Sanktionen der EU gegen Privatpersonen: Die Rückkehr mittelalterlicher Methoden der Beeinflussung von Meinungen

Quelle: AfD

BERLIN – Abschneiden der eigenen Bürger von deren Lebensgrundlagen: Die EU entwickelt mit Hilfe der Bundesregierung immer neue und totalitärere Instrumente zur Beeinflussung ihrer Bürger.

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Verfolgung von Regierungskritikern – Wie frei ist unsere Demokratie noch? Die AfD- Bundestagsfraktion hatte zur Diskussion über die Sanktionierung des Schweizers Jaques Baud geladen. Die Folge waren volle Reihen, klare Worte und eine zentrale Botschaft:

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder echten Demokratie – und genau dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck.

Als Hauptredner analysierte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, die rechtlichen und demokratischen Dimensionen dieses Sanktionssystems. Für uns als AfD-Bundestagsfraktion ist klar: Menschenrechte, Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Prinzipien gelten universell – auch und gerade dann, wenn Meinungen unbequem sind. Wer legale Äußerungen mit existenzbedrohenden Maßnahmen beantwortet, verlässt den Boden freiheitlich-demokratischer Grundsätze.

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Vorträge zum Thema: „Sanktionen der EU gegen Privatpersonen“

Am 25.2.2026 thematisierte die AfD-Bundestagsfraktion die Verhängung von Sanktionen gegen Einzelpersonen.

Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Arbeitskreises Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben wir uns mit einem hochaktuellen Thema befasst: der Verfolgung von Regierungskritikern – nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland und der EU. Im Mittelpunkt stand der Fall des Schweizer Sicherheitsexperten Jacques Baud, der von der EU mit Sanktionen belegt wurde – ohne Gerichtsurteil, ohne ordentliches Verfahren, mit massiven persönlichen Konsequenzen.

Diese „Sanktionen“ sind derart ausgestaltet, dass die betroffene Person von ihren Lebensgrundlagen abgeschnitten wird. Sie kann keine Bankgeschäfte mehr tätigen und keine Einläufe mehr erledigen. Als Grund für deren Verhängung genügen der EU z.B. im Fall Jaques Baud wenige Sätze. Gerichtsverfahren fanden dazu im Vorfeld kleine statt.

Volle Reihen, klare Worte und eine zentrale Botschaft: Die Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder echten Demokratie – und genau dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck.
Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Arbeitskreises Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben wir uns mit einem hochaktuellen Thema befasst: der Verfolgung von Regierungskritikern – nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland und der EU.

Im Mittelpunkt stand der Fall des Schweizer Sicherheitsexperten Jacques Baud, der von der EU mit Sanktionen belegt wurde – ohne Gerichtsurteil, ohne ordentliches Verfahren, mit massiven persönlichen Konsequenzen. Kontensperrung, Bewegungsbeschränkungen, faktische soziale Ausgrenzung. Für uns stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie kann es sein, dass politische Gremien strafähnliche Maßnahmen gegen Einzelpersonen verhängen – ohne rechtsstaatliches Verfahren?

Als Hauptredner analysierte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, die rechtlichen und demokratischen Dimensionen dieses Sanktionssystems. Seine zentrale Kritik: Hier entstehe faktisch ein paralleles Sanktionsregime, das rechtsstaatliche Grundsätze wie Anhörung, Beweisaufnahme und effektiven Rechtsschutz unterläuft.

Auch in den Grußworten und Impulsen wurde deutlich: Eine Demokratie misst sich nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht – sondern wie sie mit Widerspruch lebt. Kritik ist kein Angriff auf den Staat, sondern notwendiger Bestandteil politischer Willensbildung.

Ob §188 StGB („Majestätsbeleidigung“), ausufernde Volksverhetzungs-Paragrafen, Kontokündigungen, öffentliche Stigmatisierung oder EU-Sanktionsmechanismen – wir sehen eine gefährliche Entwicklung: Die Grenze zwischen legitimer Regierungskritik und politischer Ächtung wird zunehmend verwischt.

Für uns als AfD-Bundestagsfraktion ist klar:
Menschenrechte, Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Prinzipien gelten universell – auch und gerade dann, wenn Meinungen unbequem sind. Wer legale Äußerungen mit existenzbedrohenden Maßnahmen beantwortet, verlässt den Boden freiheitlich-demokratischer Grundsätze.

In Folge dokumentieren wir die Veranstaltung im Wortlaut. Der folgende Text ist maschinentranskribiert und wurde danach durch uns zur besseren Lesbarkeit gegliedert:

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Einleitung durch Dr. Rothfuss

Sehr verehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserer, Veranstaltung des Arbeitskreises, Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Mit die Veranstaltungsreihe, beginnt heute mit dem Titel

Die, Verfolgung von Regierungskritikern.

Es klingt dramatisch und es ist auch dramatisch was sich abspielt in Deutschland und auch in der, EU.

Wir werden uns heute mit einem Thema, beschäftigen, wo der Täter die EU, ist der Europäische Rat sind.

Und wir haben das gefasst unter einem, Slogan der momentan sehr „in“ ist. transnationale Repression.

Transnationale Repression

Darüber spricht man sehr gerne auch im Menschenrechteausschuss, und im Deutschen Bundestag generell und meint damit natürlich China Russland, etc. Repression gegenüber Kritikern, Dissidenten über die eigenen nationalen, Grenzen hinweg.

Ja aber das kann die EU auch. Das hat sie ganz klar gezeigt, mit der Verhängung, von mittelalterlich anmutenden Strafen, ohne Gerichtsbeschluss gegen Jacques Baud.

Jacques Baud

Jacques Baud  ist ehemaliger Offizier der, Schweizer Armee. Er lebt in Belgien und er wurde am 15. im Dezember mit Sanktionen belegt die ihm eigentlich das Überleben, das physische Überleben, verunmöglichen sollten. Und das auf der Grundlage von Anschuldigungen, die nach Jacques Bauds Aussage schlichtweg, falsch sind.

Er habe regelmäßig in russischen Propagandamedien gesprochen, publiziert. Er habe russische Propagandanarrative über die Entstehung des Ukrainekriegs verbreitet, der sich ja heute zum vierten Mal jährt wenn man den 24. Februar 2022, als Beginn des Ukrainekriegs nimmt und nicht 2014 als ja schon laut OSZE-Zahlen 16 000 Tote zu beklagen, waren in den 8 Jahren Vorlauf dieses, Krieges.

Und er hat bewusst auf russische Quellen komplett verzichtet bei all seinen Recherchen und bei all seinen Publikationen bei seinen zahlreichen Büchern.

