fläche des Landkreises mit Menschen, statt KI als Ansprechpartner;

4.7.1. Ersetzen von Bargeld durch staatliche CBDC-Gutschaine verhindern!

Unter den „Digitalen Zahlungen“ ist das angestrebte „Digitale Zentralbankgeld“ (CBDC) das für die bürgerlichen Freiheiten wohl Gefährlichste. Bei derartigen CBDC handelt es sich nicht etwa um „elektronische Zahlungen“, wie sie mit Hilfe einer klassischen Kartenzahlung durchgeführt werden, um mit Hilfe vertraglicher Schuldverhältnisse auf das Konto des Gläubigers und um so auf das z.B. vom Gläubiger dort eingezahlte Bargeld zuzugreifen. Bei einer CDBC handelt es sich vielmehr um ein Computerprogramm, mit dessen Hilfe die staatliche Zentralbank jedem Bürger ein Staatskonto einrichten möchte, um durch den Staat nicht mehr in Bargeld auszahlbare Zahlungen zu tätigen oder Verbindlichkeiten unmittelbar einzuziehen.

Da CBDC selbst Computerprogramme sind, sind CBDC selbstverständlich auch ein „Update“ erfahren, können also „programmiert“ werden um beliebige Absichten des Staates unmittelbar umsetzen zu können.

Die Zentralbank, also der Staat, wird mit Hilfe einer CDBC in die Lage versetzt mit Hilfe von „Updates“ beliebige Bedingungen hinzuzufügen, wie z.B. eine zeitliche und/oder räumliche Begrenzung der CBDC oder auch eine Begrenzung für Güter die damit „gekauft“ werden können und/oder eine Begrenzung für Personen, die diese „Zahlung“ tätigen oder entgegennehmen. Einmal eingeführt, könnte der Staat mit Hilfe von CBDC mit dem Vermögen des Bürgers machen, was immer der Staat will.

Sobald derartige Möglichkeiten tatsächlich eingeführt sind, wurde die Zentralbank technisch in die Position versetzt, jedem Bürger auf Knopfdruck die Lebensgrundlagen zu entziehen. Die AfD ist der Überzeugung, dass der Staat nicht mit derartigen Machtmitteln ausgestattet werden darf.

Hinzu kommt: Zentralbanken unterminieren mit Hilfe ihrer CBDC das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken und damit auch das Geschäftsmodell der unter kommunaler Trägerschaft stehenden Sparkassen. Die AfD im Landkreis Altötting wird ihren Aufsichtsorganen in der Sparkasse daher aufgeben, der Einführung einer CBDC im Sparkassenverbund zu widersprechen.

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Kapitel 5: Stadtentwicklung, Verkehr, Bauen und Wohnen

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben den Kommunen und Städten auferlegt bis zu einem definierten Zeitpunkt „klimaneutral“ zu werden. Da die Kommunen jedoch autonom sind, bedarf es eigentlich eines Beschlusses des Stadtrats, diese Vorgabe vor Ort umzusetzen. Seither werden in derartigen Kommunen die Pläne für die Stadtentwicklung und das Baurecht auf das Ziel hin ausgerichtet CO2 einzusparen, um so angeblich in den natürlichen Klimawandel eingreifen zu können. Dieses Ziel soll mit der Umwandlung unserer Städte und Landkreise in so bezeichnete „Smart Cities“ erreicht werden.

Die AfD lehnt derartige dystopische Vorhaben kategorisch ab und hat im Stadtrat zu Burghausen den Antrag gestellt, diesen Stadtratsbeschluss aufzuheben. Alle anderen Parteien haben dies abgelehnt.

Wir stehen für die Förderung von Familien, insbesondere in deren Gründungs- und Entwicklungsphase. Familien brauchen unsere Unterstützung. Wir fordern die Nutzung der Möglichkeit kommunaler Wohnungsbauprogramme, um in unseren Städten und Gemeinden kontinuierlich vergünstigten Wohnraum anbieten zu können, auch für den Eigentumserwerb durch Familien. Wir streben Entwicklungspläne auf regionaler Ebene mit eigenen selbstverantworteten Zielsetzungen je Kommune und Region an. Eine Differenzierung der Flächeninanspruchnahme nach Versiegelungsgrad ist zwingende Voraussetzung für eine sachliche Diskussion. Wir wollen die Potenziale der Renaturierung bzw. Neunutzung, einer maßvollen baulichen Verdichtung und der interkommunalen Kooperation bei der Flächenplanung und Erstellung von Infrastruktur umsetzen.

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5.1 Smart Cities / 15-Minuten-Städte als Instrumente der Umerziehung durch Architektur

Immer mehr Städte geben zu, sich in so bezeichnete „Smart Cities“ umwandeln zu wollen. Manche Städte machen dies ganz offen. Andere Bürgermeister treiben diese Pläne verborgen vor der Öffentlichkeit voran. Doch kau ein Bürgermeister traut sich seiner Bevölkerung zu sagen, was dieser Umbau tatsächlich bedeutet.

Das aktuell angestrebte Konzept einer „Smart City“ oder einer „15-Minuten Stadt“ geht auf den in Paris ansässigen Stadtplaner und Sozialisten Carlos Moreno zurück. Moreno hatte es nach jahrelanger Entwicklung auf der UN-Klimakonferenz COP21 als Beitrag zur angeblichen Verbesserung des städtischen Lebens vorgestellt. Carlos Moreno gestand in einem Interview zu, das Konzept verfolge das Ziel mit architektonischen Mitteln eine multikulturelle Gesellschaft zu erzwingen:

Dies basierte auf der dreifachen Konvergenz der Bekämpfung des Klimawandels für die Ökologie, der Bekämpfung der Armut durch wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Strukturen zur Bekämpfung von Rassismus und Populismus.“

Und Mureno lässt auch keinen Zweifel daran mit Hilfe der „Smart City“ den Sozialismus umzusetzen:

Es gibt reiche Leute, die dagegen sind, neben Ali und Laila zu leben, aber es wird umgesetzt.“ „Und das von der EU finanzierte Sozialunternehmen SemaEst fördert die Erneuerung der Innenstadt im Osten von Paris, indem es Immobilien aufkauft und sie zu unter dem Marktpreis liegenden Mieten an lokale Unternehmen vermietet. 

Das Konzept

basiert auf einer einfachen Prämisse: dass die Bewohner einer Stadt, unabhängig von Alter, Herkunft oder Fähigkeiten, Zugang haben sollten Ihre täglichen Bedürfnisse – Wohnen, Arbeit, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Kultur und Freizeit – können innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden. 

Mit anderen Worten: Für Moreno ist die „Smart City“ ein Instrument zur Umerziehung des Bewohners hin zu einem linken Homo-Multi-Kulticus. Auch in der Umsetzung hat der Städteplaner Moreno klare Vorstellungen:

Das Modell ist auf neue oder bestehende Städte übertragbar und zielt auf eine dezentrale, polyzentrische Stadt ab, die vom Autobesitz abkommt, städtischen Raum freigibt und den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert. 

Doch wie soll dies praktisch werden? National Geographic beschreibt daher eine intelligente Stadt als

„…eine Stadt, in der eine Reihe von Sensoren (in der Regel Hunderte oder Tausende) eingesetzt wird, um elektronische Daten von und über Menschen und Infrastruktur zu sammeln und so die Effizienz und Lebensqualität zu verbessern.“

Moreno argumentiert sogar persönlich, er liefere

„…Techniken, um die Gewohnheiten der vom Auto abhängigen Stadtbewohner zu ändern“.

Damit ist alles zugegeben. Die so bezeichnete „15-Minuten-Stadt“ oder „Smart City“ dient dem Zweck den Bewohner mit Hilfe architektonischer Instrumente im Zinne des Staatswillens umzuerziehen.

Die sozialistischen Stadtplaner Berlins haben dieses Konzept in der Hauptstadt vorangetrieben. Über einen so genannten „Smart City-Index“ liefern sich die Sozialisten und die Opportunisten einen gegenseitigen Wettlauf. In der Friedrichstraße in Berlin stieß dieses Diktat an seine Grenzen. Seit Juli 2023 ist die Friedrichstraße in Berlin-Mitte wieder für den Autoverkehr freigegeben, nachdem ein 500 Meter langer Abschnitt (zwischen Französischer und Leipziger Straße) von 2020 bis 2023 als Pilotprojekt autofrei war. Eine Folge dieses Experiments: Die Galerie Lafayette hat ihre Niederlassung in der Friedrichstraße inzwischen geschlossen. Auch in Gießen ist ein derartiges Projekt gescheitert und im ebenfalls sozialistisch regierten Marburg. Sogar München soll derart „transformiert“ werden, mit allen Konsequenzen.

An dieses vielerorts bereits gescheiterte Konzept koppelt auch die Stadt Burghausen durch ihr „Mobilitätskonzept“ und durch die Gestaltung der am Stadtrand gelegenen „neuen Mitte“ an. Diese Pläne liefern ein Musterbeispiel an Umerziehungs-Architektur, ohne es den Bürgern oder dem Stadtrat mitgeteilt zu haben. Verräterisch sind jedoch Aussagen des Bürgermeisters in einer Stadtratssitzung, in der er davon sprach, dass der kommende Stadtrat am Stadteingang in Burghausen darüber entscheiden solle, „am Ortseingang eine Schranke“ zu installieren.

Als Architekten zur Umsetzung dieser Ideen wurde das Architekten-Kollektiv „Bauchplan“ beauftragt, die ihr Impressum in Kleinschrift halten und dem Stadtrat ihre Ergebnisse in der Gender-Privatsprache vorgetragen haben.

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5.2 Stadtplanung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger ausrichten

Lebenswerte Kommunen zeichnen sich dadurch aus, dass die Bürger konfliktfrei und unbehindert ihre Bedürfnisse schnell und unkompliziert erledigen können. Eine gelungene Stadtplanung geht daher von den realen Bedürfnissen der Bürger aus und nicht von den ideologischen Wunschvorstellungen der Verwaltung oder den Gewinnmaximierungsinteressen ferner Investoren.

Wir stehen für Sparsamkeit und Pragmatismus bei kommunalen Ausgaben und sind für sinnvolle Innovationen offen. Bei allen Bauvorhaben sind die langfristigen Kosten für Betrieb und Erhalt zu berücksichtigen. Renovierung und Erhalt von Bestandsgebäuden sollte, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Regel vor einem Neubau von Gebäuden sein. Wir fordern eine präzise wirtschaftliche Prüfung bei energetischen Sanierungen von kommunalen Gebäuden.

Dass Hallenbaddächer z.B. durch Einwirkung von Chlor irgend wann einmal renoviert werden müssen ist bekannt. Um derartig hohe Ausgaben nicht schlagartig auf einen Haushalt zukommen zu lassen, ist die AfD dafür, in jedem Jahr einen signifikanten Betrag zweckgebunden auf ein Sperrkonto zu überwiesen und zu verzinsen. Auf diesem Weg wären auch Finanzeirungen von Hallenbädern von z.B. knappen 30 Millionen Euro wie in Burghausen leichter stemmbar.

Der Betrieb öffentlicher Bauten, wie z.B. Bäder, Bürgerhäuser, „Haus der Familie“ muss aus Eigenmitteln möglich sein und darf nicht in die Stadtkasse übertragen werden.

5.2.1 Einen lebenswerten Ort als Heimat für unsere Kinder schaffen

Wir wollen in Ortsplanung und Städtebau Umgebungen mit menschlichen Dimensionen und gestalterischer Harmonie schaffen, die lebenswerte Heimat sind.

Die AfD ist gegen:

– den Missbrauch von Architektur zu ideologischen Zwecken

– den Umbau der Kommunen in „Smart Cities“ oder „Smarte Landkreise“, wie eingangs beschrieben

– die Erhebung von Bewegungsdaten und Verhaltensdaten der Bürger

Die AfD ist für:

+ Architektur, die die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger erfüllt

+ die Stärkung der selbstbestimmten Mobilität in der Kommune

+ eine maximal mögliche Übertragung der Urheberrechte der Architekten an die Kommune bei Bauvorhaben

5.2.2. Städte organisch entwickeln

Die AfD steht für den Erhalt und die Sanierung von denkmalgeschützten Häusern. Abbruch soll möglichst verhindert und eine sinnvolle Nutzung angestrebt werden. Wir wollen gewachsene Ortsbilder und Kulturlandschaften durch behutsame Bauplanungen erhalten. Wir wollen die Entwicklung von familienfreundlichen und sicheren Ortsteilen und Stadtteilzentren mit kurzen Wegen und hoher Aufenthaltsqualität fördern.

Die AfD ist gegen:

– architektonische Beliebigkeit

– eine zunehmende Zersiedelung

– ideologisierte Architektur

Die AfD ist für:

+ den Schutz und die (Re)Vitalisierung regionaler Baustile

+ Denkmalschutz ist eine Form von Heimatschutz:

+ die Stärkung von Ortskernen und Förderung von deren Vitalität

5.3. Verkehrsplanung

Fehlt noch. Den bereits bearbeiteten Block „Verkehr“ hier verorten

Bahn M

Ortsumfahrung

Smart City

MVV

und das Verdrängen der selbstbestimmten Mobilität aus den Städten sollen dabei helfen, diese Ziele zu erreichen.

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5.4. Wohnen: Eigentum fördern – kommunale Bodenpolitik neu ausrichten

Einen lebenswerten Ort als Heimat für unsere Kinder schaffen

Wir wollen im Städtebau Umgebungen mit menschlichen Dimensionen und architektonischer Harmonie schaffen, die lebenswerte Heimat sind. Kinder und deren Bedürfnisse berücksichtigen wir hierbei in besonderem Maß. Wir wollen Entwicklungspläne auf regionaler Ebene mit eigenen und selbst verantworteten Zielsetzungen je Kommune und Region. Wir wollen die Potenziale der Renaturierung bzw. Neunutzung bevorzugt im Rahmen einer maßvollen baulichen Verdichtung und einer interkommunalen Kooperation bei der Flächenplanung und der Erstellung von Infrastruktur nutzen.

Es ist in Bayern eine staatliche und keine(!) kommunale Aufgabe, Asylbewerbern in Kommunen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Artikel 5 Abs. 3 der AsylDV verlangt von den Kommunen aufgrund von deren Autonomie keine tatsächliche Aufnahme von Flüchtlingen, sondern lediglich eine „Mitwirkung“ Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Letztere Auflage ist auch durch einen telefonischen Hinweis „wir haben nichts“ erfüllt. Kommunen, die Asylbewerber aufnehmen, nehmen diese daher freiwillig auf und tragen hierdurch für eine Verknappung des Wohnraums für Nicht-Asylbewerber bei. Die AfD hält dies für unsozial. Anträge der AfD dies im Landkreis Altötting zu beenden wurden durch alle Altparteien abgelehnt.

Seit 2014 wurden im Rahmen des § 246 BauGB weitreichende Sonderregelungen geschaffen, um so bezeichnete Flüchtlingsunterkünfte schnell und unter Umgehung regulärer Bauvorschriften errichten zu können. Diese privilegierten Ausnahmen gelten ausschließlich für die Unterbringung von Asylbewerbern. Die einheimische Bevölkerung leidet hingegen weiter unter Bürokratie und langwierigen Verfahren. Die AfD hält auch das für unsozial. Wir wollen uns gegenüber der Staats- und Bundesregierung dafür einsetzen, auch selbst genutztes Wohneigentum bau- und steuerrechtlich zu privilegieren. Sonderregelungen, die sich auf die Unterbringung von Asylbewerbern richten und diese ungleich bevorzugen, wollen wir abschaffen.

Nutzungsänderungen wollen wir ergebnisoffen prüfen und, sofern sie geeignet sind, benötigte Wohn-, Gewerbe- oder Büroflächen zu schaffen, ohne hierbei eine Belastung für Anlieger darzustellen, schnell in den kommunalen Gremien behandeln.

Die Vergabe bzw. den Verkauf von Bauland aus kommunaler Hand wollen wir vorrangig zur Schaffung von familienfreundlichem, selbst genutztem Wohneigentum nutzen.

5.4.1. Bauliche Auflagen reduzieren

Zur Reduzierung der Zersiedelung und der Flächeninanspruchnahme setzen die Gemeinden derzeit verstärkt auf bauliche Verdichtung. Wir wollen dabei die Lebensqualität und angemessene Grünflächen bewahren und eine maßvolle Verdichtung zielgerichtet zulassen. Mietpreisbremsen oder -deckel, die Privatisierung von Sozialwohnungen im großen Stil und andere Maßnahmen der Altparteien lösen das Problem der Wohnungsknappheit nicht. Sie verhindern oft die Neuschaffung bzw. (Neu-) Vermietung von Wohnraum.

Für Personen mit geringem Einkommen werden Mieten in vielen bayerischen Städten inzwischen zum Armutsrisiko. Erschwert wird die Situation dadurch, dass die öffentliche Hand Sozialwohnungen im großen Stil privatisiert hat und „Flüchtlinge“ oftmals bei der Wohnungssuche bevorzugt. Mietpreisbremsen oder -deckel schaffen keine Wohnungen. Sie behindern den Neubau.

Die AfD ist gegen

– das Übertreffen bestehender Bauvorschriften durch die öffentliche Hand und Baufirmen, z.B. beim beim Brandschutz, Schallschutz, der Energieeffizienz und bei freiwilligen Öko-Auflagen, wie z.B. Begrünung von Dächern und Fassaden etc.; 

– eine Bevorzugung der Ausweisung von Baugrund für Asylbewerberunterkünfte z.B. mit Hilfe von Sonderregelungen in § 246 BauGB;

– eine Bevorzugung der Zuweisung an Wohnungen für z.B. Asylbewerber, die illegal und nur „geduldet“ in D aufhalten.

Die AfD ist für

+ eine Beschleunigung der Gesamtdauer von Baugenehmigungen und eine Vereinfachung der Durchführung, z.B. durch zeitliche Genehmigungsfiktionen ;

+ eine zügige Einführung von digitalen Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, die Bearbeitungsaufwände deutlich zu reduzieren;

+ die Aufstockung bestehender Gebäude, um schnell zusätzlichen Wohnraum zu schaffen;

5.4.2 Einheimische gerecht bevorzugen

Für Personen mit geringem Einkommen werden Mieten in vielen bayerischen Städten inzwischen zum Armutsrisiko. Erschwert wird die Situation dadurch, dass die öffentliche Hand Sozialwohnungen im großen Stil privatisiert hat und „Flüchtlinge“ oftmals bei der Wohnungssuche bevorzugt. Mietpreisbremsen oder -deckel schaffen keine Wohnungen. Sie behindern den Neubau.

Für Einheimische mit durchschnittlichem Verdienst ist es in einigen Gebieten inzwischen nahezu unmöglich geworden, erschwingliche Miet- oder Eigentumswohnungen oder günstiges Bauland für den Bau eines Eigenheims zu erwerben. Gründe hierfür sind die mit ökologischen Gründen vorangetriebene Verknappung von Baugrund, aber auch eine Bevorzugung von Baumaßnahmen für Asylbewerber. Beides verknappt Baugrund und treibt damit die Preise.

