Warum bekommt die AfD im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ferienausschuss der Stadt Burghausen keinen Sitz?

Quelle: Von Martin Falbisoner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25243073

BURGHAUSEN – Werden der AfD ihr zustehende Sitze im Ferienausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss vorenthalten?

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Am Mittwoch, den 6. Mai war konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadtrats. Eigentlich ein Rutine-Termin, dessen einziges Ziel es ist den neuen Stadtrat arbeitsfähig zu machen. Dazu werden die manche Satzungen und Geschäftsordnungen neu verabschiedet und es werden die neuen Mitflieder vereidigt und die stellvertretenden Bürgermeister  gewählt, etc.

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Zwei merkwürdige Angelegenheheiten

Aus Sicht der AfD gab es hierbei zwei Punkte, die noch vertieft  werden müssen.

Nur 2 1/2 Tage zur Überprüfung einer massiv geänderten Geschäftsordnung?

Die erste Merkwürdigkeit war, dass die Mitglieder des Stadtrats am Montag, den 4. Mai eine massiv geänderte  Geschäftsordnung im Briefkasten vorfanden. Diese wurde dann am Mittwoch, den 6. Mai zur Abstimmung gestellt. Das bedeutet, dass man lediglich 2 Arbeitstage Zeit hatte diese Änderungen zu prüfen. Das Änderungsdatum in der Vorlage war der Feiertag, 1. Mai, an dem sie dann wohl vom Stadtboten auch verteilt wurde.

Hinzu kommt, dass keine Synopse beilag. Eigentlich ist es ein Standard-Instrument bei Textarbeiten eine Synopse vorzulegen, um Änderungen offenzulegen und schnell identifizierbar zu machen.

Bedauerlicherweise wurden die Stadträte aber, mangels einer Synopse, über die Änderungen im Dunkel  gelassen und haben dann darüber abgestimmt.

Wurden die Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ferienausschuss falsch berechnet?

Noch merkwürdiger ist ein weiterer Umstand: Die von der Stadt errechnete Verteilung der Sitze im Ferienausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt ist mit den öffentlich vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehbar:

Richtig ist, dass es ein sehr kompliziertes Verfahren ist, die Stimmen, die jede Partei erhalten hat,  in die Sitze eines Ausschuss umzurechnen. Dazu gibt es im Grund genommen folgende drei anerkannte Umrechnungsmethoden:

  • Sainte-Lague/Schepers:
  • Hare/Niemeyer
  • D´Hondt

Dahinter steckt jeweils eine andere mathematische Formel, mit deren Hilfe die erhaltenen Stimmen in Sitze umgerechnet werden.

Wenn man nun die offiziellen Wahlergebnisse nimmt und in offiziell verfügbare Rechner eingibt, erhält man folgende Ergebnisse:

Schritt 1: Man nehme die Wahlergebnisse

Wir suchen also die offiziellen Wahlergebnisse heraus:

  1. CSU: 41617
  2. AfD: 17542
  3. Grüne: 32270
  4. SPD: 45986
  5. UWB: 21304
  6. BBJ: 21534

Schritt 2: Man suche die Sitzverteilungsrechner

Dann gehe man ins Internet und suche einen Sitzverteilungsrechner. Davon gibt es mehrere im Internet:

Dann gibt man die Zahlen in die Rechner ein. Vorliegend sind das für die obigen 6 Parteien in jedem Ausschuss 6 zu vergebende Sitze_

Schritt 3.1. man fülle den Sitzverteilungsrechner 1 aus

Füllt man die offiziellen Zahlen in den Sitzverteilungsrechner 1 ein, erhält man mit diesem ersten Online-Rechner folgendes Ergebnis:

Dem Ergebnis kann m an entnehmen, dass die AfD bei jedem der Verfahren nach Schepers und Niemeyer einen Sitz im Ausschuss zugesprochen bekommt. Nur wenn das d´Hondt Verfahren genutzt würde, bekäme die AfD keinen Sitz!

Schritt 3.2. man fülle den Sitzverteilungsrechner 2 aus

 

Dem Ergebnis (Draufklicken zum Vergrößern) kann man erneut entnehmen, dass die AfD bei jedem der Verfahren nach Schepers und Niemeyer einen Sitz im Ausschuss zugesprochen bekommt. Nur wenn das d´Hondt Verfahren genutzt würde, bekäme die AfD keinen Sitz!

Schritt 3.3. man fülle den Sitzverteilungsrechner 3 aus

Der Sitzverteilungsrechner 3 ist der der Verwaltungshochschule in Hof. Dieser wird von den bayerischen Behörden verwendet.

Lädt man ihn herunter, dann soll man mit ihm arbeiten können. Jedoch war es uns nicht möglich zu verstehen, was unter „Sitze im Hauptorgan“ (=Stadtrat?) zu verstehen ist und was dies mit den Ausschuss-Sitzen zu tun haben soll?

Doch welches der drei Verfahren ist nun das richtige Verfahren?

Welches Verfahren genutzt wird, schreibt der Gesetzgeber bei Kommunalwahlen genau vor:

Doch um welches der drei Verfahren handelt es sich in Art. 35? Auch dazu äußert sich die Staatsregierung wie Folgt:

Und jetzt schauen wir uns noch einmal an, was die einzelnen Parteien denn zur Auswahl der Verfahren zu sagen haben:

SPD und FREIE WÄHLER zeigten sich gesprächsbereit, betonten aber, dass es „keine Rückkehr zu d’Hondt“ geben könne. Die Anhörung habe gezeigt, dass es der CSU mit ihrem Vorstoß nur um den eigenen Machterhalt in den Kommunen gegangen sei, sagte Harry Scheuenstuhl (SPD). Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) sprach sich für die Regelung mit besten Abbildung des Wählerwillens aus. Dagegen sah Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) keine Notwendigkeit für Veränderungen. In der Praxis führten nach den Vergleichsrechnungen des Landeswahlleiters Hare-Niemeyer und Sainte-Laguë/Schepers zu annähernd den gleichen Ergebnissen.

Fazit

Mit dem uns zugänglichen Wissen und Möglichkeiten ist aktuell nicht nachvollziehbar, warum die AfD keinen Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ferienausschuss erhalten hat und wir werden diese Frage der Kommunalaufsicht vorlegen.

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