Das heißt er war, eigentlich ein Musterbeispiel an Selbstzensur. Warum? Nicht weil er sagen würde:

„okay mit russischen Medien darf man, nicht sprechen“

oder russische Quellen, sind grundsätzlich erstunken und, erlogen unzuverlässig sondern weil es, natürlich klar ist wie das Kräftefeld, aufgestellt ist wenn man über, umstrittene Themen spricht über, umstrittene Themen publiziert.

Und das, ist nicht nur im Bereich Geopolitik, internationale Konflikte so gewesen, sondern das ist auch im Bereich der Corona Maßnahmenpolitik so gewesen.

Und Jacques Baud musste diese drakonische Bestrafung erleiden, seitens der EU sanktioniert zu sein, als, Schweizer Staatsbürger nicht einmal als EU-Staatsbürger.

Und da haben bei uns die Alarmglocken geschrillt und wir sind sehr dankbar, auch als AfD-Bundestagsfraktion, dass so viele Initiativen dann auch aus der Zivilgesellschaft sich sofort gebildet haben und den Fall Jacques Baud so bekannt gemacht haben.

Und wir, sind sehr froh dass wir diesen Fall, jetzt heute Abend bearbeiten dürfen, mit Hans Georg Maßen dem ehemaligen, Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, also sicherlich einem, der besten Kenner der rechtlichen Möglichkeiten, aber auch Grenzen, von Staaten, wie sie mit Regierungskritikern umgehen können, denn es ist ja eine gewisse Trennlinie, zwischen Regierungskritik und Verfassungsfeind und das scheint immer, mehr zu verschwimmen verwischt zu werden; aktiv

Und es ist in, diesem Fall völlig egal ob es jetzt die AfD trifft ob es uns selbst trifft, diese Ungerechtigkeit oder irgendjemand anderes.

Es geht darum die Prinzipien, sie müssen verteidigt werden der Demokratie, die Prinzipien der Fairness der, Freiheit des Wortes Freiheit der Presse, etc. Und diese Prinzipien sind Kernanliegen, natürlich auch der Menschenrechtsagenda, die wir verteidigen in unserem Arbeitskreis Menschenrechte und es ist, die Grundlage überhaupt der Demokratie, und damit der Gestaltung des Zusammenlebens und wir müssen selbst diese Freiheitsrechte verteidigen.

Wir, sind aber auch immer froh wenn wir von, außen da Unterstützung bekommen denn es, ist eine Gemeinschaftsaufgabe und – ja – es, ist sogar eine internationale Aufgabe und wir sind dankbar wenn dann auch die, US-Regierung mal so wie jetzt unter, Robert F. Kennedy Junior dem, Gesundheitsminister eine Initiative aus, der Schweiz vom der Initiative „Wir“ aufgreift und, sagt:

„Okay wir richten eine, Meldestelle ein für verfolgte Ärzte in, Deutschland die heute noch unter der, Transsalierung des Staates eines, politisierten Justizwesens leiden, obwohl sie damals nur ihre Pflicht getan, haben, als Ärzte sich für die Gesundheit ihre, unsere Patienten einzusetzen“

und dieses, Zusammenspiel auch über den Atlantik hinweg, das macht Hoffnung.

Wir werden, es schaffen die Demokratie die, Freiheitsrechte zu verteidigen und das, wird aber auf jeden Fall eine, Daueraufgabe bleiben.

Hans-Görg Maßen, wird als Hauptredner am Ende sprechen. Ich möchte jetzt in der Reihenfolge, zunächst mal Stefan Brandner ganz, herzlich danken dass er das Grußwort, halten wird. Er muss dann leider gleich, auf eine weitere Veranstaltung. So ist, es wenn man stellvertretender, Fraktionsvorsitzender ist. Aber danke, dass du da bist

Und Stefan Möller, mein Kollege aus dem Menschenrechtsausschuss, wird auch einen Impuls liefern, als Jurist bevor dann Hans Georg Masen den, Hauptvortrag hält.

Und mein geschätzter Kollege Achim Köhler der, stellvertretende Sprecher des, Arbeitskreises Menschenrechte hat auch diese Thematik Pressefreiheit, Meinungsfreiheit ganz klar als eine seiner Hauptarbeitete herauskristallisiert und er war auch anwesend beim Prozess in Bamberg gegen David Bendless vom Deutschlandkurier.

Auch in diese Richtung, Pressefreiheit, werden wir, sicherlich unter diesem Motto

„Verfolgung von Regierungskritikern“

noch, weitere Veranstaltungen machen können. Ganz herzlich Dank dass Sie alle da, sind. Die Reihen sind voll das freut, uns immer sehr. Und zunächst mal möchte, ich aber mit einem herzlichen Applaus, Hans Georg Maßen noch begrüßen. Ganz, herzlichen Dank dass Sie zu uns, gekommen sind.

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Vortrag Dr. Maaßen

Ja danke schön Herr Dr. Rotfuß für die Einladung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren ich bin das erste Mal nach seit vielen vielen Jahren wieder hier, fühle mich schon fast wieder zu Hause.

Aber Eines hat Sie nicht gesagt und das war der Grund warum ich hierher gekommen bin. Ich ich bin Asylexperte von meiner, Ausbildung her. Anders als Frau Baerbock, die vom Völkerrecht kommt, habe ich im Völkerrecht promoviert, sogar mit Summa cum Laudae und zwar über die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Flüchtlingsrecht, Völkerrecht, Flüchtlingsvölkerrecht.

Das war damals ein Exotenthema. Ich hätte nie gedacht, dass mich das Thema in mein weiteres Leben immer begleiten würde. Ich war dann 1991 im Bundesinnenministerium mit dem Thema auch sofort wieder in Berührung wieder gekommen. Ich durfte das Asylgrundrecht ändern.

Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz in Artikel, 16a. Ich war damals 27, von Gesetzgebung Null Ahnung. Auf der Uni lernt man das normalerweise nicht, Gesetzgebung. Das war damals die heiße Phase der Gesetzgebung.

Mein Chef damals, Referatsleiter, sagte mir Herr Maaßen, gut, dass Sie kommen, ich habe nämlich den Skiurlaub geplant. Machen Sie mal, weiter. Und dann bin ich in die Gesetzgebung reingekommen, habe mich dann viele Jahre mit Asylrecht beschäftigt.

Asylrecht habe ich dann auch mit der Situation in exotischen Ländern dann immer gesehen. Ich war dann auch zeitweise die Fachaufsicht über das BAFL heute BAMF, in Nürnberg gehabt.

Bin in viele Ländern gewesen, habe mir das dort angeschaut, habe dann zum Asylrecht gemacht, viel publiziert, zum Grundgesetz Artikel 16a habe ich publiziert; eine Kommentierung im Epipng-Hillgruber bis man mich dann aus politischen Gründen und auf Druck von interessierter Seite dann aus dem Autorenkreis rausgedrängt hatte.