Die AfD spricht sich zur Vergabe von Baugrund auch für ein Punktesystem aus, in dem die Dauer des Wohnsitzes des Nachfragers uns dessen Vorfahren positiv einfließen. Hierdurch kann eine Kommune treuen und/oder enaggierten Einwohnern etwas zurückgeben.

Die AfD ist gegen

– eine weitere Belastung kleiner Vermieter, mit neuen Risiken bei Vermietung und Bau von Wohnraum;

– Deckungszusagen der Sozialämter für Asylbewerber zur Zahlung eines, ggf. ortsunüblich hohen, Mietzinses;

– die Vermietung von Wohnraum in Kommunen an Asylbewerber auf Basis von Artikel 5 Abs. 3 der AsylDV.

Die AfD ist für

+ die Nutzung der Ausnahmeregelungen aus der AsylDV, reduzierten Aufnahme von Asylbewerbern, weil hierfür „angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung steht“ nach § 3 Absätze 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2;

+ ein Einheimischenmodell auch um weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung, insbesondere jungen ortsansässigen Familien, den Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimat erleichtern.

+ genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte und die Nutzung von Flächen im Besitz der öffentlichen Hand hierfür

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6. Digitalisierung

Der Digitalisierung gehört die Zukunft. Doch wie jede Technik kann Digitalisierung Gutes bewirken oder Schaden anrichten. Autonome Kommunen und ein föderaler Staatsaubau sind mit einer zentralisierten IT, in der übergeordnete staatliche Gliederungsebenen nach eigenem Gutdünken auf Daten in der Obhut der Kommunen zugreifen, unvereinbar. Das betrifft insbesondere die Daten der kommunalen Meldeämter.

Die AfD sieht die Grenzen der Digitalisierung dort erreicht, wo Digitalität die Bürgerrechte bzw. die individuelle Freiheit des Bürgers begrenzt. Als der bürgerlichen Freiheit verpflichtete Partei wendet sich die AfD gegen jede Anwendung der Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert, also z.B. Strukturen, die alle Lebensbereiche der Bürger kontrollieren und zu beherrschen bestrebt ist, um hierdurch eine Unterwerfung zu erreichen. Auch aus diesem Grund lehnt die AfD „Digital Only“ ab und setzt sich für die Anerkennung des Rechts der Bürger auf ein analoges Leben in unserer Kommune ein.

Schleswig Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, sich von Microsoft zu trennen. Was in einem Bundesland möglich sein soll, sollte auch in meiner Kommune möglich sein. Um die Autonomie der Bürger im digitalen Zeitalter zu gewährleisten und staatliche Institutionen sowie kritische Infrastruktur effektiv zu schützen fordert die AfD eine minimal notwendige Nutzung von Software, die von internationalen Konzernen stammt. Zu Elementen dieser Strategie gehören zum Beispiel Open-Source-Programme und dezentrale Systeme, wie auch die Entwicklung bundeseigener Hard- und Software für kritische Infrastruktur.

Auch aus diesem Grund sieht die AfD eine grenzenlose Erhebung von Daten in den Kommunen oder durch die Kommunen z.B. durch „intelligenten Straßenlaternen“ ebenso kritisch, wie die Nutzung einer von internationalen Konzernen verkauften „Künstlichen Intelligenz“ durch Kommunen, deren Programmcodes geheim gehalten werden.

Die möglichst direkte und weitgehende Kontrolle und Verfügungsgewalt über die persönlichen Informationen, Eigentum und Vermögen sind essenziell für die grundgesetzlich fixierten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und für das Bewußtsein, selbstbestimmt leben zu können und sich frei ausdrücken zu können. Datensouveränität und Datenschutz hat für uns auch aus diesem Grund einen hohen Stellenwert. Als Partei, die Recht und Demokratie wahrt, fordert die AfD daher die Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im Bereich der Digitalisierung analogen Lebens.

Die AfD möchte das „opt-out“ Verfahren für Städte und Gemeinden bei der freiwilligen Weitergabe von Bürgerdaten sofort durch das „opt-in“ Verfahren ersetzten, soweit noch nicht umgesetzt: Keine Weitergabe von Bürgerdaten durch die Gemeinde ohne ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Bürger. Eine Weitergabe von Daten zu Werbezwecken durch die Gemeinde lehnen wir ab.

6.1. Breitband und 5G

Bis heute besteht keine ausreichende Versorgung mit Breitband-Internet in vielen bayerischen Kommunen. Wir wollen eine vergleichbare Versorgung mit schnellem Internet in Stadt und Land. Die Datenvolumina die mit dem 5G-Standard übertragen werden können, benötigt in absehbarer Zeit nur die Industrie. Der Umstand, dass 5G-Ausbau auch in Wohngebieten vorangetrieben und 6G bereits geplant wird wird ist ein Indiz dafür, was Stadtplaner und Verwaltungen in Zukunft mit den Wohngebieten vorhaben könnten: es sollen offenbar massenhaft Daten der Bürger, wie z.B. Mobilitätsdaten etc. erhoben und verarbeitet werden.

Wissenschaftliche Risiken der 5G-Technik nehmen wir ernst – insbesondere gesundheitliche Risiken – und fordern von jeder Kommune eine Stellungnahme ein, wie sie mit diesen Risiken umzugehen gedenkt.

Wir lehnen ab:

– Verdrängung kleinerer Anbieter von Breitbandangeboten durch große Monopolisten;
– Überbau;
– Keine Verwendung von Material chinesischer Konzerne, die de facto unter Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas stehen, beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in unserer Kommune.

Wir fordern

+ regionale und interkommunale Koop Eigeninitiativen und Inanspruchnahme der öffentlichen Fördermittel, um den Breitbandausbau auch in kleinen und mittleren Gemeinden zu beschleunigen;
+ Glasfaser oder Mobilfunk (5G oder LTE) für jedes Haus mit der Zielsetzung von mindestens 100Mbit/s, im ersten Schritt für alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen;
+ Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots auch an kleinen Orten vorantreiben.

6.1.1. Bürgerrechte leben: Digitale Überwachung nur in Ausnahmefällen

Durch die technische Entwicklung lassen sich immer mehr elektronische Systeme präzise lokalisieren und überwachen, auch ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer. Unternehmen und staatliche Institutionen nutzen diese technischen Möglichkeiten, um das Leben der Bürger und Verbraucher bis ins letzte Detail auszuforschen. Als Beispiele sind hier die Handyortung zu nennen, das eCall-System, automatische Geschwindigkeitsüberwachung und die ferngesteuerte Stilllegung von Fahrzeugen. Dadurch lassen sich detaillierte Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellen und Bürger überwachen. Schon das Wissen um die Aufzeichnung und Zusammenführung solcher Daten beeinflusst die Bürger in ihrem Verhalten. Wir fordern die Einschränkung der Ortung und Geräteüberwachung auf das geringste notwendige Maß, sowie die verpflichtende Möglichkeit der Abschaltung durch den Anwender. Weiterhin fordern wir vollständige Transparenz hinsichtlich der Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem Anwender. Wir setzen uns ausdrücklich für die Abschaffung des verpflichtenden Geschwindigkeitswarners (Intelligent Speed Assistance) ein, da es den Fahrer bevormundet.

Der viel zu oft großzügige und verständnisvolle Umgang der Regierungen in Bund und Ländern mit ausländischen Kriminellen nährt den in der Bevölkerung wachsenden Verdacht, dass Kriminelle deswegen nachsichtig behandelt werden könnten, um so den Staat mit dem Ziel zu destabilisieren, ihn mit Hilfe der Digitalität und ohne widerstände aus der gesetzestreuen Bevölkerung in einen Überwachungsstaat umbauen zu können. Der Ausländeranteil in bayerischen Gefängnissen hat im März 2025 mit 51,53 % der Gesamtzahl der Inhaftierten einen neuen Rekord erreicht. Unter den verbleibenden 49,47% der Gefängnisinsassen befinden sich auch alle Personen mit mehr als einer Staatsbürgerschaft. Damit diese Tatsachen nicht Verschwörungstheorien nähren, setzt sich die AfD dafür ein, überall dort, wo das Recht dies ermöglicht, Kriminelle aus den Kommunen und aus dem Land zu entfernen.

Je weniger Kriminelle im Land sind, desto weniger Gründe gibt es für die Kommunen Überwachungstechnologien einzusetzen.

Wir lehnen ab:

– eine Gesichtserkennung im gesamten öffentlichen Raum;
– Verhaltenserkennung im gesamten öffentlichen Raum, also „predictive Policing“, also Erhebung von Verhaltensdaten um aus diesen angeblich bevorstehende kriminelle Handlungen herauszulesen;
– Software aus dem Ausland zur Analyse von im öffentlichen Raum gewonnenen Daten, z.B. Palantir.

Wir wollen

+ Videoüberwachung nur anlassbezogen, zeitlich begrenzt und vom Stadtrat z.B. an kriminalitätsbelasteten Orten situativ demokratisch legitimiert;
+ Videoaufzeichnungen dürfen nur verschlüsselt gespeichert und übertragen werden;
+Daten aus Videoaufzeichnungen dürfen nur durch Firmen verarbeitet werden, die von ausländischen Firmen, wie z.B. Microsoft; Palantir, etc. unabhängig sind und mit diesen keine Daten austauschen. 

6.1.2. Stadtentwicklung: kein Umbau der Kommunen in digital überwachte Gefängnisse

Datensammelkrake Stadt, Staat und Social Scoring (Sozialbewertung)

Breitband und 5G sind auch die Grundlage dafür, den digitalen Teil einer „Smart City“ zu betreiben. In China ist ein Social-Profiling (soziale Musteranalyse) und „SocialCredit-System“ (Gesellschaftliches Bonitätssystem) für Bürger installiert worden, mit dem die Bürger für wohlfeiles Verhalten belohnt und bei nicht opportunem Verhalten empfindlich in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Ähnliche Überlegungen sind in mehreren westlichen Ländern unter anderem in Verbindung mit sogenannten 15-Minuten-Städten zu beobachten. Die AfD lehnt jegliche derartige Bestrebungen ab.

Die zuvor bereits beschriebene „Smart City“ hat auch eine digitale Komponente. Das 5G-Netz ist deren Grundlage. Mit Hilfe so bezeichneter „Smart Poles“, also fälschlicherweise als „intelligent“ bezeichnete Straßenlaternen können Daten vorbei laufender Personen erhoben und weitergeleitet werden und es können mit Hilfe von Sensoren vor Ort Daten erhoben werden, darunter auch Geräusche und/oder Gespräche. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese „intelligenten Straßenlaternen“ miteinander vernetzt sind und/oder mit einer Zentrale, z.B. in der Stadtverwaltung verbunden sind. Mit Hilfe von Displays können dann – rein technisch betrachtet – jederzeit und überall Anweisungen und/oder Befehle erteilt werden. Mitte Januar 2026 hat die sozialistische Labour-Regierung die zweite Stufe der „Smart Cities“ gezündet:

Die Labour-Minister haben Pläne ausgearbeitet, die den lokalen Räten die Befugnis geben sollen, mithilfe einer Datenbank mit Fahrerdaten Bußgelder gegen diejenigen zu verhängen, die sogenannte „Verkehrsfilter“ passieren, welche den Zugang zu bestimmten Orten einschränken sollen… Die an Big Brother erinnernden Kontrollmechanismen, deren Einführung im Stadtzentrum von Oxford noch in diesem Jahr geplant ist, wurden von einigen Kritikern als „pervers“ bezeichnet… Greg Smith, der Schattenminister für Verkehr, sagte dem Sunday Telegraph: „Dies ist der Plan für eine landesweite Einführung. Labour hat grünes Licht für drakonische Kommunen wie Oxfordshire gegeben, um mithilfe von Kameras und Bußgeldern, die auf Daten der DVLA basieren, zu überwachen, wie die Menschen leben, sich fortbewegen und Auto fahren.“ Er fügte hinzu: „Oxford ist der Präzedenzfall, aber dies ist der Plan der Labour-Partei für das ganze Land.“

Wir lehnen ab:

– digitale Zufahrtskontrollen in die Kommunen z.B. durch eine Schranke in die Stadt Burghausen, wie vom Bürgermeister im Stadtrat angesprochen und digitale Zutrittskontrollen in den Kommunen, wie in der Corona-Zeit bereits versuchsweise eingerichtet;
– digitale Parkraumüberwachung innerhalb der Kommunen;
– digitale Verhaltenserkennung der Bürger innerhalb der Kommunen.

Wir wollen:

+ freien, motorisierten Individualverkehr im gesamten Landkreis und in jeder Kommune des Landkreises;
+ freie und unkontrollierte Bewegung eines jeden Bürgers im gesamten Landkreis und in jeder Kommune des Landkreises;
+ unbehindert und unkontrolliert jeden Ort im Landkreis aufsuchen können/dürfen. 

6.2. Region in Aktion: Vollgas für die Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung

Die Regierungen in Bund und Ländern planen unter dem Stichwort „Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS)“ aktuell eine große Reform der kommunalen Verwaltungsabläufe, was auch als „Registermodernisierung“ bezeichnet wird. Jeder EU-Staat muß eine IT-Infrastruktur aufbauen, in der alle öffentlichen Stellen unabhängig vom Ressort und Ebenen-übergreifend Daten und Nachweise abrufen können. Grundkonzept ist, dass hierdurch jedes EU-Land zu jeder Information Zugang erhält, die ein EU-Bürger einmal einer Verwaltung übergeben hat. Der zugehörige Gesetzentwurf der Regierung dazu war am 25.7. in der ersten Lesung.

Wir lehnen ab:

– dass mit Hilfe von NOOTS die Autonomie der Kommunen reduziert wird;
– mit Hilfe von NOOTS die Kommune und ihre Daten zum reinen Datenlieferanten ohne Rechte reduziert wird;
– dass Daten der Kommune und Daten aus der Kommune ohne individuell verantwortete Freigaben der EU, EU-Ländern oder der gesamten Welt zugänglich gemacht werden können (kommunale Autonomie umfasst auch die Autonomie über die Daten).

Wir wollen

+ Behördengänge in der Kommune auch digital erledigen können und auch von zuhause aus (E-Government);
+ wir wollen die zügige Einführung von digitalen Genehmigungsverfahren und überall dort, wo das Stadtrecht es zulässt, zur Beschleunigung von Verfahren Genehmigungsfiktionen zulassen;
+ ein Recht auf Vergessen auch bei Daten die in der kommunalen Verwaltung hinterlegt sind.

6.2.1. Stadtverwaltung: Künstliche Intelligenz

KI-Systeme stellen einen großen Wachstumsmarkt dar; von diesem können und wollen wir uns in den Kommunen nicht abkoppeln. Um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern, muss KI jedoch auf enorme Datenmengen zugreifen können. Ein Einsatz von KI kommt daher in Kommunen nur dort in Betracht, wo massenhaft Daten vorhanden sind, also z.B. in der kommunalen Verwaltung und im Verkehrswesen. Auch hierbei gilt der für die AfD wichtige Grundsatz der Datensouveränität als gelebte Subsidiarität. Kommunen sollten daher grundsätzlich individuelle Lösungen bevorzugen und diese dann selbst vermarkten, statt Lösungen von internationalen Konzernen einzusetzen.

Die AfD achtet darauf, dass der Schäden, die durch KI verursacht werden auch von derjenigen Herstellerfirma zu tragen sind, die dieses Produkt in Verkehr gebracht haben. Ein Abwälzen der Haftung auf die Gesellschaft lehnt die AfD ab. Gleichzeitig kann KI aber auch ein Risiko speziell für kritische Infrastruktur, Verkehrstechnik und bürgerliche Freiheiten darstellen. Und KI kann von der Stadtverwaltung z.B. dazu missbraucht werden, Autofahrer zu mobben. Es wäre dann Aufgabe des Stadtrats korrigierend einzugreifen.

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7. Gesundheit

Es ist eine gesetzlich definierte Pflichtaufgabe der bayerischen Kommunen, die Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen zu schaffen, um die Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Im Jahr 1990 waren bei der deutschen Ärztekammer 237700 berufstätige Ärzte gemeldet, plus weitere 51400 Ärzte, die keine ärztliche Tätigkeit ausübten. Im Jahr 2024 waren bei der deutschen Ärztekammer 437200 berufstätige Ärzte gemeldet, plus weitere 143700 weitere Ärzte, die keine ärztliche Tätigkeit ausübten. Das ist innerhalb einer Ärztegeneration ein Anstieg von 84 Prozent bei den berufstätigen Ärzten und ein Anstieg von 180% bei Ärzten, die keine ärztliche Tätigkeit ausüben. Vor diesem Hintergrund einen Ärztemangel zu behaupten, ist für uns schwer nachvollziehbar.

Deutschland leistet sich 760 Krankenhausbetten pro 100.000 Einwohner, die Schweiz ca. 440 Krankenhausbetten, die Niederlande ca. 240 und Schweden ca. 190 Krankenhausbetten pro 100.000 Einwohner. Die Deutschen sind trotz ca. vierfacher Krankenhausbetten wie die Niederlande oder Schweden aber nicht vierfach so gesund.

Im Jahr 1992 lagen die Gesundheitskosten in Deutschland bei 159,47 Milliarden Euro und im Jahr 2023 bei 500,78 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um 213 Prozent.

Dennoch war es im Jahr 1990 noch möglich auch kleine Krankenhäuser zu finanzieren, was inzwischen angeblich für mittelgroße Städte und Landkreise nicht mehr wirtschaftlich möglich sein soll. Auch heute ist es noch möglich, dass privat geführte Klinikkonzerne traumhafte Gewinne erzielen. Den zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios-Kliniken gelingt es seit Jahren mit ca. 7.3 Milliarden Euro Umsatz und 86 Kliniken und ca. 76.000 Mitarbeitern die letzten Jahre ca. 800 Millionen Euro Gewinn zu erwirtschaften. Ein Blick auf die Anteilseigner von Fresenius lehrt: „US-Investoren dominieren den institutionellen Streubesitz mit 66,6%. Großbritannien folgt mit 11,2%. Deutsche und französische Investoren halten jeweils 3,8% des institutionellen Streubesitzes.“ Ein Grund hierfür liegt auch in der Ausgestaltung des Finanzierungssystems durch den Bund, das derart aufgestellt ist, dass kleine Krankenhäuser gar keine wirkliche Überlebenschance haben, aber andere medizinische Bereiche großzügig mit Geldern ausstattet werden. So gehören z.B. Radiologen zu den Spitzenverdienern unter den Ärzten. Wir erkennen hierin Indizien dass der Bund das Finanzierungs-System der Krankenhäuser derart gestaltet, dass es in lukrative Teile und defizitäre Teile gespalten wird, wobei die lukrativen Teile des deutschen Gesundheitssystems dann an ausländische Investoren gehen und diese regelmäßig mit Dividenden aus dem Topf der Krankenversicherten beglücken und dass es defizitäre Teile gibt, die den Kommunen und den dortigen Steuerzahlern ans Bein gebunden werden.