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Verfolgung von Regierungskritikern

Und da bin ich dann beim Thema:

„Verfolgung von Regierungskritikern“.

Was mich damals immer beschäftigt hatte, war das Thema:

  • wie, ist die Situation in Pakistan
  • wie ist, die Situation in der Türkei?

Ja, das konnte ich dann hoch- und runterdeklinieren. Ich hatte einige Verfahren auch beim Bundesverfassungsgericht betreut als Asylsuchende – Jesiden z.B. – beim Bundesverfassungsgericht klagen, oder Drittstaatenregelung, oder, Herkunftsstaatenregelung.

Es ist lange, lange her, aber die grundlegenden Sachen haben sich nicht geändert und darum bin ich heute auch gerne bereit hier zu sprechen, zum Thema

„Verfolgung von Regierungskritikern, „Verfolgung von Regierungsgegnern“

Weil vieles, was ich damals in der Theorie bearbeitet hatte, kommentiert habe, kommt mir irgendwie jetzt ziemlich bekannt vor, was wir hier in Deutschland erleben.

Und ich bin auch jemand der sagt:

„Man muß das aussprechen was man sieht und darüber muss man dann auch diskutieren“

auch wenn manche es nicht hören mögen.

Ja, und das Thema politische Verfolgung ist ein zentrales Thema, dass wir hier in Deutschland thematisieren müssen.

Politische, Verfolgung da kann man gar nicht drumherum diskutieren ist legaldefiniert in Artikel 1 Abschnitt A der, Genfer Flüchtlingskonvention von 1951:

«Flüchtling» im Sinne dieses Abkommens ist jede Person,

1.  die nach den Vereinbarungen vom 12. Mai 1926 und 30. Juni 1928 oder nach den Abkommen vom 28. Oktober 1933 und 10. Februar 1938 und des Protokolls vom 14. September 1939 oder nach der Verfassung der Internationalen Flüchtlingsorganisation als Flüchtling betrachtet wurde; die von der Internationalen Flüchtlingsorganisation während ihrer Tätigkeit getroffenen Entscheide über die Anerkennung eines Flüchtlings sind kein Hindernis, um einer Person, die die Bedingungen von Ziffer 2 dieses Abschnittes erfüllt, die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen zu können;
2. die sich auf Grund von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht beanspruchen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht beanspruchen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse ausserhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will.

Arten politischer Verfolgung

Politische Verfolgung ist international geächtet. Politische Verfolgung kann, durchgeführt werden durch

  • Staaten. Ja, unmittelbare politische Verfolgung nennt man das; kann aber auch durch
  • Private durchgeführt werden, was mir auch immer wieder so auffällt.

Ja, private politische Verfolgung z.B. wenn

  • Medien Menschen an den öffentlichrechtlichen Pranger hängen, wenn
  • Leute keine Arbeitsstelle mehr bekommen, aus politischen Gründen und so weiter

das ist politische Verfolgung. Man nennt es  mittelbare politische Verfolgung, denn der Staat ist dafür verantwortlich. Der Staat hat die Verpflichtung einen

  • Raum der Sicherheit der
  • Freiheit und des
  • Rechts,

zu schaffen. Und wenn er dieser Aufgabe nicht nachkommt, sind all die Verfolgungen and zuzurechnen.

Dazu gibt es etliche Entscheidungen des, Bundesverwaltungsgerichts, über Verfolgung in der Türkei in Pakistan oder wo auch immer.

Das muss man jetzt auf Deutschland runterbrechen und so viel intellektuelle Transferleistung muss man dann bringen. Ja: tausche aus ne und Ersetze.

Gründe politischer Verfolgung

So: und was ich auch immer erlebt habe ist, dass politische Verfolgung natürlich stattfinden kann aus verschiedenen Gründen. Ja Religion, ethnische Herkunft, politische Überzeugung.

Aber: wenn es um die Einschränkung der Meinungsfreiheit geht, hat die Einschränkung der Meinungsfreiheit regelmäßig politische Verfolgung zur Folge.

Es ist eigentlich zwangsläufig so. Ja also nicht jede politische Verfolgung beruht auf der Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil beispielsweise Religion, ethnische Herkunft undsoweiter kann auch politisch verfolgt werden

Aber wenn die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, hat dies regelmäßig politische Verfolgung zu Folge.

Ist klar, denn viele Leute lassen sich den Mund nicht verbieten und die sagen etwas so und wenn man die Meinungsfreiheit einschränken will, muss man das irgendwie sanktionieren weil, denn die Leute reden ja trotzdem. Also es müssen Sanktionen geben.

So: nicht jede Diskriminierung ist zwar politische Verfolgung, die asylrelevant ist, aber – da gibt’s auch eine Rechtsprechung von Bundesverwaltungsricht – kumulativ:

Mehrere Diskriminierungen, die mittelbar stattfinden

  • man bekommt keinen Job man,
  • verliert das Konto
  • man bekommt keinen Tisch mehr im Restaurant
  • man, bekommt auch kein Hotelzimmer mehr

Ich das ist politische Verfolgung, die auch asylrelevant ist.

So: wenn man also die Meinungsfreiheit einschränkt, kommt kommen wir schnell zur politischen Verfolgung.

Meinungsfreiheit als freiheitlichen Staaten der Demokratie

Die Meinungsfreiheit, ist in freiheitlichen Staaten die Demokratie. Ohne Meinungsfreiheit funktioniert letztendlich eine freiheitliche, Demokratie nicht.

Denn wenn man nur das sagen darf was die Herrschenden hören möchten, dann kann man sich im Grunde eine freiheitliche Demokratie sparen.

Da hängt man vielleicht noch das Etikett dran. Aber in Wirklichkeit ist es keiner.

Nein, es ist dann eine

  • gelenkte eine,
  • autoritäre oder eine
  • totalitäre

Demokratie wo man nur letztendlich nur noch das Etikett hat.

Also Meinungsfreiheit ist unerlässlich für eine freiheitliche Demokratie. Es ist, nicht nur ein

  • Grundrecht nicht nur in, der
  • Menschenrechtecharta, in den
  • EU Grundrechten im,
  • internationalen Zivilpakt in der
  • EMRK, geregelt.

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland

Meinungsfreiheit  ist – nach dem Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgericht – essentiell für eine freiheitliche Demokratie. So, und was wir hier erleben ist dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird- Schrittweise wird, sie eingeschränkt wird.

Man geht da, ziemlich clever vor, muss ich sagen.