Um den Anstieg der Kosten im Gesundheitssystem zu begrenzen hatte Thomas Lemke, Chef der Sana-Kliniken und Vizepräsident der deutschen Krankenhausgesellschaft, in einem Podcast angeregt, Menschen über 80 operative Eingriffe wie das Einsetzen von künstlichen Hüft- oder Kniegelenken nur noch eingeschränkt oder gegen Eigenbeteiligung zu ermöglichen. Von anderen Gesundheits-Funktionären kommen andere absurde Vorstellungen. Derartige Gedanken lehnt die AfD kategorisch ab.

Doch für den Patienten selbst ist die Situation trotz des vielen Geldes nicht besser geworden, wie die seither steigenden Zuzahlungen und aktuelle Medikamentenengpässe belegen. Ein solches System wird zu Recht als kaputt bezeichnet.

Ähnlich desaströs war der Umgang des Krankenhaus-Systems während der Corona-Zeit mit den Patienten: Bereits am 14.9.2020 macht die AfD die bayerische Staatsregierung in der Schriftlichen Anfrage mit der Drucksachennummer 18/10909 auf Hinweise aufmerksam, dass es sich bei dem Covid-Virus um ein in einem chinesischen Labor hergestellte Biowaffe handeln könnte. Inzwischen offenbarte der Direktor der größten US-Gesundheitsbehörde „National Institutes of Health (NIH)“, Jay Bhattacharya, dass er es für „so gut wie sicher“ hält, dass das Covid-Virus aus dem Labor in Wuhan stammt und „wenn man sich nur auf die wissenschaftlichen Beweise konzentriert, würde ich nicht sagen, dass es sicher ist“. Und der WHO-Beamte Peter Embarek, der das Expertenteam leitete, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Frühjahr 2021 nach China entsandte, um den Ursprung der Krankheit zu untersuchen gestand im dänischen Fernsehen die Möglichkeit ein: „Der erste Ausbruch des Coronavirus in China im Herbst 2019 könnte durchaus von einem Mitarbeiter eines der Labore der Stadt ausgelöst worden sein, der sich … in einem der Labore in Wuhan durch eine Fledermaus infiziert hatte„.

Die Staatsregierung wischte diese jedoch alle Bedenken beiseite, ohne letztendlich die aufgeworfenen Fragen substantiell zu beantworten.

Es ist für die AfD eine ganz zentrale Frage, ob die Bevölkerung unseres Landkreises durch das Covid-Virus und/oder durch die mRNA-Wirkstoffe durch Biowaffen angegriffen wurden und wie das Gesundheitssystem und die Klinik und die Ärzte im Landkreis hierauf reagierten. Dies muss nach Überzeugung der AfD schon deswegen schonungslos bis in die Kommunen hinein aufgeklärt werden, um eine Wiederholung möglicherweise gemachter Fehler „bei der nächsten Pandemie“ zu verhindern.

Ein seit Januar 2022 öffentlich verfügbare Untersuchung der Sterbezahlen in jener Zeit belegt, dass die Sterbefälle nicht etwa dann anstiegen, als eine neue Mutation des Covid-Virus um sich griff, sondern daß die Sternefälle immer dann anstiegen, wann eine neue Gruppe an Personen zur „Impfung“ herangezogen wurde. Seither ist eine enge Korrelation zwischen verimpfter mRNA-Dosen und Anstieg der Todesfälle wissenschaftlich zu gut belegt, um dies zu ignorieren.

Die Erfahrungen der Bürger während der Corona-Zeit und den staatlichen Maßnahmen-Exzessen haben die Gesellschaft bis in die letzte Kommune hinein tief erschüttert. Diese Erschütterung wird bis heute dadurch perpetuiert, dass staatliche Stellen sich bis heute weigern ihre, während der Corona-Zeit verbreiteten Narrative durch empirische Wissenschaft zu belegen oder diese an die Realität anzupassen.

Trotz Kenntnis derartiger Tatsachen in die Grundrechte der Bürgern einzugreifen unterminiert den Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürgern. Ausweislich Artikel 20 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ gehört der Staat den Bürgern und die Regierung verwalten ihn für die Bürger nur, nicht umgekehrt.

Die AfD steht ohne jeden Kompromiss dafür ein, die im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung definierten Rechte der Bürger gegen staatliche Übergriffe auch im Gesundheitswesen und in Pandemie-Zeiten gewahrt und geschützt werden.

7.1 Gesundheit ist Lebensqualität

Wir wollen Gesundheit erhalten statt Krankheiten kurieren

Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Bürger in unseren Regionen, die Prävention sowie Gesundheitsvorsorge zu verbessern.

Prävention ist ein Schlüssel zu einem gesunden Leben und einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Wer frühzeitig gesundheitsfördernde Maßnahmen wahrnimmt, beugt Erkrankungen vor und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem.

Als AfD stehen wir auch in der Gesundheitspolitik für die Selbstverantwortlichkeit der Menschen ein.

Behinderungen sind keine Krankheit.

Wir sind gegen:

– Die dauerhafte Zweckentfremdung von gemeindlichen Sporteinrichtungen lehnen wir ab;

– das vor dem ende stehende, zerstörerische Fallpauschalen-System und das angekündigte Vorhalte-System, das Nichtstun bezahlt;   

– das Abschneiden von Älteren von Gesundheitsleistungen. 

Wir sind für:

+ Wir stehen, neben der Schaffung der Voraussetzungen für den Schulsport, zu unseren Sportvereinen.

+ Insbesondere deren Jugendarbeit und der Freizeitsport sollen durch günstige Tarife für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel der Schulturnhallen und direkte Kommunikation von Bedarfen zwischen Vereinen und Kommunen gefördert werden.

+ Auf die Kursangebote der Volkshochschulen zur Steigerung der körperlichen, seelischen, mentalen und emotionalen Widerstandsfähigkeit wollen wir stärker hinweisen.

Einsatz externer und bezahlter Trainer, Schwimmsport, Wasserwacht, Schulsport, Zusammenarbeit Schulen Sportvereine, Kindergärten

7.2 Flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle statt „Private Equity“

Eine gute Gesundheitsversorgung muss allen Bürgern zugänglich sein – unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit.

Bei der Umwandlung des Krankenhauses Burghausen in ein auch vom Freistaat angestrebtes „Medizinisches Versorgungszentrum“ befürchten wir eine Vorbereitungshandlung zur Veräußerung an Finanzinvestoren, denn:

„In einigen Regionen Bayerns dominieren bereits von Private-Equity-Investoren kontrollierte Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Praxen die Versorgung – in einzelnen Städten wurden sogar monopolartige Strukturen festgestellt“

wenn Finanzinvestoren MVZs übernehmen können und wirtschaftlich betreiben können, dann sollte es auch möglich sein, das Krankenhaus in Burghausen als Krankenhaus betreiben zu können, in dem zu 24 Stunden an 7 Tagen die Woche dringende Fälle eine Erstversorgung erhalten. So haben es die Burghauser auch in einem Bürgerentscheid zum Ausdruck gebracht. Den Missbrauch der Notaufnahmen als Hausarzt-Ersatz werden wir zurückdrängen.

Wir sind gegen:

– Entscheidungen im Zusammenhang mit unseren Krankenhäusern dürfen daher nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch in Bezug auf den Erhalt einer guten Gesundheitsnahversorgung getroffen werden.

– Die stellenweise pauschale Schließung oder auch Privatisierung dezentraler, kommunaler Krankenhäuser sehen wir daher sehr kritisch.

– ???

Wir sind für:

+ Die Möglichkeiten unserer Kommune, (Fach-) Ärzte, Therapeuten und Apotheken zu unterstützen, wollen wir dazu nutzen, eine auch in Zukunft gute gesundheitliche Direktvorsorge sicherzustellen.

+ Hindernisse für die Ansiedlung dieser Berufsgruppen, etwa bei Infrastruktur oder Bebauungsplänen, wollen wir ausräumen, so gut es geht.

+ ???

7.2.1. Hebammen ermöglichen Leben

Der Beruf der Hebamme könnte der schönste beruf der Welt sein, denn er ermöglicht Leben.
Union, SPD und Grüne setzen jedoch Randbedingungen, die Beruf der Hebamme für zu viele zur Qual machen. Schlechte Bezahlung, hohe Kosten (Versicherungen, Bürokratie) und der neue Hebammenhilfevertrag führen dazu, dass fast die Hälfte der Hebammen über eine Aufgabe des Berufs nachdenkt, was zu Versorgungslücken führt. Dies gilt insbesondere für die Geburtshilfe, da immer mehr Kliniken schließen und freiberufliche Hebammen die Arbeit in Krankenhäusern einschränken oder aufgeben. Neue Vergütungsmodelle und Abrechnungsregeln (z.B. 5-Minuten-Takt, keine Abrechnung bei Abwesenheit) bedrohen die Existenz und die Qualität und gefährden die Betreuung. Die Folge ist eine Kündigungswelle in diesem Berufszweig.
Der Kampf gegen die Hebammen ist im Kern ein Kampf gegen das Leben. Die AfD hingegen will neues Leben ermöglichen.

– die Akademisierung des Hebammenberufs; 

– die Untergrabung der Hinzuziehungspflicht von Hebammen zu jeder Geburt; 

– hohe Haftpflichtversicherungen für Hebammen.

Die AfD ist für

+ die Widereröffnung von Geburtsstationen:

+ mehr Anerkennung für den Berufsstand der Hebammen;

+ das Angebot an alle werdenden Mütter auch natürliche Geburten und Hausgeburten angeboten zu bekommen.

7.3. Keine Impfpflicht

Eine Impfung ist durch das Zuführen von Fremdstoffen in den eigenen Körper zunächst immer eine Körperverletzung. Dieser kann der Zuimpfende zustimmen, nachdem er individuell und unter Zurverfügungstellung aller entscheidungserheblichen Informationen in die Lage versetzt wurde hierzu alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Die AfD ist davon überzeugt: es ist nicht Aufgabe des Staates – z.B. mit Hilfe eines Gesetzes – diese Entscheidung für den Bürger zu treffen.

Der unseriöse Umgang viel zu vieler Vertreter der Altparteien mit einer „Impfpflicht“ hat zu einer tiefen Vertrauenskrise nicht nur in die politischen Entscheidunsgträger, sondern auch in die Medizin und „Ethikräte“ geführt.

Die AfD ist gegen

– einen unmittelbaren und mittelbaren Impfzwang- und Testzwang;

– das Ausgrenzen Ungeimpfter aus der Gesellschaft und insbesondere aus Kindergärten:

– eine Zwangsgelder und Betretungsverbote für Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind.

Die AfD ist für

+ die Aufhebung des Masernschutzgesetz inkl. der formulierten Impf- und Nachweispflicht;

+ die Überwachung von Impfstoffen , auch nach deren Zulassung;

+ die Untersuchung der Folgen der mRNA-Wirkstoffe auf die Bevölkerung im Landkreis und der Rolle, die der Landrat und seine Bürgermeister und deren Verwaltungen hierbei gespielt haben.

7.3.1 Aufarbeitung der Coronapolitik

Auf der Degrowth-Konferenz in Brüssel Mitte Mai 2023 hatte die EU-Kommissionspräsidentin in ihrer Eröffnungsrede nicht nur davon gesprochen, mit Hilfe des „Green Deal“ das Wirtschaftswachstum beenden zu wollen, sondern auch davon, das Bevölkerungswachstum beenden zu wollen:

Wirtschaftswachstum und Bevölkerungswachstum müssen gestoppt werden…

Auf uns wirkt es zutiefst verstörend, wenn die Person, die dazu aufruft, das Bevölkerungswachstum zu stoppen dann mit Hilfe privater SMS experimentelle Wirkstoffe bestellt, nach deren Verabreichung nie gesehene Mengen an Verdachtsmeldungen – es sind aktuell 5,8 Millionen bei ca. 13 Milliarden verabreichten Impfdosen – in die WHO-Datenbank eingetragen werden. Das entspricht – ohne Berücksichtigung des Dunkelfelds – grob einer Rate von 1:2200.

Ebenfalls verstörend wirkt es, wenn die Altparteien die Aufarbeitung der Fehler während der Corona-Zeit behindern. Nur wo die AfD mehr als 25% der Abgeordneten stellt, war es bisher möglich Untersuchungsausschüsse einzusetzen, wo die Verantwortlichen, wie die damaligen Gesundheitsminister und deren Helfer, z.B. der Chef des RKI Lothar Wiehler und der Virologe Christian Drosten ihre damaligen Empfehlungen an die Politik offenlegen und verantworten müssen.

Noch im September 2021 lasen die Bürger: „Spahn erwartet Herdenimmunität im kommenden Frühjahr.“ In der Enquette-Kommission gab Spahn am 15.12.2025 erstmals zu: „Es war nie Ziel… dass es bei der Impfstoffentwicklung … zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt.“. Wir fragen uns: wenn das so war, warum durften Geimpfte dann damals ungetestet in Gasthäuser gehen?

Die AfD war die einzige Partei im Kreistag und in den Stadträten im Landkreis Altötting, die sich für einen auf empirische Daten bezogenen Umgang mit dem Corona-Virus einsetzte, statt die Vorgaben der WHO, der Bundesebene und der Landesebene im Landkreis unterwürfig und unkritisch umzusetzen.

Es war auch die AfD, die im Kreistag und in den Stadträten im Landkreis Altötting vielfach darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die der Bevölkerung von Staats wegen – mit Hilfe opportunistischer Bürgermeister – aufgenötigten „mRNA-Wirkstoffe“ (angebliche Impfung) viel zu hohe Sterberaten nach sich ziehen und viel zu oft das angeborene Immunsystem schwächten, weswegen Bürger bis heute offenkundig anfälliger für Krankheiten werden.

Die AfD ist gegen

– einen nochmaligen Einsatz der mRNA-Technik im Landkreis (Werbung, Masken);

– die Zurückbehaltung der damals erteilten Bußgelder durch die Behörden;

– die Beibehaltung damals eingeführter Maßnahmen, wie z.B. Glasscheiben im Kundeverkehr, durch die Hintertür eingeführte Terminregelungen, die die spontane Erledigung von Amtsgeschäften nach der Arbeit erschweren, etc.

Die AfD ist für

+ die Aufarbeitung der Fehler kommunaler Behörden während der Corona-Zeit durch eine kommunale Untersuchungsstelle;

+ die Schaffung einer Anlaufstelle, an der Bürger ihre Beschwerden, die sie mit den mRNA-Wirkstoffen in Verbindung bringen, ernst genommen werden;

+ jeder Amtsträger und jedes medizinische Personal, das dazu beigetragen hat, dass Bürger durch Masken, Isolation, mRNA-Wirkstoffe oder durch die Werbung dafür gesundheitliche Schäden erlitten haben, zur Verantwortung gezogen werden.

7.4 Psychischen Auffälligkeiten angemessen begegnen

Psychische Probleme nehmen beständig zu. Nach Erkrankungen des Atemsystems und Muskel-Skelett-Erkrankungen lagen Psychische Erkrankungen 2023 auf Platz drei der Erkrankungsgruppen, die die meisten Ausfallta­ge bei der Arbeit verursachten.

Im Schnitt lag 2023 die Anzahl der psychisch bedingten Fehltage bei 3,2 Tagen pro Kopf. Im Jahr zuvor waren es 3,0 Tage gewesen. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Kitas und in der Altenpflege. 2023 hatten sie pro Kopf 5,3 Psych-Fehltage, was 65 Prozent über dem Durch­schnitt liegt.

Viel zu viele Kinder wurden während der Corona-Zeit durch weitgehend wirkungslose und sinnlose Maßnahmen der Behörden und Schulen schwer traumatisiert und die hierfür Verantwortlichen schweigen bis heute statt sich zu entschuldigen.

Viel zu oft wird bei Messermördern und anderen Peinigern im Nachhinein eine psychische Erkrankung festgestellt. Dem Ärzteblatt vom 28.1.2025 kann man entnehmen, dass der Anteil von Personen mit psychischen Auffälligkeiten unter den „Flüchtlingen“ bei um die 30% liegt. Eine Therapie sei oft erfolglos. Dies stützt den von US-Präsident Trump oftmals geäußerten Verdacht, dass ausländische Regierungen die Insassen ihrer Anstalten gezielt in die flüchtlings-Ströme einstreuen, um sich auf diese Weise derer zu entledigen.

Die AfD ist gegen

– eine freiwillige Übernahme von „Flüchtlingen“ in das Gemeindegebiet auf Basis der Bay-AsylDV ohne fachärztliche Untersuchung auf psychische Probleme z.B. Fragebogen, z.B. Verhalten in Gemeinschaftsunterkunft;

– die Verdrängung der Verantwortung der Corona-Maßnahmen gegenüber Schülern und Kindern während der Corona-Zeit durch kommunale Amtsträger;

– eine Kultur des Verschweigens von – insbesondere – religiös motiviertem Mobbing, insbesondere an Schulen. 

Die AfD ist für

+ einen konsequenten Opferschutz bei Mobbing in Schulen; im Konfliktfall haben Mobber die Schulen zu verlassen, nicht die Gemobbten;

+ ein kommunales Unterstützungsangebot für Schüler zur Bewältigung von Traumata durch die staatlichen Covid-Maßnahmen;

+ Kündigung von Mietverhältnissen psychisch auffälliger und/oder krimineller Flüchtlinge.

7.5 Wertschätzung & Unterstützung für häusliche Pflege

Die staatlich vergütete Pflegezeit wird durch – von außen herangetragene – zunehmende Dokumentationspflichten belastet. Die Zeit am Bett verkürzt sich hierdurch immer mehr.

Die häusliche Pflege, insbesondere durch Angehörige, als zentrale Säule der Gesundheits- und Seniorenversorgung verdient mehr Anerkennung und Unterstützung. Sie hilft nicht nur den Betroffenen, sondern entlastet auch das gesamte Gesundheitssystem.

Die AfD ist gegen

– Pflege im Minutentakt und die zunehmende Schmälerung der Zeit am Bett durch Bürokratie, auch durch bürokratische Antragsverfahren;

– finanzielle Benachteiligung von pflegenden Angehörigen, z.B. indem diese die Information erhalten im Fall einer beruflichen Freistellung Zahlungen von der Krankenkasse zu erhalten;

– , Besuchsbverbote während „Pandemien“;

– finanzielle Einsparungen im Bereich häusliche Pflege, wenn Angehörige pflegen;

– Pflegekräfte ohne hinreichende Deutsch-Kenntnisse, da die Gefahr von Missverständnissen zu groß ist. 

Die AfD ist für

+ die kommunale Unterstützung von privaten Entlastungsangeboten, wie etwa den Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen und der wohnortnahen Unterstützungsdienste und eine würdevolle Sterbebegleitung;

+ geeignete Schulungs- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige;

+ eine Lotsenstelle in der Kommune nach dem Vorbild der Stadt Burghausen, an die sich pflegende Angehörige wenden können, und für einen Ausbau derselben;

+ eine bessere Kontrolle von Pflegeinrichtungen.