Kein direkter Weg

Man geht nicht vor und sagt also:

„Artikel 5 Grundgesetz verbot der Zensur, Grundrecht auf Meinungsfreiheit, schaffen wir ab“

oder fügen dann, noch einen Satz, ein

„Zensur nicht nicht statt, es sei denn es handelt sich um, regierungskritische Äußerung.“

Könnte man, ja auch machen. Also so dumm ist man nicht. Man geht das schon ziemlich, geschickt vor. Aus meiner Sicht ist das ein Instrumentarium, das man sich  -wahrscheinlich über Jahre – ausgedacht hatte und das hier auch zum Einsatz, kommt.

Der Trick der Unterscheidung von Meinungsfreiheit und „Hass und Hetze“

Und was ich hier wahrnehme ist eine schleichende und verdeckte Einschränkung der Meinungsfreiheit, beginnt damit, dass man eigentlich so tut als ob es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit gäbe.

Das beginnt damit sag dass man sagt also

  • es gibt Meinungen und
  • es gibt Nicht-Meinungen.

Die Meinungen die, unterliegen der Meinungsfreiheit die Nichtmeinung unterliegen nicht der, Meinungsfreiheit. Und Nichtmeinung ist „Hass und Hetze“.

Ja und wenn man definieren kann was „Hass und Hetze“ ist, dann findet das ganze Instrumentarium der Meinungsfreiheit ja gar nicht mehr Anwendung, weil es ja keine Meinung das, ist eine „Nichtmeinung“.

Ja muss ich sagen ein schöner geschickter Trick, der da angewandt wird.

Viele haben das noch so gar nicht so richtig begriffen und wundern sich plötzlich dass dieser, Begriff „Hass und Hetze“ kommt.

Ich sage immer was: die sagen und die Gegenseite sagt ist für mich Hass und Hetze. Ja, was ich sage ist aus deren Perspektive Hass und Hetze, aber beides ist Meinung und beides ist geschützt nach unserer Verfassungsordnung nach nach internationalen Normen.

Der Trick mit den Vorwänden (Min. 36:55)W

Ein weiterer geschickter Griff zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, immer man wieder Vorwende zu findet um zu sagen:

„also wir müssen hier was,

  • Gemeinwesen,
  • unsere freiheitliche Demokratie,
  • „UnsereDemokratie“

schützen“.

Und diese Vorwände, muss ich sagen, die kommen schon fast so wie mit dem Fließband. Ja also wir müssen vor dem bösen Putin „Unseredemokratie“ schützen.

 

Der Trick gegen Desinformation zu kämpfen (Min. 37:10)

Und Sie hatten es vorhin ja schon angesprochen! Thema, „Desinformation“. Das ist um 2014/2015 aufgekommen, als

„Schutz vor der bösen Desinformation des Russen.“

aufgekommen. Ja dieses Thema ist 2014/2015 ca. aufgekommen.

Ich habe jetzt den Entwurf eines Aufsatzes von Frau Professorin Stahl gelesen wo sie ziemlich deutlich darstellt wie man auf die Idee kam, zu sagen die Russen wollen Desinformation, Zersetzung im Westen betreiben.

Die sogenannte

„Gerasimov Doktrin“

mit der hybriden Kriegführung.

Ja, das ist auch geschickt, dass man einen Artikel über Gerssimov, den damaligen Generalstabschef der, russischen Armee, so überinterpretiert hatte, dass man das hineininterpretieren konnte, was man rausholen will, nämlich die Russen versuchen mit Hybrider Kriegsführung hier zu manipulieren und unsere Gemeinwesen zu zersetzen und deswegen müssen wir wehrhaft sein, gegenüber Desinformation.

Das war natürlich ein Trick, der damals eingesetzt worden war um der „Kampf gegen Desinformation“ zu rechtfertigen muss. Daß der Kampf gegen Desinformation natürlich auch Änderungen bei der Meinungsfreiheit zur Folge haben muß.

Der Trick mit der Terrorismusbekämpfung (Min. 38:25)

Terrorismusbekämpfung wird immer wird immer gern genommen um Grundrechte einzuschränken. Die bösen Islamisten die Bösen sonstetwas…

Der Trick mit der Geldwäsche (Min. 34:30)

Geldwäsche wird auch immer gern genommen. Das hatte ich Ende der 90er Jahre im Bundesinnenminister noch erlebt, als dann das Finanzministerium unbedingt wollte, dass wir im Bereich der Geldwäsche Normen einführen.

Damals war das Bundesinnenministerium noch zuständig gewesen. Aber die Leute der organisierten Kriminalität Kinderhandel, des Waffenhandels, des Drogenhandels. Diese, Leute gehen nicht nicht mit einem Geldpaket über die Grenze, die haben andere Mittel.

Das war für uns – aus meiner Sicht – offensichtlich, daß das damals nur als Vorwand genommen wurde um natürlich einen besseren Überblick darüber zu haben

  • wer geht mit Geld über die Grenze
  • wie laufen die Vermögenstransfers ab

um da auch eingreifen zu können.

Also dass das Finanzministerium sich für

  • die Bekämpfung der Drogenkriminalität oder für
  • den Waffenhandels interessierte,

war für mich eigentlich neu gewesen. Die interessierten sich eher Finanzbehörde dafür:

  • wie komme ich hier an Informationen daran
  • wie Menschen mit ihrem Geld umgehen oder ob
  • haben die Leute noch weitere Konten, vielleicht in der Schweiz.

Aus meiner Sicht war es damals schon ein Vorwand.

Der Trick mit dem Kinderschutz (Min. 35:35)

Und jetzt sehen wir – aus meiner Sicht ganz aktuell –  der Kinderschutz.

Ja, wir müssen die Kinder davor schützen

  • dass dass sie in Social Media ihre Zeit verdaddeln oder
  • dass sie vielleicht etwas lesen, was nicht Kindergeeignet ist.

Ich meine, als Jurist muss ich volles Verständnis dafür für den, Kinderschutz, volles Verständnis.

Aber was prüft man als Jurist in der Hinsicht? Als erstes prüft man die Verhältnismäßigkeit!

Also:

  • ist es geeignet
  • ist es erforderlich und,
  • ist es angemessen?

Und bei der Prüfung kommt man dann zum Ergebnis: Ja,

  • geeignet ist es aber
  • es ist nicht, erforderlich weil

es gibt mit Sicherheit noch viele andere Methoden um zum selben Ergebnis zu kommen! Sei es, dass man

  • die Smartphones, die den Kindern übergeben werden, dann irgendwie mit einem Schlüssel versehen, damit sie nicht in die Social Media kommen.
  • Vor allem erkennt man auch die hervorragende Rolle der Eltern, dass die Eltern entscheiden müssen ob das Kind so reif ist in Social Media zu gehen oder, nicht.

Das ist nicht die Aufgabe des Staates.

Auch hier aus meiner Sicht vorgeschoben. Und Hintergrund ist ganz klar: der Klarname aller, die ins in die Social Media gehen wollen, soll aufgedeckt werden.