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8. Bildung

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 6 Absatz 2, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Dem untergeordnet wird erst in Artikel 7 Absatz 1 wird dann geregelt, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.

Bildung findet in den Kommunen statt. Außerhalb der Familie beginnt sie oftmals mit der Kinderbetreuung und den Kindergärten und mündet in die Erwachsenenbildung in den Volkshochschulen.

In Deutschland rund 1,7 Millionen Lehrkräfte. Zwei Drittel unterrichten an allgemein- oder berufsbildenden Schulen. Jede vierte bis fünfte Lehrkraft vermittelt ihr Wissen an Studenten einer Fachhochschule oder Hochschule. Jede neunte, das sind rund 193.000, ist in der außerschulischen Bildung tätig. Hierzu zählen die Erwachsenenbildung, musikalische und sprachliche Bildung, Kultur-, Theater-, Religionspädagogik oder auch IT-Schulungen und Sportunterricht. Knapp zwei Fünftel arbeiten in der außerschulischen Bildung auf selbständiger Basis (Quelle vgl. hier).

Seit dem Schuljahr 2014/15 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der damals ca. 752.000 der Lehrkräfte erkennen. Im Schuljahr 2024/2025 gab es in Deutschland insgesamt 851.193 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen. Die Statistik bezieht sich auf voll- und teilzeitbeschäftigte sowie stundenweise beschäftigte Lehrkräfte. Laut Auskunft des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gibt es derzeit bayernweit 368 kommunale Schulen mit 8 782 Lehrern. Rund 120 davon haben einen Antrag auf Verstaatlichung gestellt. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einem „Lehrermangel“ die Rede sein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kinder in unseren Städten und Gemeinden die besten Voraussetzungen für einen sehr guten Lernerfolg vorfinden.

Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass Bildung auf politisch neutrale Weise und gezielt in den Schulen erfolgt. Die verantwortlichen Lehrkräfte sollen im Rahmen der Fortbildung dafür sensibilisiert werden, dass sie eine ideologische Überwältigung der Schüler strikt vermeiden.

Eine Ausweitung der von der UNO vorangetriebenen und von der Kultusministerkonferenz übernommenen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) an kommunalen Einrichtungen jenseits der Schulen lehnen wir ab, damit sie nicht in die Hände nichtstaatlicher Akteure wie etwa NGOs gerät, die oftmals eigene politische oder wirtschaftliche Interessen verfolgen, welche nicht primär dem Umweltschutz dienen, sondern auf eine ideologische Umerziehung abzielen.

Das Kippen von immer mehr Schulen belegt, dass das von der UNO vorangetriebene Konzept der „Inklusion“ an der Realität scheitert. Wir setzen uns für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Förderschulen und für die Durchlässigkeit im Schulsystem ein, damit alle Kinder die bestmögliche Förderung erhalten.

8.1 Bildung ist Identität

Unsere kulturelle Identität ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das jüdisch-christliche Menschenbild des Abendlandes, Traditionen, Bräuche und unsere regionale Kultur prägen unser Miteinander und geben unserer Gemeinschaft Orientierung und Stabilität.

Deshalb wollen wir unsere eigene Kultur aktiv pflegen und erhalten – sei es durch die Förderung von Vereinen, kulturellen Veranstaltungen oder den Schutz historischer Stätten. Nur wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten und unserer Identität stehen, können integrationswillige Menschen einen klaren Rahmen finden, in dem sie sich einfügen und teilhaben können. (=> ggf. zu Kultur und Identität als eigenem Kapitel vor diesem Kapitel)

Auch auf dem Gebiet der Bildung setzen wir uns für eine Wiederbelebung traditionell-bewährter Werte ein.

Öffentliche Bildung beginnt mit den Kindergärten, für die die Kommunen als Sachaufwandsträger zuständig sind, wie im Übrigen auch für die kommunalen Schulen.

8.2 Kindergärten

Kinder gehören grundsätzlich zu ihren Eltern. Frühkindliche Bildung wollen wir daher möglichst familiennah anbieten. In Fällen, in denen Eltern nicht die Möglichkeit haben, ihren Kindern bis zum Schuleintritt – auch mit Hilfe der Verwandtschaft – über den ganzen Tag Pflege und Erziehung zukommen zu lassen, sollen die Kommunen Kindergärten anbieten, die den Bildungsinteressen der Eltern und nicht den Bildungsinteressen des Staates nahe kommen. Auf und wirkt bizarr, dass die Landtags-SPD kostenlose Kita-Plätze für alle fordert, die SPD im Stadtrat aber vorhandene Kitaplätze für alle – bei Gegenstimme der AfD – abgeschafft hat.

Wir sind gegen:

– vegetarische oder vegane Zwangsernährung in Kindergärten;

– den Missbrauch von Kindergärten als „Sprachschulen“;

– den Missbrauch von Kindergärten als Umerziehungsstätte für Gender-Ideologien.

Wir sind für:

+ Die Schaffung neuer Einrichtungen z.B. als Wald- oder Naturkindergärten oder naturwissenschaftlich orientierter Kindergärten ist verstärkt zu fördern;

+ Jeder Kindergarten soll, wenn möglich, auch bei vorübergehend sinkender Kinderzahl erhalten bleiben;

+ Dokumentationspflichten und bürokratischen Hürden sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

8.3 Grundschulen

Gute Bildung beginnt mit einer guten Lernumgebung. Schulen müssen sichere, moderne und gut ausgestattete Orte sein, an denen sich alle Schüler wohlfühlen und konzentriert lernen können.

Wir sind – zusätzlich zu den bei „Kindergärten“ aufgeführten Punkten – gegen:

– eine Politik des Wegschauens auf Pausenhöfen und in Klassenzimmern;

– öffentlich sichtbare religiöse Symbole bei Lehrern und/oder Schülern;

– eine Reduktion der bewährten Schülerlotsen.

Wir sind – zusätzlich zu den bei „Kindergärten“ aufgeführten Punkten – für:

+ die Sanierung maroder Schulgebäude, eine zeitgemäße Ausstattung und eine bedarfsgerechte Infrastruktur ein, von funktionierenden Heizungen über moderne Klassenräume bis hin zu gut ausgestatteten Sportanlagen;

+ eine konsequente Ächtung von körperlicher und/oder psychischer Gewalt an Schulen für den Schutz von Gemobbten und bei einem Schulverweis von Mobbern;

+ Erlernen von Grundfertigkeiten wie den Erwerb des „Fahrradführerscheins“.

8.4 Weiterführende Schulen

Schüler haben unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse. Deshalb lehnt die AfD alle Arten von Gesamt- oder Einheitsschulen ab, da in diesen die Gefahr zu groß ist, dass die Leistungsfähigen und Leistungswilligen im dort herrschenden Einheitsbrei nicht die Umgebung finden, ihre Fähigkeiten adäquat auszubilden.

Wir wollen daher das bewährte differenzierte Schulsystem erhalten. Unsere Kinder haben ein Recht darauf, in einem nach oben und unten durchlässigen Schulsystem Erfolge, aber auch Niederlagen erfahren zu können.

Wir sind – zusätzlich zu den bei „Grundschulen“ aufgeführten Punkten – gegen:

– eine Diffamierung liebender Eltern, die Kinder mit dem KFZ in die Schule bringen und/oder dort abholen als „Elterntaxis“;

– ideologisch motivierte Inklusion „um jeden Preis“. Die AfD setzt sich für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein;

– Frühsexualisierung in den Schulen oder sogar in Kindergärten oder Krippen und den damit verbundenen Versuch Verunsicherung ihre sexuelle Identität in Kinder hineinzutragen.

Wir sind – zusätzlich zu den bei „Grundschulen“ aufgeführten Punkten – für:

+ Schulen als Orte der Leistung und Disziplin;

+ eine zusätzliche Förderung von MINT-Fächern;

+ einen Ausbau des Campus Burghausen, eine Sanierung der Berufsschule-Altötting und einen verbindlichen Plan für die Fachoberschule in Altötting und die Maria-Ward-Schule in Burghausen.

8.5 Volkshochschulen

Volkshochschulen (vhs) sind gemeinnützige Einrichtung zur Erwachsenen- und Weiterbildung im so genannten „quartären Bildungsbereich“ und dienen damit der Weiterbildung nach der abgeschlossenen Berufsausbildung. Jede Volkshochschule ist eigenständig. In der Volkshochschule Burghausen übt z.B. mit dem Florian Schneider der 1. Bürgermeister den Vorsitz des Beirats aus.

Am 18.5.2026 wird durch die VHS-AÖ ein Vortrag mit den Worten „Doch Populismus, Extremismus und demokratiefeindliche Äußerungen und Einstellungen haben auch bei uns zugenommen… Prof. Dr. Klaus-Peter Hufer, an der Universität Duisburg-Essen tätiger Politologe und Erwachsenenbildner, hat ein Argumentationstraining gegen Stammtischparolen entwickelt. Es ist ein vielfach erprobtes, in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg bekanntes Training gegen Populismus, Diskriminierung und Pauschalverunglimpfung.“ beworben. Ebenso bei der Friedrich Ebert Stiftung! Am 8.6.2026 wird durch die VHS-AÖ ein Vortrag mit den Worten „Vorschläge zum Umgang mit Verschwörungstheorien – online“ angeboten.

Die AfD wird dafür Sorge tragen, dass die vom Steuerzahler finanzierten Volkshochschulen wieder politisch neutral werden.

Wir sind gegen:

– Politiker in Führungsaufgaben der Volkshochschulen;

– einen Missbrauch von Volkshochschulen zur einseitigen Umerziehung der Bürger;

– die Verortung einer „Integrationskursberatung: Montag bis Donnerstag.“ z.B. bei der VHS-Burghausen.

Wir sind für:

+ eine Betreuung und Unterricht für Kinder in den Volkshochschulen, wenn diese so geringe Deutschkenntnisse haben, dass ein gesonderter Sprachunterricht geboten erscheint;

+ eine zusätzliche Förderung von MINT-Fächern;

+ eine dem „Kampf gegen rechts“ gleichgewichtige Erwachsenenbildung zu Linksextremismus und Islamismus.

8.6 Entpolitisierung der Schulen

Wir wirken darauf hin, dass die Schulen entpolitisiert und wieder primär zu Orten der Bildung und des Wissenserwerbs werden.

Grundlage für die politische Bildung bleibt die neutrale Schule im Sinne des „Beutelsbacher Konsens“. Dieser enthält zwei Elemente: Erstens das Überwältigungsverbot, wonach Lehrer die Schüler nicht mit ihrer eigenen politischen Meinung überwältigen dürfen. Und zweitens das Diversitätsgebot, wonach unterschiedliche politische Ansichten im Unterricht ausgewogen Platz finden sollen.

Es ist Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten darüber zu entscheiden, welche politischen Parteien verboten werden und nicht Aufgabe von Lehrern. Bis das Bundesverfassungsgericht ein derartiges Urteil gesprochen hat, hat der Staat alle Parteien im Sinne der Chancengleichheit auch gleich zu behandeln. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2018 – 2 BvE 1/16 als Recht erkannt:

Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ein. Dies gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten.

Dies haben – insbesondere – verbeamtete Lehrer auch so zu leben.

Wir sind gegen:

– die Verbreitung der Lüge in Schulen dass es keinen natürlichen Klimawandel gibt;

– das Aufhetzen von Schülern sich aktivistischen Gruppen anzuschließen wie z.B. „Klima-Aktivismus“ oder Initiativen wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und die damit verbundene Beeinflussung der Schüler durch linksradikale Organisationen;

– die Nutzung der Gender-Privatsprache an Schulen.

Wir sind für:

+ Politische Meinungen müssen kontrovers und offen diskutiert werden dürfen.

+ Der Einfluss politischer wie auch islamischer Lobbyorganisationen ist zu unterbinden..

Stattdessen wollen wir, dass Kinder und Jugendliche mental gestärkt werden, damit sie sich zu mündigen, eigenständig denkenden Menschen entwickeln.

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8.7 Eigenverantwortung als Bildungsziel

An zu vielen Schulen herrscht eine Kultur des Wegschauens. Viel zu oft rotten sich insbesondere Gäste aus dem Morgenland in Schulen zusammen und üben auf Mitschüler Druck, Gewalt, etc. aus, erwarten, oder fordern sich speziell bestimmten islamischen Vorschriften zu unterwerfen – sei es in Bezug auf Kleidung, Essgewohnheiten oder ihr Verhalten im Alltag – oder gar zu konvertieren.

Zu viele Schulen und Lehrer reagieren hierauf mit einem Wegsehen und/oder mit einer Täter-Opfer-Umkehr.

Wir setzen diesen Fehlentwicklungen eine Politik der Null-Toleranz entgegen. Jede Schule und jeder Lehrer und insbesondere jeder Beamte ist daher aufgerufen sich in solchen Fällen schützend vor die betroffenen Opfer zu stellen, deren Grundrecht auf negative Religionsfreiheit durchzusetzen und die Opfer mit den Fähigkeiten auszustatten, sich gegen derartige Übergriffe erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Wir sind gegen:

religiösen Konversionsdruck insbesondere auf Kinder und Jugendliche und insbesondere im öffentlichen Bereich;

– das Verschweigen von Gewalt und strafrechtlich relevanten Vorgängen an Schulen durch die kommunal Zuständigen;

– die Verwahrlosung der Sprache in Schulen z.B. mit Hilfe des Gender-Dialekts; Gossen-Vokabular; etc.

Wir sind für:

+ eine enge Zusammenarbeit unserer Schulen mit regionalen Naturverbänden, wie Imkern, Obst- und Gartenbauvereinen, Forstwirtschaft und Jägern, ein, um das Bewusstsein für Flora und Fauna zu fördern;

+ Projekttage in der Natur sollen den Schülern die Möglichkeit bieten, die Umwelt hautnah zu erfahren;

+ Des Weiteren wollen wir die lokale kulturelle Bildung und das Wissen über die Geschichte unserer Heimat und Kommune stärken.

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8.8 Aufklärung über das Corona-Unrecht-Regime an Schulen

Fast alle haben mitgemacht. Als ein offenkundig in einem Labor im chinesischen Wuhan entwickeltes Virus um die Welt ging, haben Regierungen in Bund und Ländern die Schüler in Bayern durch meist sinnlose und wirkungslose Maßnahmen zur am stärksten belasteten Bevölkerung bestimmt. Früh war bekannt: „Kitas waren keine Infektionsherde“. In Schweden lief der Schulbetrieb ohne derartige Zwänge auf die Schüler ganz normal weiter ohne dass auch nur ein einziger Schüler hieran verstorben wäre. Dennoch durften in Deutschland Schüler zeitweise nicht in die Schule, Arbeiter aber in die Produktion.

Damalige Schüler berichteten uns:

Fenster auf, aber Masken mussten weiter getragen werden; Lehrer hinter Schutzwand und durfte Maske aus Arbeitsschutz-Gründen abnehmen, Kinder mussten sie aufbehalten; Schüler die einmal eine Test nicht dabei hatten, wurden alleine an das Ende des Gangs gesetzt. Schüler ohne Tests mußten Schularbeiten auf dem Gang schreiben; Maskenzwang beim Sportunterricht, darunter auch während des Wettrennens. Anbrüllen von Kindern, die Luft holen wollten; Zwang dass Kinder bei Spucktests mit giftigen Substanzen hantieren.“

Tatsache ist, dass Länder ohne derartige Zwänge auf Kinder und Schulen nicht schlechter gefahren sind.

Im Frühjahr 2021 wurde das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, möglichst unbürokratisch und schnell Projekte zu ermöglichen. Mit einer Milliarde Euro unterstützte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Förderangeboten beim Aufholen von Lernrückständen. Mit der zweiten Milliarde ermöglichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jungen Menschen schöne und persönlichkeitsentwickelnde Erfahrungen, indem frühkindliche Bildung gestärkt, Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag sichergestellt sowie Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten gefördert wurden.

Eine Direktorin einer Burghauser Schule sagte einer Mutter „Wenn mein Dienstherr das beauftragt, dann werde ich das so umsetzen“.

Wir sind gegen:

– ein Totschweigen des Corona-Regimes an den kommunalen Schulen;

– ein Totschweigen von Druck und Mobbing von oben beim Durchsetzen des Corona-Regimes an den Schulen;

– ein Totschweigen von nach Impfungen ansteigenden Krankenzahlen an kommunalen Schulen und gegen die Irreführung potentielle Impfschäden als „Long Covid“ zu tarnen. . 

Wir sind für:

+ eine Aufklärung über den Verbleib der Gelder aus dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ im Landkreis und in den Kommunen des Landkreieses.

+ eine Untersuchung des Verhaltens der Direktoren und Lehrer an den kommunalen Schulen im Umgang mit FFP2-Masken und insbesondere ob Lehrer Schüler gezwungen haben, diese während des Sports zu tragen; + eine Untersuchung des Verhaltens der Direktoren und Lehrer an den kommunalen Schulen im Umgang mit den giftige Substanzen enthaltenden Corona-Tests, die Grundschulkinder in der Schule vor den Lehrern eigenhändig durchführen mußten. 

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9. Identität, Heimat, Migration und Sicherheit

Vor 10 Jahren tönte ein CSU-Ministerpräsident:

Wir sind ein Land mit gewachsener Identität. Unsere Leitkultur ist nichts Beliebiges, das man austauschen kann. Vielmehr ist sie das, was unser Land stark gemacht hat. Unsere Identität mit unserer unverwechselbaren Leitkultur gibt uns Kraft und Stabilität, auch für die Zukunft. Wer zu uns kommen will, hat sich nach uns zu richten.

Wenige Monate ließ diese CSU es widerstandslos zu, dass diese Positionen durch Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem rassistisch wirkenden Worten

„Die Abschottung ist doch das, was uns kaputt machen würde, was uns in Inzucht degenerieren ließe. Für uns sind Muslime in Deutschland eine Bereicherung unserer Offenheit und unserer Vielfalt.“ 

abgeräumt wird. Die CSU beugte sich seither nicht nur unterwürfig der damit beginnenden „Herrschaft des Unrechts“, sondern die selbe CSU vergatterte ihre eigenen Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeistern darauf, diese „Herrschaft des Unrechts“ bis in die kleinste bayerische Gemeinde hinein durchzusetzen.

Zu diesem Zweck schuf die CSU-Landesregierung mit der Asyldurchführungsverordnung (AsylDV) ein sozialistisches System an Quoten, die bis heute jedem Landrat einen definierten Prozentsatz an tatsächlichen und angeblichen Flüchtlingen zuweist, der diese dann gerne an unterwürfige Bürgermeister weiterleitet ohne dass auch nur ein Bürgermeister zur Übernahme dieser echten Flüchtlinge oder der Illegalen rechtlich verpflichtet wäre, denn in § 5 Absatz 3 der AsylDV haben sie keine Aufnahmepflicht, sondern lediglich eine Mitwirkungspflicht. Wenn also ein echter Flüchtling, oder ein Illegaler seinen Wohnsitz nicht auf Staatsgrund, wie z.B. einer Kaserne, etc. hat, sondern auf Gemeindegrund, dann ist dies nur möglich, weil ein Bürgermeister dies freiwillig zugelassen hat.

Seit zehn Jahren erleben die Bürger Bayerns, dass die CSU nach der zitierten Aussage das genaue Gegenteil dessen praktiziert hat, was sie vor zehn Jahren angekündigt hatte. Tatsache ist inzwischen: Im ersten Halbjahr 2025 lag der Anteil der „bereinigten Gesamtschutzquote“ anerkannter, also echter Flüchtlinge nach Artikel-16 Grundgesetz bei 1,5% und der Anteil der „bereinigten Gesamtschutzquote“ echter Flüchtlinge gemäß subsidiärem EU-Schutz bei 2,4%. Das bedeutet, dass es im ersten Halbjahr 2025 nur knappe 4% echte Flüchtlinge gab und deswegen 96% an Personen, .die man deswegen als „falsche Flüchtlinge“ bezeichnen kann, also Illegale.

Durch die Hinzurechnung von z.B. Abschiebe-Verboten skalieren dann Lobbyorganisationen diese ca. 4% echten Flüchtlinge auf einen angeblichen „Gesamtschutz“ von 26,5% auf (vgl. Bundesdrucksache 21/1710 Seite 5).

All das wird dem Bürger durch Altparteien und „Qualitätspresse“ jedoch viel zu oft ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass sich die AfD nicht gegen echte Flüchtlinge wendet, sondern gegen den seit 2015 andauernden Rechtsbruch der Staatsregierung in deren Umgang mit Illegalen.

Für die AfD steht dazu fest: Sowohl für die ca. 4% echten Flüchtlinge, als auch für die Illegalen gilt, dass in Deutschland und Bayern unsere Leitkultur der Verhaltensmaßstab ist. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass jeder, der zu uns kommt auch diese, unsere Leitkultur achtet.

Diese Leitkultur umfasst die bei uns geltende Werteordnung und speist sich aus ihren christlich-jüdischen Wurzeln, unseren Sitten und Traditionen sowie in den Grundregeln unseres Zusammenlebens. Leitkultur ist damit das genaue Gegenteil von Multikulti und Beliebigkeit.

„Integration“ damit ist zuallererst eine Bringschuld, bei der unsere bayerische Hausordnung gilt: Wer bei uns leben will, muss sich integrieren, also die Identität der bereits hier Lebenden achten, unsere Heimat bewahren helfen, darf die hier geltenden Gesetze und Regeln nicht verletzen, muss Deutsch lernen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Maßgeblich ist dabei also unsere Rechts- und Werteordnung und nicht die des Herkunftslands der Flüchtlinge oder Illegalen.

Wir lassen daher auch nicht zu, dass unter dem Deckmantel der „Kultursensibilität“ eine Untergrabung unserer Rechts- und Werteordnung betrieben wird. Daher wird durch uns auch eine Paralleljustiz weder akzeptiert noch schöngeredet.

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Kapitel 9.1: Identität

Die bayerische Identität schöpft ihre Kraft aus dem jüdisch-christlichen Menschenbild des Abendlandes und findet ihren Ausdruck durch:

  • eine Mischung aus der regionaler Verwurzelung ihrer Bewohner
  • deren starke Bezüge zu einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft,
  • lebendige Traditionen,
  • althergebrachte Bräuche,
  • Kulinarik,
  • lebendige Dialekte,
  • eine traditionelle Eigenständigkeit,
  • einem, aus der eigenen Leistungskraft schöpfenden starken Selbstbewusstsein und
  • einer angelernten Skepsis gegenüber der Obrigkeit.

Diese bayerische kulturelle Identität ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie prägt Traditionen, Bräuche, Regionalität und unser Miteinander und gibt unserer Gemeinschaft Orientierung und Stabilität.

Deshalb wollen wir unsere eigene Kultur auch aktiv pflegen und erhalten, sei es durch die Förderung von Vereinen, kulturellen Veranstaltungen oder durch den Schutz historischer Stätten.

Nur wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten und unserer Identität stehen, können integrationswillige Menschen einen klaren Rahmen finden, in den sie sich einfügen können und an dem sie teilhaben können.

(ggf. zu „Bildung verschieben) Wir bekennen uns auch deswegen ausdrücklich zu Art. 131 der Bayerischen Verfassung und den darin zum Ausdruck gebrachten Bildungszielen:

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

Die politisch vorangetriebene Entfremdung von diesen Grundsätzen werden wir stoppen und wieder umkehren. Dazu können auch Flaggen im öffentlichen Raum und das Singen der bayerischen und deutschen Hymne gehören.

9.1.1. Willkommenskultur für Kinder

Wir fordern eine umfassende Willkommenskultur für Kinder in Bayern. Ungewollt schwangere Frauen bedürfen in besonderem Maße der Hilfe und Fürsorge des Staates und der Gesellschaft. Wir wollen von den bayerischen Kommunen aus entsprechende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene unterstützen, aber auch einfordern und selbst anbieten. Es gibt für uns keinen „falschen Zeitpunkt“ Kinder zu bekommen.

Wir stellen uns daher gegen:

– Beratungsangebote in/durch Kommunen, die das Ziel haben ungeborenes Leben zu beeinträchtigen;

– das Ausnutzen der Seelen-Not ungewollt Schwangerer z.B. durch Abschneiden oder Verschweigen von möglichen Unterstützungsleistungen;

– die Herabsetzung und Benachteiligung von Müttern und Familien.

Wir sind für:

+ eine lückenlose Aufarbeitung des nach Verabreichung der „Corona-Impfungen“ zu verzeichnenden Einbruchs der Geburtenraten und der Verantwortung kommunaler Mandatsträger und Bürgermeister für diesen Geburtenknick;

+ ein kommunales und tragfähiges Unterstützungsnetzwerk um ungewollt Schwangeren Existenzängste zu nehmen;

+ eine kommunale Unterstützung der in Vitro-Fertilisation, um ungewollt Kinderlosen die Möglichkeit zu erleichtern eine Familie gründen zu können.

9.1.2. Familie ist Vater, Mutter, Kind

Die Familie als Einheit aus Vater, Mutter und Kindern ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie verdient daher verdient eine besondere Wertschätzung und Förderung, insbesondre auf kommunaler Ebene.

Wir stellen uns daher gegen:

– die politisch gewollte Zersetzung der naturgegebenen Unterschiedlichkeit der zwei Geschlechter, Mann und Frau

– die politisch gewollte Zersetzung der Familie durch das frühzeitige Herausnehmen von Senioren aus ihrer vertrauten Umgebung

– dass Minderheiten deren Lebensentwürfe der gesellschaftlichen Mehrheit aufdrängen

Wir sind für:

+ eine vorrangige Betreuung von Kindern und hilfebedürftigen Senioren und Pflegebedürftigen durch familiäre und dann auch nachbarschaftliche Netzwerke

+ eine Selbstorganisation von Unterstützungsnetzwerken durch professionelle Angebote der Kommunen, der Vereine, der kulturellen Einrichtungen und sozialer Träger

+ Maßnahmen, die die Vereinsamung von Familienangehörigen zurückdrängen

9.1.3. Unterstützung von Familien aus Vater, Mutter, Kind

Wir unterstützen mit Hilfe der kommunalen Einrichtungen werdende und bestehende Familien aus Vater, Mutter, Kind. Als AfD wollen wir werdendes Leben und bestehendes Leben insbesondere mit dem Ziel fördern, die eigenen naturgegebene Fähigkeiten ausprägen zu können.

Wir stellen uns daher gegen:

– eine Entwicklung mit der Familien, Kinder und Jugendliche zum Spielball oder Experimentierfeld von Ideologien gemacht werden;

– Bestrebungen und Ideologien, die Kinder gegen ihre Eltern mobilisieren;

– Bestrebungen und Beratungen, Kinder oder Eltern in die in Richtung Familienauflösung und Familienspaltung manipulieren.

Wir sind für:

+ Öffentliche Einrichtungen, die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder Sexualaufklärung betreiben, die der Stärkung des Schutzes des ungeborenen Lebens dienen und die auf Unterstützungsangebote vor Ort aufmerksam machen;

+ eine Kombination aus Fördern und Fordern mit dem Ziel, dass Familien z.B. durch Familienberatungen zukünftig erfolgreich Eigenverantwortlichkeit für sich und ihre Gemeinschaft übernehmen;

+ eine Unterstützung der Kindererziehung durch eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Naturverbänden, wie Imkern, Obst- und Gartenbauvereinen, Forstwirtschaft und Jägern, um so das Bewusstsein für Flora und Fauna zu fördern.

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9.2. Heimat

Art. 131 der bayerischen Verfassung erlegt in Absatz 3 nicht nur auf, Schüler im Geiste der Demokratie, sondern auch, sie in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. Die AfD will diese verfassungsrechtliche Auflage ihrem Vergessen entreißen und neu beleben.

Das Diskrimierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgestezs ist allgemein bekannt. Weitgehend unbekannt ist jedoch, dass der selbe Artikel 3 des Grundgesetzes auch regelt, dass niemand „…wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen … bevorzugt werden“ darf.

Die AfD will durch ihre Politik ausdrücklich die fleißige und schweigende Mehrheitsgesellschaft stärken und so einer Entwicklung entgegenwirken, in der dieser fleißigen Mehrheitsgesellschaft durch immer bizarrere Minderheiten der Handlungskorridor verengt wird:

9.2.1. Unterstützung der Einbettung von Familien in die Gemeinde

Wir fördern die Vernetzung von Familien aus Vater, Mutter, Kind mit den lokalen Vereinen, Kultureinrichtungen, Festen und Traditionen. Wir möchten junge Menschen an regionale Bräuche und Traditionen heranführen und so eine lebendige Volkskultur unterstützen. Hierdurch stärken wir unsere Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl und bewahren so das Erfolgreiche.

Wir stellen uns daher gegen:

– Umbenennungen, Umdeutungen, Zersetzungsversuchen von Traditionen, Bezeichnungen, Straßennamen, Gemarkungen, aus ideologischer Motivation heraus;

– die Verteuerung von Sicherheitsauflagen für Ehrenamtliche, Vereine oder Gewerbetreibende bei Festen um die durch die Politik der Altparteien leider zunehmenden Bedrohungslagen und Gefährdungen zu kompensieren;

– bürokratische Auflagen für Ehrenamtliche und versuchen diese durch die Gemeinde z.B. mit ´Hilfe des kommunalen Satzungsrechts wo immer möglich abzufedern.

Wir sind für:

+ die Stärkung kultureller Bildung des Wissens über die Geschichte unserer Heimat und Kommune z.B. durch Projekt-Tage und/oder örtliche Vereine und/oder Heimatpflege;

+ den Schutz von Feuerwerken, Faschingsumzügen, Osterfeuern vor Übergriffen oder Verbotsversuchen durch links-grüne Ideologen;

+ die Aufsetzung von Einheimischenmodellen eine möglichst lange Ansässigkeit in der Gemeinde zu fördern und um Wegzügen entgegenzuwirken. 

9.2.2. Unterstützung der Heimatpflege

Wir bekennen uns ausdrücklich zu dem in Artikel 3 Absatz 2 der bayerischen Verfassung festgeschriebenen Schutz der kulturellen Überlieferung. Wir lehnen es ab, Kunst als Instrument der Umerziehung der Bevölkerung zu missbrauchen.

Wir stellen uns daher gegen:

– eine (Um-) Benennung und/oder Umwidmung unserer Straßen, Plätze und Denkmäler aufgrund ideologischer Vorstellungen und aufgrund falsch verstandener politischer Korrektheit;

– die Ausbreitung des durch selbsternannte Eliten künstlich konstruierten und verbreiteten Gender-Dialekts;

– eine Verteuerung kommunaler Räume für örtliche Vereine.

Wir sind für:

+ eine Bevorzugung regionaler und lokaler Kunst und Kultur in der Kunst- und Kulturförderung;

+ eine Möglichkeit, dass Bürger im kommunalen Raum mitbestimmen, mit welcher Kunst sie im öffentlichen Raum auf Dauer konfrontiert werden wollen;

+ eine Förderung von lokalen handwerklichen Leistungs-Schauen z.B. durch regelmäßige Veranstaltungen, Messen, Märkte, etc.

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9.3. Migration und Sicherheit

Forscher um den Soziologen und Verwaltungswissenschaftler Gerrit Kreffer aus Den Haag haben errechnet, wie sich Migration auf den Staatshaushalt auswirkt.

„Den höchsten Preis zahlen westliche Gesellschaften demnach für Einwanderer aus Afrika, die mit dem Motiv Asylbegehren einreisen, beziehungsweise deren Familiennachzug. Jeder Asylsuchende kostet den Staat den Forschern zufolge 625.000 Euro; der Familiennachzug nochmals 275.000; beides schließt die zweite Generation mit ein… So, wie die Dinge liegen, kostet Migration die deutsche Volkswirtschaft 5,8 Billionen Euro – ein Vielfaches dessen, was man für nachhaltige Reformen aufwenden müsste.“ 

Nur für Arbeitsmigranten aus Nordamerika, Westeuropa, Japan und Ozeanien errechnet sich ein ebensolches Plus; die kommen aber nicht zu uns. Die seit zehn Jahren von allen Altparteien vorangetriebene Migrationspolitik zerstört hierdurch Staat und Gesellschaft.

Der Staatsrechtler und ehemalige Bundesminister Prof. Rupert Scholz hat herausgearbeitet, wie alle Altparteien seit 2015 bei der Migration täglich Recht brechen:

„Das Grundgesetz schreibt … ganz eindeutig in Artikel 16a vor: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat nicht das Recht auf Asyl in Deutschland. Es wird leider zu oft und zu vielfältig nicht eingehalten. Aber das Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig.“

Dies gelte aber auch für das EU-Recht:

Wenn wir das Abkommen von Dublin nehmen: Dieses sagt das Gleiche wie Artikel 16a – niemand hat ein Anrecht auf Asyl, der aus einem anderen sicheren Land oder Drittstaat einreist. Die Rechtslage ist da ganz, ganz klar. Ich beziehe mich nur auf geltendes Recht.

Hieraus resultiere sogar eine Abschiebepflicht, denn:

„… das Entscheidende ist: Wir sind gesetzlich verpflichtet abzuschieben! Dass wir die Leute gar nicht erst aufnehmen dürften, wird leider missachtet.“

Und es war eine Kanzlerin der Union, die 2015 diesen Rechtsbruch eingeleitet hat:

„Merkels damalige Entscheidung, die Grenzen aufzumachen und alle Menschen beliebig reinzulassen, war ein eklatanter Rechtsbruch – und der ist bis heute nicht geheilt worden.“

Nur aufgrund einer Regelungslücke könne die Bundesregierung nicht verklagt werden und es sei daher auch die Union, die diesen Rechtsbruch bis heute aufrecht erhält:

„Wer sollte die Bundesregierung verklagen? Das ist schwierig. Das kann nur jemand, der selbst betroffen ist, der ein subjektives Recht hat, wie wir Juristen sagen. In diesem Fall gibt es da niemanden. Wir könnten folgendes tun: Wir könnten die Einhaltung des Dublin-Abkommens von den anderen EU-Staaten verlangen und – als Bundesrepublik Deutschland – beim Europäischen Gerichtshof darauf klagen. Aber das geschieht nicht.

Nur die AfD stellt sich der Verantwortung diesen permanenten Rechtsbruch aller Altparteien zu beenden.

9.3.1. Freiwillige Aufnahme von Illegalen destabilisieren Kommunen

Die in unseren Kommunen lebende friedliche Gesellschaft wird durch diese rechtswidrige Politik aller Altparteien täglich weiter destabilisiert. Auf dem Parteitag der CSU in Augsburg gestand Ministerpräsident Markus Söder dazu höchtselbst zu:

Blicken Sie doch bitte in die Kommunen: Die Migration wächst uns über den Kopf. Unser Land ist finanziell und kulturell überfordert. Viele fühlen sich in ihren Stadtteilen nicht mehr richtig daheim, in manchen Klassenzimmern wird kaum noch Deutsch gesprochen. Und manche der Flüchtlinge, die bei uns Schutz erhalten, begehen Gewalttaten wie in Mannheim und Solingen. Wir dürfen all diese Probleme nicht ignorieren oder bewusst ausblenden… Fakt ist: Die Zahlen steigen und die Kommunen sind komplett überfordert.“ 

Und was taten die regierende CSU und die Freien Wähler? Wenige Monate nach dieser Kritik schrieben sie in der Bek. v. 16.7.2025 (BayMBl. Nr. 310) die bisherigen Aufnahmequoten unverändert fort. Und nicht nur das: Sie lehnten auch noch die Anträge der AfD im Kreistag zu Altötting und im Burghauser Stadtrat ab, dass die Kommunen ihre in der AsylDV verankerten rechtlichen Spielräume dahingehend ausschöpfen, dass dem Bezirk und dem Landkreis Altötting weniger derartige Personen zugerwiesen werden.

Gemäß Bayerscher Asyldurchführungsverordnung ist es außerdem eine rein staatliche Aufgabe Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder Personen nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu betreuen. Jeder Bürgermeister, der derartige Personen übernimmt, tut dies daher ohne jeglichen Zwang und rein freiwillig. Jeder echte Flüchtling und jeder Illegale, der sich nicht auf Staatsgrund, sondern auf Gemeindegrund aufhält, darf dies, weil ein Bürgermeister ihm dies aus freiem Willen – und in der Regel ohne den Stadtrat zu fragen – ermöglicht hat.

Und was taten alle Altparteien, inklusive der CSU? Sie lehnten auch die Anträge der AfD im Kreistag zu Altötting und im Burghauser Stadtrat ab, die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um keine derartigen Personen mehr vom Landratsamt in ihr Gemeinde-Gebiet zu übernehmen.

Wir stellen uns daher gegen:

– die Fortführung der freiwilligen Praxis der Kommunen, Illegale von den Landratsämtern zu übernehmen. Dies wirkt auch der ungerechten Bevorzugung von Illegalen entgegen, weil Sozialämter Deckungszusagen für regelmäßige Mietzahlungen über einen ggf. ortsunüblich hohen, Mietzins geben. So schaffen wir auch Wohnraum für junge Familien;

– den Skandal, dass Ministerpräsident Söder eine Überforderung der Kommunen durch Migration eingesteht, aber den Landräten und Bürgermeistern die Möglichkeit verweigert, die in der AsylDV verankerten rechtlichen Rechte zu nutzen weniger Illegale zu übernehmen;

– jede Unterwerfung unter Vorgaben supranationaler Organisationen, wie z.B. unter das Resettlementprogramm der UNO.