Ja und auch dies eine Technik um dann letztendlich die Meinungsfreiheit einzuschränken

  • Weil man weiß wer dann in den Social Media ist
  • man weiß, wer sich wie äußert

und dann kann dann mit anderen, ich sage mal: entweder mit

  • repressiven Mitteln oder
  • präventiven Mitteln

indem man die Leute einschüchtert, kann man auf die Diskussion in Social Media Einfluss nehmen.

Der Trick mit der Techniken (Min. -34:15)

Und ich nehme wahr dass es da auch eine ganze Reihe von weiteren Techniken gibt :die

  • Tabuisierung von Themen die
  • Tabuisierung von Personen.

Das habe ich früher nah erlebt: wenn man Personen taboisiert braucht man auch gar nicht mehr über die Themen zu reden.

Ja, also das merken Sie auch: wenn Sie als AfD ein Thema thematisieren das

  • ist dann ein AfD-Thema es
  • ist dann AfD-Sprech

damit hat man, schon das Thema tabuisiert. Also über die, Tabuisierung von Gruppen oder Personen, tabuisiert man auch ein Thema und damit ist dieses Thema im Grunde für den gesellschaftlichen Diskurs tot.

Der Trick mit der Techniken von Personen (Min. -33:05)

Ja, weitere Techniken sind dann auch ja die Kriminalisierung von Personen, die sich in einer brechenden Art und Weise, äußern.

Vorhin ist von Herrn Brandner auch schon Paragraph

  • 130StGB angesprochen, worden, der Volksverhetungstatbestand
  • 188StGB der sogenannte, Majestätsbeleidigungstatbestand.

Das sind Regelungen die immer weiter ausgedehnt worden sind, entweder durch den Gesetzgeber oder aber auch durch die Justiz.

Und wo ich auch den Eindruck habe die sind mittlerweile, daß sie dass führen können dass man sich unbedacht strafbar macht.

Und weil im Grunde genommen sich niemand sich strafbar machen will, wird man im Zweifel dann lieber den Mund halten, als sich in Gefahr zu begeben letztlich in mein Straferfahren zu geraten.

Der Trick mit der verfassungsfeindlichen Symbolen  (Min. -32:30)

Ähnliches gilt auch beim Zeigen von

  • Zeichen, beim Zeigen von
  • Symbolen aus der Zeit des Nationalsozialismus oder auch der Verwendung von
  • Parolen aus der Zeit, des Nationalsozialismus.

Allen hier ist  bekannt die Verurteilung von Björn Höcke. Ich glaube das Verfahren läuft aber noch. Ich weiß nicht ob es, abgeschlossen ist

Ich hatte selbst Strafanzeige erstattet gegen die, Fraktionsvorsitze der Grün, Frau Dröge.

Sie hatte nämlich in einem, Interview gesagt:

„Jedem …“.

Jedem …“ ist eine Parole die über der Einfahrt des KZ Buchenwals stand.

Und da hat die Staatsanwaltschaft allerdings die Ermittlungen nicht fortzusetzen, weil das – aus deren Sicht – keine Parole des , Nationalsozialismus sei.

Da da ich unabhängig, ob die Frau jetzt vielleicht besonderen Bonus bekommen hat, weil sie Grüne ist und der Höcke einen Malus weil er AfD ist.

Unabhängig davon muss ich sagen: gerade im Strafrecht brauchen wir ein maximales Maß an Bestimmtheit der Normen.

Der Bürger muss wissen, was strafbar ist: wo ist die Grenze!

Das, sehe ich hier gerade gerade nicht. Also, wenn … straflos ist eine andere Aussage aus der Zeit des Nationalsozialismus aber strafbar ist, da muss ich sagen, ist es nicht mehr bestimmt.

Ja, und diese Norm darf aus meiner Sicht deshalb auch nicht angewandt werden.

Aber das ist letztendlich eine Norm, die auch zur Kriminalisierung und Einschüchterung derjenigen führt, die sich eben kritisch zur Politik äußern.

Der Trick mit der Überwachung durch den Verfassungsschutz (Min. -30:40)

Dann die Überwachung durch den, Verfassungsschutz. Dies ist ein Disziplinierungsinstrument und ein Instrument – und ich sag auch zur Bestrafung – von Menschen.

Allein die Überwachung durch den, Verfassungsschutz ist nicht das große Problem.

Das öffentlich machen der Überwachung ist das große Problem.

Das darf der Verfassungsschutz grundsätzlich nicht. Weil der Verfassungsschutz eigentlich im Geheimen arbeiten soll.

Das Öffentlichmachen der Beobachtung von Einzelpersonen muss ich, sagen sein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Menschenrechte- Aber das ist mittlerweile ein probates Mittel um Personen öffentlich zu diskreditieren.

Gegen meine Person läuft ja auch ein Überwachungsverfahren beim Verfassungsschutz in Köln durch meine früheren Mitarbeiter.

Ich glaube ich bin der einzige ehemalige Geheimdienstchef der westlichen Welt, der von seinen frühen Mitarbeitern im Auftrag der Regierung überwacht wird.

Mittlerweile schon seit über 2 Jahren. Ich führe auch seit über, zwei Jahren Verfahren beim Verwaltungsgericht in Köln, also auch schon ein kleines Jubiläum. Der Termines zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Also es dauert in Deutschland.

Ja. das waren ein paar Gedanken zu den Möglichkeiten der Verfolgung von Menschen die ihre Meinung so äußern wie sie eben denken und nicht wie eben der politisch-miediale Mainstream es will.

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Jaques Baud (Min. -29:13)

Und dann hatten wir jetzt den Fall Jaques Baud der allerdings in in dieser Gestaltung einen großen Vorlauf hatte.

Jaques Baud, das wurde gesagt, Generalstabsoberst aus der Schweiz. Lang gedient mit einer geheimdienstlichen Erfahrung im militärischen Dienst der Schweiz ist von der EU sanktioniert worden.

Er ist nicht der Einzige, das hat einen langen Vorlauf.

Insgesamt sind 2700 Personen schon sanktioniert worden. 2700 Personen! Der überwiegende Teil allerdings – kann man wirklich sagen – sind Drittstaatsangehörige. Russen sind sanktioniert worden. Es sind Iraner sanktioniert worden und so, weiter und so fort und natürlich Staaten.

Sie müssen sich vorstellen: die Sanktionierung von Staaten oder von Personen ist ein Instrument der Außenpolitik der EU.

Der Hintergrund ist: man will Andere erziehen. Ja, es ist ein diplomatisches Erziehungsinstrument und da können manche ja politisch auch mitgehen dass man sagt: okay wir sanktionieren jetzt Nordkorea.

Ja kann man mitgehen und sagt: also Nordkorea bekommt jetzt dies und jenes nicht mehr und die Mittel die Nordkorea bei uns hat die werden eingefroren. Kann man sagen: „okay passt schon“ es ist ein außenpolitisches Mittel.

Ob das so vernünftig ist ist eine andere Frage.

Aber juristisch, menschenrechtlich kann man sagen „passt schon“.

Und dann kann man auf die Idee kommen zu sagen:

„okay wenn Nordkorea sanktioniert ist, dann kann man ja Kim, Jong Un auch sanktionieren. Warum soll er von uns einen Mercedes der S-Klasse kaufen während das Volk leidet?“

Ja kann man auch sanktionieren.

Wobei hie die ich sage die wacheren Juristen sich die Frage stellen:

„wieso darf das, der Europäische Rat der Außenminister, der GASP das entscheiden?“

Ja Eine ist ein Staat zu sanktionieren als eine diplomatische Restriktion.

Das Andere ist aber, Einzelperson zu, sanktionieren.

Aber das hat man alles mitgehen lassen auch die Familienangehörigen und die Generalität.

Bei Russland das selbe. Da zuckte auch keiner als es dann hieß:

Sanktion gegen, Russland. Jetzt das 20. Sanktionspaket.

Und wenn man Russland sanktioniert, dann müssen auch dann die ganzen bösen Putinisten sanktioniert werden, also Putin und Lavrov und wie diese Leute heißen.

Und die Familienangehörigen. Bei den Familienangehörigen hätte es den wacheren Juristen ja auch schon einleuchten müssen:

Okay, Familienangehörige, was haben die damit zu tun? Ja da sind wir schon wieder bei der Sippenhaft. Was haben die damit zu tun?

Was heißt eigentlich Sanktionierung (Min. -26:11)?

Und was heißt, eigentlich Sanktionierung? Ja was heißt Sanktionierung, wenn Sie sich die den EU Vertrag anschauen? Im EU-Vertrag finden Sie nichts.

Rechtsgrundlage der EU-Sanktionen?.

Ich habe mir die Mühe mal gemacht auf die Suche zu gehen, nach den Rechtsgrundlagen für die Sanktionen.

Der immer herangezogene 29, des EU-Vertrages sagt:

Aha. Also es werden, Beschlüsse gefasst.

Dann gibt es dann noch eine ergänzende Regelung wo es heißt, daß der

Der Rat der Außen- und Sicherheitsminister restriktive Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit auf gemeinsamen Vorschlag der hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beschließen kann

Auch gegen Einzelpersonen. Da steht nämlich nicht nur „gegen Staaten“, sondern auch „gegen Einzelpersonen“.

Und dann, ist man da hineingegangen Verordnungen zu erlassen in denen das dann einzelnen ausgeführt wird.

Und  dann hat man Verordnungen erlassen.

Die Sanktion des „Einfrierens“ von Geldern

Und da stehen den drinnen, dass Sanktionen auch das Einfrieren von Geldern umfassen können.

Das ist auch so ein schöner Ausdruck. „Einfrieren“, was bedeutet das? Das Geld wird einfach beschlagnahmen! Man verfügt dann selbst nicht mehr darüber. „Einfrieren“ soll

„für eine bestimmte Zeit“,

heißen, kann aber auch für eine längere Zeit heißen. Ja kann für 5 Jahre, für 10 Jahre, weiß kein Mensch.

Die Beschlüsse sollen grundsätzlich nur für 6 Monate oder für ein Jahr währen, aber – wir wissen ja jetzt – das Provisorium, kann ewig dauern.

Ja, es kann also auch, wesentlich länger sein.

Die Sanktion des Einschränkens von Bewegung

Es kann eine Bewegungs-Einschränkung stattfinden. Das heißt praktisch: keine Einreise und Ausreise aus der EU.

Da kann man sagen:

„okay bei Kim Jong Un, passt schon. Ja was will er bei uns?“

Ja bei Putin könnte man auch sagen:

„ja passt schon.“

Auf der anderen Seite muss man sagen: der Mann ist, Staatsoberhaupt, also was soll das Ganze? Wenn er hier hinkommen sollte, wenn er sich aus diplomatischen Gründen mal hierhin verirren sollte, dann ist er letztendlich ein Staatsgast.

Da braucht man eine derartige Regelung nicht.

„Dürfen die so etwas, überhaupt entscheiden?

Die ganze Regelung würde Sinn machen wenn, wenn es sich um Staaten handelt. Es würde sich Sinn noch und da muss man sich die juristische Frage stellen:

„Dürfen die so etwas, überhaupt entscheiden?

Aber Sinn würde, es machen wenn es Personen sind die,

  • außerhalb der EU leben
  • ihren, Lebensmittelpunkt dort haben
  • keine, EU-Bürger sind.

Wenn diese Leute nur ein paar Gelder bei uns haben aber im ganzes Vermögen ansonsten in Russland haben, dann kann man sagen:

„okay, dann werden die dann mit sanktioniert.“

Es geht aber auch noch weiter, dass sie keine Gelder mehr empfangen dürfen egal, aus

  • Arbeitsverweigerung, also
  • Lohnverträgen oder aufgrund von,
  • Verträgen an sich das heißt also Miete, oder der Kauf von Gegenständen

das heißt: die dürfen etwas verkaufen aber die dürfen keine Gegenleistung empfangen. Die dürfen, wenn sie einen Arbeit hätten, dann dürften sie arbeiten aber sie dürften keinen Arbeitslohn empfangen.

(Min. 52:10)

So seit 2024 ist man dann den Weg gegangen, weil das, ganze Sanktionsystem bisher im Grunde klaglos in der EU akzeptiert worden, zu sagen:

„so, jetzt gehen wir noch, einen Schritt weiter.“

Ja da erinnerte, ich mich so an das was.

Jean-Claude Junker, als Kommissionsvorsitzender hat vor vielen, Jahren mal sagte

wir gehen immer einen kleinen Schritt weiter über die rote Linie und wenn keiner schreit dann gehen wir noch einen Schritt weiter und wenn keiner schreit gehen wir noch einen Schritt weiter und wenn Sie es merken ist es zu spät.

So und den Eindruck hatte ich hier auch.

2024 gab es dann die EU Verordnung wo auch Einzelpersonen erfasst werden können auch Personen denen dann vorgeworfen wird, sie würden durch Propaganda für Russland Einfluss nehmen auf Desinformation bei uns.

Und das ist damals einstimmig vom Rat der Außen- und Sicherheitsminister abgestimmt worden.

Und dann hieß es:

jetzt brauchen wir nur noch die Namen zu beschließen und dann wurden dann in den verschiedenen Sitzungen immer wieder Namen beschlossen, zur Ergänzung dieses Beschlusses.