Wir treten dafür ein, dass:

+ von dem durch den Bezirk Oberbayern aufzunehmenden Anteil von 35,6 % um 10 % nach unten abgewichen wird, da dies zur ordnungsgemäßen oder wirtschaftlicheren Unterbringung oder Wohnsitzzuweisung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 AsylDV);

+ von dem durch den Landkreis Altötting als Staatsbehörde aufzunehmenden Anteil Oberbayerns von 2,4 % nach unten abgewichen wird, da dies 1. zur ordnungsgemäßen oder wirtschaftlicheren Unterbringung oder Wohnsitzzuweisung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist oder 2. angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung steht oder eine angespannte Arbeitsmarktsituation vorliegt und dadurch jeweils die Integration erschwert wird (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylDV);

+ die Gemeinden und die Landkreise im eigenen Wirkungskreis sich bei der Unterbringung auf die in § 5 Abs. 2 AsylDV gesetzlich verankerte „Mitwirkungspflicht“ beschränken und daher keine weiteren Objekte zusagen und bestehende Mietverträge auslaufen lassen oder kündigen.

9.3.2 Eine am Recht und den Interessen der Bürger und der Heimat orientierte Migrationspolitik

Deutschland, Bayern und unsere Städte und Gemeinden brauchen dringend eine Wende in der Migrationspolitik, die auf Vernunft, Recht und Realität basiert. Eine geregelte Migrationspolitik muss statt einer Unterwerfung unter supranationale Vorgaben die Interessen unserer Heimat in den Vordergrund stellen, ohne die humanitäre Verpflichtungen gegenüber den ca. 5% echten Flüchtlingen zu vernachlässigen.

Ausreisepflichtigen und/oder kriminellen Illegalen werden wir die kommunalen Unterstützungen wo immer rechtlich möglich entziehen und per Antrag im Stadtrat, Kreistag die Mitglieder und Anhänger der linksgrünen Parteien und die Helferkreise auffordern diese Personen bei sich privat aufzunehmen und diese aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln, statt aus Steuermitteln zu unterstützen.

Wir wirken daher gegen

– die Umetikettierung von Fake-Flüchtlingen, also z.B. so bezeichneten „Geduldeten“, in echte Flüchtlinge und gegen die damit verbundene Täuschung der Bevölkerung über das Ausmaß der tatsächlichen Anerkennungsquoten;

– rechtliche Sondertatbestände, wie z.B. „Duldungen“, etc. und wirken auf kommunaler Ebene auf deren Reduktion und Abschaffung hin;

– das Ignorieren der im Asylbewerberleistungsgesetz verankerten Regelung, arbeitsfähige Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit bei kommunalen Trägern heranzuziehen und werden dies im Landkreis und dessen Kommunen beantragen.

Wir treten dafür ein, dass:

+ die Möglichkeit Staatsbürgerschaften zu sammeln wieder reduziert wird. Es gibt kein Menschenrecht auf mehr als eine Staatsbürgerschaft

+ das Positionspapier „Migrationswende“ des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 2.9.2024 umgesetzt wird, darunter auch die Forderung, das Asylrecht bei Überforderung temporär per Notstandsvorbehalt auszusetzen, wie es die Europäischen Verträge ausdrücklich erlauben

+ die Kommunen freiwillige Unterwerfungen unter Programme der UNO, EU, etc. kündigen, wie z.B. den von allen Altparteien außer der AfD angenommenen Antrag des Bürgermeisters von Burghausen, die Stadt der Agenda 2030 der UNO zu unterwerfen und der darin verankerten Flüchtlingspolitik.

9.3.3 Importierte Kriminalität destabilisiert die Gesellschaft

Im Juni 2025 konnte man der Presse entnehmen, dass fast jeder zweite Häftling in deutschen Gefängnissen keinen deutschen Pass hat:

Der Ausländeranteil liegt mit 26.710 Häftlingen bei 45 Prozent, ist damit fast dreimal so hoch wie die Ausländerquote innerhalb der Wohnbevölkerung. Zwischen 2017 und 2024 ist der Ausländeranteil unter den Strafgefangenen (ohne U-Häftlinge) von 30 auf 37 Prozent gestiegen.“

Personen mit der deutschen und einer weiteren Staatsangehörigkeit wurden in dieser Statistik übrigens den Deutschen zugerechnet.

„Personen aus bestimmten Herkunftsländern sind in der Kriminalität massiv gegenüber Inländern überrepräsentiert.“ Beim Raub liegen Algerier beispielsweise 12.685 Prozent über dem Schnitt der Allgemeinbevölkerung und bei Sexualdelikten Personen aus Gambia mit einem Plus von 2114 Prozent. Eritreer sind bei Sexualdelikten mit einem Plus von 845 Prozent und bei Gefährlicher Körperverletzung mit einem Plus von 607 Prozent besonders auffällig.

Die deutsch-iranische Sprachdozentin Nasrin Amirsedghi berichtet aus ihrem Alltag:

„die „härteste und zugleich ehrlichste Frage“, wäre, wie viele Migranten aus dem Nahen Osten und Afrika womöglich nicht integrierbar seien. „Ein relevanter Teil ist nicht integrierbar – nicht nur aus intellektuellen Gründen, sondern weil der Wille fehlt. Viele lehnen zentrale Werte unseres Zusammenlebens ab: Gleichberechtigung, Demokratie, Pluralität.“ Besonders frustrierend sei es, „wenn Teilnehmer den Unterricht sabotieren, sich weigern, jüdische Geschichte zu thematisieren oder bei Ausflügen zu Synagogen plötzlich ‚krank‘ sind.“

Die Bundes-Psychotherapeutenkammer weist darauf hin, dass mindestens die Hälfte der Flüchtlinge psychisch krank ist. Eine Folge: ein „vorbildlich Integrierter“ rast mit seinem Auto in München in einen Verdi-Demonstrationszug und tötet hierbei die Algerierin Amel und deren zweijährige Tochter Hafsa:

Einem Psychiater hatte Noori im Gefängnis erklärt, Allah habe ihm befohlen, in die Menschenmenge zu rasen.“

Die US-Administration wies hierzu bereits vielfach darauf hin, dass einzelne Regierungen der Welt sich ihrer Gefängnisinsassen und Insassen psychischer Kliniken dadurch entledigen würden, indem diese in die Flüchtlingsströme gemischt werden.

Wir wirken gegen

– Antisemitismus innerhalb der Illegalen

– falsche Toleranz gegenüber psychischen Auffälligkeiten unter den Illegalen

– falsche Toleranz gegenüber nicht integrierbaren Personen und bei Sabotagen von Unterricht und/oder Hilfsangeboten

Wir treten dafür ein, dass:

+ die Kommunen sich bei Wohnsitzneuanmeldungen regelmäßig über die von dem Anmelder im In- und Ausland begangenen Straftaten informieren und die Zahl der Verurteilungen von Bewohnern nach Staatsangehörigkeiten ausdifferenziert veröffentlicht

+ Flüchtlinge einen Pflichtbesuch in den ehemaligen Konzentrationslagern Dachau oder Flossenbürg absolvieren und dass Antisemiten unter den Illegalen schnellstmöglich aus den Gemeinde-Gebieten entfernt werden

+ dass Illegalen schnellstmöglich Beschäftigungs-Möglichkeiten zugewiesen werden und dass die Akzeptanz der Annahme dieser Angebote nach Herkunftsländern ausdifferenziert veröffentlicht wird

9.3.4. Keine Islamisierung unserer Gemeinden

Die Wurzeln von islamischen Antisemitismus liegen im Koran. Sure 5.51 des Koran schreibt vor:

„Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Freunden! Sie sind einander Freunde. Wer von euch sich ihnen anschließt, der gehört zu ihnen.“

und Sure 2 des Koran erlegt dem Leser auf:

„Dieses Buch (der Koran) ist Gottes Offenbarung. Daran ist nicht zu zweifeln. Es enthält Rechtleitung für die Frommen“.

Demnach ist ein gläubiger Muslim darauf vergattert, den Koran wörtlich zu nehmen.

Der aus diesen Zeilen entnehmbare Alleinvertretungsanspruch des Koran gegenüber anderen Religionen steht einem harmonischen Zusammenleben mit anderen Religionen und mit Atheisten evidenterweise im Weg.

Wir setzen daher die leeren Worte:

  • „Zuwanderer, die auf Dauer hier leben wollen, müssten sich einer gewachsenen, freiheitlichen deutschen Leitkultur anpassen.“ (Friedrich Merz)
  • „Heute hat ein Teil der bei uns lebenden Ausländer selbst Gettos gegründet, weil sie uns Deutsche verachten. Wer zu uns kommt, muss die deutsche Leitkultur übernehmen.“ (Jörg Schönbohm)
  • „Es gibt eine in Jahrhunderten gewachsene Leitkultur in Deutschland. Also, bei aller Toleranz: Kathedralen müssen größer sein als Moscheen.“ (Edmund Stoiber)
  • „Die Leitkultur in Deutschland ist die christlich-jüdisch-abendländische Kultur. Sie ist nicht die islamische und wird es auch nicht in Zukunft sein.“ (Hans-Peter Friedrich)
  • „Wir brauchen – mit oder ohne diesen Begriff – eine Leitkultur, weil eine Gesellschaft Vielfalt nur erträgt, wenn es ein Maß an Gemeinsamkeit gibt, das nicht zur Disposition steht.“ (Norbert Lammert)
  • „Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Deutschland ist durch das Christentum geprägt“ (Horst Seehofer) Quellen https://www.spiegel.de/fotostrecke/leitkultur-debatte-das-wort-das-niemals-stirbt-fotostrecke-159358.html

in die Praxis um. Nur mit der AfD wird Bayern auch bayerisch bleiben.

Wir sind gegen:

– den Verkauf oder die Nutzungsüberlassung kommunaler Liegenschaften an islamische Organisationen und wir streben an, dass vor dem Bau von Moscheen ein Bürgerentscheid stattfindet.

– ein Verschweigen und Kleinrelativieren kritischer Aussagen im Koran und in den Hadithen in unseren westlich aufgeklärten Gesellschaften.

– Anbiederungen durch eine „Ramadanbeleuchtung“, Fastenbrechen in der Öffentlichkeit, die Umbenennung von Christkindlmärkten in „Wintermärkte“ und von Martinsumzügen zu „Lichterumzügen“, Genehmigungen von Minaretten oder anderen dominanten islamischen Stilformen und von Muezzinrufen sowie gegen kommunale Mitfinanzierungen islamischer Veranstaltungen;

Wir sind für:

+ regelmäßige Berichte der Ausländerbeauftragten / Integrationsbeauftragten der Gemeinden über Aktionen und Fortschritte gegen Antisemitismus und führen mit ihnen eine offene Debatte darüber, welche Auswirkungen religiöser Zwang auf die persönliche Freiheit, auf Bildungschancen und auf die Integration junger Menschen gleich welcher Herkunft hat;

+ eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Druck z.B. in Schulen und im öffentlichen Bereich und insbesondere auf Kinder und Jugendliche, sich islamischen Vorschriften zu unterwerfen – oder gar zu konvertieren – sei es in Bezug auf Kleidung, Essgewohnheiten oder ihr Verhalten im Alltag;

+ Untersuchungen und Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Grundrechte auf individuelle Religionsfreiheit (einschließlich der negativen Religionsfreiheit) und körperliche Unversehrtheit z.B. in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen, sowie in der Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

weitere Zextfragmente / Ideen: 

3.3 Feuerwehren zukunftsfest machen

Die Feuerwehren stellen einen zentralen Bestandteil des Gemeindelebens dar. Um ihrem Auftrag „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“ dauerhaft gerecht werden zu können, ist vorausschauende Planung unbedingt erforderlich. Die AfD setzt sich dafür ein, einen langfristig angelegten Gerätebeschaffungsplan zu erstellen. Verfügbare Fördermöglichkeiten und Haushaltsmittel können so nachhaltig aufeinander abgestimmt werden. Moderne Feuerwachen, Geräte und Ausbildung sind nicht nur im Einsatzfall wichtig, sie helfen auch bei der Nachwuchsgewinnung. Die Feuerwehr leistet auch durch ihr soziales Engagement einen großen Beitrag zum Identitäts- und Gemeinschaftsgefühl in den Ortschaften. Diese Aufgaben wollen wir unterstützen, ohne die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune aufs Spiel zu setzen. Die AfD bringt dem Ehrenamt eine besondere Wertschätzung entgegen und sorgt durch Haushaltskonsolidierung langfristig für die erforderlichen Finanzmittel für das Ehrenamt.

 

  • Einführung von Online-Umfragen zu ausgewählten Themen
  • Noch bessere Mitarbeiterbindung durch Benefit-Programme im Rahmen des Tarifrechts
  • Entwicklung einer Töging-App zur besseren Informationsweitergabe (Straßensperrungen, Stromausfall, Wasserrohrbruch, …)
  • Vernünftige Ost-/Westverbindung zur Autobahn / Rottweg
  • Ersatz des Bahnübergangs Höchfeldener Straße durch Brücke
  • Laufende Sanierung von Gehwegen und Straßen
  • Geschwindigkeitsanzeigen an kritischen Stellen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
  • Ausbau von Radwegen, wo es verkehrsrechtlich möglich ist
  • Vision einer Industriestraße zur direkten Anbindung des Gewerbegebiets Mitterwert an die Autobahn
  • Modernisierung des Rettungszentrums (Feuerwehr, Wasserwacht und BRK)
  1. Wasserversorgung
  • Abschluss der Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Trinkwasserversorgung über Tiefenwasser
  1. Kinder, Jugend & Familie
  • Neubau des Kindergartens St. Johann
  • Unterstützung der Einführung eines „Jugendparlaments“ Töging zur politischen Bildung
  • Fortführung der Spielplatzsanierungen
  • Schulen weiter sanieren und zukunftsfähig machen

Soziales & Nachbarschaftshilfe

  • Es soll der Impuls gesetzt werden, gemeinsam mit Vereinen, Kirchen, sozialen Einrichtungen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Nachbarschaftshilfe auf den Weg zu bringen.
  • Barrierefreiheit konsequent weiterentwickeln
  • Einsatz für die Ansiedlung von Haus und auch Fachärzten
  1. Kultur & Veranstaltungen
  • Mehr Kultur in Töging – jedoch keine Konkurrenz zu Nachbarorten, sondern ein ergänzendes, wertvolles Angebot
  • Kantine als Kulturzentrum: akustisch und technisch modernisiert, ideale Location für Konzerte, Theater und Kulturabende
  • Mehrzweckhalle modernisiert und mit über 1000 Plätzen für größere Veranstaltungen hervorragend geeignet!
  • Förderung bestehender Veranstaltung und Erweiterung des Angebots an kulturellen Veranstaltungen durch Kooperation mit Veranstaltern, Vereinen, Schulen, Kirchen und Initiativen
  • Unterstützung von Festen, Märkten und kulturellen Veranstaltungen in Töging
  • Pflege des kulturellen Erbes (Industriegeschichte) – Zusammenarbeit Verbund und Heimatbund
  1. Schwimmbad Töging – Vor 100 Jahren gebaut. Für die Zukunft fit gemacht.

Das Töginger Freibad ist ein Ort der Begegnung und Lebensfreude – für Jung und Alt. Es wird 2031 100 Jahre alt. Wir wollen das Bad auf dieses Jubiläum vorbereiten:

  • Sanierung des Mehrzweckbeckens bereits in der Planung
  • Weitere Sanierungen notwendig: Schwimmerbecken, grundlegende Erneuerung der Technik, Energieeffizienz
  • Das Schwimmbad bleibt unser Freizeitmittelpunkt – familienfreundlich, gepflegt und modern
  1. Umwelt, Klima & „Grünes Töging“
  • Unterstützung der Landwirtschaft und Direktvermarkter vor Ort
  1. Haushalts- & Finanzpolitik
  • Solide Haushaltspolitik fortsetzen
  • Investitionen nur bei gesicherter langfristiger Tragbarkeit
  • Keine Prestigeprojekte mit unkalkulierbaren Folgekosten
  1. Zusammenarbeit & Werte
  • Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg fortführen
  • Klare, ehrliche, gerechte Politik
  • Fokus auf gemeinsames Handeln, nicht Parteipolitik
  • Werteorientiert: Für Zusammenhalt, Verantwortung und Gemeinsinn

https://www.csu-toeging.de/wahlprogramm-fuer-die-kommunalwahl-2026/

 

 

 

  • Zu „Bauen“ 5.4 Einen lebenswerten Ort als Heimat für unsere Kinder schaffen

Wir wollen in Ortsplanung und Städtebau Umgebungen mit menschlichen Dimensionen und gestalterischer Harmonie schaffen, die lebenswerte Heimat sind.

Wir wollen die Entwicklung von familienfreundlichen und sicheren Ortsteilen und Stadtteilzentren mit kurzen Wegen und hoher Aufenthaltsqualität fördern.

Es ist an der Zeit, in unseren Städten ein klares Zeichen für Kinder zu setzen: Wir wollen ein Sonderprogramm zur Errichtung von hochwertigen Spielplätzen, auch in Innenstadtlagen.

Wir stehen für die Förderung von Familien, insbesondere in deren Gründungs- und Entwicklungsphase.

Familien brauchen unsere Unterstützung.

Wir fordern die Nutzung der Möglichkeit kommunaler Wohnungsbauprogramme, um in unseren Städten und Gemeinden kontinuierlich vergünstigten Wohnraum anbieten zu können, auch für den Eigentumserwerb durch Familien.

Flächen im Besitz der öffentlichen Hand sollen auch für genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte genutzt werden. Unser Ziel ist es, jeder jungen einheimischen Familie in ihrem Heimatort ein attraktives Angebot für günstigeren Wohnraum oder Baugrund zu geben.

 

5.2 Einheimischenprogramme

Oft werden Asylbewerber, die sich hier illegal und ohne Asylgrund aufhalten, bei der Wohnungsvergabe bevorzugt. Grund hierfür ist die Deckungszusage der Sozialämter für Asylbewerber zur regelmäßigen Zahlung eines, ggf. ortsunüblich hohen, Mietzinses. Dies benachteiligt insbesondere junge Familien, die durch die Politik der etablierten Parteien nur ein geringes Haushaltseinkommen zur Verfügung haben. Das möchten wir ändern.

Für Einheimische mit durchschnittlichem Verdienst ist es in einigen Gebieten nahezu unmöglich, erschwingliche Miet- oder Eigentumswohnungen oder günstiges Bauland für den Bau eines Eigenheims zu erwerben. Mit einem Einheimischenmodell wollen wir weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung, insbesondere jungen ortsansässigen Familien, den Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimat erleichtern. Erzwungene Abwanderung aufgrund der Knappheit geeigneter Wohnräume und dem damit verbundenen zwangsweisen Verlust des sozialen Zusammenhalts wollen wir so entgegenwirken. Für ein ähnliches Modell im Zusammenhang mit Sozialwohnungen wollen wir uns stark machen.

 

  • Zu Bildung: . Projekttage in der Natur sollen den Schülern die Möglichkeit bieten, die Umwelt hautnah zu erfahren. Des Weiteren wollen wir die lokale kulturelle Bildung und das Wissen über die Geschichte unserer Heimat und Kommune stärken.