Und im letzten Jahr waren einzelne EU-Bürger darunter auch ein paar Deutsche. Einer, der in Moskau lebt, ich glaube Thomas Röper vom Antispiegel. Ein deutscher Staatsangehöriger, kein Doppelstarter.

Lebensschwerpunkt aber in Russland schon, seit vielen Jahren, Er  hat in Deutschland nicht so die große Aufmerksamkeit gefunden, weil man ihn immer wieder als Putin-Versteher, Putin-Propagand bezeichnete, lebt aber in Russland.

Keiner kam wirklich auf die, Idee sich zu fragen:

wieso dürfen die so etwas entscheiden? Wieso dürfen die, das?

Ja der Mann

  • darf sich in der EU nicht mehr aufhalten, als deutscher Staatsangehöriger. Er
  • darf nicht auf, seine Vermögenswerte zugreifen. Er
  • darf, kein Geld hier von irgendjemandem empfangen
  • er darf noch nicht mal Lebensmittel, kaufen.

Ja keiner stellt sich die, Frage wie können Politiker, Außenminister die Macht haben so etwas, zu hat keiner gefragt.

Der Fall Jaques Baud (Min 54:20)

So und dann gab’s, den Fall Jaques Baud. Da muss ich ehrlich, sagen, in dem Zusammenhang bin ich erstmals wirklich aufmerksam geworden auf dieses Sanktionsensystem.

Und wie schon erwänt; Jaques Baud ja ein Generalstabsoberst, der Schweiz,

Er hatte eine hervorragende Reputation in der Schweiz gehabt. Er war

  • eingesetzt bei der NATO als, Liaisonbeamter, kannte also die NATO sehr  gut. Er
  • war eingesetzt von der UN als Beobachter in Weißrussland und in der, Ukraine und
  • ist ein Spezialist für Osteuropa und Russland.

Der Mann ist 71 Jahre und seit einigen Jahren schreibt er, wie es ältere Herrschaften tun, Bücher und vermittelt den Menschen seine Weltsicht, seine Lebenserfahrung, seine Perspektive und, wie vorhin auch schon anklang, sieht er sieht sich nicht als Russlandpropagandist.

Ich habe mit ihm jetzt ein paar Gespräche geführt, habe ein Interview mal mit ihm geführt, dass ich bei YouTube ins Netz gestellt, hatte.

Er vertritt seine militärische Sicht auf den Ukrainekrieg und das ist eine teilweise bittere Sicht für den Westen.

Ein Hauptvorwurf ist, dass der Westen gar nicht bereit ist die russische Militärdoktrin zu verstehen. Er will es einfach nicht verstehen.

Er versteht gar nicht dass Russland eine ganz andere Taktik hat als der Westen immer erzählt

Der Westen behauptet immer, die Russen wären unfähig die wären nicht in der Lage einen Krieg zu führen, die werden betrunken und so weiter.

Ja, typische Narrative. In Wirklichkeit sieht das Geschehen an der Front ganz anders aus. Das stellt er auch so da.

Er hat auch gesagt dass der Westen letztendlich über seine eigenen Propaganda stolpern wird und die Ukraine ebenso, weil Russland aus seiner Sicht nicht auf einen absoluten Sieg setzt, sondern Russland setzt auf die Zermürbung der Ukraine und und des Westens.

Also er hat eine ganze Reihe von interessanten Punkten die man nicht unbedingt teilen muss.

Für mich war manches neu gewesen und ich muss einfach zur Kenntnis nehmen der hat eine Erfahrung, eine Kompetenz, eine, Analysekompetenz in dem Bereich.

Die muss man, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, einfach zur Kenntnis nehmen.

Und dieser Mann ist am 15. Dezember vergangenen Jahres vom Rat der Außenminister einstimmig sanktioniert worden.

Ich lese Ihnen einfach mal die Begründung vor damit Sie sehen wie dieses so genannte „Urteil“, „Sanktionsurteil“ oder wie man es auch, nennen mag, aussieht. Es ist ganz kurz. Die Begründung lautet

Jaques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen.

Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda, verbreitet Verschwörungstheorien indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben um der NATO beizutreten.

Daher ist Jaques Baud für Handlung oder politische Maßnahmen die der Regierung der russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland, Ukraine, untergraben oder bedrohen durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt, diese um oder unterstützt sie.

Das war die Begründung. Die letzten beiden Sätze sind aber Textbausteine. Ja die findet man auch bei Xavier Moro oder bei, anderen Leuten.

Also da hat man sich noch nicht mal Gedanken gemacht, sie umzuformulieren.

Die ersten beiden Sätze sind die Sätze, die sich im, Grunde genommen auf Jaques Baudes Person beziehen.

Er selbst sagt, er hat ein einziges Mal bei RT ein Interview gegeben das sei 2020 gewesen.

Er bestreitet diese Vorwürfe.

Die Folgen (Min. 58:10)

Sie müssen nicht vorstellen, was die Folgen dieser Sanktionierung, sind.

  • Er hat jetzt gesagt, er bekommt noch nicht einmal Rente. ja, er bezieht keine Rente.
  • Er hat kein Konto. Er kann nicht auf das Konto zugreifen.
  • Er hat kein Geld. Nachbarn versorgen, ihn.
  • Er darf nicht aus Belgien in die Schweiz ausreisen.

und hat einen, Antrag auf eine humanitäre. Er hat dann Antrag auf einen humanitäre Ausnahmeregelung gestellt. Die sei jetzt, schon vor paar Wochen bestätigt worden aber es interessiert eigentlich die Banken gar nicht. Er kann nach wie vor, nicht auf sein Geld zugreifen.

Er hat Beschwerde eingereicht, oder ist dabei Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Aber Herr Möller sagt ja vorhin auch, was das bedeuten kann. Er wird, vielleicht siegen aber ein paar Tage später wird dann die Kommission den gleichen Antrag wieder einbringen oder die Bevollmächtigte für, Außenpolitik wird wieder den gleichen, Antrag einbringen. Vielleicht mit einer kleineren Änderung in der Begründung, wird’s wieder abgesegnet und dann wird das wieder sanktioniert.

Das hat mit, effektivem Rechtsschutz, wie er nach deutschem Rechtsverständnis herrschen soll und nach den europäischen, Instrumenten eigentlich gar nichts mehr zu tun.

Schwerer Eingriff in Menschenrechte (Min. 59.45)

Ja meine sehr geehrten, Damen und Herren das ist ein schwerster Eingriff in Menschenrechte was Herr Baud da erlebt und nicht nur er, sondern auch einige Andere, die ebenfalls sanktioniert sind, die EU-Staatsangehörige sind oder, Drittstaatsangehörige und in der EU leben.

Es ist ein schwerwiegender Eingriff nicht nur in Menschenrechte,

  • dass man nicht sich bewegen darf,
  • dass man nicht über seine Vermögenswerte verfügen darf
  • dass man nicht mehr kommunizieren kann.

Stellen sich vor: ohne Kreditkarte können Sie eigentlich nicht mehr telefonieren ein Smartphone und so weiter ist dann im, Grunde genommen nicht mehr möglich.

Es ist natürlich auch ein schwererer Eingriff in die, Meinungsfreiheit weil das Ziel – Sie sagen es ja soll – ja auch darin besteht, Menschen zu erziehen zu disziplinieren, z.B. dazu, nicht mehr weiter die bösen Botschaften von sich zu geben und andere Menschen vielleicht durch Bücher zu „infizieren“ um diesen Menschen die eigene Weltsicht beizubringen.

Insoweit ist das, was wir hier durch dieses Sanktionssystem erleben, aus meiner Sicht, ein ganz offenkundiger Missbrauch dieser diplomatischen, Restriktionsmaßnahme gegenüber Drittstaaten,

  • wenn sie eingesetzt wird gegenüber Menschen, die sich in der EU aufhalten
  • wenn sie eingesetzt, werden gegenüber Bürgern, die sich kritisch äußern.

Aufhänger ist in diesem Zusammenhang, wie der Begründung entnehmbar,

„Propaganda für Russland“

und man muss sich klar sein: diese Formulierung muss sich nicht nur auf den Ukrainekrieg beziehen.

Man kann sich auch auf andere Konfliktfelder beziehen, wenn gehen dass gesagt wird, daß jemand die Regierungspolitik massiv kritisiert, dann begeht er das Geschäft von, Putin, da das ja am Ende zur Delegitimierung unserer Regierung und das oberste Ziel der Russen ist ja im Rahmen einer hybriden Kriegsführung unserer Regierung zu delegitimieren.

Auch das, kann letztendlich passieren.

Ich, nehme als Jurist wahr, dass wir es hier mit einer Strafmaßnahme zu tun haben.

Der Europäische Rat bezeichnet es als eine

„präventive, verwaltungsrechtliche Sanktion“.

Es sei also keine Strafmaßnahme, sondern  eine

„präventive, verwaltungsrechtliche Sanktion“.

Da muss, ich als Jurist sagen das ist ein schöner Euphemismus; ich könnte dann auch das Strafgesetzbuch umbenennen in,

„das gute Sanktionesetz“.

Ja, und trotzdem bleibt es das Strafgesetz. Das Entscheidende ist nämlich, was hinten dabei herauskommt. Und hinten raus kommt  bei Herrn Baud

„die Sanktion ist eine Strafe“.

Ja Sanktion ist im Grunde auch ein Synonym für Strafe. Ist eine Strafe, gegenüber einer Einzelperson für ein, Verhalten das er in der Vergangenheit, gezeigt hat nämlich mit seinen Büchern. Es bezieht sich auf ein vergangenes, Verhalten. Ja das wird sanktioniert.

Aber dieses Verhalten war außerdem auch noch legal gewesen.

Man muss sich immer darüber im klaren, sein. Legales Verhalten wird bestraft, von einer Einrichtung der EU ohne dass, es ein justizielles Verfahren gibt.

Wir haben es hier also mit einem parallelen Strafverfahren zu tun. Denn man muss sagen, der Mann ist wirklich gestraft! Mancher Straftäter bei uns, der vor Gericht steht und verurteilt wird,

  • der kann jedenfalls über sein Geld verfügen
  • der kann herumreisen
  • hat sein Handy
  • braucht nicht bei Nachbarn um, Essen zu betteln.

Ja, es ist eine  Strafmaßnahme in einem parallelen, nichtjustiziellen Straferfahren durch den GASP, also dem gemeinsamen Ausschuss für Außen- und Sicherheitspolitik, nennt sich nur anders.

Man hat einen, schönen Euphemismus dafür gewählt und damit wird letztendlich das gesamte prozedurale Verfahren des Strafprozesses umgangen.

Es gibt

  • weder eine Anhörung
  • noch gibt es letztlich eine Beweisaufnahme,
  • noch gibt’s eine Verteidigung
  • noch gibt eine Anklage

sondern hier fällt alles zusammen.

Es ist im im Grunde ein, typischer Inquisitionsprozess wo im Grundegenommen der Richter und die Anklage zusammenfallen.

Man spart sich, ich sage mal aus Gründen des, Bürokratieabbaus, die Anhörung und die Verteidigung ein.

Ja und dann gibt’s noch die Strafe. Aber die Strafe wird dann, entweder

  • vom Ankläger bzw. Richter selbst vollzogen die in dem Fall noch nicht mal eine juristische Ausbildung kamen sondern es sind Außen- und, Sicherheitspolitiker oder
  • es wird dann auf private ausgelagert, nämlich auf die Banken, die das dann einfach exekutieren.

Damit bin ich beim vorläufigen Ende meiner Bewertung dieses Falles Jaques Baud.

Wir haben es zu tun hier mit einer schweren Menschenrechtsverletzung ihm und anderen gegenüber,  die in, möglicherweise ähnlich sanktioniert werden.

Wir haben es zu tun, mit einem  parallelen Strafverfahren, das man euphemistisch nennt,:

präventive verwaltungsrechtliche Sanktion

ja, das aber nichts Anderes ist, als ein Strafverfahren. Und wir haben der Gefahr vor Augen, dass dieses System weiter ausgerollt wird.

Wir haben jetzt diesen, Jack Baud und wir haben wenige andere Personen und ich kann mir durchaus, vorstellen dass wenn es keinen Widerstand gibt und wenn es keine Proteste, dagegen gibt dass man in Brüssel sagt

also dieses System hat sich schon, so bewehrt ja und jetzt werden wir es weiter gegen diese, Delegitimierer ausrollen, die im Grunde genommen das Geschäft ausländischer Mächte betreiben.

Und das wird dann weiter vom GASP entschieden. Und deswegen ist es aus meiner Sicht dringend notwendig, dass wir hier protestieren dass wir Widerstand leisten.

Ich habe mich im übrigen vor wenigen Wochen mal ein paar Tagen hingesetzt und einen Gesetzentwurf gemacht, zur Bekämpfung von Zensur ja ein

Zensurbekämpfungsgesetz.

Ich bin der Meinung dass wir auch den verantwortlichen Politikern ob in Brüssel oder auch in Berlin die gelbe oder besser noch die rote Karte zeigen müssen.

So geht es nicht.

Menschenrechtsverletzung sind kein Kavaliersdelikt, sondern müssen auch ihnen gegenüber, geahndet werden.

Und das beendet meine, Ausführung. Danke.