 

Und spätestens seit dem, Mai 2023 wissen wir auch, dass diese Deindustrialisierung politisch gewollt ist. Die demokratisch nicht legitimierte EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, hat dies selbst zugegeben, als sie freiwillig(!) bei ihrer Eröffnungsrede der Degrowth-Konferenz am 15. Mai des Jahres 2023 im EU-Parlament sagte:

„Wenn wir zurückblicken, veröffentlichten der Club of Rome und eine Gruppe von MITForschern vor etwas mehr als 50 Jahren den Bericht „Die Grenzen des Wachstums“. Es bildete die Wechselwirkung zwischen Bevölkerungswachstum, Wirtschaft und Umwelt ab. Und vor 50 Jahren kam es zu einer drastischen Schlussfolgerung: Stoppen Sie das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum – sonst wird unser Planet damit nicht zurechtkommen.(vgl. https://youtu.be/dhoIS79tp0s  )

Nach dieser Einleitung verdeutlicht Ursula voder Leyen, dass für sie die Zeit des Diskutierens vorbei sei und sie nun handelt und der Handlung lautet: Dekarbonisierung!

„Aber anstatt diese Debatten in die Länge zu ziehen, möchte ich mich heute auf einen Punkt konzentrieren, und das ist ein Punkt, den der Bericht zweifelsohne richtig auf den Punkt gebracht hat: Das ist die klare Botschaft, dass ein auf fossilen Brennstoffen basierendes Wachstumsmodell schlichtweg obsolet ist.“

Damit hat Ursula vonder Leyen eingestanden, dass es ihre Absicht ist mit Hilfe des CO2-Narrativs die energieintensive Wirtschaft in der EU zu zerstören! Wer sich das Video ansieht  erkennt im Hintergrund auf der Tafel die Logos der Kommunisten, Sozialisten, Grünen, Sozialdemokraten, Liberalen und der Manfred-Weber-EVP (EPP) mitsamt der CSU. All das schweigt die „Qualitätspresse“ einfach weg!

Damit ist belegt: Um diese Deindustrialisierung auch praktisch durchzusetzen wird unsere Industrie politisch gewollt und unter dem CO2-Narrativ von wichtigen Produktionsfaktoren, wie z.B. Rohstoffe oder Energie abgeschnitten.

Das Abschneiden der Industrie von Energie

Am wirkungsvollsten ist hierbei das Abschneiden von Energie. Die Regierung hat zuerst alte Kraftwerke gesprengt und erst dann begonnen neue Kraftwerke zu bauen. Nun sollen/müssen die zerstörten Kraftwerkskapazitäten gleich doppelt neu gebaut werden. Einmal für den Umstand, wenn die Sonne scheint und der Wind weht (Photovoltaik und Windkraft) und ein zweites Mal für den Umstand, wenn das nicht der Fall ist (wasserstofffähige Gaskraftwerke; vgl. https://www.youtube.com/watch?v=1FWAx66xAFg). Nebenbei bemerkt hat die AfD im Landkreis bereits vor 6 Jahren ein eigenes Kraftwerk für den Landkreis gefordert. Damals wurden wir ausgelacht. Hinzu kommt noch die Notwendigkeit hierfür ein neues Stromnetz zubauen. All das wird überwiegend über den Strompreis den Stromkunden aus der Tasche gezogen.

Der neuen Sicherheitsstrategie der US-Regierung ist außerdem die für den Landkreis interessante Tatsache entnehmbar, dass die chemische Industrie nach Indien zieht, um dort ihre Prozesse mit dem russischen Gas zu betreiben, das sie in Deutschland – politisch gewollt – nicht bekommen:

Deutsche Chemieunternehmen bauen in China einige der weltweit größten Verarbeitungsanlagen und nutzen dabei russisches Gas, das sie im Inland nicht beziehen können. (Seite 26 Absatz 1)

.

Der Zwang „Staatsprodukte“ zu produzieren

Wenn dann doch einmal Energie vorhanden ist, wird die Industrie gezwungen mit dieser „politisch korrekten“ Energie „Staatsprodukte“ zu produzieren. Das sind jedoch Produkte, die kaum Abnehmer auf dem heimischen Markt finden und noch weniger Abnehmer auf dem Weltmarkt, wie z.B. Elektro-Autos, Fake-Fleisch und vegane Milch, etc.

Auch die Chemie-Industrie darf nur noch „Staatsprodukte“ produzieren:

Thomas, [27.12.2025 11:31]
Dieser Zwang, nur noch „Staatsprodukte“ produzieren zu dürfen, betrifft auch die Chemie- und Pharmabranche und damit das Chemie-Dreieck und damit auch den Wirtschaftsstandort Altötting. Zum Zweck der Übertragung der Degrowth-Agenda auf die Chemie-Industrie strebt die EU an, einfach neu zu definieren, was sie als „gefährliche Chemikalie“ erachtet:

Dies bestätigt auch der VCI:

„Die EU-Kommission strebt mit ihrem Entwurf einer Chemikalienstrategie einen Paradigmenwechsel an: Bewährte Grundprinzipien, wie die wissenschaftliche Risikobewertung als eine Voraussetzung für Entscheidungen im Chemikalienmanagement, werden infrage gestellt. Es geht nur noch um die Frage, ob eine Substanz grundsätzlich gefährliche Eigenschaften hat. Fragen der Exposition und der Dosis spielen in den Überlegungen der EU-Kommission keine Rolle. Dabei ist unklar, inwieweit Regeln für Endkunden-Produkte auch auf den industriellen oder gewerblichen Bereich ausgeweitet werden. Das macht unserer Branche große Sorgen. Absehbar ist: Sollte die Chemikalienstrategie unverändert umgesetzt werden, wird sich die Zahl verfüg- und nutzbarer Chemikalien in Europa deutlich verringern. Gleichzeitig erhöht sich aber angesichts immer neuer Anforderungen die Verunsicherung, welche Chemikalien die weggefallenen ersetzen können.“ (vgl. https://www.vci.de/themen/chemikaliensicherheit/eu-chemikalienstrategie/es-geht-um-diezukunft-von-chemie-und-pharma-standpunkt-eu-chemikalienstrategie.jsp).

Wenn die EU also sagt, „wir wollen keine gefährliche Chemie“, dann meint sie damit nicht etwa, dass sie keine Chemie wollen, die tatsächlich, also erwiesenermaßen für den Menschen gefährlich ist, wie z.B. echte Gifte. Die EU meint damit, dass ein chemischer Stoff aufgrund seiner Stoffzusammensetzung rein abstrakt zu einer Gruppe an Stoffen gezählt wird, in denen sich einer der Stoffe als gefährlich erwiesen hat. Bildlich gesprochen bedeutet das, das wenn sich ein  Kraftfahrzeug bei Tests als zu gefährlich für eine Zulassung im Straßenverkehr erwiesen hat, weil z.B. das ABS nicht funktionierte deswegen – unabhängig vom Einzelfall – alle Fahrzeuge mit den selben ABS keine Zulassung mehr erhalten.

Umgesetzt wird dies in der „Chemikalienstrategie“ der EU:

Die EU-Kommission hat am 14. Oktober 2020, also als die Nachrichten mit Meldungen über das Corona-Virus geflutet wurden, eine „EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ vorgelegt. Die Strategie soll angeblich

„innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen“.

Mit zahlreichen Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz ist sie Teil des Green Deal. Die Umsetzung wird weitreichende Folgen haben – die europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP-Verordnung sowie weitere Vorschriften sollen geändert und verschärft werden bzw. wurden bereits angepasst. Eine Ende 2021 durchgeführte, erste Untersuchung der ökonomischen Folgen schätzte für die europäische Chemiebranche einen Netto-Marktverlust von mindestens 12 Prozent des Branchenumsatzes bis 2040 ab – allein aufgrund der geplanten Einführung von Verwendungsbeschränkungen für Stoffe bestimmter Gefahrenklassen. Die Gesamtauswirkungen mit allen weiteren angekündigten Maßnahmen sowie durch Rückkopplungseffekte auf Wertschöpfungsketten werden ungleich größer sein.

Die Chemikalienstrategie setzt übergeordnet auf einen stärker gefahrenbasierten Ansatz. Hat eine Chemikalie bestimmte abstrakt als gefährlich bewertete Eigenschaften, soll es schneller möglich sein, Produktion und Verwendung zu verbieten beziehungsweise zu beschränken – ohne vertiefte Prüfung, ob tatsächlich ein Risiko für eine Exposition besteht (vgl. https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Wirtschaftspolitik/2024/Downloads/241015_Update-EU-Chemikalienstratgegie-erfolgreichgestalten.pdf ).

Mit anderen Worten: ein zu großer Teil der im Landkreis Altötting produzierten chemischen Stoffe wird über die EU einfach zu „Giften“ umdefiniert, um deren Produktion dann mit Hilfe der REACH-Liste zu verbieten.

Thomas, [27.12.2025 11:31]
Hierin steckt nicht nur eine abstrakte Gefahr für den Chemiestandort Altötting, sondern der Standort wurde bereits tatsächlich ein Opfer dieser Politik. Dass PFOA bereits ab geringen Mengen tatsächlich giftig wirkt, ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen. Doch statt nur PFOA in die REACH-Liste der giftigen Stoffe aufzunehmen, wurde die gesamte Gruppe aller Stoffe auf die Verbotsliste gesetzt, die an Kohlenstoff-Atome gebundene Flour-Atome aufweisen.  Es handelt sich um über 10.000 Verbindungen, von denen die meisten völlig unschädlich, ja sogar nützlich sind (vgl. https://www.ihk.de/rhein-neckar/innovation/umweltberatung/umwelt-news/pfas-beschraenkungsvorschlag-5755210). Als Reaktion hierauf kündigte 3M die Schließung des Werks in Burgkirchen an.

Natürlich hat die AfD diese Argumente in einem Antrag dem Stadtrat zu Burghausen und dem Kreistag vorgelegt. Bürgermeister und Landrat haben alles getan, um diese Argumente mit Hilfe von Verfahrenstricks nicht diskutieren zu müssen. Die „Qualitätspresse“ hat dazu geschwiegen.

Der neuen Sicherheitsstrategie der US-Regierung ist außerdem die für den Landkreis interessante Tatsache entnehmbar, dass die chemische Industrie nach Indien zieht, um dort ihre Prozesse mit dem russischen Gas zu betreiben, das si ein Deutschland nicht bekommen:

Deutsche Chemieunternehmen bauen in China einige der weltweit größten Verarbeitungsanlagen und nutzen dabei russisches Gas, das sie im Inland nicht beziehen können. (Seite 26 Absatz 1)

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Enteignung als Synonym der „Transformation“

Was auf die Bevölkerung außerdem noch zukommt, wenn die Altparteien weiter machen können, wie bisher zeigt sich an der Posse um das so genannte „Verbennerverbot“. Aktuell haben sich die Vertreter der Ideologie der Kreislaufwirtschaft den Fahrzeugaltbestand ausgesucht und wollen diesen in die „Kreislaufwirtschaft“ hineinzwingen.

Als Mittel zum Zweck der Umsetzung soll der EU dazu die so genannte „Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG“ der EU dienen. Im September 2000, also auch während der Corona-Zeit, wurde dann die EU-Richtlinie zu Altautos, die sogenannte ELV- oder End-of-Life-Richtlinie, verabschiedet. Das ist der heutige Stand der Herstellerverantwortung für Autos. Doch diese soll kräftig umgestaltet werden, wie aus einem „Vorschlag“, also einem „Gesetzesentwurf“ der EU hervorgeht:

Das was nun folgt ist nicht etwa eine Idee oder „Desinformation“ der AfD, sondern man kann es bei der EU wortwörtlich nachlesen. Einem am 13.7.2023 veröffentlichten „Vorschlag“ von Virginijus SINKEVIČIUS, dem „EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei“ (das ist so eine Art „Umweltministerium“ der EU), der mit

“ Im Namen des Europäischen Parlaments. Im Namen des Rates, Die Präsidentin Der Präsident /// Die Präsidentin“

unterzeichnet ist, kann man in den ersten Zeilen wortwörtlich entnehmen:

„Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird. Im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 1 und der neuen Industriestrategie für Europa 2 ist der Fahrplan für die europäische Industrie zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals festgelegt. Der Aktionsplan enthält eine Verpflichtung zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Altfahrzeuge, um „stärker kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern (Verknüpfung von Auslegungsaspekten mit der Behandlung am Ende der Lebensdauer), Vorschriften für den obligatorischen Rezyklatanteil in bestimmten Werkstoffen … zu prüfen und die Recyclingeffizienz zu verbessern“. Im EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ 3 wird auch betont, dass die Kommission neue Maßnahmen vorschlagen muss, um den externen Umweltfußabdruck der EU im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Alt‑ und Gebrauchtfahrzeugen zu verringern.

Sowohl der Europäische Rat 4 als auch das Europäische Parlament 5 haben die Bedeutung dieser Initiative anerkannt…“

Thomas, [27.12.2025 11:31]
Es geht also bei diesem Vorschlag darum, die KFZ-Industrie unter das Diktat der „kreislauforientierten Geschäftsmodelle“ zu zwingen. „Zwingen“ ist deswegen der zutreffende Begriff, weil damit die alte ELV- oder End-of-Life-Richtlinie in eine „Verordnung“ umgebaut werden soll. Was das bedeutet kann man Artikel 57 entnehmen:

„Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.“

Der Bundestag kann hieran dann also nichts mehr ändern!

Wesentlicher Gedanke dieses Verordnungsvorschlags ist also die Automobilindustrie in die Kreislaufwirtschaft hineinzuzwingen.

Um das zu erreichen will die EU die Kontrolle über den gesamten Lebenszyklus jedes Fahrzeugs von der Wiege bis zur Bahre definieren. Wenn ein Auto dann seine Lebensarbeit angeblich abgeleistet hat, bestimmt die EU, was davon recycelt oder verschrottet wird, um die darin enthaltenen Rohstoffe einer neuen Verwendung zuzuführen. Das Schmankerl hierbei ist: die EU und nicht etwa der Eigentümer definiert wann ein Auto seine Lebensarbeit angeblich abgeleistet hat.

Wann geht Dein Auto in das Eigentum des Staates über?

Der Vorschlag der EU enthält eine Menge an Regeln und Ermahnungen, die sowohl Fahrzeughersteller als auch Akteure in der Recycling-Wirtschaft betreffen. Hinzu kommen auch neue Anforderungen, die an Fahrzeugeigentümer gestellt werden.

In Folge dessen legen dann die EU und der Staat fest, ab wann ein Fahrzeug als „End-of-Life“ gilt und was der Eigentümer dann überhaupt noch tun kann, um sein Eigentum nicht zu verlieren. Das geht sogar so weit, daß der Eigentümer das Fahrzeug unverzüglich und strafbewehrt zur Verschrottung abgeben muss, wenn die von der EU definierten Kriterien erfüllt sind.

Noch steht diese Idee am Beginn des Legisativverfahrens und es könnte noch ca. 2 Jahre dauern, bis diese verabschiedet wird und auf diesem Weg könnte es auch noch Änderungen geben; doch egal, was am Ende entschieden wird: dieser Entwurf zeigt, was in den Köpfen dieser Eurokraten vor sich geht und er zeigt, worauf sie hin letztendlich hinaus wollen und das ist höchst bedenklich!

Gemäß EU wird es also nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs sein, der über die Zerstörung / Verschrottung seines Autos nachdenkt, sondern diese Entscheidung trifft – wenn es nach der EU geht – der Staat. Auch das ist keine „Desinformation“ der AfD, sondern jedermann kann dies im Artikel 26 des „Vorschlags“ nachlesen.

Am Lebensende des KFZ muß(!) der Eigentümer sein Fahrzeug verschrotten, alias „dem Recycling übergeben“

Dort steht:

Artikel 26
Pflichten des Fahrzeugeigners

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.

Wann das Lebensende des KFZ erreicht ist, definiert die EU

Wann der Fahrzeugeigentümer also zum Schrotthändler gehen muss, wird in Teil I der Anlagen festgelegt. Wenn einer der in A definierten Punkte erfüllt ist, verfällt das Eigentum. Dabei kann es sich um alles Mögliche handeln (vgl. Anlage I Teil A), vom Auto

„wurde in Stücke zerlegt oder zerlegt“, bis hin zu
„seine Bremsen und Lenkungskomponenten sind zu stark abgenutzt“ oder es hat
„seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.“

Anlage I Teil B sind fakultative Kriterien genannt, die der Nationalstaat auch noch berücksichtigen kann, wie z.B.

„die erforderliche nationale Verkehrssicherheitsprüfung nach mehr als zwei Jahren ab dem Datum nicht bestanden“ (dieses Kriterium steht im Teil B des Verordnungsvorschlags, ist also fakultativ).

Thomas, [27.12.2025 11:31]
Doch das ist noch nicht alles. eine noch viel größere Gefahr dürfte darin bestehen, daß die EU die das Recht übertragen bekommen soll, diesen Kriterienkatalog, wann ein Fahrzeug als „Altfahrzeug“ gilt und deswegen zu verschrotten ist, selbst zu definieren. In dem Verordnungsentwurf findet man nämlich in dem Erwägungsgrund (68) auch die Passage:

„…Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung von Anhang I zu erlassen, um die Kriterien für die Einstufung eines Fahrzeugs als Altfahrzeug festzulegen.“

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen dürfte es nachvollziehbar sein, weswegen die Weihnachts- und Neujahrsausblicke der letzten Jahre eher pessimistisch ausfielen, zumal völlig unklar ist, ob wir uns aus eigener Kraft aus diesem Schlamassel hätten befreien können.

Wir fragen uns aber: Was bringt eine Rücknehme des Verbrennerverbots, wenn die EU die Bürger dazu zwingt nicht den Verbrennermotor auf den Schrott zu werfen, sondern gleich das gesamte Auto?

„Wohlstand“ wird einfach umdefiniert

Damit die Bevölkerung ihre eigene Verarmung nicht bemerkt, soll der Begriff des „Wohlstands“  entsorgt werden. Bei einem Parteitag der Grünen sollte der Begriff „Wohlstand“ einfach gestrichen werden:

Das Wort Wohlstand sei altmodisch, lästert der NRW-Kreisverband Warendorf. Stattdessen solle „Lebensqualität“ im Programm stehen. „Wohlstand“ stamme aus den „60er Jahren und wir sollten uns davon verabschieden“, so die Antragsteller. Die Grünen-„Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie“ und der Kreisverband Dortmund unterstützen die Wohlstands-Entsager. (vgl. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/vor-dem-parteitag-gruene-wollen-wohlstand-streichen-86185492.bild.html).

Da dies kaum funktioniert, haben die Altparteien die Parameter, mit denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) berechnet wird vor einigen Jahren geändert. „Wohlstand“ bedeutet seither immer weniger, dass sich der Arbeiter ein Steak leisten kann, sondern Wohlstand bedeutet immer mehr, dass die Firma, in der das Produkt produziert wurde, von einer Frau geleitet wurde und dass in den Flüssen mehr Fische schwimmen, etc. „Wohlstand“ wird also einfach umdefiniert:

„Das reicht vom Anteil von Frauen in Führungspositionen über den Nitratgehalt im Grundwasser und die Durchlässigkeit im Bildungssystem bis zur Überlastung durch Wohnkosten. Einer der neuen Wohlstandsindikatoren ist auch die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen. Die hat das Wirtschaftsministerium treffenderweise im aktuellen Bericht gemeinsam mit dem BIP in einer Grafik abgebildet.“ (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/jahreswirtschaftsbericht-keinakademisches-trockenschwimmen-wie-habeck-wohlstand-neu-definiert/28011264.html).

Wenn die Bürger dann in die Supermärkte gehen und dort erleben, wie die Preise angezogen haben kann so mit Verweis auf das ökologisch umgestaltete BIP mit Hilfe der „Qualitätspresse“ verbreitet werden, dass die Teuerung durch die Bevölkerung nur „gefühlt“ sei.

All das wissen die verantwortlichen Politiker natürlich. Unvergessen ist dazu der Hinweis des späteren Vizekanzlers Christian Lindner vor den Koalitionsverhandlungen, der dieses Gesamtkonzept am 28.5.2020 als „Morgenthau-Plan“ bezeichnete (vgl. https://www.fdp.de/pressemitteilung/lindner-interview-kein-brett-vorm-kopf) , um diesen „Morgenthau-Plan“ dann als Vizekanzler weiter voranzutreiben.

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Ein Blick nach vorne

Ein „Blick nach vorne“, also in das Jahr 2026 ergibt sich automatisch, wenn man die tektonischen Verschiebungen herausarbeitet, die der neue US-Präsident Trump aktuell in die Welt sendet:

Thomas, [27.12.2025 11:31]
Zu Beginn des Jahres 2025 gab es bereits erste Anzeigen dafür, dass die neue US-Regierung in Deutschland auf die AfD setzen könnte. Mitte Januar habe Trump in Anwesenheit von Mitarbeitern mit Elon Musk und seinem Vizepräsidenten Vance über die zukünftige Rolle der AfD gesprochen, berichtet das von Wirtschaftsentscheidern der ganzen Welt gelesene Wallstreet Journal am 24.1.2024. Wohl gemerkt: das geschah ohne dass die AfD gefragt wurde, ob sie das überhaupt möchte!

Daraufhin hat Musk auf X mit ersten Angriffen auf Scholz begonnen! Durch dies Platzierung des Beitrags im Wall Street Journal wertete die US-Regierung die AfD in Entscheiderkreisen bereits auf und macht die Altparteien Deutschlands und deren Vertreter lächerlich.

Der Artikel aus dem Wall Street Journal legt viele interessante Details dazu offen, wie das zuvor gehaltene Gespräch zwischen Alice Weidel und Elon Musk auf X zu Stande gekommen und wie es zu Musks Meinungsartikel in der Zeitung „Welt“ gekommen ist.

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In der Münchener Sicherheitskonferenz formuliert der US-Vizepräsident am 14.2. seine Erwartungen an die Verbündeten

Dem Video zur Rede des US-Vizepräsidenten kann man entnehmen, daß zu Beginn noch alle Anwesenden geklatscht hatten. Dies wurde während der Rede immer weniger bis am Ende nur noch einige Wenige geklatscht haben.

Dies ist auch nicht verwunderlich, da Vance bisher Unausgesprochenes nun klar ausgesprochen hat: die USA versammeln sich seit dem Machtwechsel wieder unter dem Banner der Freiheit, während sich die auf der Münchener Sicherheitskonferenz Anwesenden weiterhin unter dem Banner des EU-Sozialismus versammeln. Letztere sind nach Vance offenbar identisch mit dem von Klaus Schwab betriebenen World Economic Forum. Das war die zentrale Botschaft des US-Vizepräsidenten und er seifte die Anwesenden mit den Worten ein:

„Wenn Sie aus Angst vor Ihren eigenen Wählern handeln, kann Amerika nichts für Sie tun, und Sie können im Übrigen auch nichts für das amerikanische Volk tun, das mich und Präsident Trump gewählt hat.“

Ausweislich des immer geringer werdenden Applauses ist den zahlreich anwesenden Vertretern des Biden-Clinton-Obama-Netzwerks und des Davos-Netzwerks bei dieser Rede offenbar klar geworden, daß sie sich ab nun in einer Sandwich-Position befinden. Von außen werden sie von der neuen US-Regierung bekämpft und auf der anderen Seite werden sie in Wahlen von einer immer größer werdenden Zahl von Bürgern aus der eigene Bevölkerung „bekämpft“. In dieser Situation steht die neue US-Regierung klar auf dem Standpunkt, daß sie erwartet, daß der Wille der Bürger bei Regierungsbildungen in die Machtfrage einzufließen hat.

In der Tat ist es so, daß der Aufstieg der so bezeichneten „Rechtspopulisten“ – und das weiß jeder in der AfD – im Kern nichts Anderes ist, als eine demokratische Aufstandsbewegung gegen alles, wofür der demokratisch nicht legitimierte Klaus Schwab und sein umstrittenes World Economic Forum stehen.

Aufruf, sich dem neuen Präsidenten zu unterwerfen

Ausweislich des schwindenden Applauses wurde den Anwesenden klar, dass der neue US-Präsident von ihnen erwartet, dem alten US-Präsidenten und dessen Netzwerk und damit auch dessen Wirtschaftspolitik abzuschwören:

„Es gibt einen neuen Sheriff in der Stadt“,

rief der Vizepräsident den Anwesenden mit Bezug auf Präsident Donald Trump in Erinnerung.

„Wir sind vielleicht nicht mit Ihren Ansichten einverstanden, aber wir werden dafür kämpfen, Ihr Recht zu verteidigen, es auf dem öffentlichen Platz zu äußern.“

Und für jeden ist nach dieser Rede klar: Die US-Regierung erwartet in Deutschland – zum Schrecken der Altparteien – außerdem auch noch ein Ende der „Brandmauer“, also ihre eigene Entmachtung!

Die Altparteien als „innerer Feind“

Und Vance benennt auch den „inneren Feind“ beim Namen:

 

4. Digitalisierung

 

Thomas, [31.08.2025 15:55]
Der Digitalisierung gehört die Zukunft. Doch wie jede Technik kann Digitalisierung Gutes bewirken oder Schaden anrichten. Autonome Kommunen und ein föderaler Staatsaubau sind mit einer zentralisierten IT, in der übergeordnete staatliche Gliederungsebenen auf Daten in der Obhut der Kommunen nach eigenem Gutdünken zugreifen, unvereinbar.
Die AfD sieht die Grenzen der Digitalisierung dort erreicht, wo Digitalität die Bürgerrechte bzw. die individuelle Freiheit des Bürgers begrenzt.
Die möglichst direkte und weitgehende Kontrolle und Verfügungsgewalt über die persönlichen Informationen, Eigentum und Vermögen sind essenziell für die grundgesetzlich fixierten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und für das Gefühl, selbstbestimmt leben und sich frei ausdrücken zu können. Auch aus diesem Grund sieht die AfD eine grenzenlose Erhebung von Daten in den Kommunen oder durch die Kommunen z.B. durch so bezeichnete „Smart Poles“ ebenso kritisch, wie den Einsatz einer von internationalen Konzernen verkauften „Künstlichen Intelligenz“ deren Programmcodes geheim gehalten werden.
Datensouveränität und Datenschutz hat für uns auch aus diesem Grund einen hohen Stellenwert. Als Partei, die Recht und Demokratie wahrt, fordert die AfD daher die Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im Bereich der Digitalisierung analogen Lebens.
Als freiheitliche Partei wendet sich die AfD gegen jede Anwendung der Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert, also Strukturen, die alle Lebensbereiche der Bürger kontrollieren und zu beherrschen bestrebt ist, um eine Unterwerfung zu erreichen. Auch aus diesem Grund lehnt die AfD „Digital Only“ ab und setzt sich für die Anerkennung des Rechts der Bürger auf ein analoges Leben in unserer Kommune ein.

DIGITALISIERUNG
(überarbeitet gerade Roland): 5.7 Die große Chance nutzen – Digitalisierung im ländlichen Raum
Bis heute besteht keine ausreichende Versorgung mit Breitband-Internet in vielen bayerischen Kommunen. Wir wollen eine vergleichbare Versorgung mit schnellem Internet in Stadt und Land.
Wir lehnen ab:
– Verdrängung kleinerer Anbieter von Breitbandangeboten durch große Monopolisten
– Überbau
– Keine Verwendung von Material chinesischer Konzerne, die de facto unter Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas stehen, beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in unserer Kommune.
Wir fordern
+ regionale und interkommunale Koop Eigeninitiativen und Inanspruchnahme der öffentlichen Fördermittel, um den Breitbandausbau auch in kleinen und mittleren Gemeinden zu beschleunigen.
+ Wir fordern ein ambitioniertes Ausbauprogramm durch unsere Kommune:
+ Glasfaser oder Mobilfunk (5G oder LTE) für jedes Haus mit der Zielsetzung von mindestens 100Mbit/s, im ersten Schritt für alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
+ Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots in Stadtzentren vorantreiben.
 Überarbeitet ROLAND aktuell

5.8 5G: Neue Chancen für den ländlichen Raum und die Industrie
Die Bandbreiten, die 5G und 6G ermöglichen sind für die Industrie notwendig und werden von der AfD unterstützt. Im ländlichen Raum kann damit schnelles Internet ohne Kabel bereitgestellt werden. Auf die Gesundheit der Bürger ist dabei zu achten. In Wohngebieten werden die damit verbundenen Kapazitäten in absehbarer Zeit nicht benötigt, außer ggf. für Überwachungstechnologien.

Thomas, [31.08.2025 15:56]
5.9 Region in Aktion: Vollgas für die Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung
Die Regierungen in Bund und Ländern planen unter dem Stichwort „Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS)“ aktuell eine große Reform der kommunalen Verwaltungsabläufe, was auch als „Registermodernisierung“ bezeichnet wird. Jeder EU-Staat muß eine IT-Infrastruktur aufbauen, in der alle öffentlichen Stellen unabhängig vom Ressort und Ebenen-übergreifend Daten und Nachweise abrufen können. Grundkonzept ist, dass hierdurch jedes EU-Land zu jeder Information Zugang erhält, die ein EU-Bürger einmal einer Verwaltung übergeben hat. Der zugehörige Gesetzentwurf der Regierung dazu war am 25.7. in der ersten Lesung.
Wir lehnen ab:
– dass mit Hilfe von NOOTS die Autonomie der Kommunen reduziert wird
– mit Hilfe von NOOTS die Kommune und ihre Daten zum reinen Datenlieferanten ohne Rechte reduziert wird
– dass Daten der Kommune und Daten aus der Kommune ohne individuell verantwortete Freigaben der EU, EU-Ländern oder der gesamten Welt zugänglich gemacht werden können (kommunale Autonomie umfasst auch die Autonomie über die Daten).
Wir wollen
+ Behördengänge in der Kommune auch digital erledigen können und auch von zuhause aus (E-Government);
+ Wir wollen die zügige Einführung von digitalen Genehmigungsverfahren und überall dort, wo das Stadtrecht es zulässt, zur Beschleunigung von Verfahren Genehmigungsfiktionen zulassen;
+ Ein Recht auf Vergessen auch bei Daten die in der kommunalen Verwaltung hinterlegt sind

5.10 Datenschutz leben:
Keine Weitergabe von Daten zu Werbezwecken durch die Gemeinde lehnen wir ab.
Die AfD möchte das „opt-out“ Verfahren für Städte und Gemeinden bei der freiwilligen Weitergabe von Bürgerdaten sofort durch das „opt-in“ Verfahren ersetzten, soweit noch nicht umgesetzt: Keine Weitergabe von Bürgerdaten durch die Gemeinde ohne ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Bürger.

5.11 Datenschutz leben: Digitale Überwachung nur in Ausnahmefällen. Wir fordern:
Der Ausländeranteil in bayerischen Gefängnissen hat im März 2025 mit 51,53 % der Gesamtzahl der Inhaftierten einen neuen Rekord erreicht. Unter den verbleibenden 49,47% der Gefängnisinsassen befinden sich auch alle Personen mit mehr als einer Staatsbürgerschaft. Es ist daher das Ziel der AfD überall dort, wo das Recht dies ermöglicht, Kriminelle aus den Kommunen und aus dem Land zu entfernen. Je weniger Kriminelle im Land sind, desto weniger Gründe gibt es für die Kommunen Überwachungstechnologien einzusetzen.
Wir lehnen ab:
– Gesichtserkennung im gesamten öffentlichen Raum
– Verhaltenserkennung im gesamten öffentlichen Raum, also „predictive Policing“, also Erhebung von Verhaltensdaten um aus diesen angeblich bevorstehende kriminelle Handlungen herauszulesen

Wir wollen
+ Videoüberwachung nur anlassbezogen, zeitlich begrenzt und vom Stadtrat z.B. an kriminalitätsbelasteten Orten situativ demokratisch legitimiert.
+ Videoaufzeichnungen dürfen nur verschlüsselt gespeichert und übertragen werden.
+

Thomas, [31.08.2025 15:56]
Stadtentwicklung: kein Umbau der Kommunen in digital überwachte Gefängnisse
Überall sprechen Stadtplaner seit Jahren vom Umbau der Städte in „15-Minuten-Städte“. Eine so genannte „15-Minuten-Stadt“ ist ein stadtplanerisches Konzept, bei dem alle wichtigen alltäglichen Wege (Arbeit, Einkaufen, Bildung, Freizeit) zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können, indem der motorisierte Verkehr digital überwacht und in Richtung Null reduziert wird. Der französisch-kolumbianische Sozialist und Stadtforscher Carlos Moreno gilt als Begründer dieses Konzepts, das aktuell weltweit von sozialistischen Bürgermeistern in Städten wie Paris, Barcelona, aber auch in Deutschland vorangetrieben wird. Sogar München soll derart „transformiert“ werden (vgl. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/sendling-die-15-minuten-stadt-wird-kommen-1.5256017). Für Moreno ist dieses Konzept ein Instrument zur Umerziehung Erzwingung einer „Multikulturellen Gesellschaft“:
„Es gibt reiche Leute, die dagegen sind, neben Ali und Laila zu leben, aber es wird umgesetzt.“
Und zur Umerziehung der Bewohner hin zu Öko-Sozialisten:
„Dies basierte auf der dreifachen Konvergenz der Bekämpfung des Klimawandels für die Ökologie, der Bekämpfung der Armut durch wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Strukturen zur Bekämpfung von Rassismus und Populismus.“
Wir lehnen ab:
– digitale Zufahrtskontrollen in die Kommunen z.B. durch eine Schranke in die Stadt Burghausen, wie vom Bürgermeister im Stadtrat angesprochen und digitale Zutrittskontrollen in den Kommunen, wie in der Corona-Zeit bereits versuchsweise eingerichtet
– digitale Zufahrtskontrollen innerhalb der Kommunen

Wir wollen:
+ Freien, motorisierten Individualverkehr im gesamten Landkreis und in jeder Kommune
+
+

Die Kommune ist keine Datensammel-Krake
Datensammelkrake Staat und Social Scoring (Sozialbewertung) In China ist ein Social-Profiling (soziale Musteranalyse) und „SocialCredit-System“ (Gesellschaftliches Bonitätssystem) für Bürger installiert worden, mit dem die Bürger für wohlfeiles Verhalten belohnt und bei nicht opportunem Verhalten empfindlich in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Ähnliche Überlegungen sind in mehreren westlichen Ländern unter anderem in Verbindung mit sogenannten 15-Minuten-Städten zu beobachten. Die AfD lehnt jegliche derartige Bestrebungen ab.
Digitale Assistenzsysteme
Durch die technische Entwicklung lassen sich immer mehr elektronische Systeme präzise lokalisieren und überwachen, auch ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer. Unternehmen und staatliche Institutionen nutzen diese technischen Möglichkeiten, um das Leben der Bürger und Verbraucher bis ins letzte Detail auszuforschen. Als Beispiele sind hier die Handyortung zu nennen, das eCall-System, automatische Geschwindigkeitsüberwachung und die ferngesteuerte Stilllegung von Fahrzeugen. Dadurch lassen sich detaillierte Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellen. Schon das Wissen um die Aufzeichnung und Zusammenführung solcher Daten beeinflusst die Bürger in ihrem Verhalten. Wir fordern die Einschränkung der Ortung und Geräteüberwachung auf das geringste notwendige Maß, sowie die verpflichtende Möglichkeit der Abschaltung durch den Anwender. Weiterhin fordern wir vollständige Transparenz hinsichtlich der Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem Anwender. Wir setzen uns ausdrücklich für die Abschaffung des verpflichtenden Geschwindigkeitswarners (Intelligent Speed Assistance) ein, da es den Fahrer bevormundet.

Thomas, [31.08.2025 15:57]
Digitale Souveränität
Schleswig Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, sich von Microsoft zu trennen. Was in einem Bundesland möglich sein soll, sollte auch in meiner Kommune möglich sein. Um die Autonomie der Bürger im digitalen Zeitalter zu gewährleisten und staatliche Institutionen sowie kritische Infrastruktur effektiv zu schützen AfD fordert die AfD eine minimal notwendige Nutzung von Software, die von internationalen Konzernen stammt. Zu Elementen dieser Strategie gehören zum Beispiel Open-Source-Programme und dezentrale Systeme, wie auch die Entwicklung bundeseigener Hard- und Software für kritische Infrastruktur.

Stadtverwaltung: Künstliche Intelligenz
KI-Systeme stellen einen großen Wachstumsmarkt dar; von diesem können und wollen wir uns in den Kommunen nicht abkoppeln. Um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern, muss KI jedoch auf enorme Datenmengen zugreifen können. Ein Einsatz von KI kommt daher in Kommunen nur dort in Betracht, wo massenhaft Daten vorhanden sind, also z.B. in der kommunalen Verwaltung und im Verkehrswesen. Auch hierbei gilt der für die AfD wichtige Grundsatz der Datensouveränität als gelebte Subsidiarität. Kommunen sollten daher grundsätzlich individuelle Lösungen bevorzugen und diese dann selbst vermarkten, statt Lösungen von internationalen Konzernen einzusetzen.
Die AfD achtet darauf, dass der Schäden, die durch KI verursacht werden auch von derjenigen Herstellerfirma zu tragen sind, die dieses Produkt in Verkehr gebracht haben. Ein Abwälzen der Haftung auf die Gesellschaft lehnt die AfD ab.
Gleichzeitig kann KI aber auch ein Risiko speziell für kritische Infrastruktur, Verkehrstechnik und bürgerliche Freiheiten darstellen. Und KI kann von der Stadtverwaltung z.B. dazu missbraucht werden, Autofahrer zu mobben. Es wäre dann Aufgabe des Stadtrats korrigierend einzugreifen.